Plötzlich MPU obwohl nie davon die Rede war

Hallo,

folgendes, ich habe mich Anfang dieses Jahres angemeldet für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Ich hatte auch noch nie einen Führerschein. Ich bin 27 Jahre alt. Ich sollte direkt mein polizeiliches Führungszeugnis mit bringen, was mir schon ungewöhnlich auffiel, was mir auch mehrere Mitarbeiter der Stadt bestätigten sowie meine Fahrschule. Mein polizeiliches Führungszeugnis ist natürlich komplett sauber. Also habe ich das dort eingereicht.
So weit, so gut nach ca. 2 - 4 Wochen wurde mir mitgeteilt das 2016 eine Sache gegen mich lief und Sie sich nun die dazugehörige Akte eingeholt haben. Dort ging es darum, dass ich damals 2016 mit einer Kleinstmenge Cannabis von der Polizei erwischt worden bin. Dies war weder im Straßenverkehr, noch war ich in einem Auto und zu der Zeit habe ich auch noch gar keinen Führerschein gehabt/gemacht. Aufgrund dessen meinte die Führerscheinstelle, dass ich bitte einen Nachweis darüber erbringen soll, dass ich nicht mehr unter Panik und Angstattacken leide. Denn in dem Verfahren hätte ich damals angeblich geäußert, dass ich Cannabis wegen meiner Angst und Panikattacken konsumiert hätte. (Es gibt nicht mal eine offizielle Diagnose das ich unter Panik und Angstattacken leide). Nach ungefähr 2 Monaten hatte ich dann endlich den Nachweis vom Psychologen, dass ich nicht mehr unter den oben genannten Beschwerden leide. Zwischendurch hatte ich auch gefragt, ob ich zusätzlich zu dem Nachweis/Attest mit noch mehr Nachweisen z.B. MPU rechnen müsse, dies wurde mir telefonisch verneint. Also konnte ich erstmal durchatmen. Seitdem ich den Nachweis vom Psychologen erbracht hatte, vergingen locker 3 Monate, in denen ich mehrmals hinterhertelefonieren musste, was denn nun ist, da ich mit dem Führerschein schon parallel angefangen habe und die komplette Theorie sowie Praktische fertig hatte und nun gerne die Prüfung machen möchte. Wieder wurde ich vertröstete und solle in 2, 3 Wochen noch mal anrufen.
Vor ca. 1 Woche dann der Schock, ich rief wieder dort an, um nachzufragen, was denn jetzt mit meinem Antrag ist. Plötzlich meinte die Sachbearbeiterin zu mir ich müsse mich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen (keine MPU). Gleich am selben Tag rief sie mich aber nochmal an (nachmittags) und meint, ich müsse sogar eine MPU machen. Ich bin natürlich erstmal extrem angepisst gewesen und habe mich direkt an meinen Anwalt gewendet, bei dem ich nächste Woche auch einen Termin habe.

Was mich hier so extrem ankotzt ist der Fakt das mir von Anfang an falsche Hoffnungen gemacht worden und man ca. 3 Monate meiner kostbaren Lebenszeit einfach verschwendet hat, weil man mir mitteilte, dass der Nachweis vom Psychologen reichen würde. Vor allem frage ich mich was der Nachweis vom Psychologen für einen Sinn hatte, wenn ich doch sowieso eine MPU machen muss, in der unter anderem solche Störungen besprochen werden. Und jetzt wird mir einfach gesagt das ich zusätzlich auch noch eine MPU machen solle. Ich habe noch nie gehört das jemand gleich mehrere Nachweise bringen musste UND dann noch eine MPU, sowas kenne ich nur von extremen Härtefällen und selbst da ist es selten. Die Sache mit der kleinen Menge Cannabis ist nun fast schon 6 Jahre her, haben die nichts Besseres zu tun oder brauchen die wieder Geld? Zusätzlich ist mir auch aufgefallen das meine Sachbearbeiterin etwas gegen mich hat, alleine wie sie mich von oben herab behandelt und mehrmals gelogen hat sie auch schon. Geht z.b. nicht ans Telefon, wenn ich anrufe (1000 versuche ca. am Tag). Und in der Zentrale wird mir mitgeteilt das die Mitarbeiterin zu 100 % im Haus ist etc. kam schon mehrmals vor. Die ganze Sache ist komisch und stinkt zum Himmel, ich habe da auch mehrere Leute gefragt und alle sehen es genauso. Die Frage ist nur, ob ich mich dagegen zu wehr setzen kann.

