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Plötzlich MPU obwohl nie davon die Rede war

Hallo,
folgendes, ich habe mich Anfang dieses Jahres angemeldet für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Ich hatte auch noch nie einen Führerschein. Ich bin 27 Jahre alt. Ich sollte direkt mein polizeiliches Führungszeugnis mit bringen, was mir schon ungewöhnlich auffiel, was mir auch mehrere Mitarbeiter der Stadt bestätigten sowie meine Fahrschule. Mein polizeiliches Führungszeugnis ist natürlich komplett sauber. Also habe ich das dort eingereicht.
So weit, so gut nach ca. 2 - 4 Wochen wurde mir mitgeteilt das 2016 eine Sache gegen mich lief und Sie sich nun die dazugehörige Akte eingeholt haben. Dort ging es darum, dass ich damals 2016 mit einer Kleinstmenge Cannabis von der Polizei erwischt worden bin. Dies war weder im Straßenverkehr, noch war ich in einem Auto und zu der Zeit habe ich auch noch gar keinen Führerschein gehabt/gemacht. Aufgrund dessen meinte die Führerscheinstelle, dass ich bitte einen Nachweis darüber erbringen soll, dass ich nicht mehr unter Panik und Angstattacken leide. Denn in dem Verfahren hätte ich damals angeblich geäußert, dass ich Cannabis wegen meiner Angst und Panikattacken konsumiert hätte. (Es gibt nicht mal eine offizielle Diagnose das ich unter Panik und Angstattacken leide). Nach ungefähr 2 Monaten hatte ich dann endlich den Nachweis vom Psychologen, dass ich nicht mehr unter den oben genannten Beschwerden leide. Zwischendurch hatte ich auch gefragt, ob ich zusätzlich zu dem Nachweis/Attest mit noch mehr Nachweisen z.B. MPU rechnen müsse, dies wurde mir telefonisch verneint. Also konnte ich erstmal durchatmen. Seitdem ich den Nachweis vom Psychologen erbracht hatte, vergingen locker 3 Monate, in denen ich mehrmals hinterhertelefonieren musste, was denn nun ist, da ich mit dem Führerschein schon parallel angefangen habe und die komplette Theorie sowie Praktische fertig hatte und nun gerne die Prüfung machen möchte. Wieder wurde ich vertröstete und solle in 2, 3 Wochen noch mal anrufen.
Vor ca. 1 Woche dann der Schock, ich rief wieder dort an, um nachzufragen, was denn jetzt mit meinem Antrag ist. Plötzlich meinte die Sachbearbeiterin zu mir ich müsse mich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen (keine MPU). Gleich am selben Tag rief sie mich aber nochmal an (nachmittags) und meint, ich müsse sogar eine MPU machen. Ich bin natürlich erstmal extrem angepisst gewesen und habe mich direkt an meinen Anwalt gewendet, bei dem ich nächste Woche auch einen Termin habe.
Was mich hier so extrem ankotzt ist der Fakt das mir von Anfang an falsche Hoffnungen gemacht worden und man ca. 3 Monate meiner kostbaren Lebenszeit einfach verschwendet hat, weil man mir mitteilte, dass der Nachweis vom Psychologen reichen würde. Vor allem frage ich mich was der Nachweis vom Psychologen für einen Sinn hatte, wenn ich doch sowieso eine MPU machen muss, in der unter anderem solche Störungen besprochen werden. Und jetzt wird mir einfach gesagt das ich zusätzlich auch noch eine MPU machen solle. Ich habe noch nie gehört das jemand gleich mehrere Nachweise bringen musste UND dann noch eine MPU, sowas kenne ich nur von extremen Härtefällen und selbst da ist es selten. Die Sache mit der kleinen Menge Cannabis ist nun fast schon 6 Jahre her, haben die nichts Besseres zu tun oder brauchen die wieder Geld? Zusätzlich ist mir auch aufgefallen das meine Sachbearbeiterin etwas gegen mich hat, alleine wie sie mich von oben herab behandelt und mehrmals gelogen hat sie auch schon. Geht z.b. nicht ans Telefon, wenn ich anrufe (1000 versuche ca. am Tag). Und in der Zentrale wird mir mitgeteilt das die Mitarbeiterin zu 100 % im Haus ist etc. kam schon mehrmals vor. Die ganze Sache ist komisch und stinkt zum Himmel, ich habe da auch mehrere Leute gefragt und alle sehen es genauso. Die Frage ist nur, ob ich mich dagegen zu wehr setzen kann.
Ich sehe es nicht ein eine MPU zu machen, ich bin ein schlauer und selbstreflektierter Mensch und bin mit mir im Reinen und sehe es nicht ein mir einreden zu lassen das ich irgendwo ein Problem hätte, wo keins ist. Ich möchte nicht meine Psychische Balance durcheinander bringen und mit irgend einem Psychologen meine Vergangenheit aufwiegeln, völlig ohne Grund. Zumal so eine MPU tausende Euros kosten kann und das Geld kann und will ich nicht aufbringen. Ach und nicht zu vergessen, die Lebenszeit, die mir durch die MPU wieder geklaut werden würde. Ich habe vor Jahren eine kleine Dummheit begangen, das sehe ich auch ein, aber mich nun wie so einen Härtefall zu behandeln find ich einfach ein Unding.
Würde mich mal interessieren, was ihr so dazu sagt.
Grüße

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161 Antworten

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:16:55 Uhr:



Ja, die gibt es. Aus gut 30 Jahren täglicher Erfahrung mit Verwaltungsmitarbeitern (egal, ob beamtet oder angestellt) darf ich dir mitteilen, dass die "Selbstkorrektur" in meiner Wahrnehmung eine sehr seltene Ausnahme geblieben ist.

