Polizei

Opel Vectra C

Hi,

ich benötige mal User mit Ahnung und/oder Polizisten.

Was darf eine Zivilstreife ohne jeglicher Erkennung,wenn kein Einsatz ist???Dürfen die sich über bestehende Verkehrsregeln hinwegsetzen???

Danke schonmal für Eure Hilfe.

Bis denne...

55 Antworten

ja dürfen sie afaik

Nein..dürfen sie sich nicht.
Einsatkräfte dürfen jediglich mit Blaulicht und Martinshorn sich über einige Verkehrsregeln hinweg setzen.

Wirst Du von einen Einsatzfahrzeug (im Einsatz) von der Kreuzung abgeschossen, weil dieses bei rot über eine Ampel fährt, so ist im Normalfall dieses schuld

Blaulicht und Martinshorn sind noch lang kein Freibrief. Dies soll jediglich die anderen Verkehrsteilnehmer warnen

MfG
W!ldsau

Hallo zusammen,

unter der URL: http://213.83.25.253/uploads/media/stvo2001.pdf kann man den gesamten Test der StVO (Straßenverkehrsordnung) nachlesen.

Hier ist eindeutig in den Paragraphen 35 und 38 die angesprochenen Verhältnisse geregelt, d. h. wer und unter welchen Voraussetzungen Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen und wie dies kenntlich zu machen ist.

Unter Sonderrechten ist z. B. zu verstehen, daß das Rotlicht einer Ampel "mißachtet" werden kann, Geschwindigkeitsbeschränkungen für diesen Fall keine Gültigkeit besitzen, etc. Es ist ebenfalls geregelt (s. § 38), daß dies ausschließlich durch die Kombination von Blaulicht und Einsatzhorn (besser bekannt als Martinshorn) zulässig ist. Blaulicht alleine gewährt keine Sonderrechte, es dient lediglich der Warnung, Blaulicht alleine hat quasi dieselbe Bedeutung wie gelbes Blinklicht (oder gelbes Rundumlicht). Leider ist dies in letzter Zeit anscheinend sehr häufig den Polizeibeamten nicht mehr bekannt. So ist immer häufiger der Fall zu beobachten, daß ein Polizeiwagen mit überhöhter Geschwindigkeit ausschließlich mit Blaulicht (und daher überhöhte Geschwindigkeit, da Blaulicht alleine keine Sonderrechte gibt) fährt und sich die Beamten auch aufregen, wenn der Autofahrer - da er den Wagen zu spät bemerkt - sich nicht SOFORT auf Seite begibt.

Allgemein ein recht schwieriges Thema. Ich möchte dies nun auch nicht weiter ausführen, da es sonst ein Endlos-Beitrag würde.

Sollten noch spezielle Fragen auftauchen, werde ich hierauf aber gerne eingehen...

@W!ldsau:

Stimmt nicht ganz. Sie dürfen auch ohne. Allerdings ist ohne Einsatz von entsprechenden Vorrichtungen (Blaulicht und/oder Tonsignal) entsprechend besondere Vorsicht geboten. Die entsprechenden Einsatzkräfte haben dazu allerdings gesonderte Schulungen hinter sich und sind mit dem eigenen Führerschein (sogar mit Sondersignalen) voll haftbar, wenn es zu Schäden kommt. Sie dürfen also bei Rot über eine Kreuzung fahren, wenn dies die Verkehrssituation zulässt. Ohne Sondersignale musst Du ihnen jedoch keinen Platz machen, solange Du nicht eindeutig erkennen kannst, dass es sich um "berechtigte" Einsatzkräfte handelt. Wenn sie jedoch mit der Dienstmarke an Deine Fahrertür klopfen, weil sie für einen Einsatz an Dir vorbei müssen, solltest Du dies tun. Wenn Du halt bei Rot drüber fährst, können sie unter Berücksichtigung der übrigen Verkehrsordnung (vor allem §1) hinter Dir herziehen, um Dich ggf. zu belangen.

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Ich muß hier leider ein wenig korrigieren;

Zitat:

Original geschrieben von W!ldsau


Nein..dürfen sie sich nicht.
Einsatzkräfte dürfen jediglich mit Blaulicht und Martinshorn sich über einige Verkehrsregeln hinweg setzen.

=> Dies stimmt so. Allerdings sind dann sämtliche Verkehrsregeln "aufgehoben".

Wirst Du von einen Einsatzfahrzeug (im Einsatz) von der Kreuzung abgeschossen, weil dieses bei rot über eine Ampel fährt, so ist im Normalfall dieses schuld.

=> Auch dies stimmt so. Gerade die Inanspruchnahme von Sonderrechten verpflichtet den Fahrer äußerste Vorsicht anzuwenden. Bei JEDEM Unfall bei einer Einsatzfahrt hat der Fahrer "schlechte Karten". Dies gilt im übrigen nicht nur für Polizeibeamte, sondern ebenfalls für sämtliche Fahrer eines Fahrzeugs von Hilfskräften (z. B. THW, Feuerwehr, DRK)

Blaulicht und Martinshorn sind noch lang kein Freibrief. Dies soll lediglich die anderen Verkehrsteilnehmer warnen

=> Hier stimmt die Aussage, daß Blaulicht und Einsatzhorn (s. mein Beitrag) kein Freibrief sind, sie geben allerdings wohl Sonderrechte und dienen in DIESER Kombination nicht lediglich zum Warnen. Blaulicht alleine hingegen schon, es gibt KEINE Sonderrechte.

MfG
W!ldsau

Hi,

mit den Sonderrechten unter Blaulicht und Sirene,kenne ich mich aus.Was ist aber mit einem Zivilfahrzeug der Polizei,was sich definitiv nicht im Einsatz befindet???
Ich hatte da heute ein "Erlebnis" der besonderen Art und benötige nun mal genaue Auskunft.