Ich sehe es nicht ein eine MPU zu machen, ich bin ein schlauer und selbstreflektierter Mensch und bin mit mir im Reinen und sehe es nicht ein mir einreden zu lassen das ich irgendwo ein Problem hätte, wo keins ist. Ich möchte nicht meine Psychische Balance durcheinander bringen und mit irgend einem Psychologen meine Vergangenheit aufwiegeln, völlig ohne Grund. Zumal so eine MPU tausende Euros kosten kann und das Geld kann und will ich nicht aufbringen. Ach und nicht zu vergessen, die Lebenszeit, die mir durch die MPU wieder geklaut werden würde. Ich habe vor Jahren eine kleine Dummheit begangen, das sehe ich auch ein, aber mich nun wie so einen Härtefall zu behandeln find ich einfach ein Unding.

Würde mich mal interessieren, was ihr so dazu sagt.

Grüße

161 Antworten

Zitat:

@Ero schrieb am 10. Dezember 2021 um 23:04:02 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Dezember 2021 um 17:13:34 Uhr:


Lass Dir nichts erzählen. Der bloße Besitz einer kleinen Menge Cannabis ohne Bezug zum Verkehr reicht für eine MPU-Anforderung keinesfalls aus. Außerdem ist die Sache nach 5 Jahren zu tilgen und darf fann gar nicht mehr von der FSSt verwendet werden. Du wärst auch keinesfalls der Erste, der mit einer unberechtigten MPU-Forderung konfrontiert ist.

So etwas lässt sich oft über die Leitung der FSSt lösen, aber dazu solltest Du erst mal die Begründung der FSSt abwarten. Richtig ist, dass man nicht gegen die Anordnung klagen kann, Du müsstest dann erst einen Ablehnungsbescheid für den FS-Antrag abwarten, gegen den kann man klagen. Aber es muss auch gar nicht vor Gericht, ein sauber formuliertes Antwortschreiben hilft vielleicht.

Der Grund der MPU hat nichts mit dem Besitz von Cannabis zutun, sondern mit den vom TE erwähnten Angst- und Panikattacken. Der TE kommt da mit einem Schreiben nicht mehr raus.

Eben doch, erst hieß es ich solle den Nachweis darüber erbringen das ich nicht mehr unter den oben genannten Beschwerden leide, weil ich ja deshalb angeblich konsumiert haben soll.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 11. Dezember 2021 um 08:25:36 Uhr:



Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 11. Dezember 2021 um 07:59:54 Uhr:


Auch wenn die Führerscheinstelle sich ausschließlich auf "Angst- und Panikattacken" beruft: wie kommt sie darauf?
Lest doch einfach den Eingangsbeitrag.

Die Anordnung der MPU geht also völlig in Ordnung nachdem das Attest welches vorgelegt wurde, aus welchem Grunde auch immer, nicht ausreicht. Mir erscheinen die Gründe, die @CivicTourer aufgeführt hat schlüssig.

Als ich gefragte habe wieso ich denn plötzlich eine MPU machen solle, obwohl ich bisher alles erfüllt habe und den Nachweis über Panik/Angstattacken erbracht hatte.

Die Antwort war, "ja da ging es nur um Ihre Panikattacken, jetzt müssen wir noch den Cannabis Konsum abklären".

