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Verwirrung wegen MPU Aufforderung

Themenstarteram 11. März 2013 um 17:24

Hallo,

vielleicht kennt sich hier der ein oder andere mit diesem Thema aus.

Mein Mann hatte im vergangenen Sommer einen Verkehrsunfall (er war nicht der Schuldige, ist aber für die Frage völlig unentscheidend).

Aufgrund einer großen Geburtstagsfeier am Vortag hatte mein Mann zum Zeitpunkt des Unfalls noch Alkohol im Blut.

Nun ist es so, das er in der Vergangenheit (vor 7 Jahren) schon mal wegen Alkohol im Straßenverkehr eine MPU ablegen muss.

Nun haben wir heute die Aufforderung zur erneuten Erbringung eines solchen Gutachtens bekommen.

Das das so kommen wird, war uns seit diesem Unfall schon klar,

aber

was uns wirklich verwirrt ist, dass wir bis heute noch keinen Bußgeldbescheid erhalten haben!

Auch haben wir noch keinen Bescheid darüber erhalten, das mein Mann seinen Führerschein abzugeben hat!

Wie kann das sein????

In dem Schreiben von heute steht "siehe Bußgeldbescheid vom 22.11.2012..." diesen haben wir allerdings nie bekommen!

Wir sind ein wenig verwirrt...

Sollten wir bei der Bußgeldstelle anrufen? Ich meine, fährt mein Mann jetzt schon seit November 2012 ohne Führerschein rum?

Danke schon mal für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Auch wenn er nicht der Schuldige war bei dem Unfall ist er offensichtlich mit Alkohol im Blut erneut aufgefallen.

Da kann eine MPU zu Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer durchaus sinnvoll sein

Ich finde das in Ordnung

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Zitat:

Original geschrieben von Susanne444

Ich meine, fährt mein Mann jetzt schon seit November 2012 ohne Führerschein rum?

Die Frage, ob dein Mann noch im Besitz des Fahrerlaubnis-Dokuments ist, kann er dir eigentlich nur selbst beantworten.

Vielleicht sollte dein Mann einen fachkundigen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Auch wenn er nicht der Schuldige war bei dem Unfall ist er offensichtlich mit Alkohol im Blut erneut aufgefallen.

Da kann eine MPU zu Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer durchaus sinnvoll sein

Ich finde das in Ordnung

Themenstarteram 11. März 2013 um 17:41

Seinen Führerschein hat er noch in der Hand,

da er bis heute keine Aufforderung zur Abgabe bekommen hat!

Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte hier die MPU nicht abstreiten, anzweifeln oder ähnliches (meine Meinung zu diesem Thema geht auch in die Richtung, richtig so).

Mir geht es eher um das Problem des nicht vorliegenden Bußgeldbescheids und dem Führerscheinverlust.

Ich denke mal deinen Fragen kann dir nur die zuständige Behörde beantworten.

Auf alle Vermutungen und Aussagen hier sollte man sich nicht verlassen.

Alles weitere liegt nun an dir, bzw. deinem Mann.

Ansonsten denke ich das dein Mann ein Alkoholproblem hat und dringend professionelle Hilfe benötigt.

Mit der angeordneten MPU wird er sich als Wiederholungstäter lange auseinandersetzen müssen.

Wird sehr lange dauern und sehr teuer werden bis er sich wieder hinters Steuer setzen darf.

am 11. März 2013 um 18:18

Auf jeden Fall einen Rechtsanwalt beauftragen.

Ohne Rechtsbeistand habt ihr keine Chanche.

Ich kann gerade nicht nachvollziehen, was bei dem derzeitigem Stand ein Anwalt bringen soll. :confused:

Erst einmal geht es doch darum, wo der Bußgeldbescheid geblieben ist. Das kann die Bußgeldstelle auch so erläutern.

Zitat:

Original geschrieben von Susanne444

Seinen Führerschein hat er noch in der Hand, da er bis heute keine Aufforderung zur Abgabe bekommen hat!

Dann kann man ihm auch nicht das Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last legen.

Der kommt in einem gelben Umschlag. Da sollte es keine Fragen geben.

Aber klar: Nur fragen, wo der geblieben ist. Keine weiteren Angaben zur Sache machen...

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Der kommt in einem gelben Umschlag. Da sollte es keine Fragen geben.

Aber klar: Nur fragen, wo der geblieben ist. Keine weiteren Angaben zur Sache machen...

Schwierig wird es, wenn rauskommt "zugestellt am ........."

Ich nehme mal an gelber Umschlag = Übergabe mit Unterschrift.

So wie in A Zustellung zu eigenen Handen“ (RSa-Brief) RSb-Brief auch an einen sogenannten Ersatzempfänger

 

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