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Private Haftpflicht lehnt Regulierung ab

Themenstarteram 5. April 2016 um 15:52

Ist das korrekt?

 

Die Mutter meiner Unfallgegnerin (Fußgängerin/Verursacherin/12 Jahre alt) hat den Schaden zwar ihrer privaten Haftpflichtversicherung telefonisch gemeldet, reagiert jetzt jedoch nicht auf die Aufforderung der Versicherung, die Schadenmeldung zurück zu schicken.

Darum zahlt mir die Versicherung meinen Schaden nicht und sagt, ich soll das Geld von der Versicherungsnehmerin holen.

Beste Antwort im Thema

Offensichtlich hast Du nicht gelesen, was hier passiert ist.

Mir fehlt absolut jedes Verständnis für diese "Handy-Zombies".

Nach meinem Dafürhalten gehört das Gör übers Knie gelegt und mit Handyverbot und Hausarrest bestraft, bis sie 35 ist.:D

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Da es im Gegensatz zur KFZ Haftpflichtversicherung, bei der PH keinen Direktanspruch gibt, hat die Privathaftpflichtversicherung recht.

Man kann in so einem Falle nur den Verursacher selbst belangen, als letzte Konsequenz direkt verklagen.

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht hast du bei der Privat-Haftpflicht keinen Direktanspruch gegen die Versicherung.

Ist denn schon geklärt ob du überhaupt einen Anspruch hast und wenn ja gegen wen?

Richtig. Die Kfz Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die PHP nicht. Der Anspruch besteht gegen den Verursacher direkt. Jene Versicherte Person hat dann die Ansprüche gegen die PHP die sie selbst "eintreiben" muss. Hat die Person keine PHP, trägt sie die Kosten allein. Bei hohen Schadensummen gerät man so schnell in die Zahlungsunfähigkeit, sogar in die Insolvenz.

Schwierig stellt sich das ganze dar, wenn ein Kind der Verursacher ist, da nicht rechts- und geschäftsfähig, oder nur bedingt rechts- und geschäftsfähig.

aufklärender Link: http://...versicherung-vergleiche.de/.../kinder.htm

u.U. geht der Geschädigte sogar leer aus.

Themenstarteram 6. April 2016 um 22:06

Also, das Kind ist 12 und somit im Straßenverkehr haftbar. Und es ist über die Mutter privat Haftpflichtversichert. Wen muss ich nun verklagen, die Mutter, oder das Kind?

Es heißt nicht umsonst "Eltern haften für ihre Kinder".

Moin,

Eltern haften nicht für Ihre Kinder, jeder haftet für sich selbst.

Wenn die Mutter bspw. keine Familienhaftpficht-Versicherung hat sondern nur eine Single- oder Paare-Haftpflicht, ist das Kind nicht mitversichert. Es gibt genügend Menschen, die einmal eine Versicherung abschließen und dann nie wieder an die geänderten Lebensumstände anpassen.

@TE: Hast Du schon mal mit der Mutter wegen der Schadenmeldung gesprochen? Ihr entsteht ja kein Nachteil daraus, wenn sie Diese ausfüllt und zurück schickt.

Vielleicht kann Sie ja auch nicht schreiben und braucht Deine Hilfe dazu :D.

Übel!!

Themenstarteram 7. April 2016 um 7:31

Das Kind ist bei der Mutter mitversichert. Keine Ahnung warum die das nicht zurück schickt. Lass das jetzt meinen Anwalt regeln.

Reden geht mit der Familie gar nicht. Hab aufgehört zu reden, nachdem ich mir anhören musste, das es falsch ist auf einer Hauptverkehrsstraße bei grün über die Kreuzung (mit 30!!!! statt 50) zu fahren.

am 7. April 2016 um 12:10

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 7. April 2016 um 06:55:07 Uhr:

Es heißt nicht umsonst "Eltern haften für ihre Kinder".

WO, außer auf den entsprechenden Schildern aus dem Baumarkt steht das?

Damit meine ich in welchem Gesetz?

am 7. April 2016 um 13:30

§ 832 BGB

Themenstarteram 7. April 2016 um 14:42

Eltern haften tatsächlich für Ihre Kinder, das mal klar.

Und ne 12 Jährige, die im Dunkeln allein in Berlin mit der Straßenbahn unterwegs ist, ist definitiv nicht beaufsichtigt.

Mal abgesehen davon, dass ich in dem Alter meine Tochter von A nach B gefahren hätte und sie niemals in der Stadt alleine abends unterwegs sein gelassen hätte.

am 7. April 2016 um 14:45

Ich würde ganz Deutschland verklagen :D

Themenstarteram 7. April 2016 um 14:46

Joooooooo :D

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 7. April 2016 um 15:30:02 Uhr:

§ 832 BGB

Sorry § 823 BGB und danebenliegende §§

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