Polizei hat mich angehalten!!!

VW Golf 1 (17, 155)

mich hat letzt woche die Polizei angehalten und hat mich gefragt ob ich eine ABE für meinen Frontspoiler habe (ich habe die GL -Stossstange dran mit dem GTI Spoiler)! Er glaubt mir zwar das es ein orginal VW Teil ist aber er sagt das dieser Spoiler beim GTI verbaut wurde und daher für meinen CL nicht erkaubt wäre!
Was meint ihr dazu! Also ich finde das lächerlich!
Darf jetzt 25 € für den Scheiss bezahlen und muss mir irgendwo eine Genehmigung dafür holen! Wurde der evtl als Zubehör damals auch bei Gl oder CL verbaut?
Gruss Nico

65 Antworten

Zitat:

2. Die Befestigungspunkte der Stoßstangen sind identisch, lediglich die Seitenführung hat einen höheren Halter der durch bohren eines zweiten Loches montiert werden kann, das schon vorhandene Loch passt ebenfalls.

und genau deshalb kam ich darauf, die Sache von dieser Seite zu betrachten. Möglich, daß eine Montage der größeren Halter die GL-Stange fixiert, ob dies nun eine korrekte Montage im Sinne der Verkehrssicherheit usw. darstellt, kann ich nicht sagen. Zur vernünftigen Montage sind scheinbar 2 Bohrungen notwendig, nur eine ist jedoch vorhanden. (auch bei Modellen ab Bj. 90 ??) Da nun VW diese beiden Befestigungspunkte ja sicherlich nicht umsonst macht, hatte ich gedacht, daß dies Grund sein könnte. Schlussfolgernd daraus würde sich aber auch eine Abnahmepflicht für Modelle ab 90 ergeben, die keine orginale GL-Stange haben wenn das 2. Loch fehlt...

Vielleicht muss auch der Anbau anderer notwendiger Teile beim Umbau nachgewiesen werden um nachzuweisen, daß die Stange ihre Aufgaben im Falle des Falles richtig erfüllen kann...(Kühlung/Belüftung der Bremse etc)

Warum kann man sowas vor dem Umbau nicht frei verfügbar irgendwo nachlesen ? Scheinbar geben selbst TÜV/Dekra und Co keine eindeutigen Auskünfte oder gibt es dort keine Datenbank in der jede zulässige Änderung an den Fahrzeuge mal festgehalten wird ? Das wäre doch auch für die Prüfer einfacher, alles andere sind doch nur Ermessensentscheidungen.

Weil es die meisten selbst nicht wissen!

Nun dann wären auch die innebelüfteten Bremsscheiben bei den GL-/Clern kein Problem, dieso sollten doch auch in der ABE auftauchen. Trotzdem is in er Hinsicht auch keine Einigung zu finden...

Was die anderen sachen betrifft: Ich persönlich habe noch keine einzige ABE gesehen welche zwar Sachen legalisiert, aber nicht ohne neue Auflagen aufzustellen. Ohne also die exakte ABE des Golfs (am besten die 186/2) zu besitzen, kann man auch gar nicht sicher sagen, ob dort nicht wieder neue, uns evt Unbekannte, Auflagen gestellt werden... da das besorgen dieser ABE ein Ding der Unmöglichkeit sein dürfte, stellt sich das ganze hier ziemlich schwer dar... 😁

Zitat:

Original geschrieben von toxic21


Nun dann wären auch die innebelüfteten Bremsscheiben bei den GL-/Clern kein Problem, dieso sollten doch auch in der ABE auftauchen. Trotzdem is in er Hinsicht auch keine Einigung zu finden...

Was die anderen sachen betrifft: Ich persönlich habe noch keine einzige ABE gesehen welche zwar Sachen legalisiert, aber nicht ohne neue Auflagen aufzustellen. Ohne also die exakte ABE des Golfs (am besten die 186/2) zu besitzen, kann man auch gar nicht sicher sagen, ob dort nicht wieder neue, uns evt Unbekannte, Auflagen gestellt werden... da das besorgen dieser ABE ein Ding der Unmöglichkeit sein dürfte, stellt sich das ganze hier ziemlich schwer dar... 😁

sicher tauchen die in der ABE auf. Aber uns normal sterblichen wird es verwehrt bleiben da jemals nachzuschauen.

Is mit unter auch eine Begründung warum einen Bremsumbau eintragene lassen muss

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@@@ balou21200
3. @Volkswagen1987
die Sache mit der Hängerkupplung hatten wir schon, lies doch einfach mal den ganzen Thread !

Also, ich verfolge den Thred eigentlich schon von Anfang an, weil ich das sehr intressant finde. Ich hatte bis hierhin noch nie was von 2 verschiedenen Golf ABE´s gehört. Eigentlich lese ich auch gründlich.
Du aber scheinbar nicht;-) denn von ner Anhängerkupplung hab ich nie die Rede von gehabt! Das war doch garnicht mein Problem! Ich will nur wissen ob man die Gl´er wenn man es ganz genau nimmt auch am Bj. 90 golf nur in Verbindung mit den Platikradläufen anbringen darf, aber die hat mein GTD ja! Also müsste das mit den Gl´er bei mir 100% ok sein?!?!?

Dann schau doch mal auf Seite 3 ziemlich in der Mitte nach !

Da hab ich sinngemäß folgendes vorgerechnet:

Golf bis Bj. 89 mit Scheinwerferreinigungsanlage ohne Hängerkupplung Länge 4000mm (siehe Eintrag im Schein/Brief)

GürkanTD hatte dann die Theorie aufgestellt, dass 4040 bei seinem 90er Baujahr die Länge mit Hängerkupplung sein könnte.

Zitat:

Aber dann dürfte der Durchmesser des Kugelkopf inkl. Abstand zur Stoßstange nur 40mm sein.

Damit war das Thema Hängerkupplung dann erledigt - oder ?

@Madison_Man
seit 1990 haben alle Kotflügel und Karossen die nötigen 2 Löcher, wenn keine GL Stoßstangen verbaut sind,werden diese trotzdem durch die Stoßstangen verdeckt und sind nicht sichtbar.

PS: die Kotflügelform um die Löcher ist ab BJ.90 auch leicht verändert, beim Nachrüsten der Stoßstangen selbst ist das gar kein Problem, nur wenn die Radlaufverbreiterungen vom neueren Baujahr mit verwendet werden sollen könnte es Probleme mit der Paßgenauigkeit der Verbreiterung geben, weil es welche gibt die bis um die Halter herumgehen. Bei Verwendung von zum Baujahr gehörenden Verbreiterungen gíbt's eigentlich keine Probleme, es sei denn man will den verlängerten Innenkotflügel vom neuen Modell fahren. Da der bei den Bausätzen nicht dabei und bei VW relativ teuer ist wird das aber wohl nur selten vorkommen.

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