Polizei
Hi,
ich benötige mal User mit Ahnung und/oder Polizisten.
Was darf eine Zivilstreife ohne jeglicher Erkennung,wenn kein Einsatz ist???Dürfen die sich über bestehende Verkehrsregeln hinwegsetzen???
Danke schonmal für Eure Hilfe.
Bis denne...
55 Antworten
Hi Mauzi,
was du machen kannst ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde unter Angabe der Namen und Dienststelle der Beamten. Eine sogenannte Dienstnummer existiert nicht (gibts nur in Ami-Filmen) 🙂
Zitat:
Normaler Weise würde ich sagen: Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie haben Dir ohne ersichtlichen Grund die Vorfahrt geschnitten und dadurch einen Unfall provoziert. Eilig hatten sie es offenbar nicht, da sie die Zeit hatten, Dich herauszuwinken.
Aus der o.g. Situation wurde hier allerings kein Unfall provoziert, auch ist hier noch keine Straßenverkehrsgefährdung gegeben.
Solltest du nicht gerade im Überholverbot vorbeigefahren sein (gehe ich jetzt nicht von aus) kann dir gar nix passieren. Wieso auch? Deine überhöhte Geschwindigkeit kann dir keiner beweisen 🙂
MfG
Moin,
Name und Dienstgrad, Beschwerde an den Vorgesetzten.
Selbst wenn nichts dabei raus kommt, ist es für die Beamten erst einmal unangenehm, da eine Beschwerde von dir von deren Vorgesetzten bearbeitet werden MUSS!!!
Das ist Vorschrift.
Also Arbeit hat der Vorgesetzte damit, der wahrscheinlich auch nicht begeistert sein wird und zumindest seine Beamten dezent darauf hinweisen wird.
Also, selbst wenn's dir augenscheinlich nichts bringen sollte, kann's für die entsprechenden Beamten dennoch unangenehm werden.
MFG
Hi Leute...
@Mautzl....
was ist denn schlussendlich geschehen? Hat die Zivilstreife dich denn angezeigt oder nur mündlich verwarnt?
Ist Letzteres der Fall, so schlafe ne Nacht drüber und Morgen siehst du das Ganze mit anderen Augen 😉
Ich als Luxemburger kann dir nur bestätigen, dass unsere hiesige Rennleitung in Zivil lediglich Sonderrechte hat, wenn sie Blaulicht und Sirene betätigen, d.h. lediglich Blaulicht, dürfen sie schneller fahren, Blaulicht mit Martinshorn, haben sie immer Vorfahrt und dürfen fast alles, aber nicht die anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Verfolgen die mich ohne Blaulicht und Sirene und begehen dabei die gleichen Übertretungen, bin ich mal gespannt...aber wenns zum Gerichtsprozess kommen sollte, sind die ja meist zu zweit, und hier in Luxemburg sind die Polizisten vereidigte Beamten die ja immer die Wahrheit sagen 😁 so dass ihre Aussage vor Gericht immer stimmt; demnach sie wohl angeben werden, dass das Blaulicht eingeschaltet war, und ich es eben nicht mitbekommen hätte🙁
so long...
dafür haben Rettungswagen z.B. Tachoscheiben. Dann kann hinterher keiner sagen das Blaulicht war aber an!
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Hi,
also ich hab NICHT im Überholverbot überholt sondern da,wo es 2spurig wurde!
Es ging 800m bis ca nen km 2spurig.Bei dem 400m - Schild war ich schon vorbei und war wieder eingeordnet.
Für mich war das alles auch nicht tragisch und mich hat es auch nicht weiter gestört,dass der BMW halt ne Regel gebrochen hat.Sind ja alles nur Menschen.
Was aber dann folgte,machte mich doch "etwas" sauer.
Ich fuhr also normal weiter,der Gegenverkehr bekam seine 2 Spuren und als unsere Seite wieder dran war,zog der BMW an mir vorbei und der Beifahrer winkte mit seiner Kelle.Ich also hinterher und auf dem nächsten Parkplatz ging der "Spass" dann los.
"Allgemeine Fahrzeugkontrolle" und der 2. Beamte kam mit dem Spruch auf mich zu,dass er mich ja kenne und ich schonmal zu Fuss gehen durfte.
Ich leicht erzörnt,dass ich ihn nicht kenne und ich noch niemals meinen Schein abgeben musste!