Aber mir Monate vorher versichern das außer dem Nachweis/Attest nichts weiteres mehr auf mich zu kommt und als ich damals fragte wieso ich den Attest über Panik und Angstattacken beibringen müsse, hieß es damals, weil ich aufgrund dessen damals das Cannabis konsumiert hätte. Und man nun abklären müsste ob diese Störungen noch vorliegen die zum Konsum geführt haben.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 11. Dezember 2021 um 08:37:01 Uhr:


Also nur damit ich das klar sehe. Die haben einfach seine Aussage irgendwo gespeichert und nun fällt ihm das auf die Füße, ohne dass ein medizinischer Befund diese Aussage irgendwann bestätigt hätte? So frei nach dem Motto "Ich schreib hier mal alles auf was der Delinquent sagt und speichere es auf Lebenszeit"? Klingt für mich nach totalem Bullshit. Zumal er damals gar keinen Lappen hatte. Also wo wurde das denn von wem gespeichert, so dass nun die Führerscheinstelle die Ausstellung eines Führerscheins verweigern kann?

Und bitte schreib nicht wieder "lies doch mal den Eingangsbeitrag". Nach ca 7 Zeilen bekommt man da Kopfschmerzen.

Sehe ich genauso, sich auf irgend eine mündliche Aussage von vor fast 6 Jahren zu beziehen ist lächerlich, zu mal es wie gesagt garkeine offizielle Diagnose gibt, das ich wirklich unter Panik und Angstattacken gelitten habe.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 09:39:00 Uhr:


Eine Frage an die Erfahrenen,
welchen Vorteil erhofft man sich daraus beim Feststellen, erwischt werden von BTM Konsum mit der Aussage, man nimmt das Zeug wegen Panik- und Angstattacken?
Wird eine Strafe dann milder?

Was soll man sich schon davon erhoffen? Zu mal habe ich mir das damals bestimmt nicht ausgedacht. Was soll ich denn sonst sagen?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 09:54:18 Uhr:


Also wegen angeblicher 5 Gramm Gras, kann ich mir das nicht vorstellen.

Da kenn ich ganz andere Schwergewichte,die einen Lappen hatten und ich bei der Sichtung des Führungszeugnisses mich gewundert hab, dass der überhaupt noch als Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Inzwischen nicht mehr, konnte es nicht lassen.

Eben, deshalb ist die Sache auch so lächerlich.
Jeden den ich bisher gefragt habe, jeder findet das unnormal, ich hab auch schon lange Gespräche mit meinem Fahrlehrer gehabt der fast 30 Jahre Erfahrung hat.

Es ging wirklich nur um diese 5 Gramm, für die ich eine Geldstrafe bekommen habe, fertig.
Nun wird sich darauf aufgezogen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 09:59:22 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 11. Dezember 2021 um 09:48:02 Uhr:


Besoffen vom Rad fallen, Punkte, Schlägerei...

Richtig,
Verlassen wir uns auf aber die Aussage des TE(so wie hier bei MT immer gefordert) dann waren es vor 6 Jahren 5 Gramm Cannabis und vermeintlich Angst- und Panikattacken die zum Konsum führten.

Ein bissel was fehlt noch würde ich meinen, vielleicht hat's der TE ja auch vergessen in der Zwischenzeit.

Da fehlt garnichts, alles ist genau so wie ich es hier beschrieben habe, wieso sollte ich mich selbst belügen?

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2021 um 11:57:30 Uhr:



bin ich überzeugt, dass die Mehrzahl aller rechtswidrigen Behördenhandlungen dieser Art eben gerade nicht "bereinigt" werden,

Diese Überzeugung sei Dir gelassen, ich teile sie nicht

Und es gibt auch MA die ihre fehlerhaften Entscheidungen erkennen, und selbst bereinigen.

Aber ohne den Greul auf Behördennitarbeiter, würde einigen ja was fehlen.

Gibt's nicht irgendwo auf der Welt ein Fleckchen, wo man sich völlig rechtsfrei und ohne Vorgaben bewegen kann? Dann auf, Scheint dann das gelobte Land zu sein. Worüber meckert man dann? Über den Nachbar,der einfach das Gemüse klaut, weil er's wegen des dickeren Bizeps einfach kann?

Um im Fall des TE hier irgendeine Willkür aufzuführen, sollte man die gesamte Akte kennen, nicht nur die zwei Sachen an die sich der TE erinnern kann/möchte.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 11:58:13 Uhr:


Ist schon scheiße, wenn es Vorgaben gibt.
Sogar für den MA der FsSt, die Willkür ist ein Hirngespinst Deiner blühenden Phantasie.

