Porsche Leasing Ja/nein selbständig

Hallo, bin selbständig in der Medizinbranche und interessiere mich für ein Porsche Leasing, hat jemand Erfahrung damit und inwiefern lohnt es sich für mich steuerrechtlich?
Bin alleinstehend, leasingrate ohne Anzahlung beläuft sich auf ca 1400 €.
Welche entscheidenden Vor-und Nachteile hat ein solches Leasing?Ist es für Selbständige immer lohnenswert zu leasen?was kann ich steuerlich davon absetzen?

53 Antworten

hi,

Zitat:

Alle Umsatzsteuerbeträge sind nur zu 50% (Klartext: der HALBE Mehrwertsteuersatz) absetzbar, also auch bei Sprit etc. (seit 1999 mit einer Übergangsfrist zu 2001

Falsch!!! Diese Regel ist zum 31.12.2003 wieder abgeschafft worden sprich die entsprechende EU-Vorschrift lief aus. Seitdem gilt wieder die 1% Regelung. Sprich seit 1.1.2004 sind wieder alle Fahrzeug-Kosten zu 100% absetzbar.

Zitat:

ANZAHLUNG gilt bei Leasingverträgen nicht als Anzahlung bei Kauf, und kann als LEASINGSONDERZAHLUNG nur im ersten Jahr abgesetzt werden

Nicht bei Leasingverträgen mit einer Laufzeit von ÜBER 5 Jahren.

Gruß Zonkdsl

Hallo zonkdsl,

kann sich decken, denn bei mir sind die Jahre 2000 - 2002 geprüft worden - habe ich wohl Pech gehabt.

Ich fasse mir wirklich an den Kopf, wenn die Jungs bald im Jahresrhythmus alle Regeln ändern. Haben wir das Big Brother EU zu verdanken?

Leasingverträge über fünf Jahre wird kaum jemand machen, sind wirtschaftlich eher uninteressant bei PKW.

Grüße

hi,

Zitat:

kann sich decken, denn bei mir sind die Jahre 2000 - 2002 geprüft worden

ja 2002/2003 war bei mir auch teuer. Haben damals auch nur 50% der Kfz-Kosten angerechnet aber gleich bei der Einkommenssteuererklärung.

Zitat:

Ich fasse mir wirklich an den Kopf, wenn die Jungs bald im Jahresrhythmus alle Regeln ändern. Haben wir das Big Brother EU zu verdanken?

sowohl als auch. Dies mit den 50% von 2000-2003 war aber ne Eu-Richtlinie die am 31.12.2003 auslief.

Was demnächst sich auch noch ändern könnte sind die Bewirtungskosten die ja nur zu 70% abzugsfähig sind. Iss nicht mit Eu-Recht vereinbar sprich 100% dann wieder abziehbar. Es wird nur noch auf das entsprechende Urteil vom Eug Gerichtshof gewartet.

Gruß Zonkdsl

Hi Zonkdsl,

Bewirtungskosten außer Haus waren vorher mit 80% und sind jetzt mit 70% als Betriebsausgaben abziehbar. Die 100% sind schon lange her.

Streit gab es wegen der Umsatzsteuer, die nur zu 80 bzw. 70% als Vorsteuer ansetzbar war. Diese Regelung ist nicht EU Konform und das wurde mitlerweile auch vom BFH bestätigt. Ergo ist die Ust. zu 100% vom Bewirtungsbetrag absetzbar obwohl nur 70% als Betriebsausgaben zur Geltung kommen.

Hast du dies gemeint? -

cu

pp

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hallo! ich als "dummer" bwl-student habe die postings mit großen interesse gelesen aber nicht wirklich etwas davon verstanden. wäre jemand so nett und könnte mal etwas ausführlicher erläutern wieviel ein porsche wie hier 1400 € pro monat wirklich kostet und was man davon alles absetzen darf.

Bsp:

100.000 € Listenpreis

davon 1% = 1000 € + 1400€ Rate = 2400 € pro M.

davon darf ich X% absetzen = XXXX € pro Monat Belastung

oder so ähnlich...

Hi,

warum sollte dies auch einfach sein 🙂

Ich versuche es mal ohne irgendwelche Feinheiten und "Wenn es aber so ist dann ist es ganz anders" zu erklären.

Die 1% sind für den Nutzer Einkünfte die dieser versteuern muss z.B. als Angestellter muss er hierfür Lohnssteuer für diesen Geldwerten Vorteil zahlen - quasi als fiktives Gehalt.

Für das Unternehmen (setzen wir mal voraus es ist eine Leasingrate) sind die monatliche Raten Betriebsausgaben und vermindern den Gewinn des Unternehmens. Ist es kein Leasing tritt an die Stelle der Raten die Abschreibung des Fahrzeugs als Aufwand/Betriebsausagben. Hier ist es unerheblich ob das Fahrzeug bar bezahlt wurde oder über ein Bankdarlehen finanziert ist.

cu

pp

also gilt diese 1% regel nur für angestellte und nicht für juristische personen.

juristische personen dürfen aber die mwst. der leasingrate steuerlich absetzen?

was passiert wenn die gbmh beispielsweise keinen gewinn macht oder verlust. wie wird dann die mwst. verrechent, wenn man keine steuerschuld hat? bekommt man die vielleicht in zukunft gutgeschrieben?

