Polizei untersagte das Abschleppen zur nächsten Werkstatt
mir haben gestern zwei polizisten verboten ein verunglückten pkw (frond schaden) mit ein anderen pkw abzuschleppen über ein handelsübliches abschleppseil. begründung war das der pkw die sichherheit gefährden würde.
nach einigen diskutierten fragte er mich was ich für eine führerscheinklasse habe als ich darauf sagte klasse B meinte er das B nicht ausreiche um den Pkw abzuschleppen…. ich glaube der muss nochmal zur Polizeischule oder hatte schlechte laune meine theorie ist das der frischling von sein kollegen zum kindertag ein schnuller bekam.
nunja als ich nach sein dienst Ausweis fragte um mich zu beschweren verweigerte er mir diesen.
also wenn man solch polizisten hat die A. keine Ahnung von der STVO haben (aber auf ihrer meinung behaupten weil die eine uniform anhaben)B. keine ahnung von Autos (aber so tun als wären sie diplom Ingenieur bei der Dekra C. keine Ahnung vom abschleppen haben sondern nur den abschleppdienst rufen können ,dann brauchen wir gar keine polizisten oder #quereinsteiger ?
sagt mal was zu würde mich mal interessieren
Beste Antwort im Thema
1. Airbag aufgegangen
2. Airbag nicht aufgegangen
3. Blinker defekt
4. Licht defekt
5. Scharfe Kante Kotflügel
6. Scharfe Kante Stoßstange
7. Scharfe Kante Motorhaube
8. Stoßstange nicht mehr fest
9. Abschleppöse betroffen
10. Radschleift beim Einlenken und einfedern
11. Motorhaube nicht mehr fest
12. Kotflügel rechts nicht mehr fest
13. Kotflügel links nicht mehr fest
14. Stoßstange nicht mehr fest
15. Airbag Türen?
16. Türen lassen sich eventuell nicht mehr ganz öffnen…
Das ist ja das gute an einem Polizisten!
Er ist unhabhängig und wenn er nicht will - will er nicht und wenn du einen Affen machst beschlagnahmt er das Teil - Gefahr in Verzug und aus die Maus ! - dann kommt noch der Abschlepper oben drauf!
aber das ist mit der Generation Kevin so.. - wir können ja nochmal drüber diskutieren!
Und nein ich meine Nicht explizit dich!
Die Älteren hier wissen was ich meine!
Früher war eine 5 eine 5 oder ein Verweis eben selbiger! - heute kommt Mami und Papi und dann wird nochmal "nachkorrigiert" oder Besprochen....
68 Antworten
Zitat:
@Ostelch schrieb am 3. Juni 2019 um 16:24:01 Uhr:
Zitat:
@random_user schrieb am 3. Juni 2019 um 16:22:36 Uhr:
Inzwischen bekommst auch eine "kostenlose" Mobilitätsgarantie von freien Werkstätten (z.B. Bosch Car Service), bei jährlicher Inspektion. Musste ich schon mal wegen einer gekippten Batterie in Anspruch nehmen, hat super geklappt.
Die werden dich aber nicht nach einem Unfall bergen und abschleppen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug beim Bosch Car Service warten lassen, profitieren Sie von unserer 24-Stunden-Nothilfe an 365 Tagen im Jahr. Und bei jeder Inspektion erhalten Sie auf Wunsch auch unsere Bosch Car Service Mobilitätsgarantie. Damit haben Sie im Falle einer Panne im In- und europäischen Ausland kostenlosen Anspruch auf folgende Leistungen:
- Pannen- und Unfallhilfe
- Bergung nach Unfall
- Abschlepp-Service
- Ersatzfahrzeug
- Taxi
- Hotelübernachtung
Zitat:
@random_user schrieb am 3. Juni 2019 um 16:35:39 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 3. Juni 2019 um 16:24:01 Uhr:
Die werden dich aber nicht nach einem Unfall bergen und abschleppen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@random_user schrieb am 3. Juni 2019 um 16:35:39 Uhr:
Zitat:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug beim Bosch Car Service warten lassen, profitieren Sie von unserer 24-Stunden-Nothilfe an 365 Tagen im Jahr. Und bei jeder Inspektion erhalten Sie auf Wunsch auch unsere Bosch Car Service Mobilitätsgarantie. Damit haben Sie im Falle einer Panne im In- und europäischen Ausland kostenlosen Anspruch auf folgende Leistungen:
- Pannen- und Unfallhilfe
- Bergung nach Unfall
- Abschlepp-Service
- Ersatzfahrzeug
- Taxi
- Hotelübernachtung
Prima. Nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil! 😉
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 3. Juni 2019 um 14:57:51 Uhr:
Den Rest (da ich nicht betroffen bin Klasse 3) unkommentiert!
