Polizei hat mich angehalten!!!

VW Golf 1 (17, 155)

mich hat letzt woche die Polizei angehalten und hat mich gefragt ob ich eine ABE für meinen Frontspoiler habe (ich habe die GL -Stossstange dran mit dem GTI Spoiler)! Er glaubt mir zwar das es ein orginal VW Teil ist aber er sagt das dieser Spoiler beim GTI verbaut wurde und daher für meinen CL nicht erkaubt wäre!
Was meint ihr dazu! Also ich finde das lächerlich!
Darf jetzt 25 € für den Scheiss bezahlen und muss mir irgendwo eine Genehmigung dafür holen! Wurde der evtl als Zubehör damals auch bei Gl oder CL verbaut?
Gruss Nico

65 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von balou21200


[
Die GL Stoßstangen sind nur bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1990 eintragungsfrei nachzurüsten weil die Aufgrund Ihrer ABE 186/2 für die ganze Serie zugelasen sind - zu erkennen an der korrekten Längenangabe 4040mm unter Bemerkungen (wahlweise eingetragen).

In alle älteren Fahrzeuge müssen die eintragen werden. Ob das einen Tüv-Mann oder Sheriff überhaupt interessiert ist eine andere Sache.

Den Spoiler hätte der Sheriff in keinem Fall (einzeln) bemängeln dürfen, allenfalls die komplette Stoßstange wenn dein Golf älter als Bj. 1990 ist

Ob die Gl eingetragen werden müssen, ist eigentlich
momentan egal. Der Polizist hat nur den Spoiler bemängelt, sonst nix. Wozu die Diskussion um die GLer ??

Danke für die ganzen Komentare!
Mein GOlf ist ein 87er und wurde komplett mit Türen auf das 90er Modell umgebaut!
ALso gehe ich davon richtig aus das ich den scheiss eintragen lassen muss?
Nico

Zitat:

Original geschrieben von Nico-Golf2


ALso gehe ich davon richtig aus das ich den scheiss eintragen lassen muss?

Korrekt.

ist es nicht so, dass ALLE veränderungen, die nicht im fahrzeug schein stehen, genehmigt werden müßen? kann nämlich sein, dass durch die stossstangen vom gl die längste wagenlänge in mm überschritten wird. sogleich auch das eigengewicht. oder?

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@jazzy76
deshalb:
Den Spoiler hätte der Sheriff in keinem Fall (einzeln) bemängeln dürfen, allenfalls die komplette Stoßstange wenn dein Golf älter als Bj. 1990 ist
hast du doch selbst zitiert ! Wenn er jetzt gegen den Sheriff vorgeht und dann festgestellt wird, daß nicht nur der Spoiler nicht eingetragen ist, finde ich das nicht mehr so egal wie du.

@hansi37
ist Immer noch nicht klar ?
Dann schau dir mal meinen Fahrzeugschein an:
oben die Standart-Werte und
unter Bemerkungen die Werte für Zusatzausstattung
sowohl für Fahrzeuglänge als auch Gewicht
wie du siehst, sind die Werte unter Bemerkungen beim Modell ab '90 jeweils höher.

Fahrzeugschein Modell '90
Fahrzeugbrief Modell '87

Zitat:

Original geschrieben von balou21200


Der Klügere gibt nach, solange, bis er der Dumme ist !

Den Beitrag kann ich jetzt nicht deuten ?!

Zitat:

Original geschrieben von balou21200


@jazzy76
deshalb:
Den Spoiler hätte der Sheriff in keinem Fall (einzeln) bemängeln dürfen, allenfalls die komplette Stoßstange wenn dein Golf älter als Bj. 1990 ist
hast du doch selbst zitiert ! Wenn er jetzt gegen den Sheriff vorgeht und dann festgestellt wird, daß nicht nur der Spoiler nicht eingetragen ist, finde ich das nicht mehr so egal wie du.

Man, man.

1. wußte bis vor ca. 2 Stunden noch keine Sau, von welchem Baujahr sein Golf war.

2. waren die GLer erstmal gar kein Thema, sondern Thema war sein Spoiler. Siehe 1. Beitrag. Daher meine Frage, warum um die GLer diskutiert wird.

Nun wissen wir ja unlängst, daß er die GLer aufgrund des Baujahrs eintragen lassen muß, sogar ich hab dabei noch was gelernt.

Nico-Golf2 weis ja jetzt bescheid.

Liebe Leute,

ich bin einen 86´er Golf GTD gefahren und fahre nun einen 90´er GTI Edition One.

Das einzige, was an den Dimensionsangaben anders ist als beim 86´er ist die Karosseriebreite, und das liegt an den G60 Kotflügeln und den G60 Verbreiterungen.

