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Private Haftpflicht lehnt Regulierung ab

Ist das korrekt?

Die Mutter meiner Unfallgegnerin (Fußgängerin/Verursacherin/12 Jahre alt) hat den Schaden zwar ihrer privaten Haftpflichtversicherung telefonisch gemeldet, reagiert jetzt jedoch nicht auf die Aufforderung der Versicherung, die Schadenmeldung zurück zu schicken.
Darum zahlt mir die Versicherung meinen Schaden nicht und sagt, ich soll das Geld von der Versicherungsnehmerin holen.

Beste Antwort im Thema

Offensichtlich hast Du nicht gelesen, was hier passiert ist.
Mir fehlt absolut jedes Verständnis für diese "Handy-Zombies".
Nach meinem Dafürhalten gehört das Gör übers Knie gelegt und mit Handyverbot und Hausarrest bestraft, bis sie 35 ist.:D

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Hab ich auch noch nicht gehört. Aber Haftpflicht mit Forderungsausfalldeckung gibt es. Hab ich nur leider nicht :(

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 11. April 2016 um 09:34:42 Uhr:


Mir gehts eben um den angeblichen Rechtsschutz, der da mit dabei sein soll.

Auf der Janitos HP kannst du die Bedingungen runterladen. Bedingungsnummer 101503. BBR Punkt 30. auf Seite 18 des Dokuments.

"30. Rechtsschutz zur Durchsetzung versicherter Ansprüche"

HKD und VHV haben den RS zum Forderungsausfall ( auf Antrag) drin. Im Übrigen greift die Ausfallversicherung meistens nur bei einem rechtsgültigen Titel gegen den Schädiger. Man tritt dann die Forderung ab.
LEjockel

Zitat:

@AndyEausB schrieb am 11. April 2016 um 09:36:31 Uhr:


Hab ich auch noch nicht gehört. Aber Haftpflicht mit Forderungsausfalldeckung gibt es. Hab ich nur leider nicht :(

Die FAD zahlt aber erst dann, wenn ein Titel auf die Forderung angelegt ist und der Schädiger nicht zahlen kann.

Meistens ist dann auch eine Selbstbeteiligung je Schadenfall dabei. Man will ja nicht die ganzen Kleinschäden abdecken.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 10. April 2016 um 22:40:46 Uhr:



...gehen dich genau warum etwas an? Mit der Frage des TE haben sie jedenfalls nichts zu tun und zu anderen Diskussionen, die dem TE etwas unterstellen wollen, wurde doch schon etwas vom Moderator dazu gesagt.


Habe ich dir die Frage gestellt oder dem TE?

Mitdenken ist wohl keine deiner Stärken. Na dann bleib eben beim spam.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 11. April 2016 um 15:50:14 Uhr:



Zitat:

@AndyEausB schrieb am 11. April 2016 um 09:36:31 Uhr:


Hab ich auch noch nicht gehört. Aber Haftpflicht mit Forderungsausfalldeckung gibt es. Hab ich nur leider nicht :(

Die FAD zahlt aber erst dann, wenn ein Titel auf die Forderung angelegt ist und der Schädiger nicht zahlen kann.
Meistens ist dann auch eine Selbstbeteiligung je Schadenfall dabei. Man will ja nicht die ganzen Kleinschäden abdecken.

Öfter als eine SB gibt's einen Mindeststreitwert von zB 2.500 Euro... Und die Versicherer die in der FAD Schäden an KFZ abdecken, sind eher rar gesät.

Gibt's in der Sache etwas Neues?

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 7. April 2016 um 06:55:07 Uhr:


Es heißt nicht umsonst "Eltern haften für ihre Kinder".

Der Spruch ist so alt wie er falsch ist.

Selbstverständlich haften Eltern nicht für ihre Kinder.

Zitat:

@Matsches schrieb am 24. April 2016 um 13:09:00 Uhr:



Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 7. April 2016 um 06:55:07 Uhr:


Es heißt nicht umsonst "Eltern haften für ihre Kinder".

Der Spruch ist so alt wie er falsch ist.
Selbstverständlich haften Eltern nicht für ihre Kinder.

Diese Aussage ist genauso falsch!

Es gibt Fälle, in denen die Eltern haften und es gibt welche, in denen sie nicht haften.

Eltern haften nur für ihre Kinder wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Könnt ihr Euch bitte wo anders die Köpfe einschlagen statt alle in Eure Egozentrik einzubeziehen?
Was gibt es in der Sache neues?

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. April 2016 um 13:23:23 Uhr:



Diese Aussage ist genauso falsch!
Es gibt Fälle, in denen die Eltern haften und es gibt welche, in denen sie nicht haften.

Ja, das Wort "generell" fehlt eindeutig in meinen Post

Es gibt nix neues...trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Versicherung meiner Gegnerin und durch mich, keinerlei Reaktion. Die Sache hat jetzt mein Anwalt. Wird sich jetzt ziehen, falls es sogar zur Klage kommt.

Was sagt denn Dein Anwalt dazu? Halte uns bitte auf dem Laufenden.

Mein Anwalt sagt folgendes:
Das eine 12 jährige für Schäden, die sie im Straßenverkehr verursacht hat, haftet ist klar. Jetzt schaut er, ob man den Eltern das Verletzen der Aufsichtspflicht anlasten kann. Immerhin haben sie eine 12 Jährige allein in der Großstadt um 19.30 Uhr mit der Straßenbahn fahren lassen. Eigentlich sollte sie gegen 18.00 Uhr zuhause sein und hatte sich verspätet. Was vlt. ihre "Eile" erklärt. Die Frage ist, ob sie in Begleitung eines Erwachsenen bei rot stehen geblieben wäre.
Ja nachdem, ob Aufsichtspflicht verletzt oder nicht, wird entweder die 12 Jährige verklagt, oder eben die Eltern.

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