Polizei hat mich angehalten!!!

VW Golf 1 (17, 155)

mich hat letzt woche die Polizei angehalten und hat mich gefragt ob ich eine ABE für meinen Frontspoiler habe (ich habe die GL -Stossstange dran mit dem GTI Spoiler)! Er glaubt mir zwar das es ein orginal VW Teil ist aber er sagt das dieser Spoiler beim GTI verbaut wurde und daher für meinen CL nicht erkaubt wäre!
Was meint ihr dazu! Also ich finde das lächerlich!
Darf jetzt 25 € für den Scheiss bezahlen und muss mir irgendwo eine Genehmigung dafür holen! Wurde der evtl als Zubehör damals auch bei Gl oder CL verbaut?
Gruss Nico

65 Antworten

Und was soll Nico denn nun machen?
Ich denk nicht, daß der TÜV ihm die GL-er und die neuen Türen eintragen wird, da wird er eher nen blöden Blick kassieren.

Nico, frag doch mal wie das aussieht mit diesen ABE´s 186 186/1 und 186/2.
Ob er in Deinem Fahrzeugbrief das ergänzen kann, dann müsste das Thema erledigt sein???
Bestätigungen?

Das Prob hab ich mit meinem 87er auch gehabt bis ich beim TÜV war und nachgefragt habe.
Die haben mir gesagt das ALLE nachträge zur ABE 186 automatisch in die älteren Baujahre mit einfliessen das das Nachtragungen zur Grund-ABE sind.
Das heisst: Alle in der ABE 186 Plus Nachträge angegebenen Teile , sind für alle Baujahre gültig .

Das war die Aussage des TÜVlers damals. Ist aber schon 3 Jahre her....

Greetz

Zitat:

Original geschrieben von EditionOne1979


Das Prob hab ich mit meinem 87er auch gehabt bis ich beim TÜV war und nachgefragt habe.
Die haben mir gesagt das ALLE nachträge zur ABE 186 automatisch in die älteren Baujahre mit einfliessen das das Nachtragungen zur Grund-ABE sind.
Das heisst: Alle in der ABE 186 Plus Nachträge angegebenen Teile , sind für alle Baujahre gültig .

Das war die Aussage des TÜVlers damals. Ist aber schon 3 Jahre her....

Greetz

das habe ich bereits vermutet. aber obs wirklich so ist?

Bleibt dennoch offen das man mit dem anbau von orginal Teilen betriebstechnische Maße verändert und damit sind sie eintragungs bzw. Meldepflichtig.

Da hilft nur das KBA......

Wenns einer wirklich weiss dann die....

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Also wenn ihr mich fragt:

10 TÜV-Leute fragen - 11 verschiedene Antworten !

Golf 1 GTI Bj 83 hat die gleiche ABE wie Golf 1 CL Bj. 83
der GTI hat 185/60-14 eingetragen der CL nicht
der GTI hat Pirelli-Felgen eingetragen der CL nicht
Pirelli Felgen haben eine ABE, wenn die Reifen im Schein stehen
... und nu ?
Also die Reifen nachtragen lassen wie GürkanTD sagt, war bei mir übrigens der gleiche Preis und Prüfaufwand wie eine normale Eintragung.

So einfach mit der Allgemeingültigkeit der nachfolgenden ABE-Ergänzungen ohne Nachtrag in die Papiere kann es also nicht sein. Erklär mal dem Sheriff das du aufgrund der Fahrzeug ABE die Reifen fahren darfst auch wenn die nicht im Schein stehen!

Ok jetzt mal für leute die nicht so Plan von haben 🙂

Hab bei mir auch die Gls an meinem 87er 16v dran, allerdings so nachbaudinger 🙂

Wenn man diese normal eintragen müsste, wie soll dass von statten gehen, sind ja keine orginal Teile und somit gar nicht erlaubt oder wie *g*

Wenn du einen Kotflügel im Autozubehör statt bei VW holst mußt du den doch auch nicht eintragen lassen, warum solltest du das dann bei den Stoßstangen müssen ?

Wenn du also die VW-Stoßstangen eintragen läßt, darfst du "selbstverständlich" auch die Nachbauten aus dem Zubehör fahren ?

... obwohl, wenn ich weiter darüber nachdenke: die sind aus qualitativ schlechterem Material und splittern leichter - ob da nicht vielleicht doch ein Gutachten (zumindest ein Materialgutachten) notwendig ist ???

Diese Frage verbindlich zu beantworten, dürfte wohl diesen Thread bald sprengen - ich weiss diesmal keine Antwort !

