Polizei untersagte das Abschleppen zur nächsten Werkstatt
mir haben gestern zwei polizisten verboten ein verunglückten pkw (frond schaden) mit ein anderen pkw abzuschleppen über ein handelsübliches abschleppseil. begründung war das der pkw die sichherheit gefährden würde.
nach einigen diskutierten fragte er mich was ich für eine führerscheinklasse habe als ich darauf sagte klasse B meinte er das B nicht ausreiche um den Pkw abzuschleppen…. ich glaube der muss nochmal zur Polizeischule oder hatte schlechte laune meine theorie ist das der frischling von sein kollegen zum kindertag ein schnuller bekam.
nunja als ich nach sein dienst Ausweis fragte um mich zu beschweren verweigerte er mir diesen.
also wenn man solch polizisten hat die A. keine Ahnung von der STVO haben (aber auf ihrer meinung behaupten weil die eine uniform anhaben)B. keine ahnung von Autos (aber so tun als wären sie diplom Ingenieur bei der Dekra C. keine Ahnung vom abschleppen haben sondern nur den abschleppdienst rufen können ,dann brauchen wir gar keine polizisten oder #quereinsteiger ?
sagt mal was zu würde mich mal interessieren
Beste Antwort im Thema
1. Airbag aufgegangen
2. Airbag nicht aufgegangen
3. Blinker defekt
4. Licht defekt
5. Scharfe Kante Kotflügel
6. Scharfe Kante Stoßstange
7. Scharfe Kante Motorhaube
8. Stoßstange nicht mehr fest
9. Abschleppöse betroffen
10. Radschleift beim Einlenken und einfedern
11. Motorhaube nicht mehr fest
12. Kotflügel rechts nicht mehr fest
13. Kotflügel links nicht mehr fest
14. Stoßstange nicht mehr fest
15. Airbag Türen?
16. Türen lassen sich eventuell nicht mehr ganz öffnen…
Das ist ja das gute an einem Polizisten!
Er ist unhabhängig und wenn er nicht will - will er nicht und wenn du einen Affen machst beschlagnahmt er das Teil - Gefahr in Verzug und aus die Maus ! - dann kommt noch der Abschlepper oben drauf!
aber das ist mit der Generation Kevin so.. - wir können ja nochmal drüber diskutieren!
Und nein ich meine Nicht explizit dich!
Die Älteren hier wissen was ich meine!
Früher war eine 5 eine 5 oder ein Verweis eben selbiger! - heute kommt Mami und Papi und dann wird nochmal "nachkorrigiert" oder Besprochen....
68 Antworten
Zitat:
@Dream_Daimler schrieb am 3. Juni 2019 um 15:30:34 Uhr:
genau das wollte ich sehen....
im grunde ist es doch nur eine frage wie man es sieht wie schon gesagt andere polizisten hatten bei anderen weitaus schlimmeren schadens nichts gegen ein abschleppen per seil
habe ich halt pech gehabt mit dem werten herren
Oder doch eher Glück. Hätte er euch beim Schleppen des Unfallwagens erwischt, könntest du dich jetzt in einem Bußgeldverfahren mit der Frage auseinansersetzen. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 3. Juni 2019 um 15:33:07 Uhr:
1. Airbag aufgegangen
2. Airbag nicht aufgegangen
3. Blinker defekt
4. Licht defekt
5. Scharfe Kante Kotflügel
6. Scharfe Kante Stoßstange
7. Scharfe Kante Motorhaube
8. Stoßstange nicht mehr fest
9. Abschleppöse betroffen
10. Radschleift beim Einlenken und einfedern
11. Motorhaube nicht mehr fest
12. Kotflügel rechts nicht mehr fest
13. Kotflügel links nicht mehr fest
14. Stoßstange nicht mehr fest
15. Airbag Türen?
16. Türen lassen sich eventuell nicht mehr ganz öffnen…Das ist ja das gute an einem Polizisten!
Er ist unhabhängig und wenn er nicht will - will er nicht und wenn du einen Affen machst beschlagnahmt er das Teil - Gefahr in Verzug und aus die Maus ! - dann kommt noch der Abschlepper oben drauf!aber das ist mit der Generation Kevin so.. - wir können ja nochmal drüber diskutieren!
Und nein ich meine Nicht explizit dich!
Die Älteren hier wissen was ich meine!Früher war eine 5 eine 5 oder ein Verweis eben selbiger! - heute kommt Mami und Papi und dann wird nochmal "nachkorrigiert" oder Besprochen....
generation kevin is 2000+
was meinst du denn mit airbag offen airbag nicht offen?
die blinker sind tadellos sieht man sogar das die blinker noch dran sind 😉
stoßstange ist fest wie sau nur nicht mehr ganz gerade 😉 (hast du übrigends zweimal aufgezählt
abschleppöse ist gerade lag vor dem unfall im kofferraum damit fährt man nicht so rum
beim rad schleift nichts da das radhaus völlig in takt ist
erst durch das angurten auf den trailer habe ich die radhausschale etwas bearbeitet (hätte man auch vorm schleppen entfernen können)
die motorhaube ist fester dennje da geht nix auf und da wackelt nix
kotflügel werden weiterhin von den schrauben gehalten ist halt nur eingedrückt
türen sind auch voll intakt da schleift nicht mal der kotflügel dran
airbags was sind airbags? du siehst auf dem bild ein golf 3 es gab da zwar welche aber der hat kein...