In den im Fahrzeugschein festgehaltenen Daten ist bei jedem Golf auch vermerkt, daß Ziffer 13und 14 varrieren kann (Maße über alles) und auch das Ziffer 14 (Leergewicht) je nach Ausrüstung zwischen 900 und 995 kg variieren kann.
Das Fahrzeug wird beispielsweise länger wenn man eine Scheinwerferreinigungsanlage nachüsten würde.
Breiter wird das Fahrzeug mit denn GT/GTI Verbreiterungen und Höher/Tiefer mit den GTI-Fahrwerken.

Frag ich mich beispielsweise, wenn der Edition One GTI ab Werk 20/10 oder 20/20 tiefer ist, warum das nirgends explizit vermerkt wird?
Weil es in der ABE steht.

Ausserdem sind 186/1 und 186/2 keine kompletten ABE´s für den 19E sondern Nachträge für die ABE 186.

Rallyfront beispielsweise ist im Fahrzeugtyp 19E-299 (so heißen meine ich Rally/Syncro und Country Gölfe), also kann es da tatsächlich sein, daß diese eingetragen werden müssen. Alles andere nicht, wenn es sich um Originalteile handelt.

Zitat:

Original geschrieben von GeneralLee1979


Und and Osterhasen glauben wir auch noch oder wie 😠 !!! Leute gibte es 🙄

jojo schlau und so.

habt schon recht! gebt den leuten nur irgendwelche wissentliche falsche Informationen.

wenn man keine ahnung hat und so...

Hier nochmal als direkter Vergleich die Angaben ausm 86´er GTD und ausm 90´er GTI

Länge bei beiden 3985
4000 mit Scheinwerferreinigungsanlage und 4040 mit Anhängerkupplung.

Gewicht beim GTD ist 942, Zusatz zwischen 906 bis 1029 je nach Ausrüstung

Beim GTI sinds 950, Zusatz zwischen 922 bis 1042 je nach Ausrüstung.

Meine Frage an einen peniblen TÜVtler ob ich dem Jetta meiner Freundin ohne weiteres GL-Stoßstangen nachrüsten könnte, wurden mit einem Ja beantwortet.

Solange diese Teile in den für den Fahrzeugtyp 19 E (um diesen Ausdruck geht es wohl) zugehörigen ABE enthalten sei, ergeben sich keinerlei Pflichten die Änderungen beim Tüv vorzulegen bzw. eintragen zu lassen.

Das eine ordnungsgemäße Montage dieser Teile dem Ganzen vorraus geht, ist natürlich als selbstverständlich zu betrachten.

Was ich mir vorstellen könnte, warum der Cop auf die GTI Lippe aufmerksam geworden ist, wenn dem Auto die dazugehörigen GTI Verbreiterungen gefehlt haben. Die GTI Lippe hat an den Enden zwei Stifte, die sich zusätzlich noch in den Verbreiterungen verankern. Fehlen diese Verbreiterungen sieht es natürlich nicht ordnungsgemäß aus. Das wäre dann was ganz anderes.

*edit*
Hab mir grad den Thread mit den GL-Stoßstangen durchgelesen. Wenn man es 100%-ig korrekt haben will, so muss man die Daten auf dem Fahrzeugbrief den neueren ABE´s entsprechend abändern lassen, das ist korrekt.

Das heißt aber nicht, daß die GL-Stoßstangen eingetragen werden müssen, sondern nur, daß die Daten im Fahrzeugbrief aktualisiert werden können.

Das läuft dann auch nicht unter dem Begriff "Eintragung nach Paragraph xyz" sondern "Berichtigung Fahrzeugbrief"

nein eben nicht. bezieht sich auf die Allgemeine Betriebserlaubnis und eben nicht auf das Auto und dessen Kennung. In dieser ABE ist bei VW alles hinterlegt was eingetragen ist. Und da Gölfe eine ab 90ig eine andere ABE haben mußt du die wohl auch bei älteren eintragen lassen.

man lernt nie aus, wie es aussieht. Ich hab mich schon immer gewundert, wieso im Fahrzeugschein die Maße (Länge, Breite) geändert wurden. habe Baujahr 89 und da sind die GL-Stoßstangen auch nachträglich drangekommen und das wurde dann wohl auch vom Vorbesitzer eingetragen...

Aber mal ehrlich: Sowas ist doch total bescheuert, dass man selbst sowas eintragen lassen muss. Aber in diesem Land soll man sich ja über nichts wundern... Echt schlimm

@golf16vau Lies nochmal bitte mein Edit, das ist das worum es hier geht.
Nicht die Eintragung der GL-Stangen, sondern die Aktualisierung der Daten im Fahrzeugbrief.

nö ist genau das gleiche.

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