Plötzlich MPU obwohl nie davon die Rede war

Hallo,

folgendes, ich habe mich Anfang dieses Jahres angemeldet für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Ich hatte auch noch nie einen Führerschein. Ich bin 27 Jahre alt. Ich sollte direkt mein polizeiliches Führungszeugnis mit bringen, was mir schon ungewöhnlich auffiel, was mir auch mehrere Mitarbeiter der Stadt bestätigten sowie meine Fahrschule. Mein polizeiliches Führungszeugnis ist natürlich komplett sauber. Also habe ich das dort eingereicht.
So weit, so gut nach ca. 2 - 4 Wochen wurde mir mitgeteilt das 2016 eine Sache gegen mich lief und Sie sich nun die dazugehörige Akte eingeholt haben. Dort ging es darum, dass ich damals 2016 mit einer Kleinstmenge Cannabis von der Polizei erwischt worden bin. Dies war weder im Straßenverkehr, noch war ich in einem Auto und zu der Zeit habe ich auch noch gar keinen Führerschein gehabt/gemacht. Aufgrund dessen meinte die Führerscheinstelle, dass ich bitte einen Nachweis darüber erbringen soll, dass ich nicht mehr unter Panik und Angstattacken leide. Denn in dem Verfahren hätte ich damals angeblich geäußert, dass ich Cannabis wegen meiner Angst und Panikattacken konsumiert hätte. (Es gibt nicht mal eine offizielle Diagnose das ich unter Panik und Angstattacken leide). Nach ungefähr 2 Monaten hatte ich dann endlich den Nachweis vom Psychologen, dass ich nicht mehr unter den oben genannten Beschwerden leide. Zwischendurch hatte ich auch gefragt, ob ich zusätzlich zu dem Nachweis/Attest mit noch mehr Nachweisen z.B. MPU rechnen müsse, dies wurde mir telefonisch verneint. Also konnte ich erstmal durchatmen. Seitdem ich den Nachweis vom Psychologen erbracht hatte, vergingen locker 3 Monate, in denen ich mehrmals hinterhertelefonieren musste, was denn nun ist, da ich mit dem Führerschein schon parallel angefangen habe und die komplette Theorie sowie Praktische fertig hatte und nun gerne die Prüfung machen möchte. Wieder wurde ich vertröstete und solle in 2, 3 Wochen noch mal anrufen.
Vor ca. 1 Woche dann der Schock, ich rief wieder dort an, um nachzufragen, was denn jetzt mit meinem Antrag ist. Plötzlich meinte die Sachbearbeiterin zu mir ich müsse mich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen (keine MPU). Gleich am selben Tag rief sie mich aber nochmal an (nachmittags) und meint, ich müsse sogar eine MPU machen. Ich bin natürlich erstmal extrem angepisst gewesen und habe mich direkt an meinen Anwalt gewendet, bei dem ich nächste Woche auch einen Termin habe.

Was mich hier so extrem ankotzt ist der Fakt das mir von Anfang an falsche Hoffnungen gemacht worden und man ca. 3 Monate meiner kostbaren Lebenszeit einfach verschwendet hat, weil man mir mitteilte, dass der Nachweis vom Psychologen reichen würde. Vor allem frage ich mich was der Nachweis vom Psychologen für einen Sinn hatte, wenn ich doch sowieso eine MPU machen muss, in der unter anderem solche Störungen besprochen werden. Und jetzt wird mir einfach gesagt das ich zusätzlich auch noch eine MPU machen solle. Ich habe noch nie gehört das jemand gleich mehrere Nachweise bringen musste UND dann noch eine MPU, sowas kenne ich nur von extremen Härtefällen und selbst da ist es selten. Die Sache mit der kleinen Menge Cannabis ist nun fast schon 6 Jahre her, haben die nichts Besseres zu tun oder brauchen die wieder Geld? Zusätzlich ist mir auch aufgefallen das meine Sachbearbeiterin etwas gegen mich hat, alleine wie sie mich von oben herab behandelt und mehrmals gelogen hat sie auch schon. Geht z.b. nicht ans Telefon, wenn ich anrufe (1000 versuche ca. am Tag). Und in der Zentrale wird mir mitgeteilt das die Mitarbeiterin zu 100 % im Haus ist etc. kam schon mehrmals vor. Die ganze Sache ist komisch und stinkt zum Himmel, ich habe da auch mehrere Leute gefragt und alle sehen es genauso. Die Frage ist nur, ob ich mich dagegen zu wehr setzen kann.