Zitat:
@Ostelch schrieb am 3. Juni 2019 um 15:49:03 Uhr:
Zitat:
@Dream_Daimler schrieb am 3. Juni 2019 um 15:30:34 Uhr:
genau das wollte ich sehen....
im grunde ist es doch nur eine frage wie man es sieht wie schon gesagt andere polizisten hatten bei anderen weitaus schlimmeren schadens nichts gegen ein abschleppen per seil
habe ich halt pech gehabt mit dem werten herren
Oder doch eher Glück. Hätte er euch beim Schleppen des Unfallwagens erwischt, könntest du dich jetzt in einem Bußgeldverfahren mit der Frage auseinansersetzen. 😉
Grüße vom Ostelch
😁 nein wir haben es nach seinen Anweisungen Huckepack genommen
ach und alte fahrzeuge und adac verstehe ich auch nicht die dimger sind zuverlässiger als die neuen
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Wenn der Motor nicht läuft (Kühlwasser feht?), funktioniert weder die Servolenkung noch der Bremskraftverstärker..............
Alles klar?
MfG kheinz
Zitat:
@crafter276 schrieb am 3. Juni 2019 um 15:56:35 Uhr:
Wenn der Motor nicht läuft (Kühlwasser feht?), funktioniert weder die Servolenkung noch der Bremskraftverstärker..............
Alles klar?MfG kheinz
ernsthaft? dein ernst? wozu?
wenn man normal fährt ist kühlwasser drin außer der motor ist luft gekühlt... wenn man ein unfall hat ist es beim alten genauao raus wie beim neuen auto.
Zitat:
@fire-fighter schrieb am 3. Juni 2019 um 15:11:15 Uhr:
Diese Vorschriften gelten beim Abschleppen
- Der Fahrer des Pannenfahrzeugs benötigt keinen Führerschein, muss jedoch mindestens 15 Jahre alt sein.
- Der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs muss Richtungswechsel per Handzeichen anzeigen.
- Ein trocken gefahrenes Auto darf nicht abgeschleppt werden. Es muss Sprit geholt werden.
- Das abgeschleppte Fahrzeug muss angemeldet und versichert sein.
- Die gezogene Anhängelast darf das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Das heißt, das abschleppende Fahrzeug muss mindestens genauso groß und schwer wie das abzuschleppende Fahrzeug sein.
- Das abgeschleppte Auto muss auf dem kürzesten Weg zur Werkstatt oder Parkbucht gebracht werden.
- Abgeschleppt werden darf auf jeder Straße, auch auf der Autobahn. Allerdings muss die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Die Höchstgeschwindigkeit des Gespanns darf maximal 50 km/h betragen.
- Ein Abschleppgespann darf nicht auf die Autobahn auffahren.
- Ein Abschleppseil muss mit einer Fahne gekennzeichnet sein und darf nicht länger als 5 m sein.
- Beide Fahrzeuge müssen die Warnblinkanlage einschalten.
- Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
Das ist auch Bauernschlauer Quatsch.
Wie will man als abgeschlepptes Fahrzeug den Richtungswechsel per Hand anzeigen??
Die Anhängelasten spielen beim Abschleppen genau so wenig eine Rolle wie die Gewichte. Du darfst auch mit nem PKW nen 40 Tonnen Sattelzug abschleppen, dass ist überhaupt kein Problem...
Vorausgesetzt du bekommst die Abschleppstange an den PKW, die ab nem gewissen Gewicht vorgeschrieben ist...
Der Vordermann braucht auch keine Klasse CE, sondern nur den Führerschein der für das vordere Abschleppfahrzeug nötig ist...
Zitat:
@Dream_Daimler schrieb am 3. Juni 2019 um 15:03:07 Uhr:
.....bis auf das kühlwasser was sich vor angst verabschiedet hat.
Da für die Polizei nicht einschätzbar ist, welche Schäden noch am Fahrzeug verursacht wurden und bereits eine der sehr umweltschädigenden Substanzen das Auto verlassen hat, haben sie das Abschleppen wahrscheinlich deswegen untersagt. Das mindeste, was sie nicht wollen ist, dass ihr weitere Flüssigkeiten auf dem Weg zur Werkstatt in der Stadt verteilt. Außerdem ist nicht mehr einzuschätzen, ob das Fahrzeug noch verkehrstüchtig ist.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 3. Juni 2019 um 16:04:13 Uhr:
Zitat:
@fire-fighter schrieb am 3. Juni 2019 um 15:11:15 Uhr:
Diese Vorschriften gelten beim Abschleppen
- Der Fahrer des Pannenfahrzeugs benötigt keinen Führerschein, muss jedoch mindestens 15 Jahre alt sein.
- Der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs muss Richtungswechsel per Handzeichen anzeigen.
- Ein trocken gefahrenes Auto darf nicht abgeschleppt werden. Es muss Sprit geholt werden.
- Das abgeschleppte Fahrzeug muss angemeldet und versichert sein.
- Die gezogene Anhängelast darf das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Das heißt, das abschleppende Fahrzeug muss mindestens genauso groß und schwer wie das abzuschleppende Fahrzeug sein.
- Das abgeschleppte Auto muss auf dem kürzesten Weg zur Werkstatt oder Parkbucht gebracht werden.
- Abgeschleppt werden darf auf jeder Straße, auch auf der Autobahn. Allerdings muss die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Die Höchstgeschwindigkeit des Gespanns darf maximal 50 km/h betragen.
- Ein Abschleppgespann darf nicht auf die Autobahn auffahren.
- Ein Abschleppseil muss mit einer Fahne gekennzeichnet sein und darf nicht länger als 5 m sein.
- Beide Fahrzeuge müssen die Warnblinkanlage einschalten.
- Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
Das ist auch Bauernschlauer Quatsch.
Wie will man als abgeschlepptes Fahrzeug den Richtungswechsel per Hand anzeigen??
Die Anhängelasten spielen beim Abschleppen genau so wenig eine Rolle wie die Gewichte. Du darfst auch mit nem PKW nen 40 Tonnen Sattelzug abschleppen, dass ist überhaupt kein Problem...
Vorausgesetzt du bekommst die Abschleppstange an den PKW, die ab nem gewissen Gewicht vorgeschrieben ist...Der Vordermann braucht auch keine Klasse CE, sondern nur den Führerschein der für das vordere Abschleppfahrzeug nötig ist...
sehe ich auch so sonst könnte fast niemand jemanden abschleppen
im bußgeldkatalog.de oder org steht auch das keine Geschwindigkeitsbeschränkung beim abschleppen gibt
Zitat:
@Dream_Daimler schrieb am 3. Juni 2019 um 15:56:11 Uhr:
ach und alte fahrzeuge und adac verstehe ich auch nicht die dimger sind zuverlässiger als die neuen
Bei neueren Fahrzeugen hast du oft die Mobilitätsgarantie des Herstellers. Wenn die nicht mehr greift, wegen des Fahrzeugalters oder weil man die Wartungen nicht mehr bei der Herstellerwerkstatt machen will, dann ist ADAC und co. eine Überlegung wert.
Ganz unabhängig von der Zuverlässigkeit von alten Autos, ich war über meine Mitgliedschaft schon mehr als froh, als ich einen Platten mitten in einer Autobahnbaustelle wegen einer Schraube auf der Fahrbahn hatte.
Airbag auf - oder zu... was meinst du was passiert wenn bei der nächsten Bodenwelle der Airbag aufgeht?
bzw. - wenn er schon offen war ist - wie er dann zu lenken ist....
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 3. Juni 2019 um 16:09:56 Uhr:
Zitat:
@Dream_Daimler schrieb am 3. Juni 2019 um 15:56:11 Uhr:
ach und alte fahrzeuge und adac verstehe ich auch nicht die dimger sind zuverlässiger als die neuenBei neueren Fahrzeugen hast du oft die Mobilitätsgarantie des Herstellers. Wenn die nicht mehr greift, wegen des Fahrzeugalters oder weil man die Wartungen nicht mehr bei der Herstellerwerkstatt machen will, dann ist ADAC und co. eine Überlegung wert.
Inzwischen bekommst auch eine "kostenlose" Mobilitätsgarantie von freien Werkstätten (z.B. Bosch Car Service), bei jährlicher Inspektion. Musste ich schon mal wegen einer gekippten Batterie in Anspruch nehmen, hat super geklappt.
Zitat:
@random_user schrieb am 3. Juni 2019 um 16:22:36 Uhr:
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 3. Juni 2019 um 16:09:56 Uhr:
Bei neueren Fahrzeugen hast du oft die Mobilitätsgarantie des Herstellers. Wenn die nicht mehr greift, wegen des Fahrzeugalters oder weil man die Wartungen nicht mehr bei der Herstellerwerkstatt machen will, dann ist ADAC und co. eine Überlegung wert.
Inzwischen bekommst auch eine "kostenlose" Mobilitätsgarantie von freien Werkstätten (z.B. Bosch Car Service), bei jährlicher Inspektion. Musste ich schon mal wegen einer gekippten Batterie in Anspruch nehmen, hat super geklappt.
Die werden dich aber nicht nach einem Unfall bergen und abschleppen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 3. Juni 2019 um 16:20:45 Uhr:
Airbag auf - oder zu... was meinst du was passiert wenn bei der nächsten Bodenwelle der Airbag aufgeht?
bzw. - wenn er schon offen war ist - wie er dann zu lenken ist....
du machst dir sorgen über ein airbag der offen ist? entweder schneidest du ihn ab oder faltest ihn dahin zurück wo er her kam...
wenn er nicht offwn ist dann solltest du dich nicht anschnallen oder zuvor den airbag "deaktivieren" dazu muss man nicht mal kfz mechatroniker sein 😉
aber mal abgesehen davon hat der kein airbag also nicht relevant 😉