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Polizei und offene Luftfilterkästen

Themenstarteram 2. April 2004 um 8:26

Hi!

Weiß zufällich einer bescheid was die Polizei zu offenen Luftfilterkästen sagt? Also nur Klipps offen bzw unter die abdeckung gestopft.

Gibt das gleich Kohle + Punkte? Oder muss man den dann nur in Originalzustand zurückversetzen?

(bin noch in der Probezeit, deshalb das thema mit dn Punkten sehr wichtig)

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32 Antworten

wenn dein Raid-Filter eingetragen is, können die dir nix am Zeug flicken. wenn nicht gibts ne Anzeige wegen fahren ohne Versicherungsschutz...

am 18. April 2004 um 14:54

also wegen der trachtentruppe und rauswinken, ich habe den verdacht, die uiehen zielgruppen spezifisch raus. fahrzeug, alter pkw und fahrer kleidung styling und so. wie ne rasterfahndung, wenn de reinpasst musste raus. also tarnkappen oder tarn t shirts ....;)

jep... am besten du lackierst dein Auto mit Tarnfarben ;) so´n hübsches Bundeswehrgrün waers doch - oder? :)

am 18. April 2004 um 15:29

eyh man, mit tarnung meine ich doch kein nato oliv, sondern spiess bürger dress...verstehst ;)

dieses Opel-Opa-Grün sieht doch fast genauso aus wie Bundeswehrgrün... :)

ein Neon-Pink fällt bestimmt auch nicht auf.

Übrigens: Das kann bis zu 3 Punkte wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis (für das Fahrzeug) geben, da du ja nicht genehmigte Änderungen vornimmst.

am 21. April 2004 um 6:28

Na klar ziehen die bestimmte Zielgruppen raus, auf gut Glück wär auch die Erfolgschance ein wenig geringer... Mein Schwesterchen habense früher grundsätzlich rausgezogen, als sie noch den etwas tieferen schwarzen Kadett E hatte, weil im Dorfe auch ein anderer rumfährt, den die polizei gerne mal gepackt hätten ;) Haben sie übrigens auf Rückfrage auch zugegeben :D

Zitat:

Original geschrieben von QPhalanx

Übrigens: Das kann bis zu 3 Punkte wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis (für das Fahrzeug) geben, da du ja nicht genehmigte Änderungen vornimmst.

sorry wenn ich frage... aber seit wann müssen Lackierungen eingetragen werden?????

Eh, ich beziehe das auf das eigentliche Thema dieses Threads.

Dürfte dir ja wohl auch klar sein, dass Lackierungen nicht eingetragen werden müssen.

ok ok - brauchst dich ja nicht gleich so "aufzuregen"...

die Antwort war halt bissel aus´m Zusammenhang gerissen (in Bezug auf den Verlauf des Gespächs)

am 22. April 2004 um 9:20

Ok. *abreg* :)

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