Plötzlich MPU obwohl nie davon die Rede war

Hallo,

folgendes, ich habe mich Anfang dieses Jahres angemeldet für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Ich hatte auch noch nie einen Führerschein. Ich bin 27 Jahre alt. Ich sollte direkt mein polizeiliches Führungszeugnis mit bringen, was mir schon ungewöhnlich auffiel, was mir auch mehrere Mitarbeiter der Stadt bestätigten sowie meine Fahrschule. Mein polizeiliches Führungszeugnis ist natürlich komplett sauber. Also habe ich das dort eingereicht.
So weit, so gut nach ca. 2 - 4 Wochen wurde mir mitgeteilt das 2016 eine Sache gegen mich lief und Sie sich nun die dazugehörige Akte eingeholt haben. Dort ging es darum, dass ich damals 2016 mit einer Kleinstmenge Cannabis von der Polizei erwischt worden bin. Dies war weder im Straßenverkehr, noch war ich in einem Auto und zu der Zeit habe ich auch noch gar keinen Führerschein gehabt/gemacht. Aufgrund dessen meinte die Führerscheinstelle, dass ich bitte einen Nachweis darüber erbringen soll, dass ich nicht mehr unter Panik und Angstattacken leide. Denn in dem Verfahren hätte ich damals angeblich geäußert, dass ich Cannabis wegen meiner Angst und Panikattacken konsumiert hätte. (Es gibt nicht mal eine offizielle Diagnose das ich unter Panik und Angstattacken leide). Nach ungefähr 2 Monaten hatte ich dann endlich den Nachweis vom Psychologen, dass ich nicht mehr unter den oben genannten Beschwerden leide. Zwischendurch hatte ich auch gefragt, ob ich zusätzlich zu dem Nachweis/Attest mit noch mehr Nachweisen z.B. MPU rechnen müsse, dies wurde mir telefonisch verneint. Also konnte ich erstmal durchatmen. Seitdem ich den Nachweis vom Psychologen erbracht hatte, vergingen locker 3 Monate, in denen ich mehrmals hinterhertelefonieren musste, was denn nun ist, da ich mit dem Führerschein schon parallel angefangen habe und die komplette Theorie sowie Praktische fertig hatte und nun gerne die Prüfung machen möchte. Wieder wurde ich vertröstete und solle in 2, 3 Wochen noch mal anrufen.
Vor ca. 1 Woche dann der Schock, ich rief wieder dort an, um nachzufragen, was denn jetzt mit meinem Antrag ist. Plötzlich meinte die Sachbearbeiterin zu mir ich müsse mich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen (keine MPU). Gleich am selben Tag rief sie mich aber nochmal an (nachmittags) und meint, ich müsse sogar eine MPU machen. Ich bin natürlich erstmal extrem angepisst gewesen und habe mich direkt an meinen Anwalt gewendet, bei dem ich nächste Woche auch einen Termin habe.

Was mich hier so extrem ankotzt ist der Fakt das mir von Anfang an falsche Hoffnungen gemacht worden und man ca. 3 Monate meiner kostbaren Lebenszeit einfach verschwendet hat, weil man mir mitteilte, dass der Nachweis vom Psychologen reichen würde. Vor allem frage ich mich was der Nachweis vom Psychologen für einen Sinn hatte, wenn ich doch sowieso eine MPU machen muss, in der unter anderem solche Störungen besprochen werden. Und jetzt wird mir einfach gesagt das ich zusätzlich auch noch eine MPU machen solle. Ich habe noch nie gehört das jemand gleich mehrere Nachweise bringen musste UND dann noch eine MPU, sowas kenne ich nur von extremen Härtefällen und selbst da ist es selten. Die Sache mit der kleinen Menge Cannabis ist nun fast schon 6 Jahre her, haben die nichts Besseres zu tun oder brauchen die wieder Geld? Zusätzlich ist mir auch aufgefallen das meine Sachbearbeiterin etwas gegen mich hat, alleine wie sie mich von oben herab behandelt und mehrmals gelogen hat sie auch schon. Geht z.b. nicht ans Telefon, wenn ich anrufe (1000 versuche ca. am Tag). Und in der Zentrale wird mir mitgeteilt das die Mitarbeiterin zu 100 % im Haus ist etc. kam schon mehrmals vor. Die ganze Sache ist komisch und stinkt zum Himmel, ich habe da auch mehrere Leute gefragt und alle sehen es genauso. Die Frage ist nur, ob ich mich dagegen zu wehr setzen kann.

Ich sehe es nicht ein eine MPU zu machen, ich bin ein schlauer und selbstreflektierter Mensch und bin mit mir im Reinen und sehe es nicht ein mir einreden zu lassen das ich irgendwo ein Problem hätte, wo keins ist. Ich möchte nicht meine Psychische Balance durcheinander bringen und mit irgend einem Psychologen meine Vergangenheit aufwiegeln, völlig ohne Grund. Zumal so eine MPU tausende Euros kosten kann und das Geld kann und will ich nicht aufbringen. Ach und nicht zu vergessen, die Lebenszeit, die mir durch die MPU wieder geklaut werden würde. Ich habe vor Jahren eine kleine Dummheit begangen, das sehe ich auch ein, aber mich nun wie so einen Härtefall zu behandeln find ich einfach ein Unding.

