Polizei (mit Blaulicht) überholt - Ordnungswidrigkeit?
Heute morgen habe ich auf der AB einen Polizeiwagen, der Blaulicht an hatte und auf der mittleren von drei Spuren gefahren ist (rechts war ein LKW), überholt.
Und mich dann ganz rechts wieder eingeordnet.
AB freigegeben
Dann kam eine 120er Zone
Die Blau-Weißen haben sich vor mich gesetzt und mich dann mit 80 (!) auf einen Parkplatz gelost.
Angeblich eine Ordnungswidrigkeit, unklare Verkehrslage
Das ist in meinen Augen Willkür.
Auf dem Autobahnabschnitte, gerade, kein Regen etc, keine Autoteile irgenwo oder sonst ein Pannenfahrzeut in Sicht, war nichts zu sehen.
Der Wagen fuhr nur in der Mitte.
Wo steht es im Gesetz, dass man Polizei mit Blaulicht nicht überholen darf, wenn AB freigegeben?
Laut Google würd es 100-150 Euro plus einen Punkt kosten.
Das kann doch nicht sein?
243 Antworten
Zitat:
@Goify schrieb am 21. Juni 2022 um 09:05:45 Uhr:
Wenn man schnell zum Bäcker will (Notfall in der Magengegend), fährt man als Polizist schon mal mit Blaulicht über die Ampeln. Würde ich wohl auch machen.
Ziemlich weit weg, der Bäcker, wenn man dazu über die Autobahn muss. 😁
Zitat:
Uwe Mettmann:
Das habe ich doch überhaupt nicht geschrieben, sondern genau das Gegenteil, das Blaulicht hat eine Relevanz. (...)
Gruß
Uwe
Ok, dann habe ich diesen Teil deines Textes wohl missverstanden: "Diese Argumentation hier, dass irgendwo auf der Autobahn Gegenstände so z.B. Reifenteile rumliegen könnten, ist zumindest bei Tage nicht relevant, denn ich habe Augen im Kopf. Durch das Blaulicht weiß ich, dass ich aufmerksam sein muss, und (...)"
Ich habe es so verstanden, als würdest du in diesem Fall das Überholen des TE trotz Blaulicht ganz klar befürworten.
Da der TE aber nicht wusste, dass das Blaulicht vor Reifenteilen warnt (es sei denn, er hätte die Leuchtschrift erfasst) oder wie weit diese noch weg sind oder wie viele, macht es doch Sinn, besser hinter der Polizei zu bleiben. Die 100 km/h der Polizei laut TE sind ja keine Schleichfahrt, als wenn ich dadurch nicht mehr zügig vorwärtskomme. Ob mit 140 km/h wie der TE schrieb auf eigene Faust zu überholen eine angemessene Geschwindigkeit ist, angesichts einer potenziellen Gefahr?
Die Polizei könnte die Teile aufgrund dessen, dass sie vorne fährt und konzentriert Ausschau hält eher als der TE entdecken und möchte dann nicht durch Überholer wie ihn gefährdet werden, wenn sie versuchen, es wegzuräumen. Andererseits wollen sie wahrscheinlich auch nicht zugucken müssen, wie der TE bei 140 km/h die Gefahrenstelle vielleicht zu spät erkennt.
Aber wie gesagt, das war wohl ein Missverständnis, sorry. Vom Tenor sehen wir das ja beide ähnlich. Ich freue mich ganz ehrlich, dass die Diskussion auf nun immerhin 10 Seiten bisher nicht aus dem Ruder gelaufen ist. Es wurde zwar jemandem unterstellt, durch einen vielleicht etwas missglückten Vergleich hier bewusst provoziert zu haben, was ich trotz der nachgeschobenen Begründung immer noch nicht als Provokation ansehe, doch bis auf diesen kurzen Moment ist es doch konstruktiv verlaufen.
Jeder, der das hier aufmerksam ließt, ist etwas sensibilisiert und kann für sich überlegen, was er in einer ähnlichen Situation künftig machen würde.
