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Garantieverlust bei "falscher" Werkstatt?

Themenstarteram 19. März 2008 um 22:21

Moin,

stelle meine Frage mal im Sicherheits-Forum, es geht ja schließlich um die Sicherheit mein Geld nicht unnötig zu verpulvern...

Folgender Sachverhalt beschäftigt mich:

Wir haben für meine Frau & die Kids bei Fiat einen Neuwagen bestellt (mit 5 Jahren oder 500.000km Garantie), dies ist allerdings das erste Auto was ich auch selbst (privat) bezahle.

Für die Firma habe ich Leasingfahrzeuge angeschafft, mein Wagen ist auch geleast (über die Firma ;)), da ist es mir schnuppe was bei Reparaturen passiert, ich stelle das Auto beim entsprechenden Markenhändler ab, nehme den Ersatzwagen und gut ist´s.

Wie läuft das jetzt aber während der Garantiezeit als "Privatmann"? Muss ich jede noch so kleine Wartung bei einer Werkstatt des Herstellers (hier also Fiat) machen lassen oder kann ich auch zu einer x-beliebigen Meisterwerkstatt gehen?

A.T.U. (würde ich persönlich nie hinfahren) wirbt ja bei seinen Inspektionen mit "kein Verlust der Werksgarantie" oder so ähnlich. Trifft das auf alle im ZDK vertretenen Meisterbetriebe zu?

Vielleicht hat jemand (KFZ-Meister/Werkstattinhaber) eine konkrete Antwort für mich.

Ich sehe es nämlich nicht ein, für einen Ölwechsel mal locker 115,- Teuro auf den Tisch zu legen!

Denn wie sprach Bill Gates in einer Folge der Simpsons:" Ich bin nicht reich geworden in dem ich Schecks ausgestellt habe!"... :p

Gruß,

Andre

Beste Antwort im Thema
am 19. März 2008 um 23:59

Generell mußt Du unterscheiden zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung.

Die gesetzliche Gewährleistung ist im BGB § 437 geregelt - da kann ein Verkäufer sagen was er will.

Da Du aber konkret nach der Garantie gefragt hast, gehe ich davon aus das Du den Unterschied kennst.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers bzw. des Herstellers. Dieser kann an seine Garantie Bedingungen stellen "wie er will".

 

Zitat:

Original geschrieben von ...

 

Ich hörte auch von Urteilen wo es heiß dass es nur eine kompetente Werkstatt sein muss und die Dokumentation muss halt nur beweisen dass alles ok gemacht wurde ...

Ihr solltet weniger hören und mehr lesen... :rolleyes:

"...Autohersteller dürfen langjährige Garantieversprechen mit der Bindung an eine Vertragswerkstatt verknüpfen. Solche Vertragsklauseln sind rechtens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII 187/06)...."

 

 

 

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findest zu dazu nichts in deinen unterlagen ?

da sollten die "auflagen" vermerkt sein.

sowohl bei leasing bzw auch in der "anschlussgarantie"

mfg

Harry

Themenstarteram 19. März 2008 um 22:42

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

findest zu dazu nichts in deinen unterlagen ?

Natürlich, dort steht (wie sollte es auch anders sein) das "sämtliche Inspektionen/Reparaturen bei einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt" durchzuführen sind...

Ich habe aber mal irgendwo gelesen, das dieser Passus gegen irgendwelches Wettbewerbsrecht verstößt und man sein Auto in jeder Meisterwerkstatt die dem ZDK angehört warten lassen kann.

Und dieses "mal gelesen" würde ich halt gerne durch die kompetente Aussage eines Motor-Talker´s bestätigt wissen.

Denn ich lege schon einen Haufen Geld bar auf den Tisch des Markenhändlers, warum sollte ich also noch zusätzlich seine (in meinen Augen) überteuerten Stundensätze bei den Inspektionen bezahlen?

