Private Haftpflicht lehnt Regulierung ab
Ist das korrekt?
Die Mutter meiner Unfallgegnerin (Fußgängerin/Verursacherin/12 Jahre alt) hat den Schaden zwar ihrer privaten Haftpflichtversicherung telefonisch gemeldet, reagiert jetzt jedoch nicht auf die Aufforderung der Versicherung, die Schadenmeldung zurück zu schicken.
Darum zahlt mir die Versicherung meinen Schaden nicht und sagt, ich soll das Geld von der Versicherungsnehmerin holen.
Beste Antwort im Thema
Offensichtlich hast Du nicht gelesen, was hier passiert ist.
Mir fehlt absolut jedes Verständnis für diese "Handy-Zombies".
Nach meinem Dafürhalten gehört das Gör übers Knie gelegt und mit Handyverbot und Hausarrest bestraft, bis sie 35 ist.
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86 Antworten
Nö Eltern haften nur dann wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben

Zitat:
Ob ein minderjähriges Kind, das älter als sieben Jahre ist, für den verursachten Schaden haftet, richtet sich nach der Einsichtsfähigkeit des Kindes. Entscheidend ist die Frage: Konnte der Nachwuchs die Gefahr selbst erkennen? Unter Umständen haftet er selbst. Dabei ist das Lebensalter ein Indiz: Je älter das Kind, desto eher haftet es selbst – und nicht die Eltern, so die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/aufsichtspflicht/#ixzz459iLlxIG
Ist mir wurst, wer haftet. Beide sind ja Versichert. Mutter und Tochter. Und ne 12 Jährige weiß, dass sie nicht bei rot über die Straße rennen darf.
Warum die nicht der Versicherung signalisieren, meinen Schaden zu ersetzen, weiß ich nicht. Darum kümmert sich nun aber mein Anwalt. Ich denke mal, wenn der die Forderung zuschickt, ob an Mama oder Tochter, werden die wohl schnell der Versicherung bescheid geben.
Das der mir entstandene Schaden zu ersetzen ist, Bedarf ja keiner Klärung und war auch nicht meine Frage
Sie Brauchen nicht zu signalisieren, sie brauchen nur eine vernümpftige Schadenmeldung mit warheitsgemäßen Inhalt zu machen.
Ob der Schaden dann in welcher Höhe ersatzpflichtig ist, prüft dann die Schadenabt.
Bei ersatzpflichtigen Schaden wird dann der Zeitwert ersätzt.
Zitat:
@AndyEausB schrieb am 7. April 2016 um 18:11:04 Uhr:
Ist mir wurst, wer haftet. Beide sind ja Versichert. Mutter und Tochter. Und ne 12 Jährige weiß, dass sie nicht bei rot über die Straße rennen darf.
Warum die nicht der Versicherung signalisieren, meinen Schaden zu ersetzen, weiß ich nicht. Darum kümmert sich nun aber mein Anwalt. Ich denke mal, wenn der die Forderung zuschickt, ob an Mama oder Tochter, werden die wohl schnell der Versicherung bescheid geben.
Das der mir entstandene Schaden zu ersetzen ist, Bedarf ja keiner Klärung und war auch nicht meine Frage
In der StVO gibt es einen Vertrauensgrundsatz. Ich habe darauf zu vertrauen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten. Rot heißt halt. Ich muss darauf vertrauen, so dass ich bei grün überhaupt fahren darf und auch muss.
Jedoch hat ein ausgebildeter Fahrzeugführer gegenüber Kindern und ältern Mitmenschen eine besondere Vorsicht zu wahren. Insofern stimmt das nicht 100%. Denn sieht man Kinder oder Ältere Bürger, muss man vom Gas gehen und bremsbereit sein, sich also schon auf ein Fehlverhalten deren einstellen. Hierbei kann man nicht vertrauen, dass sie sich an die STVO halten.
-> Teilschuld.
Manchmal sind auch 30 zu viel.
