Pocket bike darf/darf nich

Hi

Also darf ich mit nem pocket bike auch auserhalb abgesperten gebiete fahren....?
Ist da ne altersbeschränkung drauf???
Ist das tunen von pocket bikes illegal?

danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von chris5000


und was ist mit geh weg

Kein Problem. Einfach untern Arm klemmen und weg gehen 😁

Gruß, rainman

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Hey....
Ich heisse Karim und bin aus der Schweiz... Zürich um genau zu sein!
Ich wollte fragen ob irgendjemand weiss wo man ic zürich ne rennbahn oder ne Go Kart bahn findet wo man abundzu Pocket Bike fahrten kann!

Ich hab noch gehört das bei der Kartbahn wohlen die Parkplätze für Pocketbike's gesperrt werden!!
Kann mir jermand dazu was sagen??

Gruess Karim

pocket bike darf man

auf feldern und ackerwege fahren
parkplätze
und natürlich auf privatgrundstücke

Re: pocket bike darf man

Zitat:

Original geschrieben von Die Polizei


auf feldern und ackerwege fahren
parkplätze
und natürlich auf privatgrundstücke

und dafür hast jetzt 2 Jahre überlegen müssen - Alle Achtung!

Oder hat die Registrierung solang gedauert?

HALLO Ihr seid hier im Bikertreff nicht im Kindergarten - da gehören die Teile hin. Also husch husch ....--->

Re: pocket bike darf man

Zitat:

Original geschrieben von Die Polizei


auf feldern und ackerwege fahren
parkplätze

Das halte ich für ein Gerücht, sofern diese genannten örtlichen Gegebenheiten einer öffentlichen Widmung unterliegen.

Denn dann gehören sie zum öffentlichen Verkehrsraum und fallen somit unter die StVO.

Ich kenne keinen Feldweg, der nicht durch irgendeine Art und Weise zumindest durch konkludentes Handeln gewidmet wurde.

Gleiches gilt für (öffentliche) Parkplätze!

Gruß

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Und was ist wenn...

Hi Leute, bin neu hier und habe mir vor kurzem selber so ein ding gekauft.

ich wohne j aso in bremen und ich wollte mal fragen, da is so ein groser realmarkt und am sonntag hat der ja geschlossen.
ganz rechts nähe autobahn ist ein "parkplatz" der immer leer ist.
der hat nur eine auf und abfahrt, wenn wir jetzt diese abfahrt mit einem Warndreieck absichern damit die anderen bescheis wissen das da was los ist was nicht ungefährlich ist, ist das dann legal?
danke für eine antwort.

PS: auf diesem platz fahren meistens auch die leute mit ihren ferngesteuerten benziner autos

Nein ich hau mir jetzt auf die finger und schreib nix dazu....

Ben

Re: Und was ist wenn...

Zitat:

Original geschrieben von ersgutergamer


der hat nur eine auf und abfahrt, wenn wir jetzt diese abfahrt mit einem Warndreieck absichern damit die anderen bescheis wissen das da was los ist was nicht ungefährlich ist, ist das dann legal?

Erst mal hallo und willkommen hier bei motor-talk.

Selbst mit dem warndreick wird die sache nicht legal, da der platz ja für den öffentlichen verkehr immer noch frei zugänglich ist und somit fährst du im öffentlichen verkehrsraum damit rum.

Wenn da nun eine schranke währe die am sonntag geschlossen ist könntes du rein theoretisch dort rumfahren, da der platz ja dann nicht mehr für den öffentlichen straßenverkehr freigegeben ist, dann mußt du dir nur noch eine genemigung von dem platzbesitzer besorgen und könntest dann dort fahren.

Gruss
Maik

die strecke da wo wir fahren iis ja eigebtlich nicht als parkplatz gedacht, sondern NUR für die leute die mit ihren ferngesteuerten verbrenner autos darum fahren wollen, es wurde dafür extra eine "strecke" angelegt

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