Da bist du genauso betroffen. Abschleppen (Pannenhilfe) darf man sowohl mit 3 als auch B, Schleppen (defektes Auto von A nach B) darfst mit beidem nicht.
Gruß Metalhead
Der Polizist wird sicher mit bestem Gewissen auf Vorsicht und Rücksicht gehandelt haben.
Ich habe ein ähnlich verunfalltes Fahrzeug meines Nachbarn auch schon abgeschleppt.
Der Polizist überlegte erst noch, und half mir dann entsprechende Maßnahmen zu ergreifen so dass er beruhigt sein konnte dass auf der 5 Km langen Fahrt nichts weiter passierte. So sicherten wir die Plastikstossstange und rissen die Plastikradhäuser raus. Die wackligen Scheinwerfer überklebten wir großzügig und alle anderen lockeren Teile rissen wir vollends ab und schmissen es in den Kofferraum. Beleuchtung hinten ging einwandfrei.
Die Motorhaube des CLK drückten wir zu zweit wieder so nach unten dass man problemlose Sicht nach vorne hatte.
Man muss aber auch mit den Leuten normal reden.
Hätte er es uns untersagt, dann hätte ich jetzt auch keinen Aufstand gemacht.
Was wäre denn falls etwas passiert auf der Fahrt? Dann schreit es „der Cop hat es doch abgesegnet...“
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Kommt auch auf die Örtlichkeit die Zeit und den TON AN!
aber was soll ich da sagen....
in der Rushour in der Innenstadt?
dann noch ein Freundlicher Mensch....- dann klappt es garantiert (nicht!)
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 3. Juni 2019 um 16:04:13 Uhr:
Das ist auch Bauernschlauer Quatsch.
Wie will man als abgeschlepptes Fahrzeug den Richtungswechsel per Hand anzeigen??
Die Anhängelasten spielen beim Abschleppen genau so wenig eine Rolle wie die Gewichte. Du darfst auch mit nem PKW nen 40 Tonnen Sattelzug abschleppen, dass ist überhaupt kein Problem...
Vorausgesetzt du bekommst die Abschleppstange an den PKW, die ab nem gewissen Gewicht vorgeschrieben ist...Der Vordermann braucht auch keine Klasse CE, sondern nur den Führerschein der für das vordere Abschleppfahrzeug nötig ist...
Den Richtungswechsel MUSST du per Hand anzeigen da die Warnblinker laufen. Lernt man schon in der Fahrschule. (Ich damals zumindest)
Schon wahnsinn was hier zusammen geschrieben wird. Du hast natürlich recht was den Führerschein angeht. Solange man die benötigte Klasse für das ziehende Fahrzeug besitzt ist alles in Ordnung.
Und zu den ganzen Schleppen was hier immer wieder auftaucht. Das ist generell verboten, ausser ihr kriegt eine Ausnahmegenehmigung.
mein name ist hase ich weiß von nichts?
Abschleppen (§ 15a StVO) ist das Ziehen eines liegengebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur
Behebung der Betriebsunfähigkeit,
Verwertung des Fahrzeuges,
Vernichtung des Fahrzeuges.
