Polizei (mit Blaulicht) überholt - Ordnungswidrigkeit?

Heute morgen habe ich auf der AB einen Polizeiwagen, der Blaulicht an hatte und auf der mittleren von drei Spuren gefahren ist (rechts war ein LKW), überholt.
Und mich dann ganz rechts wieder eingeordnet.
AB freigegeben
Dann kam eine 120er Zone
Die Blau-Weißen haben sich vor mich gesetzt und mich dann mit 80 (!) auf einen Parkplatz gelost.
Angeblich eine Ordnungswidrigkeit, unklare Verkehrslage

Das ist in meinen Augen Willkür.
Auf dem Autobahnabschnitte, gerade, kein Regen etc, keine Autoteile irgenwo oder sonst ein Pannenfahrzeut in Sicht, war nichts zu sehen.
Der Wagen fuhr nur in der Mitte.

Wo steht es im Gesetz, dass man Polizei mit Blaulicht nicht überholen darf, wenn AB freigegeben?

Laut Google würd es 100-150 Euro plus einen Punkt kosten.

Das kann doch nicht sein?

243 Antworten

Zitat:

@ackerpower schrieb am 21. Juni 2022 um 10:47:43 Uhr:


Ich habe es so verstanden, als würdest du in diesem Fall das Überholen des TE trotz Blaulicht ganz klar befürworten.

Nicht nur das mit dem Überholen hast du falsch verstanden, sondern auch, dass es den TE betrifft. Ich habe ganz klar beschrieben, wie „ich“ handeln würde, um zu zeigen, dass die Aussage falsch ist, dass ein Polizeifahrzeug alleine mit Blaulicht grundsätzlich nicht überholt werden darf.

Zum Thema TE habe ich nur geschrieben, dass ich die Situation des TEs nicht einschätzen kann.

Bitte lese meine Beiträge genauer.

Gruß

Uwe

Folgendes: wenn ICH den Warnblinker auf der Autobahn einschalte (und langsamer werde), überholt mich in der ersten Instanz NIEMAND! Wenn den Hinterleuten irgendwann klar ist, warum ich das getan habe, entscheiden sie weiter selbst was sie tun, vorher aber "gehorchen" sie mir: werden langsam und vorsichtig. Dabei ist Wurscht, auf welcher Spur ich fahre.

Wenn die Polizei das von den anderen Verkehrsteilnehmern auch so haben will, gibt es nur die Möglichkeit mit bis zu 200 km/h zu fahren, und Blaulicht kreisen zu lassen?

Ich denke mal, Blaulicht mit Warnblinker und kein normaler Mensch kommt noch auf die Idee, zu überholen. Nicht Normale gibt es auch, aber nicht ganz so oft.

Blaulicht + Warnblinker + Schriftzug -> sollte eindeutig sein.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 21. Juni 2022 um 13:48:07 Uhr:


Ich habe ganz klar beschrieben, wie „ich“ handeln würde, um zu zeigen, dass die Aussage falsch ist, dass ein Polizeifahrzeug alleine mit Blaulicht grundsätzlich nicht überholt werden darf.

Zum Thema TE habe ich nur geschrieben, dass ich die Situation des TEs nicht einschätzen kann.

Ich hab's mir ein weiteres mal angesehen. Du hast in der Hinsicht Recht, dass du zum TE im späteren Teil deines Beitrags geschrieben hast, dass du seinen Fall nicht abschließend beurteilen kannst. Allerdings hast du zuvor in den ersten Sätzen deines Beitrags exakt 1:1 seine beschriebene Situation aufgegriffen (also 3-spurige BAB, Polizei in der Mitte, rechts Lkw...) und dann beschrieben, wie du dich verhalten hättest. So habe ich einen Zusammenhang gesehen. Erst später kam deine Einschränkung oder Abgrenzung in Bezug auf den TE, basierend auf der Unklarheit, ob und was die Leuchtschrift in seinem Fall anzeigte. Daher wohl das Missverständnis. Grüße & Peace! 🙂

Zitat:

@xis schrieb am 21. Juni 2022 um 14:01:15 Uhr:


Folgendes: wenn ICH den Warnblinker auf der Autobahn einschalte (und langsamer werde), überholt mich in der ersten Instanz NIEMAND! Wenn den Hinterleuten irgendwann klar ist, warum ich das getan habe, entscheiden sie weiter selbst was sie tun, vorher aber "gehorchen" sie mir: werden langsam und vorsichtig. Dabei ist Wurscht, auf welcher Spur ich fahre.

Wenn die Polizei das von den anderen Verkehrsteilnehmern auch so haben will, gibt es nur die Möglichkeit mit bis zu 200 km/h zu fahren, und Blaulicht kreisen zu lassen?

Ich denke mal, Blaulicht mit Warnblinker und kein normaler Mensch kommt noch auf die Idee, zu überholen. Nicht Normale gibt es auch, aber nicht ganz so oft.

Blaulicht + Warnblinker + Schriftzug -> sollte eindeutig sein.

