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Polizei überholen

BMW 3er E46

Am Ostersonntag hab ich mit meiner Freundin einen längeren Ausflug gemacht und wir haben uns entschieden über Land aus dem Weserbergland zurück in Richtung Köln zu fahren.
Im Dunkeln hatte ich über fast 30 km einen Polizeiwagen mit WI-Kennzeichen (also ortsfremd) vor mir, der immer zwischen 60 und 80 km/h fuhr. Die Strecke war in gutem Zustand aber sehr kurvig und unbeleuchtet aber meist ohne Überholverbot. Ich fuhr dem Polizeiwagen konstant "in Schlagdistanz" hinterher und hätte auch 2 - 3 Mal gut überholen können. Hab mich irgendwie nicht getraut, obwohl fast kein Gegenverkehr war.
Meint Ihr dass Ihr überholt hättet? Und hat schon jemand schlechte Erfahrungen gemacht?

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33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von comp320td


Dann haben sie blaulicht an, mich rausgezogen, tja ist bis vor gericht gegangen. fazit: ich bekam recht denn der beamte hatte falsch gehandelt! :D

hallo comp320td,
warum ging die sache vor gericht?

mfg paul
p.s.
hier für alle anderen zum nachlesen.
§ 27 StVO Verbände
(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.

§ 35 StVO Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten
§ 38 StVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Zwingend zu beachten natürlich noch zugehörige VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift StVO):
Ein geschlossener Verband ist ein Konvoi von Fahrzeugen, der straßenverkehrsrechtlich wie ein einziges Fahrzeug behandelt wird.
Das bedeutet unter anderem, dass andere Kfz nicht zwischen Fahrzeuge eines geschlossenen Verbandes einscheren dürfen, und dass, wenn ein Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes bei Grün in eine Kreuzung eingefahren ist, auch alle anderen Fahrzeuge diese Kreuzung passieren dürfen (denn sie gelten ja nur als ein einziges Fahrzeug). Vgl. im einzelnen § 27 StVO.
Ein geschlossener Verband nimmt daher nach § 29 Abs. 2 S. 2 StVO die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch, so dass er grundsätzlich einer Genehmigung der zuständigen Behörde nach § 29 Abs. 2 S. 1 StVO bedarf.
Auch diese Vorschriften werden aber natürlich bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten außer Kraft gesetzt, so dass die Berechtigten (insb. Militär, Polizei, Feuerwehr, aber auch Katastrophenschutz) geschlossene Verbände auch ohne Genehmigung in Marsch setzen dürfen. Dies gilt jedoch nur bis zu einem Umfang von 30 Fahrzeugen (§ 35 Abs. 2 Nr. 1 StVO) - es sei denn, es handelt es sich um einen Spannungs-/Verteidigungs- bzw. Katastrophen-/Großschadensfall. Für größere geschlossene Verbände benötigen auch die Berechtigten eine Genehmigung.
Geschlossene Verbände sind geeignet zu kennzeichnen; wie dies geschieht, ist nicht abschließend geregelt. Der Verband muß nur als solcher erkennbar sein. Zur Kennzeichnung üblich sind blaue Flaggen, die (vorne) links am Fahrzeug angebracht werden; eine Ausnahme bildet das Schlussfahrzeug, dieses führt eine grüne Flagge. Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 25 StVO sollten zumindest das erste und das letzte Fahrzeug blaues Blinklicht führen. Es ist aber nach § 38 Abs. 2 StVO durchaus möglich und in der Regel auch wünschenswert, dass alle damit ausgestatteten Fahrzeuge im geschlossenen Verband mit Blaulicht fahren. Darüber hinaus ist es üblich, daß alle Fahrzeuge im geschlossenen Verband Fahrtlicht einschalten.
Größere geschlossene Verbände müssen regelmäßige Lücken zum Einscheren lassen, um Überholvorgänge zu ermöglichen. Außerdem gilt natürlich auch hier, dass die Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen. Dazu gehört insbesondere, dass nach Möglichkeit an Kreuzungen Sicherungsposten bereitstehen, die den Querverkehr warnen, wenn der geschlossene Verband bei - inzwischen - roter Ampel die Kreuzung überquert.
So und jetzt genug der §-Zitate ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Sunchild78


...bedeutet unter anderem, dass andere Kfz nicht zwischen Fahrzeuge eines geschlossenen Verbandes einscheren dürfen...
[ODER]
Größere geschlossene Verbände müssen regelmäßige Lücken zum Einscheren lassen, um Überholvorgänge zu ermöglichen...

Wer kann den Widerspruch auflösen? Rein interessehalber.

Gruss

Timmi B.

Naja beim Dresdner Bikertreffen spielen wir auch immer 'Geschlossener Verband'. Unsere Gruenen(auch Biker!) fahren vorneweg und sperren die eine oder andere Strasse. Rote Ampeln duerfen wir getrost ignorieren, auch die Gegenspuren werden mit befahren. Wir sind ja etwa 10.000 Biker, da brauchen wir Platz. Krankenwagen faehrt mittendrin mit, ansonsten noch Kamerafahrzeuge(machen Videos davon) und das wars auch dann.
Ab und zu wollen die Gruenen natuerlich auch wieder von hinten nach vorn. Das einzige, was uns stoppen kann, sind Bahnschranken.
Wo es das gibt? Im wilden Osten.
http://www.grossedresdnermotorradausfahrt.de/
Gruss
Joe

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