@LKunz2022: Sehr pointiert, aber durchaus berechtigte Frage. Aufregung als Erklärung des TE? Ok, mag sein, aber wenn ich im Umgang mit der Polizei so unerfahren bin und mich das dermaßen aus der Ruhe bringt und mich eine Unterschrift überfordert, dann hätte man sich besser zuvor auch fragen müssen, ob man wirklich souverän genug ist, ein sicheres Überholen der Polizei mit Sondersignal zutreffend einschätzen zu können. Wie heißt es: Wer "a" sagt, muss auch "b" sagen. 😉
Auch wenn bei Tage Gegenstände auf der AB liegen kann das relevant sein. ;-)
Zitat:
@ackerpower schrieb am 21. Juni 2022 um 10:47:43 Uhr:
... macht es doch Sinn, besser hinter der Polizei zu bleiben. ...
ja, ob es "Sinn macht" (Scheixx Anlizismus: https://blog.zhaw.ch/.../) hinter der Polizei zu bleiben, das war doch gar nicht die Frage.
Die Frage war, ob es im Gesetz steht, dass das nicht erlaubt ist. Und diese Frage ist noch nicht beantwortet.
Komme ich heute mal an einer Polizeidienststelle vorbei, dann frage ich dort mal wo das im Gesetz steht.
Bisher gab es nur Meinungen und Behauptungen ohne Tiefgang.
Ähnliche Themen
Zitat:
@bimota schrieb am 21. Juni 2022 um 11:27:26 Uhr:
Die Frage war, ob es im Gesetz steht, dass das nicht erlaubt ist. Und diese Frage ist noch nicht beantwortet.
Die Frage ist eindeutlich mit "nein" zu beantworten (zumindest bei Blaulicht ohne zusätzliche Anzeigen oder sonstige Anweisungen (z.B. Winkerkelle)).
Gruß Metalhead
@bimota Steile These von dir, dass wir hier nur oberflächlich labern, echt! Das es dafür kein konkretes Verbot gibt, dass wissen wir schon lange, den Weg zur Polizei kannst du dir also sparen, wenn es dir nur um ein Gesetz geht.
Es mag zwar die ursprüngliche Eingangsfrage gewesen sein, aber du ignorierst scheinbar unseren bisherigen Erkenntnisgewinn. Denn wären wir bei der Klärung der ja/nein-Frage stehen geblieben, wären wir bei der "alles, was nicht verboten ist, ist automatisch erlaubt"-Thematik hängen geblieben.
(Das erinnert mich dann nämlich doch wieder ein wenig an den gelben Eimer von vor ein paar Seiten. Ich möchte hier jetzt keinen Exkurs zum Unterschied und Zusammenwirken von Grundsätzen und Einzelregeln starten.)
Wir haben aber herausgearbeitet, dass es Grundsätze gibt, von denen sich auch ohne konkrete Regel ein vernünftiges Verhalten ableiten lässt. Der einschlägigste Grundsatz ist eben das Überholverbot bei unklarer Verkehrslage. Da dieser Begriff aber gesetzlich nicht abschließend definiert ist, diskutieren wir, ob die hier dargestellte Beschreibung nun auf eine unklare Verkehrslage schließen lässt oder nicht.
Das Überholen könnte zulässig gewesen sein, aber es gibt auch Indizien, die dagegen sprechen. Bei der Polizei wirst du auch nur eine Einschätzung erhalten, die von dem abhängig ist, was du ihnen beschreibst. Das läuft dann auf das gleiche hinaus, wie diese Seiten, wo man gegen Zahlung eines Beitrags eine anwaltliche Ersteinschätzung erhält: "Diese Einschätzung basiert auf denen von Ihnen hier gemachten Angaben. Weitere Ergänzungen können zu einem anderen Gesamtbild führen und die Bewertung ändern."
(Zur spracherzieherischen Exkursion 😉 "Sinn machen bzw. ergeben/haben": Mir ist die Diskussion darum seit langem bekannt. Es hat Sinn, es zu berücksichtigen und sich des korrekten Gebrauchs der Sprache bewusst zu sein, aber es macht überhaupt keinen Sinn, es in der Alltagssprache ausrotten zu wollen! 😉 )
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 21. Juni 2022 um 10:36:30 Uhr:
Zitat:
@Goify schrieb am 21. Juni 2022 um 09:05:45 Uhr:
Wenn man schnell zum Bäcker will (Notfall in der Magengegend), fährt man als Polizist schon mal mit Blaulicht über die Ampeln. Würde ich wohl auch machen.Ziemlich weit weg, der Bäcker, wenn man dazu über die Autobahn muss. 😁
Dann muss der verdammt gut sein! 🙂 Kommt das eigentlich immer noch so oft vor, wie man glaubte, dass es früher üblich war? In Zeiten von Unfalldatenspeichern und Bürgern, die sich nichts mehr von "denen da oben" gefallen lassen wollen, wird so ein Verhalten sicher öfter zur Anzeige gebracht, oder?