Oh, wow. Schreibst du das als Privatperson oder Polizist? Eine Privatperson, die auf der Autobahn die Warnblinkanlage z.B. auf der rechten Spur anmacht, ist für mich eine Warnung, vorsichtig zu sein, aber wenn du dort mit 100 km/h fährst und ich komme gerade mit 160 km/h links an, dann sehe ich mich nicht gezwungen, hinter dir zu bleiben. Aufmerksam sein? Ja natürlich, denn du könntest etwas gesehen haben, was ich noch nicht weiß, aber ich sehe keine zwingende Notwendigkeit hinter dir zu bleiben, bloß weil du z.B. eine Störung der Motorelektronik oder eine Reifenpanne hast und noch nicht auf den Standstreifen gewechselt bist.

Deine private Warnblinkanlage wäre in dem Fall sicher kein Befehl, dem ich zu "gehorchen" habe. Bei einem Polizeifahrzeug muss man die Sache natürlich schon etwas anders betrachten.

Und im Fall des TE gab es keine zusätzlich zum Blaulicht eingeschaltete Warnblinkanlage. Nur Blaulicht und eine Unsicherheit, dass möglicherweise eine Leuchtschrift etwas anzeigte.

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Zitat:

@xis schrieb am 21. Juni 2022 um 14:01:15 Uhr:



Blaulicht + Warnblinker + Schriftzug -> sollte eindeutig sein.

Das wäre eindeutig. Im Gegensatz zu der vom TE geschilderten Situation.

Zitat:

@ackerpower schrieb am 21. Juni 2022 um 14:11:39 Uhr:


(...)

Deine private Warnblinkanlage wäre in dem Fall sicher kein Befehl, dem ich zu "gehorchen" habe. Bei einem Polizeifahrzeug muss man die Sache natürlich schon etwas anders betrachten.

Und im Fall des TE gab es keine zusätzlich zum Blaulicht eingeschaltete Warnblinkanlage. Nur Blaulicht und eine Unsicherheit, dass möglicherweise eine Leuchtschrift etwas anzeigte.

War ja auch nur ein Spaß mit dem "Gehorchen". Aber auf JEDED Fall habe ICH schon mal Deine Aufmerksamkeit.

Ich denke, die Polizei hat mehr Optionen als ich, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Eine Fahrt mit relativ konstanter und den Umständen angemessener Geschwindigkeit und Blaulicht würde ich jetzt nicht als "Pass mal generell auf" auffassen, sondern als "Du da, vor mir, mach mal Platz".

Es wäre auch kontraproduktiv, einen Blaulichtstreifenwagen durch den eigenen Überholvorgang hinter einem Vordermann "einzuklemmen".

Zitat:

@AS60 schrieb am 21. Juni 2022 um 13:34:45 Uhr:



Zitat:

@hlmd schrieb am 21. Juni 2022 um 13:23:27 Uhr:


Da die Beamten (und Blaulichtberechtigten) heutzutage aber Buch führen müssen, wann und wo sie mit Blaulicht/Horn gefahren sind, kommt das halt nicht mehr vor.
Wie gesagt, es waren damals noch die grün-weißen und bestimmt 15-20 Jahre her ...

VG

Wo hast du diese Info mit der Buchführung denn her?😁

Wurde mir mal so mitgeteilt. Ob das nun stimmt ... ?
Wenn nicht, dann ist es halt anders.

Zitat:

@hlmd schrieb am 21. Juni 2022 um 14:37:45 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 21. Juni 2022 um 13:34:45 Uhr:


Wo hast du diese Info mit der Buchführung denn her?😁

Wurde mir mal so mitgeteilt. Ob das nun stimmt ... ?
Wenn nicht, dann ist es halt anders.

Stimmt nicht.

Leute, lasst doch bei aller Spekulation bitte mal die Kirche im Dorf. Wie Hannes gerade eben schrieb: "So wäre es eindeutig" - nämlich mit Schriftzug und Warnblinker zum Blaulicht, da würde keiner dran vorbeifahren, weil klar ist, was man von ihm will.

Eine solche "abbremsende Maßnahme" oder auch grundsätzlich jede vergleichbare Maßnahme der Polizei ist Eingriffsverwaltung (also im Wesentlichen verbietendes, gebietendes, Zwang androhendes oder Zwang anwendendes Verwaltungshandeln; diejenigen, die den Begriff nicht kennen, mögen bitte selber danach googeln).
Eingriffsverwaltung muss eindeutig und unmissverständlich daherkommen (von weiteren Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen hier mal ganz abgesehen).
Das ist nichts, was die Beamten belasten soll oder wo ein neunmalkluger Bürger sich schlau aus der Affäre ziehen will, sondern ein fundamentaler Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Wenn eine Verwaltungsmaßnahme nicht klar und eindeutig ist, kann man dem Bürger, der sich daran nicht hält, weil er sie missverstanden hat, keinen Vorwurf aus seinem Verhalten stricken. Das ist doch ganz einfach. Der Bürger muss nicht spekulieren, was man denn von ihm wollen könnte oder welche Unwägbarkeiten, Risiken oder Gefahren denn auf ihn lauern könnten. Er kann eine klare Ansage erwarten, dann klappt das auch.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Juni 2022 um 12:33:51 Uhr:



Zitat:

@1234auditt schrieb am 20. Juni 2022 um 12:33:02 Uhr:


Das Blaulicht signalisiert eine Gefahr und darum hat man das Einsatzfahrzeug nicht zu überholen !