Ich verweise hier nochmals auf den von mir geschilderten Fall mit den 15 Jahren zwischen zwei Alkoholdelikten. Für die Staatsanwaltschaft ist man in solch einem Fall Ersttäter. Der zuständige Sachbearbeiter der Führerscheinstelle kann das auch so sehen, muss er aber nicht. Er darf entscheiden ob der Betroffene eine MPU absolvieren muss oder nicht. Wenn das keine Willkür darstellt, was dann?

Ach und nochmal zu dem Thema, dass ich die Sachbearbeiterin wohl genervt habe.

Dazu muss ich noch mal was sagen.

Ich habe zu keinem Zeitpunkt die Sachbearbeiterin genervt/belästigt etc.

Lediglich 2, 3-mal kam es vor, dass sie quasi unerreichbar war, man muss dort anrufen und kommt in eine Art Warteschlange oder es ist besetzt. Es war dann immer besetzt und wenn es wählte, ging keiner ran, so habe ich es den ganzen Tag über versucht und so kommen dann mal schnell 1000 Anrufe zusammen, wenn ständig besetzt ist, kann man mit dem Smartphone ganz schnell die Wahlwiederholung drücken. Dauert nicht mal ne Sekunde. Wurde anscheinend ein bisschen falsch verstanden.

Auch war ich bisher immer freundlich etc.

Auf gut deutsch:

Ich habe bisher immer alles gemacht was verlangt wurde, war dabei immer freundlich und habe mir nichts zu Schulden kommen lassen.

Und nun kommen die mir so, da mach ich eben nicht mit.

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Zitat:

@hilfesuchender65 [url=https://www.motor-talk.de/.../...-davon-die-rede-war-t7204089.html?...]schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:02:45

Aber mir Monate vorher versichern das außer dem Nachweis/Attest nichts weiteres mehr auf mich zu kommt

Hast Du das schriftlich?

Warum hast Du dort angerufen und nicht einfach den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:15:08 Uhr:



Zitat:

@hilfesuchender65 [url=https://www.motor-talk.de/.../...-davon-die-rede-war-t7204089.html?...]schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:02:45

Aber mir Monate vorher versichern das außer dem Nachweis/Attest nichts weiteres mehr auf mich zu kommt

Hast Du das schriftlich?

Warum hast Du dort angerufen und nicht einfach den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt?

Nein, natürlich habe ich das nicht schriftlich, alles war bisher übers Telefon und das hat die Sachbearbeiterin wohl anscheinend auch gründlich ausgenutzt.

Die Frage verstehe ich nicht, es geht hier um die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, ich hatte noch nie einen Führerschein und habe auch noch nie angefangen einen zu machen bis eben dieses Jahr.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:08:32 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2021 um 11:57:30 Uhr:



bin ich überzeugt, dass die Mehrzahl aller rechtswidrigen Behördenhandlungen dieser Art eben gerade nicht "bereinigt" werden,

Diese Überzeugung sei Dir gelassen, ich teile sie nicht

Das ist - völlig unbestritten - dein gutes Recht.

Zitat:

Und es gibt auch MA die ihre fehlerhaften Entscheidungen erkennen, und selbst bereinigen.

Ja, die gibt es. Aus gut 30 Jahren täglicher Erfahrung mit Verwaltungsmitarbeitern (egal, ob beamtet oder angestellt) darf ich dir mitteilen, dass die "Selbstkorrektur" in meiner Wahrnehmung eine sehr seltene Ausnahme geblieben ist.

Zitat:

Aber ohne den Greul auf Behördennitarbeiter, würde einigen ja was fehlen.

Groll, meinst du? Ach komm, bastle doch nicht immer generelle Feindbilder - hier geht es um einen Einzelfall des TE, und der lässt schon ein sehr merkwürdiges und, allein schon angesichts der Bearbeitungsdauer und der vielfachen, immer neuen Bearbeitungsschritte (um es mal wertfrei auszudrücken) möglicherweise auch sehr unsachgemäßes Behördenhandeln erkennen.

