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Porsche Leasing Ja/nein selbständig

Themenstarteram 23. Februar 2005 um 9:39

Hallo, bin selbständig in der Medizinbranche und interessiere mich für ein Porsche Leasing, hat jemand Erfahrung damit und inwiefern lohnt es sich für mich steuerrechtlich?

Bin alleinstehend, leasingrate ohne Anzahlung beläuft sich auf ca 1400 €.

Welche entscheidenden Vor-und Nachteile hat ein solches Leasing?Ist es für Selbständige immer lohnenswert zu leasen?was kann ich steuerlich davon absetzen?

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53 Antworten
am 23. Februar 2005 um 9:57

Medizinbranche ist ja sehr weitläufig, haste nen Koffer, den kriegste da gar nicht rein. :D

Ob es lohnenswert ist kannst nur du entscheiden, aber 1400€/ Monat ist ganz schön heftig.

Die Leasingrate kannst du zu 100% als Kosten verbuchen.

Steuerlich musst du nen Fahrtenbuch führen und die Privatfahrten werden dann abgezogen oder die 1% Regelung gewinnerhöhend verbuchen.

Gott78

Wenn es ein Porsche sein soll, dann lease Dir lieber einen 911er als einen Boxster. Letzterer hat das Ansehen eines "Baby-Porsches".

Ansonsten hat Dir Christo ja schon weitergeholfen.

Eine genaue Analyse solltest Du mit Deinem StB durchführen. Deine Angaben hier reichen dafür nicht.

Die Anzahlung kannst Du nur anteilig über die gesamte Nutzungsdauer absetzen, es sei denn Du bilanzierst nicht. In letzterem Fall kannst Du die in einem Rutsch steuerlich geltend machen.

Hi Redwing,

pauschal läßt sich hier keine Antwort geben. Hier hängt natürlich vieles -wie schon gesagt- stark von deiner persönlichen Situation ab. Auch gibt es unterschiedliche Leasingarten die zu vollkommen andern Resultaten kommen können (Restwert oder KM Leasing).

Auch kann es sein, das du überhaupt keinen Porsche als Dienstwagen fahren darfst. bzw. du ihn nicht als Betriebsausgaben geltent machen kannst. Das Finanzamt führt u.U. eine Angemessenheitsprüfung durch und hier kann das Finanzamt wie auch -Gott schon im Spaß- zum gleichen Ergebnis kommen. Also es ist nix mit dem privaten Passat zu den Kunden fahren und sich den teuren Porsche über die Firma zu zahlen (ist nur ein Beispiel und keine Unterstellung ;) )

Also wie Mad schon gesagt hat --ab zum Steuerberater oder zu sonst jemand der sich damit auskennt.

cu

pp

Zitat:

Original geschrieben von Peter Panter

Auch kann es sein, das du überhaupt keinen Porsche als Dienstwagen fahren darfst. bzw. du ihn nicht als Betriebsausgaben geltent machen kannst. Das Finanzamt führt u.U. eine Angemessenheitsprüfung durch und hier kann das Finanzamt wie auch -Gott schon im Spaß- zum gleichen Ergebnis kommen.

In der Medizinbranche sehe ich da diesbezüglich wenig Probleme...

Hi Drahke,

weißt du mit was er unterwegs ist ? und ein Dialysegerät (mal überspitzt gesprochen) als Vorführer hat da schon Platzprobleme ;) im 911

Es wird schon eng mit Viagraproben werden - da jeder Arzt die als "Probepackung" haben will. Zumal ein Pharmahersteller meist mehr als ein Produkt an den Mann bringen will. Die Mitnahme von 4 Geschäftsfreunden im Porsche stelle ich mir gerade auch sehr luschtig vor ;)

.

Das Ärztetäschen am Handgelenk (dei dei) zum Hausbesuchemachen und das Maßband zur Brustvergrößerung sowie die Bildermappe hierfür sollten natürlich locker passen!

cu

pp

Themenstarteram 24. Februar 2005 um 0:03

danke

 

danke für eure raschen Antworten! Bin als Zahnarzt tätig und denke tatsächlich an den 911.

Angemessenheitsprüfung durch das Finanzamt, wie sieht so etwas konkret aus?Ich würde den Wagen über die Praxis absetzen. Ein Kollege sagte mann kann aber nur 80 % steuerlich geltend machen?? Leasingparameter:

1400 Leasingrate, OHNE Anzahlung und 20000 KM im Jahr.

Hi redwing,

hier jetzt eine ohne Detailkenntnisse eine korrekte Aussage zu treffen ist in etwa wie eine Wurzelbehandlung übers Internet ;).

Auch wäre diese mit genauen Kenntnissen hier im Internet nicht statthaft und ich würde mich an deiner Stelle auch nicht darauf verlassen wollen.

Als Freiberufler kennst du sicher die Stundensätze von anderen Freiberuflern und deshalb ist es sehr verständlich, daß du den Stb. nicht aufsuchen möchtest ;) .

Dies wird aber in diesem Falle unerläßlich sein.

cu

pp

Hi redwing21,

in Deinem Falle ist es wirklich nicht einfach eine korrekte Auskunft zu geben.

