Private Haftpflicht lehnt Regulierung ab
Ist das korrekt?
Die Mutter meiner Unfallgegnerin (Fußgängerin/Verursacherin/12 Jahre alt) hat den Schaden zwar ihrer privaten Haftpflichtversicherung telefonisch gemeldet, reagiert jetzt jedoch nicht auf die Aufforderung der Versicherung, die Schadenmeldung zurück zu schicken.
Darum zahlt mir die Versicherung meinen Schaden nicht und sagt, ich soll das Geld von der Versicherungsnehmerin holen.
Beste Antwort im Thema
Offensichtlich hast Du nicht gelesen, was hier passiert ist.
Mir fehlt absolut jedes Verständnis für diese "Handy-Zombies".
Nach meinem Dafürhalten gehört das Gör übers Knie gelegt und mit Handyverbot und Hausarrest bestraft, bis sie 35 ist.😁
86 Antworten
Das mit dem Handy haben die Zeugen ausgesagt. Ich hab Sie erst gesehen, als sie gegen mein Auto knallte.
Was ist denn passiert an deinem Auto , als die 40kg schwere gegen dein auto gegangen/gelaufen ist ?
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 8. April 2016 um 20:21:05 Uhr:
Was ist denn passiert an deinem Auto , als die 40kg schwere gegen dein auto gegangen/gelaufen ist ?
Viel mehr würde mich auch interessieren, was mit dem Kind passiert ist.
Zitat:
@germania47 schrieb am 8. April 2016 um 20:37:01 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 8. April 2016 um 20:21:05 Uhr:
Was ist denn passiert an deinem Auto , als die 40kg schwere gegen dein auto gegangen/gelaufen ist ?
Viel mehr würde mich auch interessieren, was mit dem Kind passiert ist.
Denke auch so.
ggf. läßt die Mutter im Moment prüfen, ob der Fahrzeughalter Ansprüche an sie (als gesetzlicher Vertreter des Mädchens) abdocken muss.
Die Argumentationen des TE lassen in mir eine gewisse Portion Sturheit zur Situation erkennen. Hauptsache sein Schaden wird ersetz. *kopfschüttel*
Bei einem Zusammenstoß mit einem Fußgänger zieht stets der Fußgänger das bösere Übel. Dies bleibt alles ungewürdigt.
§ 3 StVO Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
(2) ...
(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Und daran mangelt es augenscheinlich.
Hier steht nicht, dass man das Kind sehen muss. Es genügt, wenn ein Kind da ist. Es ist die Pflicht des besser ausgebildeten Fahrzeuglenkers mit nachgewiesener Führerscheinprüfung, §3 Abs. 2a StVO zu befolgen.
Mehr dazu Überforderte Kinder im Straßenverkehr
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Offensichtlich hast Du nicht gelesen, was hier passiert ist.
Mir fehlt absolut jedes Verständnis für diese "Handy-Zombies".
Nach meinem Dafürhalten gehört das Gör übers Knie gelegt und mit Handyverbot und Hausarrest bestraft, bis sie 35 ist.😁
Dann schimpf lieber auf die Autofahrer die am Steuer das Handy benutzen . Da passiert mehr und schlimmeres . Klar ist es nicht gut aber es sind kinder. Die können es noch nicht richtig abschätzen.
Hatte ich vergessen.....
Der 12 Jährigen ist gar nix passiert.
Sie hat mit den Spiegel abgerissen, und ihre Tasche, was auch immer da drin war hat mir die Windschutzscheibe durchschlagen. Ne Delle in der Motorhaube und die Halterung vom Scheinwerfer und Nebelscheinwerfer ist gebrochen.
Alles in Allem wirtschaftlicher Totalschaden.
Fahrzeugwert 1500 Euro, Nutzungsausfall 380, plus Zulassungskosten etc. geht's um knapp 2000 Euro.
Dann musst du halt das Mädchen auf Schadensersatz verklagen und warten bis sie genügend Geld verdient und es dir mit dem dann geltenden Minuszins zurückzuzahlen.
Hast du ein Gutachten erstellen lassen worauf sich deine Zahlen beziehen? Die Schadenshöhe bezieht sich auf WBW- RW
Ob man nun das Gör versohlen will oder nicht. Das Gesetz ist auf des Mädchens Seite. Mit 12 Jahren ist man eben unreif. Darum bemühen sich Polizisten in Schulen um die Verkehrsschulungen. Ich hasse ebenso Rot-Läufer, Hans-guck-in-die-Luft und Dauer-Handy-Gucker. Manchmal hupe ich auch. Ich kann den TE verstehen. Nun kam es aber zum Zusammenstoß. Jetzt wird geprüft, wer welche Pflichtverletzung begangen hat.
Als Fahrzeuglenker hat man die Pflicht, sein Vehicle so zu führen, dass es zu keinem Zusammenstoß kommt. Insbesondere innerstädtisch. Bei Autostraßen gilt anderes Recht. Da die höhere Gefahr vom Auto ausgeht und nicht vom Mädchen, ist die Sache klar. Klar ist es ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Jedoch nur, weil der Fahrzeugführer nicht bremsbereit war und sein Fzg. nicht anhalten konnte. Scheiß egal welche Farbe die Ampel hatte.