Maulte der,ob ich wüsste,warum sie mich anhalten und ob ich immer so fahren würde?
Darauf sagte ich,dass ich nicht wüsste,was ich falsch gemacht habe und fragte,ob es normal ist,dass man einfach so die Regeln bricht,wie sie es gerade getan haben.
Darauf wurden beide Beamten "leicht" ungehalten,schrien bissl nervös rum und auf einmal,hatten sie die Idee,dass ich im Überholverbot vorbei gezogen bin!!!
Aber jetzt nicht,wie ihr denkt.
Am Ende von den 2 Spuren,kommt ein 400 m Schild,dann ein 200 m und danach das Überholverbotsschild.
Zudem meinten sie,dass ich zu schnell war.Hab ich natürlich gleich gefragt,wie sie das "gemessen" haben wollen!?!
Jetzt mal ganz im Ernst.Ich war mit nen VW LT35 mit Hochdach unterwegs (gemeinnützige Hilfsorganisation) und wenn ich mit diesen Wagen,auf 100 m überholen soll,dann müsste der schon fliegen können.
Die haben sich vormich gesetzt,ich kam mit Schwung und bin gleich,wo es 2spurig wurde,vorbei gegangen.So war es!!!Nicht mehr und nicht weniger.
Ich muss mir auch keine Sprüche ala "wir sehen uns vor Gericht", " sie diskutieren wohl gerne"... von so dummen B....eamten anhören und nach der "Begrüßung" ist es auch klar,dass ich nicht gerade friedlich reagierte.
Ich hab dann mir alles in Ruhe überlegt und binn dann heute Nachmittag zur Dienststelle,um Anzeige gegen den Fahrzeugführer zu erstatten.
Anzeige wurde nicht angenommen,mit so Sprüchen,naja das bringt doch nichts und ich kann ihnen jetzt schon sagen,was dabei rauskommt.
Sagte ich gut,kümmert sich mein Anwalt darum.Sagte der "Schalterbeamte"..."Da haben wir aber Angst"!!!
Noch Fragen?
Was also machen?
Bis denne...
Hallo @Mauzl
Wenn es so war wie du schreibst, dann ist spätestens hier das Maß voll:
Zitat:
Original geschrieben von Mauzl
Anzeige wurde nicht angenommen,mit so Sprüchen,naja das bringt doch nichts und ich kann ihnen jetzt schon sagen,was dabei rauskommt.
Sagte ich gut,kümmert sich mein Anwalt darum.Sagte der "Schalterbeamte"..."Da haben wir aber Angst"!!!
...und du lässt Deinen Anwalt gleich zwei Dienstaufsichtsbeschwerden formulieren: die ersten gegen die beiden Wichtigtuer (ich meine genau die beiden, nicht die Polizei im Allgemeinen!) und die zweite gegen den Schalterbeamten.
Grüße, Holger
jup...da kann ich meinem Vorschreiber nur Recht geben...und verstehe dich sehr gut!!!
so long...
Zitat:
Kurzdarauf überholt mich der BMW wieder und hält die Kelle raus.Ich also hinterher und die fragen mich,ob ich immer so fahre!?!Ich geantwortet,dass ihr Verhalten nicht legal war und so schaukelte sich halt die Situation immer weiter.
So was Ähnliches ist mir auch einmal passiert (mit der Kelle).
Ich bin in der Stadt statt 50, 80 gefahren,
und dann kam auch die Kelle raus.
Die Polizeibeamten haben mich auch gefragt ob ich immer
in einer geschlossenen Ortschaft so schnell fahre.
Meine Antwort war:
NEIN, Ich habe verschlafen,
mein Arbeitgeber wartet schon auf mich,
und noch so paar andere Sprüche.
Wir haben uns aber ganz ruhig und freundlich unterhalten,
und nicht hoch geschaukelt.Ja aber dann, dann kam kein Strafzettel,
nur die große Predigt (Gott sei Dank):
Geschlossene Ortschaft – kleine Kinder – ältere Menschen – bla bla bla.
Ich muss sagen die Predigt hat bei mir gesessen,
seit dem fahre ich in einer geschlossenen Ortschaft nicht schneller als 59.
@Mauzl
Ich weiß dass, das mein Sachverhalt anders ist als bei Dir,
aber auf die Kommunikation unter einander kommt es an.
