Post Caddy - Was fällig?

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo zusammen,

ich hab mir auch einen Postcaddy zugelegt, der iss EZ 2004 und hat jetzt 86000 km runter; bevor ich den bekommen hab, wurde noch eine neue Inspektion (alle Filter wurden gewechselt) mit Ölwechsel (statt 5W30 jetzt 5W40 mit Festintervall) und die hinteren Bremsscheiben und -beläge gewechselt. Den Zahnriemen hab ich mir auch schon angeschaut, der iss noch gut und sollte noch ne Weile halten.

Den örtlichen VW-Partner hab ich auch schon besucht, der hat sich aber nicht sonderlich kooperativ gezeigt mir zu sagen, was schon alles am Caddy gemacht wurde, denn leider ist das Serviceheft verloren gegangen; da muss ich mal noch ein anderes VW-Autohaus aufsuchen um das geklärt zu bekommen...

Aus Eurer Erfahrung heraus: Was ist bei dem Kilometerstand und Alter noch empfehlenswert zu kontrollieren oder eventuell zu wechseln...?

Vielen Dank und Gruss...

Beste Antwort im Thema

Hi,

Kurz:

- Einen 8,5 Jahre alten Zahnriemen sollte man wechseln. VW gibt für die Spannrolle 240kkm an. Ich würde sie zumindest prüfen.
- Fehlercodes auslesen. Dann weißt Du mehr. Nicht jeder Fehler führt sofort zu einem Aufleuchten einer Kontrollleuchte. Ich habe einen hartnäckigen 16784 (AGR außer Funktion) und werde demnächst das AGR-Ventil reinigen. Vorher neue Dichtungen besorgen: 074131547A und 028131547F
- Türscharniere Fahrertür, vor allem das untere, beobachten
- Die Höhenverstellung des Fahrersitzes gibt gern auf.
- Heckklappe: Die Lämpchen und die Halterungen der Kennzeichenbeleuchtung halten lange, weil die Kontakte zum Korrodieren neigen und die Leitungswege lang sind. Bei mir hatte sich schon einiges an Material von der Gühwendel am Glaskolben niedergeschlagen. (N0177252, L12V5W)
Das Heckklappenschloss wird nie benutzt und ist über Jahre dem winterlichen Salznebel ausgesetzt: Mit Kriechöl und Schlüssel gängig machen.
- Wenn die Scheinwerfer in der Werkstatt eingestellt werden wie bei anderen Autos, ohne dass jemand einen Blick in die Einstelldaten verliert, beleuchten die Fernscheinwerfer die Baumwipfel. Das sollte man zumindest überrüfen.
- Die Halterung des Reseverades gängig machen. Da hat vermutlich noch nie jemand Hand angelegt. Auch dort mit viel Kriechöl arbeiten und nach erfolgter Reinigung moderat einfetten
- Die Motorhaube ist bei meinem an beiden Kanten unterrostet. Beobachten.
- Wichtig: Die Lauffläche der unteren Rolle der linken Schiebetür läuft bei meinem mithin auf dem (total rostigen) Blech. Ich werde die Fäche dort bald sandstrahlen, den Lackaufbau restaurieren und eine Edelstahllaufleiste einkleben.
- Sollte der Einstieg an der Fahrertür nicht durch eine Folie geschützt sein, wird dort auch eine Lackreparatur vonnöten sein.
- Beifahrersitz: Im Prinzip passen alle neueren Sitze aus dem VAG-Regal, bei denen die Schienen komplett am Sitz sind und die gleichen vier Befestigungspunkte haben wie der Fahrersitz. Die Konsole passt aus dem Touran. Ich habe allerdings zwei Stücke U-Eisen 50x 70 drin, die ich mit DC-Fix überzogen habe (vorher gründlich reinigen und entfetten). Wenn solche Dinger verwendet werden, kann man die Löcher selbst dahin bohren, wohin man sie haben will. Die Maße kann man vom Fahrersitz nehmen und dann natürlich spiegelverkehrt auf die Beifahrerseite übertragen. Dann stellt man den Sitz (kann auch ein anderer sein, denn man bohrt die Befestigungslöcher ja selbst) auf die eingeschraubten U-Eisen, rückt ihn so hin wie auf der Fahrerseite, zeichnet die Befestigungspunkte an, nimmt den Sitz wieder raus und bohrt die Löcher. (Sitze bedürfen keiner ABE.)
Den Gurt für die Beifahrerseite habe ich aus einem Polo 86C. Gurte sollen aber auch gut vom Audi B3/B4 passen. Hierbei muss man schauen, dass man ein Exemplar ohne Gurtstraffer erwischt.