Ich sehe es nicht ein eine MPU zu machen, ich bin ein schlauer und selbstreflektierter Mensch und bin mit mir im Reinen und sehe es nicht ein mir einreden zu lassen das ich irgendwo ein Problem hätte, wo keins ist. Ich möchte nicht meine Psychische Balance durcheinander bringen und mit irgend einem Psychologen meine Vergangenheit aufwiegeln, völlig ohne Grund. Zumal so eine MPU tausende Euros kosten kann und das Geld kann und will ich nicht aufbringen. Ach und nicht zu vergessen, die Lebenszeit, die mir durch die MPU wieder geklaut werden würde. Ich habe vor Jahren eine kleine Dummheit begangen, das sehe ich auch ein, aber mich nun wie so einen Härtefall zu behandeln find ich einfach ein Unding.

Würde mich mal interessieren, was ihr so dazu sagt.

Grüße

161 Antworten

Vor allem kann er ja nach Timbuktu ziehen und dort den Lappen machen, deswegen darf er hier immer noch nicht fahren, weil die angeforderte MPU nicht erbracht wurde.
Das ist dann ganz schnell Fahren ohne Fahrerlaubnis und dann sieht es ganz dunkel aus. Dann kann er höchstens 15 Jahre warten, bis das verfallen ist und darf sich in dieser Zeit gar nichts mehr zu schulden kommen lassen. Damit kann er dann im Ausland rumjucken, aber nicht hier.

Lass Dir nichts erzählen. Der bloße Besitz einer kleinen Menge Cannabis ohne Bezug zum Verkehr reicht für eine MPU-Anforderung keinesfalls aus. Außerdem ist die Sache nach 5 Jahren zu tilgen und darf fann gar nicht mehr von der FSSt verwendet werden. Du wärst auch keinesfalls der Erste, der mit einer unberechtigten MPU-Forderung konfrontiert ist.

So etwas lässt sich oft über die Leitung der FSSt lösen, aber dazu solltest Du erst mal die Begründung der FSSt abwarten. Richtig ist, dass man nicht gegen die Anordnung klagen kann, Du müsstest dann erst einen Ablehnungsbescheid für den FS-Antrag abwarten, gegen den kann man klagen. Aber es muss auch gar nicht vor Gericht, ein sauber formuliertes Antwortschreiben hilft vielleicht.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 10. Dezember 2021 um 17:02:39 Uhr:


Vor allem kann er ja nach Timbuktu ziehen und dort den Lappen machen, deswegen darf er hier immer noch nicht fahren, weil die angeforderte MPU nicht erbracht wurde.

Das stimmt meines Wissens nicht.

Du sagst ja selber du seist schlau und selbstreflektiert: dann mach es einfach oder verzichte auf den Führerschein. Verstehe das Problem absolut nicht. Du hast halt keine saubere Akte und man prüft jetzt, ob du geeignet bist. Laut eigener Aussage bist du es doch. Wo ist also das Problem? Ich bin auch dafür das lieber einmal zu viel (wie vermutlich in deinem Falle) als einmal zu wenig geprüft wird.

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Rechtmäßig sollte die MPU-Forderung schon sein. Das sehe ich hier aber nicht.

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 10. Dezember 2021 um 17:52:29 Uhr:



Du hast halt keine saubere Akte und man prüft jetzt, ob du geeignet bist.

Der Besitz von 5 Gramm Gras ist eine Bagatelle an der sich jetzt ein Sachbearbeiter aufgeilt. Die Leute auf den Führerscheinstellen haben eindeutig viel zu viel Spielraum. Ich kenne einen Fall in meiner engen Verwandtschaft bei dem zwischen zwei Alkoholdelikten ein Zeitraum von 15 Jahren lag. Für die Staatsanwaltschaft gilt man in einem solchen Fall als Ersttäter. Die Sachbearbeiterin der Führerscheinstelle interessierte das nicht und ordnete eine MPU an. Warum? Weil die das einfach so können. Und das auch noch völlig willkürlich. Diese Leute können anordnen, dass geprüft wird, ob man am Straßenverkehr teilnehmen kann. Kein Mensch ordnet an, zu prüfen, ob diese Leute überhaupt in der Lage sind, solche Entscheidungen zu treffen.