Zitat:

Gibt's nicht irgendwo auf der Welt ein Fleckchen, wo man sich völlig rechtsfrei und ohne Vorgaben bewegen kann? Dann auf, Scheint dann das gelobte Land zu sein. Worüber meckert man dann? Über den Nachbar,der einfach das Gemüse klaut, weil er's wegen des dickeren Bizeps einfach kann?

Abbuchen unter "dummes Geschwätz"? Kein Mensch verlangt nach rechtsfreien Räumen. Das ist, um in deiner obigen Terminologie zu bleiben, deiner blühenden Phantasie entsprungen. Nur: Auch Behörden müssen sich an rechtliche Vorgaben halten. Und dazu gehört auch, auf einen klaren Antrag hin den Antragsteller nicht mit fortdauernd neuen und bislang nicht relevant gewesenen Anforderungen zu drangsalieren und die Entscheidung so bis zum Sanktnimmerleinstag hinauszuzögern.
Wenn man ihn seitens der Behörde nicht auf der Straße sehen will, dann gebe man ihm gefälligst einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid.

Zitat:

Um im Fall des TE hier irgendeine Willkür aufzuführen, sollte man die gesamte Akte kennen, nicht nur die zwei Sachen an die sich der TE erinnern kann/möchte.

Da hast du völlig recht. Nur, wieso unterstellst du dem TE hier ganz offensichtlich, er erzähle absichtlich Müll? Dafür sehe ich keinen Anlass.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:16:55 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:08:32 Uhr:


Diese Überzeugung sei Dir gelassen, ich teile sie nicht

Das ist - völlig unbestritten - dein gutes Recht.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:16:55 Uhr:



Zitat:

Und es gibt auch MA die ihre fehlerhaften Entscheidungen erkennen, und selbst bereinigen.

Ja, die gibt es. Aus gut 30 Jahren täglicher Erfahrung mit Verwaltungsmitarbeitern (egal, ob beamtet oder angestellt) darf ich dir mitteilen, dass die "Selbstkorrektur" in meiner Wahrnehmung eine sehr seltene Ausnahme gheblieben ist.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:16:55 Uhr:



Zitat:

Aber ohne den Greul auf Behördennitarbeiter, würde einigen ja was fehlen.

Groll, meinst du? Ach komm, bastle doch nicht immer generelle Feindbilder - hier geht es um einen Einzelfall des TE, und der lässt schon ein sehr merkwürdiges und, allein schon angesichts der Bearbeitungsdauer und der vielfachen, immer neuen Bearbeitungsschritte (um es mal wertfrei auszudrücken) möglicherweise auch sehr unsachgemäßes Behördenhandeln erkennen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:16:55 Uhr:



Zitat:

Gibt's nicht irgendwo auf der Welt ein Fleckchen, wo man sich völlig rechtsfrei und ohne Vorgaben bewegen kann? Dann auf, Scheint dann das gelobte Land zu sein. Worüber meckert man dann? Über den Nachbar,der einfach das Gemüse klaut, weil er's wegen des dickeren Bizeps einfach kann?

Abbuchen unter "dummes Geschwätz"? Kein Mensch verlangt nach rechtsfreien Räumen. Das ist, um in deiner obigen Terminologie zu bleiben, deiner blühenden Phantasie entsprungen. Nur: Auch Behörden müssen sich an rechtliche Vorgaben halten. Und dazu gehört auch, auf einen klaren Antrag hin den Antragsteller nicht mit fortdauernd neuen und bislang nicht relevant gewesenen Anforderungen zu drangsalieren und die Entscheidung so bis zum Sanktnimmerleinstag hinauszuzögern.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:16:55 Uhr:



Zitat:

Um im Fall des TE hier irgendeine Willkür aufzuführen, sollte man die gesamte Akte kennen, nicht nur die zwei Sachen an die sich der TE erinnern kann/möchte.

Da hast du völlig recht. Nur, wieso unterstellst du dem TE hier ganz offensichtlich, er erzähle absichtlich Müll? Dafür sehe ich keinen Anlass.