Und immer daran denken:
Ruhig, sachlich und freundlich bleiben.
Dienstaufsichtsbeschwerde 😕
Zwei Polizeibeamte und ich ganz alleine ohne Zeugen 🙂
Gruß Börny53
Dann konkretisiere ich meine Aussage aus dem obigeren Posting und stimme in den Chor meiner beiden Vorredner mit ein: zwei Dienstaufsichtsbeschwerden sollten angestrebt werden.
Wenn das wirklich so gelaufen ist, wie in Deinem letzten Post, dann gibts da keine Frage.
Nachtrag: das war auf die Postings vor börny53 bezogen. *g*
Hi,
erstmal herzliches Beileid zu den Kalamitäten...
erinnert ihr euch noch an die rote Ampel -> scheint so, als ob grad ein bischen ein Frust bei der Rennleitung umgeht. Wie ich schon dort geschrieben habe, ist für dich die Situation etwas blöd, weil du wahrscheinlich (nicht genau beschrieben) alleine im Fahrzeug warst und die beiden daher natürlich alles behaupten können und damit auch vor Gericht durchkommen werden. Und genau wie bei der roten Ampel und in allen ähnlichen Fällen, ist das meiner Meinung nach ein eklatanter Systemfehler, dass es ohne objektive Tatsachenbeweise überhaupt zu Verfahren kommen kann.
Dass durch solche Methoden verhindert wird, dass sich Leute einfach "herausreden" können wiegt es mMn überhaupt nicht auf, dass dadurch genauso Unschuldige zum Handkuss kommen können.
Was heißt eigentlich in deinem Fall, dass sich der Beamte geweigert hat, eine Anzeige aufzunehmen? Alleine das ist (zumindest in Österreich) eine schwere Dienstverfehlung, da er dazu VERPFLICHTET ist - es ist ein Offizialdelikt. Die Behörde (=Verwaltung, nicht Polizei) kann im weiteren Verfahren dann immer noch auf Einstellung entscheiden, aber aufnehmen MÜSSEN sie es.
Nur halt leider auch hier: du hattest wohl keine Videokamera mitlaufen und daher eher schlechte Karten. Vor allem werden es die Grünen als Schutzbehauptung oder Rache darstellen...
Kaufts euch mal das Buch "Nie wieder Strafe zahlen" 😁 vom Kleindienst (leider nicht mehr ganz aktuell). Mir hat das bei ein paar Schikanen schon selbst geholfen, weil man die Behörde da ganz gut mit den eigenen Waffen schlagen kann.
Kopf hoch!
lg, mrIllo
PS: Dienstnummern gibts übrigens nicht nur in Ami-Filmen sondern auch im Ösi-Land.
Tach zusammen,
Dienstnummern benötigt man nicht um eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben.
Sollte sich ein oder mehrere polizeibeamte daneben benehmen so kann man das in einer Beschwerde zu Papier bringen.
In NRW geht das sogar Online. Da braucht man keinen Anwalt. Wenn der geschilderte Sachverhalt auf der Wache keine Ordnungswidrigkeit beinhaltet muß man auch keine Anzeige aufnehmen.
Jedoch kann man auch zur Niederschrift auf jeder Dienststelle die Beschwerde aufgeben.
Da läßt man sich am besten den Leiter der Wache oder der Hauptwache geben bzw vereinbart einen Termin.
Das dürfte auch kein Problem sein.
Nun zu den Sonderrechten.
Wir unterscheiden Grundsätzlich zwischen Sonderrechte und Wegerechte.
Wegerechte können nur in Verbindung mit Blaulicht und Martinshorn in Anspruch genommen werden.
Da wir jedoch sehr oft Bedrohungslagen haben fahren wir den letzten Bereich nur mit Blaulicht, genauso Nachts bei Täter am Ort oder wie der normale sagen würde bei Einbrechern die noch in dem Haus sind.
Sonderrechte darf jeder Polizeibeamte zu jeder Zeit (auch in seiner Freizeit) in Anspruch nehmen, wenn er z.b. eine Ordnungswiedrigkeit oder eine Straftat verfolgen will (Trunkenheitsfahrt und er fährt hinter her um laufend Standortmeldungen durchzugeben, dabei kann er natürlich auch telefonieren und zu schnell fahren etc.)..