Nein, die können das nicht einfach so. Ihr Handeln braucht gesetzliche Grundlagen. Die Sachbearbeiter machen auch mal Fehler, aber nicht absichtlich. In der Regel lässt sich das lösen, notfalls indem man es in der FSST eine Ebene höher trägt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Dezember 2021 um 18:20:21 Uhr:


Nein, die können das nicht einfach so. Ihr Handeln braucht gesetzliche Grundlagen. Die Sachbearbeiter machen auch mal Fehler, aber nicht absichtlich. In der Regel lässt sich das lösen, notfalls indem man es in der FSST eine Ebene höher trägt.

In dem von mir beschriebenen Fall mit den 15 Jahren zwischen den Delikten, lag die Entscheidung, ob Ersttäter oder nicht, einzig bei der Sachbearbeiterin. Der Fall des TE ist exakt gleich gelagert. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, welche das Einbeziehen eines alten Aktenvermerk vorschreibt oder verbietet. Das ist Ermessenssache einer einzelnen Person.

Wegen was bist Du (Threadersteller) dann "verurteilt" worden? Wenn es 5g Cannabis waren, dann unterschreitet das die Grenze für "nicht geringe Menge". Damit dürfte es wohl keinen Eintrag im pol. Führungszeugnis gegeben haben (nicht vorbestraft) und ein Eintrag im Bundeszentralregister dürfte nach 3 oder 5 Jahren auch getilgt sein.

Welche Rechtsgrundlage könnte die Führerscheinstelle gehabt haben, Daten zu verarbeiten oder anzufordern, die eigentlich hätten nicht mehr vorhanden sein dürfen. Oder gelten die Rechtsnormen für den Datenschutz bei Drogendelikten nicht?

Du solltest zu Deiner eigenen Sicherheit und Info sowohl ein Führungszeugnis beantrag (online, kommt per Post) UND Einsicht beim Bundeszentralregister nehmen. Das ist komplizierter (keine Post, sondern nur gucken beim nächsten Amtsgericht, google danach). Vielleicht stehen dort Daten drin, die nicht drin stehen sollten. Oder Deine Veurteilung damals war wegen mehr als ein paar Gramm Cannabis.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 10. Dezember 2021 um 18:30:21 Uhr:


Es gibt keine gesetzliche Grundlage, welche das Einbeziehen eines alten Aktenvermerk vorschreibt oder verbietet. Das ist Ermessenssache einer einzelnen Person.

Aber sicher gibt es die. Was im Fahreignungsregister getilgt ist, darf auch von der FSSt nicht mehr verwertet werden. Nachlesen kannst Du das im Par. 29 Abs. 7 StVG. Aber das ist hier off topic.

Wer den Eingangsbeitrag gelesen und verstanden hat sollte wissen dass die MPU nicht wegen damaligem Besitz oder Konsum von BTM angeordnet wurde.

Deswegen sollte man die Begründung für die MPU durch die FSSt abwarten. Die übrigen Zweifel hat der TE aber auch bereits ausgeräumt. Abgesehen davon ist die MPU gar kein geeignetes Mittel zum Aufklären von Angstzuständen, das wäre wohl eher ein fachärztliches Gutachten.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 10. Dezember 2021 um 17:14:58 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 10. Dezember 2021 um 17:02:39 Uhr:


Vor allem kann er ja nach Timbuktu ziehen und dort den Lappen machen, deswegen darf er hier immer noch nicht fahren, weil die angeforderte MPU nicht erbracht wurde.

Das stimmt meines Wissens nicht.

Meines Wissens nach ist das korrekt.

Meine Gedanken dazu: evtl. hat der TE die Sachbearbeiterin durch seine vielen Versuche sie telefonisch zu erreichen so genervt oder verunsichert, das sie Zweifel an dem ersten Gutachten bekommen hat, denn scheinbar bekommt er ja doch noch Panik bzw Angst, er könnte den Führerschein nicht bekommen und fordert deswegen eine MPU.

Vielleicht hat er sie ja auch zuhause angerufen oder hat vor ihrer Tür gestanden. 😁

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