Betriebsunfähigkeit infolge nicht behebbarer technischer Mängel liegt vor, wenn die betriebssichere oder bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist und diese auch nicht vor Ort ohne größeren Aufwand wiederhergestellt werden kann. Der Nothilfegedanke impliziert, dass ein Abschleppen vom Pannenort nur zu bestimmten Zielorten auf kürzestem Weg zulässig ist. Zu diesen Zielorten gehören die nächste geeignete Werkstatt, ein nahegelegener Standort oder Verschrottungsbetrieb oder der nächste Verladebahnhof. Entfernungen bis 45 km werden teilweise als zu weit gesehen, weil es dann an dem Notgesichtspunkt fehlt.[1] Ist die Entfernung zu groß, muss das Kfz verladen werden. Der Lenker des abzuschleppenden Fahrzeuges braucht keine Fahrerlaubnis (§ 6 Abs. 1 letzter Satz FeV), er muss nur das Mindestalter aus § 10 Abs. 3 FeV erfüllen (15 Jahre). Der Ziehende benötigt die Fahrerlaubnis des abschleppenden Kfz (§ 6 Abs. 1 letzter Satz FeV). Das Abschleppen gilt als ordnungsgemäß durchgeführt, wenn ein Abschleppseil oder eine dafür vorgesehene Abschleppstange (DIN 1756) benutzt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Bußgeld in Höhe von 25 € fällig.
richtungsqechael per hand möchte ich sehen wie du deine hand aus dem beifahrerfenster hältst. sieht bestimmt gut aus 😁
Schön dass du das alles weißt - und wie du siehst gibt es Polizisten die Stellen sich dann hin und sagen
ABER DU - ? du nicht und weißt du mit was ? mit Recht!
Zitat:
@Dream_Daimler schrieb am 3. Juni 2019 um 20:37:27 Uhr:
richtungsqechael per hand möchte ich sehen wie du deine hand aus dem beifahrerfenster hältst. sieht bestimmt gut aus 😁
Lernt man wie gesagt in der Fahrschule 😁 Richtungswechsel nach rechts zeigst du aus dem linken Fenster übers Dach hinweg nach rechts an. Ist nicht so schwer. 😉 Selbst schon ein paar Mal gemacht.
Aber was dein Post dadrüber jetzt sollte weiß ich nicht? Ich habe nichts davon erzählt 😉 (Der mit dem mein Name ist Hase...) Worauf war das bezogen?
Ja, so kenne ich das auch noch aus der Fahrschule. Aber meine Kinder haben das schon nicht mehr gelernt. Habe gerade gefragt.
Also Abschleppen ist ja eh so ein Ding - und zwar das gefährlichste zulässige, was die die STVO erlaubt.
Sicher ist abschleppen nie.
Das schlimmste war der 26to LKW mit Motor aus, an einer Abschleppstange hinter einem 16to Abschleppwagen... Serpentinen und Kreisverkehre. Ratet wer der Kackjob hatte, das defekte Fahrzeug zu "lenken". Das ist gefährlicher Horror.
Wenn ich mir dann noch das Gespann mit einem Oldtimer und einem Unfallwagen hinten dran vorstelle... wird mir auch etwas mulmig. Unfallfahrzeuge abzuschleppen, sollte schlicht verboten sein. Man WEISS einfach nicht, was defekt ist, angebrochen, abfällt etc.
Daher kann ich die Situationseinschätzung der Polizisten schon nachvollziehen.
Über die dann noch derartig her zu ziehen, lässt schon einiges vom Charakter erahnen.
... lernt man auch bei der Bundeswehr... bei Kolonnenfahrten werden Fahrtrichtungswechsel mit der Winkerkelle angezeigt.
Nach Links Arm mit Kelle zum linken Seitenfenster raus und nach Rechts Arm ebenfalls zum linken Seitenfenster raus, aber Arm mit Kelle in der Hand abgewinkelt übers Fahrzeugdach nach rechts.
Bei nem Panzer zeigt der Kommandant in der Turmluke mit der Kelle wo es lang geht.
@Bamako ... das Krasseste war damals in einer Spedition als unsere MAN TGA 18.480 Sattelzugmaschine mit der ganz großen Hütte (+ Spoiler knapp 4,0m hoch) in München mit Kupplungsschaden stehen geblieben ist. Die hat der Chef tatsächlich mal eben mit einer weiteren SZM (Volvo FH13 18.480 mit Fernverkehrshütte) mit Stange verbotenerweise über ein paar hundert km nach Hause geschleppt... im Winter, bei Nacht & dem sprichwörtlichem Nebel und glatten Straßen ohne Ballastpritsche o.ä.