Dies machen wir eigentlich nur wenn wirklich ein "Idiot" unterwegs ist der meint er sei alleine auf der Welt. Sonst hätten wir eigentlich nie Feierabend.
Grundsätzlich bleibt jedoch festzustellen, dass wenn wir Sonder und oder Wegerechte in Anspruch nehmen und dabei etwas pasiert, wir die Dummen sind.
Und alle anderen sollten darüber nachdenken, dass ein Streifenwagen mit geschaltetem Blaulicht da einen Grund hat. Der oder die machen das nicht zum Spaß oder Zeitvertreib.
Das schlimmste bzw gefährlichste sind für uns die Sonder und Wegerechtsfahrt Innerorts.
Da erlebt man immer wieder sehr unbeholfene Verkehrsteilnehmer, die nicht in der Lage sind aussergewöhnliche Verkehrssituationen entsprechend umzusetzen.
mfg Mark
Hallo Mark,
ich hoffe ich darf hier mal eine Frage direkt an Dich stellen.
Wie sieht es denn eigentlich damit aus, dass ich ein Zvilfahrzeug aus dem eine winkende Kelle gehalten wird als Polizei anerkennen muss? Es geht mir hier ganz klar nicht um Schikane machen, sondern um den sagen wir mal Eigenschutz. Ich wurde nämlich einmal nachts von einem Zivilfahrzeug der Polizei zu einer ganz normalen Kontrolle angehalten. War nichts besonderes da ich ja eine saubere Weste habe. 🙂 Im nachhinein habe ich mir aber schon gedanken gemacht ob ich so einfach nachts oder vielleicht auch tags irgendwelchen für mich in diesem Augenblick fremden Personen evtl. auf einen Parkplatz folgen soll oder muss. Angenehmer würde ich es finden die Herren (oder auch Damen) der Polizei in zivil würden mich bis zur nächsten Wache begleiten.
Viele Grüße
Torsten
Zitat:
Original geschrieben von Mauzl
Hi,
"... der 2. Beamte kam mit dem Spruch auf mich zu,dass er mich ja kenne und ich schonmal zu Fuss gehen durfte.
Ich leicht erzörnt,dass ich ihn nicht kenne und ich noch niemals meinen Schein abgeben musste!
Mich interessiert, ob das so die Masche von solchen Beamten der Rennleitung ist. Meiner einer hat mal einen Freund, der sich noch in der Fahrausbildung befand, auf einem ca. 2-3km von normalen Straßen entfernten Baggersee Parkplatz im Winter !!!! fahren lassen. Außer uns und Hasen (vierbeinige 😉 ) weit und breit nichts zu sehen. Bis dann ein Motorrad Cop mit fast identischer Aussage aufwartete 🙁 und die bei mir ebenfalls vollkommener Nonsens ist. Diese Aktion hat das bis dahin sehr positive und respektvolle Image der Polizei bei mir stark in Mitleidenschaft gezogen. Falls es interessiert ging die Geschichte so aus, dass wir eine interessante Schulung über Verkehrsrisiken mit einer Dauer von 2h machen mussten, das war alles.
Wobei nicht alle Zivilcops so sind, muss da mal auch eine Lanze für die guten brechen. Leider bleiben oftmals nur die negativen Erfahrungen haften.
MfG
Lars
Zitat:
Original geschrieben von LarsR
Wobei nicht alle Zivilcops so sind, muss da mal auch eine Lanze für die guten brechen. Leider bleiben oftmals nur die negativen Erfahrungen haften.
Genau, denn geschrieben und diskutiert wird ja nur über die negativen Erlebnisse.
Also - die guten an die Macht!
Vor allem gehört Marzi01 vor den Vorhang - schließlich versucht er sogar hier in seiner Freizeit etwas zum positiven Image und zum Verständnis für die Polizei beizutragen! Weiter so! 🙂
lg mrIllo
@Mark
Gute Schilderung der rechtlichen Hintergründe.
Das Ärgerliche an der Sache ist ja nur, daß es anscheinend wieder mal um einen Fall geht, bei dem die beteiligten Polizisten glaubten Macht und Stärke demonstrieren zu müssen gegenüber einem respektlosen Zivilisten. Nomalerweise kommen sie mit solchen Mätzchen ja durch. Nur, wenn sich das einer nicht gefallen läßt, ist das Palaver (-wie hier im Hinterzimmer!) groß. 😉
MfG Walter