Bis denne...

Wie wärs, wenn Du Dein Erlebnis offen legst. Dann kann Dir auch speziell geholfen werden.

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness


@W!ldsau:

Wenn sie jedoch mit der Dienstmarke an Deine Fahrertür klopfen, weil sie für einen Einsatz an Dir vorbei müssen, solltest Du dies tun. Wenn Du halt bei Rot drüber fährst, können sie unter Berücksichtigung der übrigen Verkehrsordnung (vor allem §1) hinter Dir herziehen, um Dich ggf. zu belangen.

Also ich hab noch kein Fahrzeug mit Blaulicht aufgehalten...im Gegenteil..sie hatten immer mühe dran zu bleiben 🙂

Versteh zwar nicht so ganz...habs aber schon einmal erlebt, das Grün und dahinter Sanni sich hinter mir genähert haben.
Als verabtwortungsvoller und mitdenkender Fahrer hab ich nicht gebremst oder zu Seite gefahren, da es überhaupt keine Möglichkeit gab die Fahrzeuge an mir passieren zu lassen, sondern hab halt auch mal etwas Gas geben müssen....und es hat sogar 3mal geblitzt (bei wieviel sag ich net)......😁 Erst ich, dann Polizei und dann Sanni...gekommen is natürlich nichts.

MfG
W!ldsau

Nagut,wird aber bissl länger.

Ich kam heute auf einer Bundesstr. mit meinen Firmenwagen angefahren.Die Strasse geht immer abwechselnd 2spurig/1spurig und ist von der Gegenfahrbahn durch 2 durchgehende Linien getrennt.Auf der Höhe von 2 Aussiedlerhöfen (1 links und 1 rechts der Bundesstrasse) ist die Strasse auf jeder Seite nur 1spurig.
Ich fuhr also ganz normal,als ich auf der Gegenfahrbahn,aus der Einfahr des Hofes,ein dunkler E46 BMW rausfährt und statt nach rechts abzubiegen,wie es Vorschrift ist,ziehen die über die ganze "B" und also auch über beide Linien.
Nach den Höfen wird die Strasse wieder 2spurig und da ich von hinten mit Schwung kam,bin ich an dem langsamen BMW vorbei.

Kurzdarauf überholt mich der BMW wieder und hält die Kelle raus.Ich also hinterher und die fragen mich,ob ich immer so fahre!?!Ich geantwortet,dass ihr Verhalten nicht legal war und so schaukelte sich halt die Situation immer weiter.

Ich zur Dienststelle der Polizei,um Anzeige zu erstatten und da haben die sich im Hinterzimmer abgesprochen,die 2 betreffenden Beamten hörten man reden und der Beamte am "Schalter" weigerte sich,meine Anzeige aufzunehmen.
Die Drohungen von den Beamten und das,was sie mir alles zur Last legen wollen,erspare ich mal hier.

Bis denne...

Zitat:

Original geschrieben von Mauzl


Ich zur Dienststelle der Polizei,um Anzeige zu erstatten und da haben die sich im Hinterzimmer abgesprochen,die 2 betreffenden Beamten hörten man reden und der Beamte am "Schalter" weigerte sich,meine Anzeige aufzunehmen.
Die Drohungen von den Beamten und das,was sie mir alles zur Last legen wollen,erspare ich mal hier.

Bis denne...

In solche Fällen Namen+Dienstnummer geben lassen und weitere Schritte gegen diese Beamten einleiten.

Hallo,

Zitat:

Nach den Höfen wird die Strasse wieder 2spurig und da ich von hinten mit Schwung kam,bin ich an dem langsamen BMW vorbei.

einfach nur so vorbei gefahren?

Nicht vielleicht etwas Lichthupe oder akustische Hupe?

Auch keine Handzeichen gegeben?

Gruß
Hans-Jürgen

Normaler Weise würde ich sagen: Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie haben Dir ohne ersichtlichen Grund die Vorfahrt geschnitten und dadurch einen Unfall provoziert. Eilig hatten sie es offenbar nicht, da sie die Zeit hatten, Dich herauszuwinken.

Problem an der Gesamtsituation ist jedoch, dass Du ihnen einen Grund gegeben hast, Dich herauszuwinken, indem Du trotz Überholverbot an ihnen vorbeigezogen bist. Ob Dir dann auch noch überhöhte Geschwindigkeit zur Last zu legen ist, geht aus Deiner Schilderung nicht heraus.

Fazit: schlaf ne Nacht drüber und vergiss die Sache...

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness


..., indem Du trotz Überholverbot an ihnen vorbeigezogen bist.

Hat er nicht gemacht. Lies nochmal genau. Er hat überholt, als es wieder zweispurig wurde. Die Frage ist eher, ob vor dem Überholvorgang der Sicherheitsabstand unterschritten wurde.

@Mauzl
Was Dir zur Last gelegt werden sollte, wäre allerdings schon interessant. Vorausgesetzt, es hat was mit der Fahr- und nicht mit der Ausdrucksweise zu tun.

Gruß
Achim

Zitat:

Original geschrieben von Mauzl


Auf der Höhe von 2 Aussiedlerhöfen (...<snip>...) ist die Strasse auf jeder Seite nur 1spurig.
<snip>
...und statt nach rechts abzubiegen,wie es Vorschrift ist,ziehen die über die ganze "B" und also auch über beide Linien.
Nach den Höfen wird die Strasse wieder 2spurig und da ich von hinten mit Schwung kam,bin ich an dem langsamen BMW vorbei.

Zugegeben...es ist weder erkennbar, ob er den BMW auf dem einspurigen Bereich oder erst im zweispurigen Bereich "überholt" hat.

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