Den passenden Text aus der StVO dazu bitte?

Gesunden Menschenverstand muss man nicht gesetztlich regeln!

Der Eine hat ihn, der Andere nicht ...

Zitat:

@nordlicht schrieb am 21. Juni 2022 um 14:57:06 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Juni 2022 um 12:33:51 Uhr:


Den passenden Text aus der StVO dazu bitte?

Gesunden Menschenverstand muss man nicht gesetztlich regeln!

Der Eine hat ihn, der Andere nicht ...

Fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrung mit Sondersignalfahrten (davon führe ich ca. 10 pro Monat durch), helfen aber auch weiter. Der Eine hat Erfahrung, der andere nicht...

Der gesunde Menschenverstand güldet hier aber nicht, wie auf Seite 3 schon jemand schrieb.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 21. Juni 2022 um 14:45:29 Uhr:


Wenn eine Verwaltungsmaßnahme nicht klar und eindeutig ist, kann man dem Bürger, der sich daran nicht hält, weil er sie missverstanden hat, keinen Vorwurf aus seinem Verhalten stricken. Das ist doch ganz einfach. Der Bürger muss nicht spekulieren, was man denn von ihm wollen könnte oder welche Unwägbarkeiten, Risiken oder Gefahren denn auf ihn lauern könnten. Er kann eine klare Ansage erwarten, dann klappt das auch.

Es geht aber nicht um eine Verwaltungsmassnahme.

Die Polizei fuhr mit Blaulicht nur mit 100km/h da lang.
Der TE hatte keine Ahnung warum, wieso, weshalb. Anders ausgedrückt: Es war dem TE nicht klar wie die Situation war.

Er überholte also in einer unklaren Verkehrsituation. Das ist, was die Beamten ihm vorwerfen.
Noch dazu mit einer ziemlichen Geschwindigkeitsdifferenz.

Da muss man nicht spekulieren, ob das überholen eines Wagens nur mit Blaulicht erlaubt oder verboten ist.
Man sollte doch wissen, dass die Beamten nicht zum Spass die Leuchte an haben. Selbst, wenn sie sonst keinerlei Signale geben. Das Blaulicht warnt doch schon.
Da muss der TE sich doch über den Vorwurf der Beamten nicht wundern, wenn er trotzdem ungebremst an denen vorbeirauscht.

Vielleicht hätten sie ihn ja sogar ziehen lassen, wenn erkennbar gewesen wäre, dass er aufgrund des Blaulichts besonders aufmerksam war?
Ich glaube in dem Fall geht es gar nicht so sehr ums Überholen, sondern um die Acht- und Rücksichtslosigkeit. Und da die Polizei zuvor nicht eindeutig klar gemacht hat, dass sie nicht überholt werden sollen/dürfen, berufen sie sich nun auf die eindeutig gegebene unklare Verkehrslage.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 21. Juni 2022 um 15:10:19 Uhr:


....

Es geht aber nicht um eine Verwaltungsmassnahme.

Die Polizei fuhr mit Blaulicht nur mit 100km/h da lang.
Der TE hatte keine Ahnung warum, wieso, weshalb. Anders ausgedrückt: Es war dem TE nicht klar wie die Situation war.

Er überholte also in einer unklaren Verkehrsituation. Das ist, was die Beamten ihm vorwerfen.
Noch dazu mit einer ziemlichen Geschwindigkeitsdifferenz.
...

🙄

Na, eben darum, ob das Blaulicht eine "Maßnahme" war oder nicht geht es doch. Bereits diese Fragestellung zeigt doch auf, dass die Beamten, falls es denn überhaupt eine gab, diese von dir behauptete "unklare Verkehrslage" selber herbeigeführt haben, nämlich durch ihr nicht eindeutiges Signalisieren.

Entweder sie wollten nur mit Blaulicht irgendwohin, dann hat der TE gar nichts falsch gemacht (denn auf der Autobahn darf er links an einem mittig langsamer fahrenden Einsatzfahrzeug vorbeifahren, selbst wenn das nicht immer klug ist, und im unbeschränkten Bereich sogar deutlich schneller - der 120-Bereich kam ja erst später). Oder sie wollten ihm sagen "Nicht vorbeifahren", dann war das auch nicht eindeutig, weil dies eine falsch ausgeführte Maßnahme der Eingriffsverwaltung gewesen wäre, und damit hat der TE auch nichts (vorwerfbar) falsch gemacht.

Ist doch ganz einfach.

Ja, ganz einfach. Auch wenn die unklare Lage erst von den Beamten herbeigeführt wurde: Sie war unklar.

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