Würde mich mal interessieren, was ihr so dazu sagt.

Grüße

161 Antworten

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 10. Dezember 2021 um 19:04:46 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 10. Dezember 2021 um 17:14:58 Uhr:



Das stimmt meines Wissens nicht.

Meines Wissens nach ist das korrekt.

Ich hab nochmal recherchiert: Während einer anhängigen Sperrfrist darf kein EU-Land einen Führerschein für einen EU-Bürger ausstellen. Die Führerscheinstelle des jeweiligen Landes muss im Heimatland des Antragstellers prüfen, ob gegen ihn eine solche Sperrfrist besteht. Besteht keine Sperrfrist, kann eine Fahrerlaubnis ausgestellt werden. Dabei spielt eine angeordnete MPU keine Rolle. Die deutschen Behörden müssen einen solchen Führerschein anerkennen.

Quelle:

https://www.eu-info.de/eugh/fuehrerschein/

(das Wesentliche steht ganz unten)

Da liegt mein Fehler. Eine angeordnete MPU ist keine Sperrfrist. Das kann wohl sein.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 10. Dezember 2021 um 19:36:17 Uhr:


Vielleicht hat er sie ja auch zuhause angerufen oder hat vor ihrer Tür gestanden. 😁

Ist zwar Weihnachtszeit, aber Spekulatius passt nicht hierher.

Den Smiley haste gesehen?

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Dezember 2021 um 17:13:34 Uhr:


Lass Dir nichts erzählen. Der bloße Besitz einer kleinen Menge Cannabis ohne Bezug zum Verkehr reicht für eine MPU-Anforderung keinesfalls aus. Außerdem ist die Sache nach 5 Jahren zu tilgen und darf fann gar nicht mehr von der FSSt verwendet werden. Du wärst auch keinesfalls der Erste, der mit einer unberechtigten MPU-Forderung konfrontiert ist.

So etwas lässt sich oft über die Leitung der FSSt lösen, aber dazu solltest Du erst mal die Begründung der FSSt abwarten. Richtig ist, dass man nicht gegen die Anordnung klagen kann, Du müsstest dann erst einen Ablehnungsbescheid für den FS-Antrag abwarten, gegen den kann man klagen. Aber es muss auch gar nicht vor Gericht, ein sauber formuliertes Antwortschreiben hilft vielleicht.

Der Grund der MPU hat nichts mit dem Besitz von Cannabis zutun, sondern mit den vom TE erwähnten Angst- und Panikattacken. Der TE kommt da mit einem Schreiben nicht mehr raus.

Auch wenn die Führerscheinstelle sich ausschließlich auf "Angst- und Panikattacken" beruft: wie kommt sie darauf? Woher stammen die Informationen und müssten die nicht längst getilgt sein? Oder hat der Threadersteller das "Panikattackentheme" selbst ins Spiel gebracht? Dann stimme ich dem Vorkommentator zu: da kommt er so einfach nicht mehr raus.

Ich sehe das ähnlich wie Ero.

hilfesuchender65 wurde mit Cannabis erwischt und hat in dem Zusammenhang angegeben unter Angstzuständen und Panikattacken zu leiden.

Diese Angaben dürfen zu den Akten genommen und verwertet werden, wenn sie zum Beispiel für den Führerscheinerwerb eine Rolle spielen. Dazu müssen sie auch nicht durch eine Diagnose bestätigt werden. Für selbst gemachte Angaben gibt es auch kein zeitliches Verwertungsverbot.

Um eine Fahrerlaubnis zu haben gibt es bestimmte Mindestanforderungen, die erfüllt werden müssen. Wer unter Panik- und Angstattacken leidet kann die geforderte Verantwortung nicht leisten.

Deshalb hat die Führerscheinstelle zunächst ein Gutachten gefordert. Das Ergebnis muss sie allerdings nicht dumpf akzeptieren, sondern muss es prüfen. Die Prüfung hat wohl ergeben, dass das Gutachten nicht ausreicht um die Zweifel zu beseitigen.

Als Folge erhält hilfesuchender65 die Gelegenheit, seine Fahrtüchtigkeit doch noch durch eine MPU zu belegen. Ohne die MPU wird sein Antrag abgelehnt werden müssen.

Das ist das ganz normale Vorgehen. Der zeitliche Rahmen ist zwar ärgerlich, kann aber durchaus den aktuellen Umständen (Corona) geschuldet sein.

Zitat:

Oder hat der Threadersteller das "Panikattackentheme" selbst ins Spiel gebracht?

Ja, das hat er so in seinem ersten Beitrag geschrieben.

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 11. Dezember 2021 um 07:59:54 Uhr:


Auch wenn die Führerscheinstelle sich ausschließlich auf "Angst- und Panikattacken" beruft: wie kommt sie darauf?

Lest doch einfach den Eingangsbeitrag.