Die Nachbauten sind auch geprüft, sonst dürfte man die nicht verkaufen! Die haben irgendwo nen E-Prüfzeichen.

Zitat:

Original geschrieben von Haribo0815


Die Nachbauten sind auch geprüft, sonst dürfte man die nicht verkaufen!

Wenn es ein Verkaufsverbot für ungeprüfte Teile, gäbe, hätten wir hier in Deutschland ein weit geringeres Problem mit illegalen Umbauten...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn es ein Verkaufsverbot für ungeprüfte Teile, gäbe, hätten wir hier in Deutschland ein weit geringeres Problem mit illegalen Umbauten...

Offiziell gibt es das, da bei solchen teile normalerweise der Zusatz nicht zugelassen in der StVO dazu stehen müsste. Dies aber nicht die Rolle spielt weil Nachbauten sicherlich irgendwelche Lizensrechte verletzten oder was weiß ich. Wenn bekannt ist das die Firma XYZ sowas verkauft kann se ihre Sachen aus dem verkauf nehmen, kriegt ärger.

Ach ja, zu Felgen. Habe bei meinem Fahrzeug einen Motor eintragen lassen aus einer stärkeren Motorisierung. Dort waren ursprünglich Alufelgen im Brief eingetragen. Die Reifengröße hat mir der TÜV übernommen, die Felgenanmerkung wurd jedoch nicht übernommen. Keine Ahnung wieso?! Ich schätze mal weil es Serienfelgen sind.

es geht nicht um das, sonder um änderungen spezifischer Daten. Und da der Golf mit Gllern länger und breiter wird, muss man das ggf. eintragen lassen. Das hat primär nix damit zu tun wer die Teile gebaut hat.

@golf16vau
So ist es.
Das hatten wir weiter vorn im Thread ja schon festgestellt.

ich beleuchte die Disskusion noch mal von einer anderen Seite: die Längenangaben sowie die Breite sind bei Fahrzeugen der Baujahre 86 bzw 90 teilweise identisch. Somit kann sich die Angabe der Länge nicht zwangsläufig nur auf die verbaute Stoßstange CL/GL beschränken. Zumindest scheint die Länge nicht die Stoßfänger zu spezifizieren. Ich vermute auch eher Sachen wie AHK und Co. Spiegel z.B. werden scheinbar auch nicht zur Breitenberechnung herangezogen. Was also genau zur Festlegung der Aussenmaße herangezogen wird, müsste man also der entsprechenden Betreibserlaubnis o.ä. erst einmal zweifelsfrei herausgelesen werden...
Meine Mutmaßung geht eher in eine andere Richtung: die Anbaupunkte bzw die Art der Montage bzw. die Möglichkeit der Nachrüstung bzw. des Umbaus sollten doch eigentlich unterschiedlich sein. Ich kenne mich da nicht aus, vermute aber Baujahre ab 1990 z.B. bieten möglicherweise alle entsprechenden Umbaumöglichkeiten bereits ab Werk um auch CLer anzupassen. Da die GL-Stangen wohl erst mit Modelljahr 90 eingesetzt wurden fehlt eine solche Möglichkeit bei älteren Kfz. Der vorschriftsmäßige Anbau kann also nicht garantiert werden und müsste nachgewiesen werden....
ist jedoch nur eine weitere Vermutung...

Hab ich das richtig verstanden? 100% legal sind meine Gl´er an meinem Golf (Bj. 90)
nur, wenn ich auch diese schwarzen Plastikteile an den vorderradläufen hab??
wenn da kein plastik drum ist, dürfte ich sie wenn man es ganz ganz pingelich nimmt, nicht anbringen?

Keine Panik,

Madison_Man hat doch extra geschrieben

Zitat:

Ich kenne mich da nicht aus

1. Die Breite ist beim Bj. '90 identisch geblieben, die neue Breite im Brief kommt von den ebenfalls neuen (breiteren) G60 Verbreiterungen. Bei Verbreiterungen ergibt sich das Problem wie bei den Stoßstangen also gar nicht.

2. Die Befestigungspunkte der Stoßstangen sind identisch, lediglich die Seitenführung hat einen höheren Halter der durch bohren eines zweiten Loches montiert werden kann, das schon vorhandene Loch passt ebenfalls.

3. @Volkswagen1987
die Sache mit der Hängerkupplung hatten wir schon, lies doch einfach mal den ganzen Thread !

Für die Maßangabe werden offensichtlich nur festehende Anbauten berücksichtigt. Wenn Spiegel (klappbar) in die Breitenberechnung einbezogen würde, müßte ja auch die Höhe der Antenne als Fahrzeughöhe angegeben sein.

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