Falls Du kein "Wanderzahnarzt" bist, oder zig Kilometer zu Deiner Praxis zu fahren hast, wird Dir das Finanzamt wahrscheinlich den beruflich gefahrenen Anteil ziemlich klein rechnen. Sollten Dir, wie beim Kollegen, 80% zugestanden werden, so ist das imho recht ordentlich. Bei Deiner Fahrzeugwahl hätte ich eigentlich keine Bedenken - wer viel Steuern zahlt, darf auch "viel" Auto fahren.

Das beste ist, Du läßt Dich von einem Steuerberater informieren, es sei denn, es ist Dir egal, wie der absetzbare Steueranteil ausfällt.

Grüße

bkpaul

hi,

Zitat:

Das Finanzamt führt u.U. eine Angemessenheitsprüfung durch und hier kann das Finanzamt wie auch -Gott schon im Spaß- zum gleichen Ergebnis kommen.

wobei anzumerken ist das das Finanzamt hier seit Jahren von den Gerichten regelrecht zurückgedrängt wird. Selbst einen Enzo kann man heutzutage voll von der Steuer abschreiben(bis auf 1% Privatanteil oder Fahrtenbuch).

Zitat:

Ein Kollege sagte mann kann aber nur 80 % steuerlich geltend machen??

wieso nur 80%. Früher sprich 2002/2003 konnte man nur 50% der gesamten betrieblichen Kfz-Kosten abschreiben wenn man nach 1% Methode versteuerte. Seit 1.1.2004 MUß das Finanzamt 100% akzeptieren(abzüglich 1%Privatanteil).

Gruß Zonkdsl

Ich habe hierzu einmal eine etwas dumme frage:

Ist dieses 1% eigenanteil jährlich vom neupreis (also bei 100T€ neupreis 1T€) oder pro monat sprich 12 mal 1T€?

1 % pro MONAT vom LISTENPREIS.

hi,

Zitat:

1 % pro MONAT vom LISTENPREIS.

soweit korrekt.

Aber nicht vergessen bei der MWST nur 80% vom Listenpreis anzusetzen. 20% schenkt dir quasi das Finanzamt, da ja auch nicht alle Kfz-Ausgaben (z.b. Kfz-Versicherung mit Versicherungssteuer oder Fahrzeugan.- bzw. Ummeldung keine Steuer) Mehrwertsteuer enthalten.

Gruß Zonkdsl

am 26. April 2005 um 4:45

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

1 % pro MONAT vom LISTENPREIS.

Vom Listen-NEU-Preis ist korrekter.

Es nützt also nichts, den Wagen als 2-Jahreswagen zu kaufen.

Gott78

Da ich gerade im Rahmen der Betriebsprüfung komplett aufgeschlitzt wurde:

ANZAHLUNG gilt bei Leasingverträgen nicht als Anzahlung bei Kauf, und kann als LEASINGSONDERZAHLUNG nur im ersten Jahr abgesetzt werden (da flogen mir schon mal ein paar Jahre Abschreibung um die Ohren)

Alle Umsatzsteuerbeträge sind nur zu 50% (Klartext: der HALBE Mehrwertsteuersatz) absetzbar, also auch bei Sprit etc. (seit 1999 mit einer Übergangsfrist zu 2001. Dafür fiel die geplante Umsatzbesteuerung der 1%-Regel weg. Und schon flogen mir die Differenzen der USt. für ein paar Jahre um die Ohren).

So isses. Wie die Prüferin lakonisch meinte erwartet auch von denen keiner mehr, daß der Normalbürger da noch durchblickt. Putzen darf man aber.

Als Alternative auf die 1%-Versteuerung zu verzichten und Fahrtenbuch zu führen - die Idee führte sowohl bei meinem (neuen) Steuerberater als auch bei der Finanzamttante zu Kicheranfällen. Originalzitat: "Jedes Fahrtenbuch zerlege ich Ihnen in zehn Minuten, so präzise kann niemand sein".

1% natürlich monatlich vom Listenneupreis, wie schon beschrieben. Rabatte sind nett für die Leasingrate, ändern aber nichts an der Besteuerung.

Angemessenheitsprüfung dagegen sehe ich eher gelassen. Als Zahnarzt ist man doch bestimmt permanent auf Weiterbildung, Kongressen, und da man eine neue Art der Wurzelbehandlung ausprobiert hat sowieso dauernd bei Kollegen um die einzuweisen.... Dazu die Fahrten zwischen Praxis und Dentallabor.... Mit dem alten Doktorvater plant man ja auch noch ein bisschen Forschung... Flugkosten zu Kongressen wären ja auch absetzbar, wenn diese elende Flugangst nicht wäre (bitte bei der Prüfung dann KEINE Bilder an der Wand vom letzten Urlaub auf Bali!!)

Der Begriff hier ist "Glaubhaftmachung". Mein Zahnarzt fährt schon ewig Top-Level S-Klasse ohne Probleme. Natürlich sollten dann aber auch ein paar Meilen im Jahr zusammenkommen.

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