Was wäre, wenn ein Polizist auf die Straße gesprungen wäre, um den Verkehr zu stoppen, warum auch immer? Hätte man den auch umgenietet? Auch hier greift das höhere Recht, nämlich dass Zeichen von Beamten vor dem Lichtsignal zu befolgen sind.
Zitat:
@AndyEausB schrieb am 9. April 2016 um 19:10:16 Uhr:
Hatte ich vergessen.....Der 12 Jährigen ist gar nix passiert.
Sie hat mit den Spiegel abgerissen, und ihre Tasche, was auch immer da drin war hat mir die Windschutzscheibe durchschlagen. Ne Delle in der Motorhaube und die Halterung vom Scheinwerfer und Nebelscheinwerfer ist gebrochen.
Alles in Allem wirtschaftlicher Totalschaden.
Und dann soll dem Mädchen nichts passiert sein ?
Nebelscheinwerfer und Scheinwerfer kaputt, Haube defekt Windschutzscheibe durchschlagen und den Spiegel abgerissen....... Das klingt alles sehr suspekt und du solltest beweisen das die Schäden vom Mädchen verursacht wurden und nicht schon vorher vorhanden waren.....
Edit: Ich habe mir gerade bei google mal die Nebelscheinwerfer vom Omega angeschaut die sitzen direkt neben dem Kennzeichen also mittig vom Auto. Du solltest dich schämen hierfür das Mädchen zur Rechenschaft ziehen zu wollen, entweder waren die vorher kaputt oder das Mädchen würde im Krankenhaus liegen bei deinen angegebenen 30 km/h. Möglicherweise war sogar noch mehr kaputt und du hast das Mädchen nicht auf die Haube genommen und nur der Spiegel klappte ein und ging dabei zu bruch. Das wäre wenigstens schlüssig und verständlich,. also kaufe dir für 50 € einen Ersatzspiegel in der Bucht für deinen opel und sei froh das du sie nicht überfahren hast.
Warscheinlich gehst du aber eh leer aus, und der Schaden an deiner alten Karre ist nicht so schlimm im Vergleich zu einem Personenschaden gerade an einem Kind.
§ 828 Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Von einem 12 jährigen Kind kann man durchaus erwarten, dass es schaut ob ein Auto kommt, bevor es die Straße überquert.
Von daher wird sie sehr wohl in Haftung zu nehmen sein.
Moin,
ich bitte darum den TE zuerst mal nicht als Lügner hinsichtlich der Gesundheit des Mädchens hin zu stellen. Seine Fragen und Angaben bezogen sich erst mal nur auf die Möglichkeiten für ihn seine Schäden bezahlt zu bekommen.
Eine Verfolgungsjagd eines TE wie er gern mal im Verkehr&Sicherheit früher üblich war werde ich hier nicht dulden.
Keiner außer dem TE war bei dem Unfall dabei!
Ich bitte auch darum jetzt diesen Thread hier nicht mit Diskussionen um meine Bitte zu füllen, wer dazu Meinungen hat kann mir diese gern per PN zukommen lassen.
Grüße
Steini
Ich finde der Moderator hat recht. Wir wollen alle die Würde wahren und alle Rechte achten auch die des TE.
Vielleicht hat die Tasche alle Gegenstände beschädigt und die Knochen sind heil geblieben. Bei Personenschaden hätte die Polizei sicher anders gehandelt.
Nun ist der Personenschaden außen vor. Dennoch ist ein Sachschaden vorhanden.
Jener wird, so denke ich, schwer werden, ersetzt zu bekommen. Das ist meine Meinung.
Zitat:
@MaxMueler schrieb am 9. April 2016 um 21:16:27 Uhr:
Von einem 12 jährigen Kind kann man durchaus erwarten, dass es schaut ob ein Auto kommt, bevor es die Straße überquert.Von daher wird sie sehr wohl in Haftung zu nehmen sein.
Erwarte ja, aber nicht als Vertrauensgrundsatz nutzen.
Zitat:
@AndyEausB schrieb am 9. April 2016 um 19:10:16 Uhr:
Hatte ich vergessen.....Der 12 Jährigen ist gar nix passiert.
Sie hat mit den Spiegel abgerissen, und ihre Tasche, was auch immer da drin war hat mir die Windschutzscheibe durchschlagen. Ne Delle in der Motorhaube und die Halterung vom Scheinwerfer und Nebelscheinwerfer ist gebrochen.
Alles in Allem wirtschaftlicher Totalschaden.Fahrzeugwert 1500 Euro, Nutzungsausfall 380, plus Zulassungskosten etc. geht's um knapp 2000 Euro.
Ich glaube da wird geflunkert.. 😉
Mir ist ein erwachsener mann ins Auto gerannt. Nichts passiert.
Eine Delle in der Motorhaube hatte ich erst als mir ein erwachsener mann auf die Motorhaube mit der geballten Faust geschlagen hat.
Mal versucht eine Windschutzscheibe zu zerstören ? Da braucht es einiges an kraft.
Ich hoffe es wird ein Gutachter prüfen ob das vom 12 jährigen 40kilo Kind kommen kann . Ich würde behaupten nein. Wahrscheinlich dauert es deswegen so lange