Polizei hat mich angehalten!!!

VW Golf 1 (17, 155)

mich hat letzt woche die Polizei angehalten und hat mich gefragt ob ich eine ABE für meinen Frontspoiler habe (ich habe die GL -Stossstange dran mit dem GTI Spoiler)! Er glaubt mir zwar das es ein orginal VW Teil ist aber er sagt das dieser Spoiler beim GTI verbaut wurde und daher für meinen CL nicht erkaubt wäre!
Was meint ihr dazu! Also ich finde das lächerlich!
Darf jetzt 25 € für den Scheiss bezahlen und muss mir irgendwo eine Genehmigung dafür holen! Wurde der evtl als Zubehör damals auch bei Gl oder CL verbaut?
Gruss Nico

65 Antworten

Jetzt machst Du mir den Eindruck, daß Du Dir absolut kein Gegenargument anhören willst.

Wie würdest Du denn z.B. folgendes bewerten bzw. benennen.

86´er Golf mit den einteiligen BBS-Felgen vom 88er (glaub ich?) GT-Special?

Eintragung bedeutet explizite Benennung des jeweiligen Bauteils mit ggfs erforderlichen Zusatzdaten. Aber niemand wird in den Fahrzeugbrief eintragen, daß GL-Stoßstanden der späten Baujahre nachgerüstet wurden, sondern hier wird wie MCR84 erwähnt hat, nur die "Eckdaten" geändert bzw. ergänzt.

Man kann ja nicht davon sprechen, daß GL-Stangen eingetragen wurden, wenn das nicht im Fahrzeugbrief so erwähnt wird.

die Amtshandlung ist die gleiche. Und erwischt werden läuft auch aufs gleiche raus wenns jemand drauf anlegt.

Kostet 10 € weniger als ne Eintragung.

Wie läuft das denn, wenn man da ankommt mit nachgerüsteten GL-ern?
Für ne Eintragung braucht man doch nen Tüv-Bericht, soweit ich weiß?
Was will denn dann der Tüvler eintragen in seinen Prüfbericht?

Bei Eintragungen aufgrund eines Tüv-Berichtes kann er auf diesen verweisen, wegen mir auch auf eine ABE die dem Bauteil zugehörig ist.

Was bringt man denn mit den GL-ern für nen Wisch auf den er sich beziehen kann?
Keinen.

Wie MCR84 schon erwähnt hat, sind wir nunmal in einem recht bürokratischen Land, und da ist wie Du sagst die Amtshandlung "Eintragung" und "Berichtigung" eben nicht dieselbe.

Seis drum, ich denk jetzt hat jeder verstanden was Sache ist,oder?

Peace

wie nennt sich den der §?

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Welchen Paragraph meinst Du denn?

Eintragung läuft unter dem Paragraph 19(2) / 21 StVZO wenn ich mich nicht ganz täusche.

Zitat:

Original geschrieben von GürkanTD


Hier nochmal als direkter Vergleich die Angaben ausm 86´er GTD und ausm 90´er GTI
Länge bei beiden 3985
4000 mit Scheinwerferreinigungsanlage und 4040 mit Anhängerkupplung.

Und was heißt das jetzt ?

bis Bj. 1989 ist nur eine Scheinwerferreinigungsanlage zulässig aber keine Hängerkupplung weil da im Brief nur 4000mm steht ???

Dazu brauch ich ja jetzt nichts mehr sagen oder ?
Den Querverweis 4040 = Hängerkupplung möchte ich sehen - dann dürfte Durchmesser Kugelkopf inkl. Abstand zur Stoßstange nur 40mm sein - da hält nicht mal nen Fahrradhänger dran !?

@balou21200

Sag nichts mehr bitte 😁

Ich weiß nicht warum aber hier im Thread sind die Leute immer derart aggressiv, wenns mal nicht nach Ihrer Pfeife geht.

Mich persönlich nervt das wirklich gewaltig.

Sollten wir uns alle mal kurz über das Thema "Foren" und "Diskussion" auslassen? Und wie solche geführt werden?

4040 steht im meinem 86´er Golf ebenfalls drin, und da der eine Anhängerkupplung hatte, nahm ich an, daß es darum geht. VIelleicht waren ja vom Vorbesitzer auch GL-er verbaut gewesen und der hat die nicht mitverkauft. Ts.

Außerdem sind 4040 - 3985 keine 40 mm 😁

Denn MIT einer Anhängerkupplung wird das Auto auch LÄNGER.
Und wie Du behauptet hast wird das Auto mit GL-Stoßstangen auch LÄNGER.

Also muss das doch damit was zu tun haben oder nicht?

Den Punkt hast dann wohl Du gemacht, Balou21200. Zufrieden?