Den gleichen Service kriege ich bei meiner freien Werkstatt um die Ecke mindestens 30% billiger...

Gruß,

Andre

am 19. März 2008 um 23:28

Sicher ist: die werden sich stellen wenn es drauf ankommt.

 

Ich hörte auch von Urteilen wo es heiß dass es nur eine kompetente Werkstatt sein muss und die Dokumentation muss halt nur beweisen dass alles ok gemacht wurde (also Rechnung mit genauer Auflistung der Wartung und die muss dann Herstellervorgaben erfüllen und wenn der Hersteller meint man muss auf die Ventile spucken, dann muss es die freie Werkstatt auch machen).

Also wenn Du das genau beachtest drüfte es gehen. Die werden aber dann u.U. immer so agieren dass Du in der Beweispflicht bist.

Notfalls kommt "Der Defekt resultiert aus der Arbeit in der freien Werkstatt, stellen Sie dort Ihre Ansprüche."

Das richtige "Problem" kommt spätestens außerhalb der Garantiezeit und wenn es kurz gesagt um Kullanz geht, auf die hat man nun mal kein Anspruch und mit "Fremdgehen" kriegt man die grundsätzlich nicht mehr.

Fazit: Ja, Garantie bleibt, aber der Unterschied zw. Theorie un Praxis könnte Dich mal einholen ;)

Was ich Dir rate? Ich habe keine feste Meinung zum Thema, ich würde vermutlich eher am Anfang die Werkstatt des Verkäufers nutzen, vielleicht nicht über die ganze Garantiezeit, aber das erste Jahr schon. Wieso gerade am Anfang? Falls so zu sagen eingebaute Macken zu korrigieren sind machen die das eher ohne sich zu stellen, wenn der obligatorische Ölwechsel ebenfalls dort gemacht wurde.

Vielleicht noch mal so ein Tipp, auch wenn es nicht gerade die Entdeckung Amerikas ist:

Stellt sich Fiat-xyzBurg, einfach zum Fiat-xyzBerg fahren und nicht so tun als wäre man woanders abgeblitzt.

So habe ich auch schon was reparieren lassen. Ich war zwar so doof und sagte dass es ein anderer nicht machen wollte, aber er sagte trotzdem dass es selbstverständlich ein Garantiefall ist und er sein Kollegen nicht versteht.

Vielleicht wollte er nur neuen Kunden, ist mir aber egal, ich habe davon profitiert ;)

 

 

am 19. März 2008 um 23:59

Generell mußt Du unterscheiden zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung.

Die gesetzliche Gewährleistung ist im BGB § 437 geregelt - da kann ein Verkäufer sagen was er will.

Da Du aber konkret nach der Garantie gefragt hast, gehe ich davon aus das Du den Unterschied kennst.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers bzw. des Herstellers. Dieser kann an seine Garantie Bedingungen stellen "wie er will".

 

Zitat:

Original geschrieben von ...

 

Ich hörte auch von Urteilen wo es heiß dass es nur eine kompetente Werkstatt sein muss und die Dokumentation muss halt nur beweisen dass alles ok gemacht wurde ...

Ihr solltet weniger hören und mehr lesen... :rolleyes:

"...Autohersteller dürfen langjährige Garantieversprechen mit der Bindung an eine Vertragswerkstatt verknüpfen. Solche Vertragsklauseln sind rechtens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII 187/06)...."

 

 

 

am 20. März 2008 um 0:08

Ich meinte das aber im Bezug auf die tatsächliche Gewährleistung, wenn es keine anerkannte Werkstatt war, sondern der Kollege im Hinterhof werden die sofort "Pfusch" sagen und damit ist selbst die Gewährleistung weg. Muss es wohl nicht mit Kniffen wie "unzulässige Veränderung" oder "das Ausbleiben elementarer Wartung" etc. begründen... Aber genau das machen die gelegentlich. Es muss also eine anständige Werkstatt sein, nicht unbedingt Fiat, aber der Kollege ohne Rechnung reicht eben nicht.