Viel Glück
E.

18 weitere Antworten
18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von turbobuerste



Zitat:

Aber ich würd den Sitz nicht eintragen.... wenn ein Fahrzeugsitz + Gurte an den orginalzurrpunkten verschraubt ist sollte es OK sein.
Aber das sehen wohl andere Forenteilnehmer anders. Ich bin da nicht so Autoritätsgläubig. Der ewige Bürokratische F... von oben sollte nicht immer befolgt werden. Es gehört heutzutage eine gewisse Portion ziviler Ungehorsam dazu.

Keine gute Idee - spätestens bei einem Unfall, bei dem der Beifahrer verletzt wird, ist die Kacke am dampfen...

Grüße,
Turbobuerste

Immer diese Panik, gestern ist ein Feuerwehrmann bei seiner Arbeit vonnem Truck überrollt worden und ein anderer schwer verletzt. Der Trucker ist auch tot...... was interessiert mich dann ein eingetragener Sitz. Fahr halt gar kein Auto, dann kann auch nix passieren!!!

@XTino: Was passiert denn, wenn der Fahrzeugführer eines Pkw mit 5 eingetragenen Sitzplätzen bei einer ganz normalen Fahrzeugkontrolle angehalten wird und es sitzen aber 6 Mann im Auto? 😉

Zitat:

Original geschrieben von Li-La-Lu


@XTino: Was passiert denn, wenn der Fahrzeugführer eines Pkw mit 5 eingetragenen Sitzplätzen bei einer ganz normalen Fahrzeugkontrolle angehalten wird und es sitzen aber 6 Mann im Auto? 😉

Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Versicherungsbetrug

Bei unverschuldetem Unfall - Teilschuld, da keine Betriebserlaubnis

Geldbuße

Punkte in Fl.

Zitat:

Original geschrieben von transarena



Zitat:

Original geschrieben von Li-La-Lu


@XTino: Was passiert denn, wenn der Fahrzeugführer eines Pkw mit 5 eingetragenen Sitzplätzen bei einer ganz normalen Fahrzeugkontrolle angehalten wird und es sitzen aber 6 Mann im Auto? 😉
Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Versicherungsbetrug
Bei unverschuldetem Unfall - Teilschuld, da keine Betriebserlaubnis
Geldbuße
Punkte in Fl.

Sofern das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten ist, der Fahrer nicht bei seiner Tätigkeit beeinflusst ist oder sonst irgendeine Gefährdung vorliegt, kannst Du Dein Auto vollladen. Vorhandene Rückhaltesysteme müssen benutzt werden, die restlichen Leute können auf den Gurt verzichten.

"Ein fünfter Mitfahrer in einem Auto mit nur vier Sitzen und Sicherheitsgurten, muß sich bei einem Unfall ein Mitverschulden anrechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrt im überbesetzten Auto nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.
Im Ausgangsfall hatte eine bei einem Unfall schwer verletzte Mitfahrerin den Fahrer des Wagens auf Schadensersatz verklagt. Sie saß auf der mit zwei Gurten ausgestatteten Rückbank eines viersitzigen Coupes zwischen zwei Mitfahrerinnen. Sie muß sich nun ein 20prozentiges Mitverschulden anrechnen lassen,
obwohl sie - weil für sie kein Gurt vorhanden war - nicht gegen die Anschnallpflicht verstoßen hat. Sie habe sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, weil sie ohne Anschnallmöglichkeit in den Wagen gestiegen sei. Dabei
wiesen die Richter darauf hin, daß allein die Überbesetzung des Autos kein Rechtsverstoß sei, weil eine Höchstzahl von Mitfahrern nicht gesetzlich festgelegt sei.
Allerdings schlägt ein Verstoß gegen die Gurtpflicht bei einem Unfall noch höher zu Buche. Die beiden Mitfahrerinnen hatten sich nicht angeschnallt und waren ebenfalls verletzt worden. Sie müssen sich deshalb ein 40prozentiges Mitverschulden entgegenhalten lassen, befand das OLG in einem Parallelverfahren.

Oberlandesgericht Karlsruhe, 10 U 55/99"

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen