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Polizei und offene Luftfilterkästen

Themenstarteram 2. April 2004 um 8:26

Hi!

Weiß zufällich einer bescheid was die Polizei zu offenen Luftfilterkästen sagt? Also nur Klipps offen bzw unter die abdeckung gestopft.

Gibt das gleich Kohle + Punkte? Oder muss man den dann nur in Originalzustand zurückversetzen?

(bin noch in der Probezeit, deshalb das thema mit dn Punkten sehr wichtig)

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32 Antworten

QPhalanx hat Recht, es kostet 50,-€ + 3 Punkte. Wenn man das Auto ohne (A)BE o. TG lauter macht, erlischt die Betriebserlaubnis. Eine Mängelkarte gibt es gratis dazu.

Also ich bin schon mit meinem ersten Corsa über 2 Jahre lang mit einem Modifizierten Luftfilterkasten durch die gegend gebrettert! Teilweise dröhnenderweise an den Bullen vorbei!

Das hat die nicht interessiert!

Naja! Mitlerweile fahr ich auch schon wieder seit nem Jahr mit nem Modifizierten Kasten rum! :)

Sogar der TÜV hat nichts gesagt!

Es kommt immer darauf an, an wer dich kontrolliert, die Rechtsnorm ist § 19 Abs. 2 StVZO, die Folgen stehen oben:

....

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlaß zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, gilt § 17 Abs. 3 entsprechend; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.

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