Hallo, Dream_Daimler,
Zitat:
@Dream_Daimler schrieb am 3. Juni 2019 um 14:55:15 Uhr:
mir haben gestern zwei polizisten verboten ein verunglückten pkw (frond schaden) mit ein anderen pkw abzuschleppen über ein handelsübliches abschleppseil. begründung war das der pkw die sichherheit gefährden würde.
warst Du in irgendeiner Form am Unfall beteiligt (Verursacher, Geschädigter oder Zeuge) oder warum wolltest Du das Unfallfahrzeug vom Unfallort wegschleppen?
Kann es sein, dass Du in Kontakt zu der Werkstatt stehst, dass Du deshalb das Fahrzeug abschleppen wolltest und dass der Polizeibeamte dies wusste?
Sollte dem so sein, greift hier nicht mehr der Nothilfegedanke, sondern es wäre gewerbliches Abschleppen und dafür brauchst Du ggf. eine Sondergenehmigung und dementsprechende Fahrzeuge.
Zitat:
nach einigen diskutierten fragte er mich was ich für eine führerscheinklasse habe als ich darauf sagte klasse B meinte er das B nicht ausreiche um den Pkw abzuschleppen…. ich glaube der muss nochmal zur Polizeischule oder hatte schlechte laune meine theorie ist das der frischling von sein kollegen zum kindertag ein schnuller bekam.
Tja, vielleicht bist ja Du derjenige, der den Schnuller und den Auffrischungskurs braucht, denn wenn es sich um einen Schlepp - und nicht um einen Abschleppvorgang handelt, brauchst Du mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse BE.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob andere Polizeibeamte es Dir im Vorfeld erlaubt haben oder nicht.
Zitat:
nunja als ich nach sein dienst Ausweis fragte um mich zu beschweren verweigerte er mir diesen.
Zu Recht.
Was sollte Dir der Dienstausweis denn bringen? In einigen Bundesländern (nicht in allen) ist es zwar laut Polizeigesetz vorgeschrieben, dass sich der Polizeibeamte auf Verlangen mit seinem Dienstausweis auszuweisen hat, aber er ist nicht nicht verpflichtet, Dir den Ausweis auszuhändigen, weil Du seinen Namen notieren möchtest oder was auch immer.
Wenn Du Dich beschweren willst, kannst Du schlicht und ergreifend eine schriftliche Beschwerde bei dem zuständigen Revier, der Direktion oder dem Präsidium einreichen und dann ist es kein Problem, festzustellen, wer die Beamten vor Ort waren.
Bringen wird diese Beschwerde nach Deiner Beschreibung allerdings nichts, denn der Beamte hat korrekt gehandelt, als er Dir das Abschleppen mit dem Abschleppseil bzw. der Abschleppstange untersagt hat (das Bild von dem Unfallfahrzeug reicht als Beweis dafür völlig aus).
Zitat:
..... keine Ahnung vom abschleppen haben sondern nur den abschleppdienst rufen können ,dann brauchen wir gar keine polizisten oder #quereinsteiger ?
Du wärst vermutlich der erste, der hier heulend aufschlägt, wenn bei so einem Schleppvorgang plötzlich Teile in der Gegend herumfliegen und Dein heilix Blechle beschädigen oder wenn du selber zu Schaden kommen würdest, weil das abgeschleppte Fahrzeug plötzlich nicht mehr zu lenken war oder was auch immer.
Der Polizeibeamte hat hier seine Garantenpflicht wahrgenommen und dafür gesorgt, dass das Unfallfahrzeug ordnungsgemäß aufgeladen wird und das kann ihm keiner zum Vorwurf machen.
Viele Grüße,
Uhu 110
Zitat:
@Roadrunner2018 [url=https://www.motor-talk.de/.../...naechsten-werkstatt-t6632722.html?...]schrieb am 3. Juni 2019 um 15:33:07 Uhr]
aber das ist mit der Generation Kevin so.. - wir können ja nochmal drüber diskutieren!Und nein ich meine Nicht explizit dich!
Die Älteren hier wissen was ich meine!Früher war eine 5 eine 5 oder ein Verweis eben selbiger! - heute kommt Mami und Papi und dann wird nochmal "nachkorrigiert" oder Besprochen....
Ja ja die Jugend von heute, dabei frage ich mich immer, wer hat denn die Generation Kevin herangezogen?