🙄

Der TE hat seinerzeit als Grund für die Kifferei "Angst und Panikattacken" angegeben. Was nicht besonders schlau war, und sicher ohne zu wissen welche Folgen das haben kann. (Auch ist Kiffen so ziemlich letzte was da überhaupt indiziert ist, aber egal.)

Die Anordnung der MPU geht also völlig in Ordnung nachdem das Attest welches vorgelegt wurde, aus welchem Grunde auch immer, nicht ausreicht. Mir erscheinen die Gründe, die @CivicTourer aufgeführt hat schlüssig.

Und @KaiR: selbstsichers Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit kann man ja machen. Aber man sollte vorher den Sachverhalt zumindest halbwegs überschaut haben.

Also nur damit ich das klar sehe. Die haben einfach seine Aussage irgendwo gespeichert und nun fällt ihm das auf die Füße, ohne dass ein medizinischer Befund diese Aussage irgendwann bestätigt hätte? So frei nach dem Motto "Ich schreib hier mal alles auf was der Delinquent sagt und speichere es auf Lebenszeit"? Klingt für mich nach totalem Bullshit. Zumal er damals gar keinen Lappen hatte. Also wo wurde das denn von wem gespeichert, so dass nun die Führerscheinstelle die Ausstellung eines Führerscheins verweigern kann?

Und bitte schreib nicht wieder "lies doch mal den Eingangsbeitrag". Nach ca 7 Zeilen bekommt man da Kopfschmerzen.

Mehrere Schreiber haben über eine Cannabis-MPU spekuliert. Gut , das das jetzt abgeräumt ist. Was die MPU wegen Angstzuständen angeht: was soll der psychologische Teil der MPU hier zur Aufklärung beitragen? Ein fachärztliches Gutachten wäre das Mittel der Wahl. Und selbst dazu reichen ein paar dünne selbst gemachte Aussagen vor 6 Jahren nur mühsam aus. Ich bin gespannt, wie die FSSt das sauber begründen will. Lasst uns das Schreiben einfach abwarten.

@Pfuschwerk: Persönliche Angriffe kannst Du Dir schenken Auf das Niveau müssen wir hier nicht sinken.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 11. Dezember 2021 um 08:37:01 Uhr:


Klingt für mich nach totalem Bullshit.

Was soll die Führerscheinstelle denn machen.

Da beantragt einer ne FE und bei der obligatorischen Prüfung der Akten stehen BTM in Verbindung mit psychischen Auffälligkeiten gemäß eigener Aussage im Raum. Lässt man ihn ohne Weiteres auf die Straße und es passiert was - wer soll das verantworten?

Also wird das geklärt und dafür gibts definierte Verfahren.

Der "Witz" an der Sache wird hier wohl sein, dass die Angaben seinerzeit nichtmal gestimmt haben.

Ist es der erste Antrag auf einen Führerschein oder hat der TE schon einmal einen gestellt und diesen dann auf Grund von Konsum und vermeintlicher Panik- Angstzustände nicht weiter betrieben.

Wenn noch nie ein Antrag gestellt wurde, kennt die FsSt den TE doch gar nicht und kann keine Akte haben,aus der sie jetzt die Auffälligkeiten wegen BTM und Panik-' Angstattacken ziehen kann und daraufhin die MPU ordnet.

Ich würde mal sagen, bissel was fehlt noch im EO.

Eine Frage an die Erfahrenen,
welchen Vorteil erhofft man sich daraus beim Feststellen, erwischt werden von BTM Konsum mit der Aussage, man nimmt das Zeug wegen Panik- und Angstattacken?
Wird eine Strafe dann milder?

Zitat:

kann keine Akte haben

Doch. Auch ohne Fahrerlaubnis kann und (teilweise) muss die Führerscheinstelle Informationen sammeln, die mit einer eventuellen zukünftigen Fahrerlabnis zu tun haben können. Auch ohne Fahrerlaubnis kann man zum Beispiel Punkte sammeln.

Sobald der Führerscheinstelle Informationen übermittelt werden, die direkt (Punkte) oder indirekt (Auffallen durch besonders schwere Aggressionen) mit einer Fahrerlaubnis zu tun haben, legen die eine Akte an. Das ist vollkommen normal. Dazu muss man auch nicht volljährig sein.

Dazu gehören auch gesundheitliche Probleme, die eine Fahrerlaubnis ausschließen.

Besoffen vom Rad fallen, Punkte, Schlägerei...

Hat Eure FsSt eine Personenstandsdatei aller im LK gemeldeten Personen, für den Fall, dass diese mal einen Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen?

Ich denk mal nicht, da auch ein ständiger Zu- und Wegzug stattfindet und die Daten dann ja abrufbar sein müssten.

Also wegen angeblicher 5 Gramm Gras, kann ich mir das nicht vorstellen.

Da kenn ich ganz andere Schwergewichte,die einen Lappen hatten und ich bei der Sichtung des Führungszeugnisses mich gewundert hab, dass der überhaupt noch als Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Inzwischen nicht mehr, konnte es nicht lassen.

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