Früher hatte fast jeder kleine Ort oder Stadtteil seine eigene Polizeidienststelle und man kannte seinen Ortskontaktbeamten, der zu Fuß Streife lief. Wenn das ein sympathischer Typ war, hatte man wahrscheinlich eher positive Assoziationen zur Polizei und hat so eine Brötchen- oder Pommesbeschleunigung eher toleriert (auch wenn sie damals schon formal nicht ok war) oder es ihnen sogar gegönnt. Die Polizei kam zur Codierung der Fahrräder und Verkehrserziehung in die Schule, man ging zum Tag der offenen Tür zur nächstgrößeren Wache...
Heute sind viele von der Polizei sozusagen entfremdet, man kennt kaum einen Beamten persönlich; das ist für viele nur der große Machtapparat, von denen sich einzelne Mitglieder zwar nicht immer, aber eben doch immer wieder mal daneben benehmen. Da fällt es leichter zu anonymisieren, "dagegen" zu sein und "denen" auch mal einen reinzuwürgen.
Das Image der Polizei ist über die Jahre einfach immer weiter gesunken, obwohl ich fast immer positive Kontakte mit ihnen hatte.
Ich weiß von einigen befreundeten Polizisten, dass sie niemals mit Blaulicht oder gar als Sonderfahrt noch zusätzlich mit Martinshorn unterwegs sind, wenn dies nicht ausdrücklich erforderlich oder angeordnet ist. Da wird bereits intern viel zu genau hingeschaut. Geschweige denn, es kommt dabei zu einem Unfall. Eine Blaulichtfahrt aus Eigeninteresse heraus findet schlicht nicht statt. Jedenfalls hier im Raum Stuttgart nicht.
Wenn ein Streifenwagen mit Blaulicht auf der mittleren Spur mit nur geringem Geschwindigkeitsüberschuss einen LKW überholt und keine Leuchtschrift eingeschaltet hat ist es für mich sehr wahrscheinlich, dass er wohl den LKW rausziehen will. Wüsste nicht, warum ich da nicht überholen sollte.
Wenn er nicht überholt werden will, würde er ja per Leuchtschrift eine entsprechende Anweisung geben oder mittig zwischen der linken und mittleren Fahrspur fahren.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 21. Juni 2022 um 12:56:19 Uhr:
Eine Blaulichtfahrt aus Eigeninteresse heraus findet schlicht nicht statt. Jedenfalls hier im Raum Stuttgart nicht.
Und sonst auch nirgendwo. Das würde ich in den Bereich "Urban Legends" einordnen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 21. Juni 2022 um 13:01:19 Uhr:
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 21. Juni 2022 um 12:56:19 Uhr:
Eine Blaulichtfahrt aus Eigeninteresse heraus findet schlicht nicht statt. Jedenfalls hier im Raum Stuttgart nicht.Und sonst auch nirgendwo. Das würde ich in den Bereich "Urban Legends" einordnen.
Naja, in der Vergangenheit kam das schon vor. Selbst erlebt.
Da standen die grün/weißen im Stau in der Stadt (M) und haben dann die Sirene plus Blaulicht angemacht, um nach der Kreuzung schnurstracks beim großen gelben M zum Drive-In zu fahren. Das war sicher kein abgebrochener Einsatz. Also keine "urbane Legende".
Da die Beamten (und Blaulichtberechtigten) heutzutage aber Buch führen müssen, wann und wo sie mit Blaulicht/Horn gefahren sind, kommt das halt nicht mehr vor.
Wie gesagt, es waren damals noch die grün-weißen und bestimmt 15-20 Jahre her ...
VG
Zitat:
@hlmd schrieb am 21. Juni 2022 um 13:23:27 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 21. Juni 2022 um 13:01:19 Uhr:
Und sonst auch nirgendwo. Das würde ich in den Bereich "Urban Legends" einordnen.
Da die Beamten (und Blaulichtberechtigten) heutzutage aber Buch führen müssen, wann und wo sie mit Blaulicht/Horn gefahren sind, kommt das halt nicht mehr vor.
Wie gesagt, es waren damals noch die grün-weißen und bestimmt 15-20 Jahre her ...VG
Wo hast du diese Info mit der Buchführung denn her?😁