Mag sein das ich etwas zu agressiv schreibe - aber die 20cm langen sinnfreien Beiträge nerven mich halt.

Wenn du doch Daten vergleichst, gehe ich davon aus das du einen Original-Brief zitierst oder falls es kein Original-Brief mehr ist, zumindest definitiv weisst, das es Original-Daten sind.

Ich hatte ja vorhin sogar schon zwei Original-Briefe als Scan zur Ansicht eingestellt.

20cm lange sinnfreie Beiträge 😁

Danke für das Kompliment. Ich schreib gerne etwas mehr, das muss ich zugeben.

Die zwei Original Briefe habe ich wohl überlesen, bei mir gehts nich länger wie 10 cm, weißt.

Ne sorry, genug dummes Gequatsche.

Ihr habt Recht und ich meine Ruhe? Auch nicht.

Wir könnten ja diesen Thread jetzt mit nem Fazit abschliessen?

Golf 2 Fahrer sind Besserwisser und aggressiv, wenn sie nicht rechtbekommen.

Nicht persönlich nehmen, aber dieser Eindruck ereilt mich wirklich immer mehr von Thread zu Thread. Schade schade.

Trash Talk meineseits, ich gebs zu.

Wie gut das ich Einser-Fahrer bin ;-)

Gut gekontert 😁

Der Punkt geht an Dich!

Peace

Ne - jetzt mal ohne das sich jemand persöhnlich angegriffen fühlt - ich meine das ganz allgemein - es gibt Themen in denen einfach so diskutiert wird - manchmal gibt's eine Frage von der keiner die Antwort weiss und man der Lösung durch raten und kombinieren näher kommt - manchmal wird vielleicht auch nur ein bißchen geblödelt oder nach der Meinung der Allgemeinheit gefragt

ABER

wenn jemand ein Problem hat und ernsthafte Fragen stellt, finde ich es einfach zum Kotzen wenn dann Vermutungen und wo anders gelesene aber nicht verifizierte Beiträge als Wahr gepostet werden, die Ihn zusätzlich noch verunsichern.

@GürkanTD

also einen hätt ich da noch:

Zitat:

Außerdem sind 4040 - 3985 keine 40 mm

Das heißt jetzt wieder, wenn Anhängerkupplung dann keine Scheinwerferreinigungsanlage zulässig - denn die war ja bereits 15mm ?

Entschuldigung, ich habe gerne das letzte Wort ;-)

Gleichfalls, da geb ich Dir Recht. Aber es sollte auch jedem bewußt sein, daß es hier nicht nur leute gibt, die alles zu 100% selber wissen.

Man muß sich eben ergänzen. Und wenn ich sag, schraub dir ne Golf3 Stoßstange an Deinen Golf 2 und alles ist gut, wer das glaubt ist selber schuld,sorry.

MT ist ja find ich dazu da, daß man solche Sachen eben ausdiskutiert und sich gegenseitig ergänzt.

Ich glaube dass viele Leute die Anonymität hier nutzen in derselben Form wie sie tagtäglich auf deutschen Autobahnen erlebt werden kann.

Aber was ist denn nun mit den Aussagen vom Tüv und von der Polizei wie so oft?

Da weiß man dann auch nicht, was man glauben soll und was nicht?

Mein Tüvler sagt mir GL´er muss nichts eingetragen werden, aber dann stimmt tatsächlich die Länge nicht mehr usw. usf.

Sowieso hätt ich Bock auf weißes UNterbodenlicht 😁

*edit*
Ich denke den Fehler mit der Anhängerkupplung hab ich schon eingeräumt oder? Wenn nicht deutlich genug, dann an dieser Stelle nochmal.
ABER 😁 Mit der Anhängerkupplung wird das ganze Auto doch auch länger. Wieso steht davon nirgends irgendwas?
Ausserdem war das ja nur als Spaß gemeint,Mensch.

Ich würde die bei einem seriennahen Fahrzeug nie eintragen lassen und denke das das niemand bemängeln wird, zumal 99,9% keinen Schimmer von den Details (Länge) haben. Der Sheriff, der in seiner Unwissenheit diesen wunden Punkt zufällig, zumindest teilweise angestochen und damit diesen Thread hier ausgelöst hat ist wie ein sechser im Lotto.

Bei Fahrzeugen wie meinen - ich fahre ausser Golf 1 auch noch Golf 2 :-) - mit 15" ET10 PLS Felgen , 110 mm tiefer ohne zusätzliche Radabdeckung gehe ich das Risiko nicht ein, die Sheriffs reagieren manchmal sehr merkwürdig wenn solche Sachen eingetragen sind und suchen nach dem kleinsten Verstoß um doch noch Kohle zu machen (hat jeder von euch einen Verbandskasten und Warndreieck im Auto ???)

PS: Mach isch nisch auch Spass oder was ?

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