@Windelexpress

Willst du mir unterstellen ich verschweige hier irgendwelche Fakten und kenne nicht das Verfahren was gegen MICH lief? Ich hab hier die Gerichtspapiere vor mir liegen. Ich weiß GENAU was ab geht.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:10:11 Uhr:



. Er darf entscheiden ob der Betroffene eine MPU absolvieren muss oder nicht. Wenn das keine Willkür darstellt, was dann?

Das ist ein Ermessen,welches dem Sachbearbeiter vom Gesetz eingeräumt wird und schriftlich in den Vorschriften festgehalten ist.

Wenn der Gesetzgeber kein Ermessen wünscht, gäbe es die Vorschrift nicht her.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:19:16 Uhr:


...

Das ist ein Ermessen,welches dem Sachbearbeiter vom Gesetz eingeräumt wird und schriftlich in den Vorschriften festgehalten ist.

Wenn der Gesetzgeber kein Ermessen wünscht, gäbe es die Vorschrift nicht her.

Auch das ist richtig - nur: Der Sachbearbeiter darf nicht sein Ermessen mal so, dann mal wieder anders und am dritten Tage noch mal anders ausüben. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip und dem Prinzip der Selbstbindung der Verwaltung.

Zitat:

@hilfesuchender65 [url=https://www.motor-talk.de/.../...-davon-die-rede-war-t7204089.html?...]schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:16:41

Die Frage verstehe ich nicht, es geht hier um die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, ich hatte noch nie einen Führerschein und habe auch noch nie angefangen einen zu machen bis eben dieses Jahr.

Deshalb meine Frage!
Warum hast Du den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht einfach gestellt und mit der SB Telefoniert?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:19:16 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:10:11 Uhr:



. Er darf entscheiden ob der Betroffene eine MPU absolvieren muss oder nicht. Wenn das keine Willkür darstellt, was dann?

Das ist ein Ermessen,welches dem Sachbearbeiter vom Gesetz eingeräumt wird und schriftlich in den Vorschriften festgehalten ist.

Wenn der Gesetzgeber kein Ermessen wünscht, gäbe es die Vorschrift nicht her.

Siehst du, genau das meinte ich mit „rechtskonformer Willkür“.

😁 Es gibt trotzdem keine "rechtskonforme" Willkür 😁

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:24:01 Uhr:



Zitat:

@hilfesuchender65 [url=https://www.motor-talk.de/.../...-davon-die-rede-war-t7204089.html?...]schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:16:41

Die Frage verstehe ich nicht, es geht hier um die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, ich hatte noch nie einen Führerschein und habe auch noch nie angefangen einen zu machen bis eben dieses Jahr.

Deshalb meine Frage!
Warum hast Du den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht einfach gestellt und mit der SB Telefoniert?

Sorry, aber ich kann dir leider immer noch nicht so folgen.

Habe ich doch, und dann ging die ganze Odysee los die ich im Startpost beschrieben habe.

Sorry falls ich gerade bisschen aufm Schlauch stehe 😁

SB? Ach, Sachbearbeiterin^^

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:22:28 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:19:16 Uhr:


...

Das ist ein Ermessen,welches dem Sachbearbeiter vom Gesetz eingeräumt wird und schriftlich in den Vorschriften festgehalten ist.

Wenn der Gesetzgeber kein Ermessen wünscht, gäbe es die Vorschrift nicht her.

Auch das ist richtig - nur: Der Sachbearbeiter darf nicht sein Ermessen mal so, dann mal wieder anders und am dritten Tage noch mal anders ausüben. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip und dem Prinzip der Selbstbindung der Verwaltung.

Und deshalb muss der SB die Ausübung seines Ermessens auch begründen.
Kommt man dann zum Schluss, der hat übers Ziel hinausgeschossen, kann man gegen die Entscheidung angehen.

Gegen ein/mehrere Telefongespräche natürlich zwecklos, da nicht belegbar. Evtl hat sich die SB ja umfangreiche Gesprächsnotzen gemacht, um ihre Entscheidung erstmal beim Vorgesetzten zu belegen.
Gerichtsfest sind diese sicher nicht, weshalb ich lieber auf dem Schriftweg kommuniziere, als mich am Hörer durchs Telefon ziehen zu lassen.

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