Pocket bike darf/darf nich
Hi
Also darf ich mit nem pocket bike auch auserhalb abgesperten gebiete fahren....?
Ist da ne altersbeschränkung drauf???
Ist das tunen von pocket bikes illegal?
danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von chris5000
und was ist mit geh weg
Kein Problem. Einfach untern Arm klemmen und weg gehen 😁
Gruß, rainman
62 Antworten
wenn du mit nem minibike aufm fusweg fährst nimm einfach ne grosse sporttasche mit und ver such nich direkt vor den augen der bullen rumm zufahren
fertig!
wenn sie kommen schnell eingepack und weg *G*
Jungs, das ist in der Stvo ganz einfach festgehalten. Ihr dürft sogar mit 16 nen Rolls Royce oder ne Cobra auf dr Straße fahren. Allerdings darf nur ein Fahrzeug ohne Führerschein bewegt werden wenn es nicht schneller als 6Km/h fahren KANN!!
Soll heißen: Zum Rollstuhl fahren brauchst keinen Schein, das er Bauartbedingt nicht schneller fährt. Mit nem Minibike oder auch selbst gebasteltem motorisiertem Bobbycar(was ich grad nebenher bau) darfst auf dem Gehweg fahren wenn Du es auf 6 km/h drosselst und das vom TÜV abnehmen lässt.
Da das ganze aber dann keinen Spaß mehr macht und auch noch extra Geld kostet lässt man es bleiben und fährt mit nem ausgewachsenem Bike auf der Straße und nicht aufm Gehweg rum!
Gruß Wolle
Zitat:
Original geschrieben von Kurvenfreak
... oder auch selbst gebasteltem motorisiertem Bobbycar(was ich grad nebenher bau) ...
Wie geil?!? Wenn du fertig bist, will ich Bilder sehen 😉
Kann ich dann hier posten. Allerdings dauert das ganze noch ne Weile weil ich erst die Karosse umarbeiten muss(andere Bodengruppe wegen der Stabilität) und das Ganze nur dannvorwärts geht wenn ich grad nichts an meiner Blade machen kann(Fighterumbau).
Gruß Wolle
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Zitat:
Original geschrieben von makice
Minibikes dürfen nur auf Privatgrundstück gefahren werden. Immer dort wo die stvo gilt ist es verboten. Bei Parkplätzen wird da manchmal eine Ausnahme gemacht.
sers,
no,no auch auf Parkplätzen(öffentlich) gilt die STVO.
Und auf manchen privaten auch,wenns dort angeschlagen ist.
Dann is nix mit Minibikefahren.
Sogar auf einem PRIVATEN Parkplatz ist es verboten, solange ein evtl. vorhandenes Tor nicht verschlossen ist. Selbst ein Schild "Privatgrundstück" reicht nicht aus.
Der Gesetzgeber begründet es so, daß ja irgendein ortsunkundiger aus Versehen auf deinen Hof fahren könnte und wenns dann knallt, ist zappenduster.
Viele werden jetzt sagen, was hat der auf meinem Grundstück zu suchen??? Natürlich gar nichts, aber im Falle eines Falles steht man dumm da. Also immer schön das Tor zu machen oder ein Fahrzeug in die Einfahrt stellen.
Gruß Christian
Hi,
die Bullen haben doch auf "privaten"-Parkplätzen... z.b. von einem Aldi oder so gar keine amts-gewalt. Wenn dann muss Aldi die Bullen rufen damit die da was machen können. Und ausserdem wenn da ein Schild steht mit "Hier gilt die StVO" dann heißt das soviel wie jeder soll sich an die regeln im Strassenverkehr halten.. z.b. Rechts vor links und sowas. aber da steht ja nicht das die StVZO (mach beachte das Z = Zulassung) dort gelten muss. und das ein Pocket bike nicht auf der Stasse zugelassen ist in nunmal im StVZO geregelt und nicht in der StVO.
ich werd da aber mal meine Beziehungen spielen lassen um sicher zu gehen das da nicht noch irgendwo ne lücke im system ist wo man dann doch ärger bekommt und mal direkt die Polizei fragen was nun genau gilt. weil wenn die das dann schon nicht genau wissen dann heiz ich bald aufm Marktkaufparkplatz rum ;-)
also ich meld mich wenn ich mehr weiß
also in diesem sinne
CU
Ich bin vor einem Jahr mitm Pocketbike auf der Straße angehalten worden und die haben mich nur verwarnt und gesagt, dass ich das meinem kleinen Bruder wiedergeben soll *g* Das war ne polini Carena 910 und die war auf 12 ps getunt! naja, ich hab da halt glück gehabt aber illegal wars trotzdem! gruß
Zitat:
Original geschrieben von hgjdl
...Müsste theoritisch auf dem Gehweg erlaubt sein. ...
Ohhh Nein,
hättest du den Post nicht gemacht wär diese (sorry) Sinnlose gequatsche über Spielzeug, Gehweg und soweiter hier zu ende gewesen....😉
Oder es wäre noch ein anderer auf die Idee gekommen 🙂
hi
ist es nicht so das laut stvo am straßenverkehr nur fahrzeuge teilnehmen dürfen die der stvzo entsprechen???
mfg flo
Re: hi
Zitat:
Original geschrieben von black_virus
ist es nicht so das laut stvo am straßenverkehr nur fahrzeuge teilnehmen dürfen die der stvzo entsprechen???
mfg flo
Eigendlich schon, alles was da nicht reinpasst darf auf öffentlichen straßen, plätzen und wegen nicht bewegt werden 😉.
Gruss
Maik
damit die Diskussion beendet ist!
Also,
hab selber son Ding, und noch nicht wirklich nen Ort gefunden wo man mal stressfrei fahren könnte, denn
- auf Parkplätzen (Aldi & Co) gilt in 99% der fälle die StVO, somit darf man dort nicht fahren! Da die Dinger keine Zulassung für den öffentlichen Strassenverkehr besitzen... Es sei denn der Parkplatz ist rundherum so zu, dass du nich einfach runter, oder wer anders drauf fahren kann. Aber einfach Auto in die Einfahrt is nich, Das muss mit Tor, oder Schranke verschlossen sein.
- auch auf Feldwegen gilt die StVO... Und wenn sich Wanderer oder deprimierte Rentner dann durch diese Dinger belästigt fühlen, sind (zumindest bei uns) schnell die grün/weissen da...
So und abschliessend noch was einen erwartet wenn man das ganze ignoriert und erwischt wird:
5 Punkte
ab 350€ Geldstrafe
mindestens 3 Monate Führerscheinentzug
und das Dingen is bis zur Verhandlung auch erstma wech...