Zitat:
Warum die nicht der Versicherung signalisieren, meinen Schaden zu ersetzen, weiß ich nicht.
Sie waren wahrscheinlich auch schon zu einem Anwaltsvorgespräch.
Warum sollten die mit einem Anwalt reden, den sie dann auch noch selber bezahlen müssen, wenn sie doch Haftpflichtversichert sind?
Man hat doch auch als "Verklagter" das Recht auf Rechtsauskunft, wie sich die Sache zum Unfall rechtlich darstellt in Bezug auf Zeit, Ort, Bedingung, Umstände. Siehe besondere Vorsicht bei Verkehrsteilnehmer mit Kinder und ältere Menschen.
Wenn man die Sache bezahlt, dann natürlich schon.
Aber selbst eine Rechtsschutzversicherung würde hier nicht helfen.
Schadenabwehr ist rein Aufgabe der Haftpflichtversicherung.
@TE:
Es kann dir doch vollkommen egal sein, ob die Verursacherin das ihrer evtl. vorhandenen HP-Versicherung meldet. Du hast einen Direktanspruch gegen sie, aber eben auch nur gegen sie und nicht gegen ihre Versicherung. Deshalb wirst du dir das Geld so oder so von ihr direkt holen müssen. Ob sie sich wie gesagt das Geld dann von der Versicherung zurückholt oder den Schaden selber trägt, ist nicht mehr deine Angelegenheit.
Zitat:
@MaxMueler schrieb am 8. April 2016 um 10:00:23 Uhr:
Wenn man die Sache bezahlt, dann natürlich schon.
Aber selbst eine Rechtsschutzversicherung würde hier nicht helfen.
Schadenabwehr ist rein Aufgabe der Haftpflichtversicherung.
Für Dich noch mal:
Es gibt gegenüber der Haftpflichtversicherung, im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht, keinen Direktanspruch des Geschädigten.
Folglich wird der Verursacher und nicht dessen Versicherung verklagt.
Wenn die VN des Haftpflichtversicherers den Schaden nicht meldet, braucht die Haftpflicht gegenüber dem Anspruchsteller überhaupt nicht tätig zu werden.
Ja natürlich. Ich habe auch nichts anderes behauptet.
Es ist aber so, dass wenn sie dann zum Anwalt geht, sie diesen selber bezahlen muss.
Auch wenn sie eine Rechtsschutzversicherung hat.
Die Abwehr von unberechtigten ansprüchen ist in der Rechtsschutz nicht mitversichert.
Hier hilft nur der passive Rechtsschutz, den eine Private Haftpflicht mit sich bringt.
Stimme hydrou und Germania voll zu.
BTW: Eine Versicherung kann keinen Schaden abwehren, sondern nur einen Anspruch.
Das mich nicht mal eine Teilschuld trifft, hat die Polizei schon festgestellt. Das Kind war für mich nicht zu sehen und ist mir ins Auto gelaufen, als ich schon auf Ihrer Höhe war. Vorbei an einer ordentlich wartenden Personengruppe. Dazu noch mit Knöpfen im Ohr und dem Handy vor der Nase. Und das im vollem Lauf.
Und es ist ja auch ne 12 Jährige und kein Kleinkind. Ab 10 haften Kinder im Verkehr.
Überhaupt sone Diskussion zu führen regt mich schon auf. Wozu ist man denn versichert, wenn man dann noch rumdiskutiert?
Wäre es meine Tochter gewesen, hätt ich die Versicherung zahlen lassen und gut ists. Der Schaden wird ersetzt und in der PH wird man ja nu auch nicht hochgestuft.
Aber es ist wohl heutzutage so, statt zu dem Mist, den man verbockt hat zu stehen, wird erstmal geschaut, ob man den anderen noch irgendwie ärgern kann.
Du hast das kind nicht gesehen sagst aber es hat auf ihr Handy geguckt. Nunja.
Sei froh das du das Kind nicht umgenietet hast , das wäre schlimmer als ein sachschaden.