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Polizeikontolle wegen statischem Kurvenfahrlicht...

VW Golf 6 (1KA/B/C)

hallo,
ich wurde nun schon das zweite mal wegen dem statischem Kurvenfahrlicht von der Polizei angehalten.
Jeden mal meinten sie, wenn ich schon mit Nebelscheinwerfer fahre, sollten auch bitte beide funktionieren...usw...
Dann musste ich denn erstmal erklären und ZEIGEN wieso das so ist und dann war es auch ok.
Aber da ich auf diese Lehrstunden verzichten kann, hab ich nun die frage, kann man das Kurvenlicht bis 45km/h deaktivieren?
Und hat noch jemand solche Erfahrungen gemacht?
lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bizzare.corona


hallo,
ich wurde nun schon das zweite mal wegen dem statischem Kurvenfahrlicht von der Polizei angehalten.
Jeden mal meinten sie, wenn ich schon mit Nebelscheinwerfer fahre, sollten auch bitte beide funktionieren...usw...
Dann musste ich denn erstmal erklären und ZEIGEN wieso das so ist und dann war es auch ok.
Aber da ich auf diese Lehrstunden verzichten kann, hab ich nun die frage, kann man das Kurvenlicht bis 45km/h deaktivieren?
Und hat noch jemand solche Erfahrungen gemacht?
lg

Warum sollte man für 2 schwachsinnige Polizisten sein Kurvenfahrlicht deaktivieren , dann sollen die Grün-Weißen eben auf die Schulbank .

Greetings

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Zitat:

Original geschrieben von CarstenH77


Das ist auch nicht neu, sondern falsch. Das Standlicht hat seinen Namen nicht umsonst.

Also meinst du der §17, Abs. 3 StVO ist falsch?!? :confused:

Ich finde es auch sehr merkwürdig, aber es steht da nunmal so drin, was soll daran nun falsch sein??
Man hat ja in dem Fall nicht nur das Standlicht an, sondern auch die Nebelscheinwerfer.
Und wie ist das bitte beim normalen Abblendlicht? Da ist nunmal auch das Standlicht immer mit an...
Es ist ja schon richtig, dass das Standlicht nicht als einzige Frontbeleuchtung betrieben werden darf, aber laut StVO darf das Standlicht entweder zusammen mit Abblendlicht oder eben zusammen mit Nebelscheinwerfern (wenn die Voraussetzung stimmen) betrieben werden.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
So, jetzt kann jeder sich sein Urteil bilden ... Wer ganz sicher gehen will kann doch einfach den Lichtschalter ne Stellung weiter zum Abblendlicht drehen und schön ist - schließlich will man ja gut sehen und gesehen werden und nicht "cool" aussehen :) Eine Neuerung wird wohl im Absatz 3 noch überdacht. Dort soll die Variante, für schlechte Sicht am Tage, Tagesfahrlicht mit Neblis ausdrücklich aufgenommen werden. Ob dat stimmt *schulterzuck* Geht meines Wissens bei den meisten TFL der Hersteller eh nicht *noch mal schulterzuck*

Zählt Standlicht zu "Begrenzungsleuchten"? Ich dachte immer das wären diese hässlichen orangen Ami-Teile die vorwiegend an Prollkarren zu finden sind.

Zitat:

Original geschrieben von Parg


Zählt Standlicht zu "Begrenzungsleuchten"? Ich dachte immer das wären diese hässlichen orangen Ami-Teile die vorwiegend an Prollkarren zu finden sind.

Jooo, zählt es. Ist auch extra im Abs. 2 hervorgehoben.

Guten Morgen
Ich war bisher der Meinung (bilde mir ein das mal gelesen zu haben), das TFL und Abblendlicht nicht gemeinsam an sein dürfen.
Ist dem so?
Ich frage nach, da fast jeder moderne Audi (bei Dunkelheit) beides an hat.
Gruß
Kali

Nein dürfen sie nicht.
Bei Audi ist es so, dass die LED's in voller Leuchtkraft als TFL dienen. Wenn man dann Abblendlicht einschaltet dimmen die LED's ab und fungieren als Standlicht.
Ist bei BMW mit den RIngen übrigens genauso

@ carstenH77,
die in der StVo angeführten Begrenzungsleuchten sind das Standlicht.

bei uns waren die Polizisten die ersten die überhaupt damit rugefahren sind ( z.B. C-Klasse). Welche Dorfscheriffs hast Du denn da erwischt?
Gruß derradlfreak

@Zanzero
Wenn die NSW nicht im Hauptscheinwerfer integriert sind, wie es bei VW mal mode war, kann es bei starkem Nebel besser sein mit Standlicht (Begrenzungslicht) und NSW zu fahren, da diese für gewöhnlich den Nebel unterleuchten und damit keine weiße Wand erzeugen wie es beim Ablendlicht der Fall wäre.

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