Übrigens davon jetzt mal abgesehen, gibt es je nach Marke interne Regelungen wo gesagt wird dass man die 6 Monate Gewährleistung auf die Garantiezeit ausdehnt (2 Jahre) und darüber hinaus noch ggf. weitere Jahre normaler Garantie dranhängt...

Opel macht es soweit ich weiß länger, VW hat es vor 2 Jahre oder so ebenfalls verlauten lassen u.s.w.

Ist oft unter Begriffen wie "freiwillige Beweislastumkehr" im Umlauf.

Ob das Fiat gemacht hat weiß ich nicht, müsste man schauen.

Bei vielen Asiaten ist es ebenfalls kein Thema mehr, wer aber die deutschen Nobelmarken fährt wird wohl mit der Differenz zw. Gewährleistung und Garantie konfrontiert, so dass es wieder relevant wird :p

am 20. März 2008 um 0:44

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

 

Übrigens davon jetzt mal abgesehen, gibt es je nach Marke interne Regelungen wo gesagt wird dass man die 6 Monate Gewährleistung auf die Garantiezeit ausdehnt (2 Jahre) und darüber hinaus noch ggf. weitere Jahre normaler Garantie dranhängt...

Mann-oh-mann-oh-mann... *kopfschüttel*

Ich gehe mal davon aus, dass Du den Unterschied auch nicht wirklich kennst... :eek:

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt (seit dem 01.01.2002) 2 Jahre.

Keinen Tag mehr oder weniger.

Garantie ist eine freiwillige (Vertrags-) Leistung des Verkäufers/Herstellers. Diese kann so kurz oder lang sein wie (er) sie will. An die Garantie kann der Verkäufer/Hersteller Bedingungen setzen wie er will, so lange er will...

 

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

 

Ist oft unter Begriffen wie "freiwillige Beweislastumkehr" im Umlauf.

Soso - freiwillige Beweislastumkehr... tatsächliche Gewährleistung... ist selbst die Gewährleistung weg :rolleyes:

 

Der Einäugige ist der König unter den Blinden... ;)

 

 

 

@tchibomann:

Frage einen richtigen Fachmann oder Juristen z.B. beim Automobilclub etc.

Ein Forum ist was "nettes", leider kursiert aber zuviel gefährliches Laienhalbwissen a la "...hab ich mal irgendwo gelesen/gehört etc..."

 

 

 

 

 

am 20. März 2008 um 1:02

ich haeng mich da hoffentlich nicht zu weit aus dem fenster,

wenn ich sage das nach wartungs/werksvorschrift

gewartet werden muss.... und auch dazu ist AFAIK ! A.T.x befugt.

was garantieverlust angeht.

Harry

Moin,

In Punkto Garantie kann dir der Hersteller vorschreiben, was Ihm grade so in den Kram passt. Er kann dir sogar vorschreiben, dass du die Wartung/Garantiearbeiten immer in der Werkstatt zu machen hast, wo du das Auto gekauft hast. Da hat der Hersteller allgemein freies Gestaltungsrecht, solange er nicht gegen anderes gültiges RECHT verstösst.

Worauf du ansprichst, ist das EU Recht, wonach man einen Marktzugang nicht gegenüber Konkurenz sperren darf. Das heißt, in deinem Fall muss Fiat es JEDER Werkstatt, die es möchte, die technischen Dokumentationen und Lehrgänge verkaufen, damit diese die Kompetenz erwerben kann, dein Auto zu warten. Diese Betriebe firmieren dann in der Regel als "XYZ Authorisierte Werkstatt".

Fährst du zu seiner solchenb Werkstatt, die diese Authorisation hat, darf deine Garantie also nicht erlöschen. Fährst du zu einer X-Beliebigen Werkstatt, ohne diese Authorisation, kann deine Garantie unter Umständen verfallen (genaueres dazu in deinen Garantieunterlagen).