Zitat:

Original geschrieben von shoogo


also gilt diese 1% regel nur für angestellte und nicht für juristische personen.

juristische personen dürfen aber die mwst. der leasingrate steuerlich absetzen?

was passiert wenn die gbmh beispielsweise keinen gewinn macht oder verlust. wie wird dann die mwst. verrechent, wenn man keine steuerschuld hat? bekommt man die vielleicht in zukunft gutgeschrieben?

Juristische Personen können kein Auto fahren, das wäre mir neu.

Der angestellte Geschäftsführer muss 1% versteuern auf seinem Lohnzettel. Leasingrate = Kosten.

Der Einzelunternehmer bucht die 1% direkt Gewinnerhöhend und kann im Gegenzug die Leasingrate als Kosten verbuchen.

Die Mwst., hat erstmal nix mit dem Gewinn/ Verlust zu tun, es ist ein eh durchlaufender Posten. D.h. habe ich mehr Rechnungen bzahlt als Einnahmen habe ich in diesem Jahr mehr Ust. vom Finanzamt bekommen als es von mir, im nächstem Jahr ist es vllt. wieder andersherum.
Nicht mit der Kapitalertragssteuer ( bei juristischer Person ) bzw. Einkommensteuer ( bei natürlicher Person ) verwechseln!

Gott78

Wenn eine Firma in einem Monat keinen Gewinn erzielen konnte, bzw. einen Verlust verzeichnen muß, dann wird der Überschuss an gezahlter Mwst. vom Fiskus zurück erstattet. Dies ist aber kein Dauerzustand, da das Finanzamt bei längerer Dauer die Gewinnerzielungsabsichten in Frage stellt. Es kommt selten soweit, da bereits die Banken vorher den Geldhahn abdrehen.

Auch ein Freiberufler, Selbstständiger hat die Privatnutzung eines KFZ mit 1% bei seinen Betriebseinnahmen zu buchen und somit als Gewinn zu versteuern. Es sei denn, er verwendet ein Fahrtenbuch und benutzt den Wagen ausschließlich geschäftlich.

Grüße

bkpaul

Zitat:

Original geschrieben von bkpaul


Wenn eine Firma in einem Monat keinen Gewinn erzielen konnte, bzw. einen Verlust verzeichnen muß, dann wird der Überschuss an gezahlter Mwst. vom Fiskus zurück erstattet. Dies ist aber kein Dauerzustand, da das Finanzamt bei längerer Dauer die Gewinnerzielungsabsichten in Frage stellt. Es kommt selten soweit, da bereits die Banken vorher den Geldhahn abdrehen.

Ich habe immer nebenbei ein Gewerbe betrieben und natürlich optiert, nach fast 3 Jahren kam das FA und wollte dann Gewinne sehen oder rückwirkend das ganze als Hobby abstempeln. 1.000 DM Gewinn haben aber gereicht um die wieder ruhig zustellen. 😉

Gott78

Zitat:

Ist es kein Leasing tritt an die Stelle der Raten die Abschreibung des Fahrzeugs als Aufwand/Betriebsausagben.

Wie lange läuft diese Abschreibung? Ist da ein fester Zeitraum vorgeschrieben? Über 5 Jahre jährlich 20%? Oder kann man das selbst bestimmen? Welche Dauer macht dann bei einem 15000 Euro - Wagen Sinn?

Hi judyclt,

die Abschreibung für ein neues KFZ ist in der Regel 6 Jahre.

Allerdings kann mit dem Finanzamt eine kürzere vereinbart werden, wenn die Nutzung dem entsprechet ist.

Auch ist eine kürze bei gebrauchten KFZ möglich.

cu

pp

Zitat:

die Abschreibung für ein neues KFZ ist in der Regel 6 Jahre.

wobei das Finanzamt von 120.000km Gesamtlaufzeit in 6 Jahren ausgeht.

Zitat:

Welche Dauer macht dann bei einem 15000 Euro - Wagen Sinn?

Kommt draf an wieviel das Fahrzeug schon gelaufen ist. Sowie welchen Beruf man ausübt. Ein Produktionsleiter dürfte ungleich weniger Km-fahren als ein Vertriebsmensch.

Zitat:

obwohl nur 70% als Betriebsausgaben zur Geltung kommen

genau das meinte ich.

Gruß Zonkdsl

6 Jahre und 120.000 km passen genau. Es soll ein Neuwagen als Ersatz für den bisherigen Wagen angemeldet werden. Polo, Fabia, Ibiza, 206 o.ä. als starke Diesel. Die kosten gut 15.000 Euro. Das dürfte bei einer Arztpraxis ja wohl nicht auf Probleme stoßen, selbst wenn bislang nur ein Lupo angemeldet war. Also vielen Dank nochmal für die Infos.

Zitat:

Original geschrieben von Zonkdsl



...wobei das Finanzamt von 120.000km Gesamtlaufzeit in 6 Jahren ausgeht.

Minimum, Maximum oder pauschal?

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