Solange du also Garantieansprüche hast, empfielt es sich also zu einer Fiatwerkstatt oder einer entsprechenden authorisierten Werkstatt zu fahren. Du solltest aber kontrollieren, ab wann diese Garantie zu einem reinen Papiertiger wird ;)

MFG Kester

Themenstarteram 20. März 2008 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von Housil

Da Du aber konkret nach der Garantie gefragt hast, gehe ich davon aus das Du den Unterschied kennst.

Oh ja, der Unterschied ist mir wohlbekannt da ich auf die von mir vertriebenen Produkte selbst Gewährleistung geben muss.

 

"...Autohersteller dürfen langjährige Garantieversprechen mit der Bindung an eine Vertragswerkstatt verknüpfen. Solche Vertragsklauseln sind rechtens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII 187/06)...."

Dieses oder ein ähnliches Zitat von Gerichtsurteilen hatte ich expliziet gesucht, vielen Dank dafür! :)

Es ging mir konkrekt ja nur um Kleinkram-Inspektionen wie Öl- oder sonstige Wechselgeschichten.

Für die Jahresinspektion werde ich zu Fiat fahren, möchte die 5 Jahre Werksgarantie nicht verlieren. Das war u.a. einer der Gründe, warum wir uns für den Wagen entschieden haben.

Und kaum war die 14tägige Rücktrittsfrist abgelaufen, da kommt Opel mit 6 Jahren Garantie daher... :p

Gruß,

Andre (der sich herzlich für die konstruktiven Antworten bedankt!)

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von tchibomann

.

Und kaum war die 14tägige Rücktrittsfrist abgelaufen, da kommt Opel mit 6 Jahren Garantie daher... :p

Gruß,

Andre (der sich herzlich für die konstruktiven Antworten bedankt!)

Jaja...das hat man vom "Fremdgehen" :D :p ;)

grüße

Steini

Themenstarteram 22. März 2008 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Jaja...das hat man vom "Fremdgehen" :D :p ;)

Das mache ich auch sehr ungern, aber selbst der Zafira ist für unseren Platzbedarf zu "mickrig"... :(

Mein Hausdealer kam zwar mit einem unverschämt günstigen Angebot für einen Movano daher, Platz für ne Fußballmanschaft brauche ich allerdings auch wieder nicht... :p

Also fährt Mutti in Zukunft Fiat, andere Hersteller haben auch eine Chance verdient! ;)

Gruß,

Andre

Mal noch ne Frage zu der ganzen sache.

hier

schreiben die dazu:

Im Jahre 2002 wurde durch die EU-Kommision die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung umgesetzt, um freien KFZ-Werkstätten den Wettbewerb gegenüber Vertragswerkstätten zu erleichtern. Reparaturen in freien Werkstätten sollen innerhalb der Garantiezeit keinen Einfluss auf Garantieleistungen haben, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden.

Hier wird von Garantie und nicht Gewährleistung gesprochen. Heißt das jetzt das Ford bei meinem Focus die 12jährige Korrosionsschutz Garantie gewähren muss wenn ich in eine freie Werkstatt gehen würde oder verwechseln die in dem Artikel nur Garantie und Gewährleistung?

Moin,

Nein ! Wenn die freie Werkstatt, die entsprechende Kompetenz nachweisen kann ... dann ist das in Ordnung. Das sind dann, die von mir oben bereits genannten "authorisierten" Werkstätten. Jede Werkstatt DARF sich die notwendigen Unterlagen kaufen, und ihre Mechaniker bei X schulen lassen. X darf das einer freien Werkstatt nicht verweigern.

Das sind aus deinem Zitat die "die bestimmten Regeln" ...

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Das sind aus deinem Zitat die "die bestimmten Regeln" ...

ah danke dann ist jetzt alles klar

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