Schreibst es doch selbst. In Deiner Wahrnehmung!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:19:16 Uhr:


Das ist ein Ermessen,welches dem Sachbearbeiter vom Gesetz eingeräumt wird und schriftlich in den Vorschriften festgehalten ist.
Wenn der Gesetzgeber kein Ermessen wünscht, gäbe es die Vorschrift nicht her.

Sorry, aber das ist falsch. Dieses Ermessen gibt es nicht. Wann eine MPU zu fordern ist, ist gesetzlich genau festgelegt. Tilgungsfristen sind ebenfalls festgelegt und getilgte Sachverhalte dürfen nicht mehr verwertet werden, das Gesetz dazu hatte ich Dir genannt.

Es braucht in D für jede den Bürger belastende Handlung eine Rechtsgrundlage, da gibt es kein Ermessen, da gibt es nur Tatsachen.

Im Fall unseres TE fehlt diese Rechtsgrundlage bisher. Vielleicht steht sie in der Begründung der MPU, die ihm schriftlich zugehen wird. Ist die Begründung fehlerhaft (wovon auszugehen ist), kann man dagegen vorgehen.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 11. Dezember 2021 um 12:10:11 Uhr:



Ich verweise hier nochmals auf den von mir geschilderten Fall mit den 15 Jahren zwischen zwei Alkoholdelikten. Für die Staatsanwaltschaft ist man in solch einem Fall Ersttäter. Der zuständige Sachbearbeiter der Führerscheinstelle kann das auch so sehen, muss er aber nicht. Er darf entscheiden ob der Betroffene eine MPU absolvieren muss oder nicht. Wenn das keine Willkür darstellt, was dann?

Eine sehr gute und nachvollziehbare Entscheidung des Sachbearbeiters, die ich mir öfter bzw. immer wünschen würde. Wer zwei mal mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte nie wieder Auto fahren dürfen, egal wie viel Zeit zwischen den beiden Malen vergangen ist. 15 Jahre dazwischen heißt lediglich, dass er 15 Jahre nicht erwischt worden ist. Wer glaubt, die beiden Male seien die einzigen Male gewesen, wo derjenige angetrunken gefahren ist, muss schon naiv an der Grenze zur Dämlichkeit sein.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 11. Dezember 2021 um 13:05:13 Uhr:


...
Wer zwei mal mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte nie wieder Auto fahren dürfen, egal wie viel Zeit zwischen den beiden Malen vergangen ist.

Da sind sie wieder, die rigorosen und unversöhnlichen Forderungen nach maximaler Härte - in der etwas irrigen Annahme, dass dadurch die Welt besser wird.

Zitat:

15 Jahre dazwischen heißt lediglich, dass er 15 Jahre nicht erwischt worden ist.

Das weißt du genau woher?

Zitat:

Wer glaubt, die beiden Male seien die einzigen Male gewesen, wo derjenige angetrunken gefahren ist, muss schon naiv an der Grenze zur Dämlichkeit sein.

Freut mich, dass du so klare Vorstellungen vom Leben hast. Von deinem, oder? Das der anderen kennst du doch gar nicht.

:rolleyes:

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 11. Dezember 2021 um 09:48:02 Uhr:


Besoffen vom Rad fallen, Punkte, Schlägerei...

Also wenn sich irgendwo einer prügelt und das Aktenkundig wird, kann ihm der Führerschein verweigert werden? Ich versteh immer noch nicht wieso das möglich ist.

Wieso kann die Führerscheinstelle überhaupt irgendwas prüfen, dass in keinem Zusammenhang mit dem Führerschein stand, weil dieser ja gar nicht vorhanden war? Muss man jetzt ein grünes Führungszeugnis für den Lappen haben?

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2021 um 13:17:37 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 11. Dezember 2021 um 13:05:13 Uhr:


...
Wer zwei mal mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte nie wieder Auto fahren dürfen, egal wie viel Zeit zwischen den beiden Malen vergangen ist.

Da sind sie wieder, die rigorosen und unversöhnlichen Forderungen nach maximaler Härte - in der etwas irrigen Annahme, dass dadurch die Welt besser wird.

Maximale Härte wäre es, schon nach dem ersten Mal die Pappe für immer zu lochen. Wer 2x erwischt wird hat bewiesen, dass er nichts gelernt hat und dass davon auszugehen ist, dass er auch weiterhin strahlig fahren wird.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2021 um 13:17:37 Uhr:



Zitat:

15 Jahre dazwischen heißt lediglich, dass er 15 Jahre nicht erwischt worden ist.


Das weißt du genau woher?

Lebenserfahrung und 30 Jahre Feuerwehrdienst.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2021 um 13:17:37 Uhr:



Zitat:

Wer glaubt, die beiden Male seien die einzigen Male gewesen, wo derjenige angetrunken gefahren ist, muss schon naiv an der Grenze zur Dämlichkeit sein.


Freut mich, dass du so klare Vorstellungen vom Leben hast. Von deinem, oder? Das der anderen kennst du doch gar nicht. :rolleyes:

Wer bei der heutigen Kontrollfrequenz (ich bin seit 25 Jahren nicht mehr kontrolliert worden) von etwas anderem ausgeht, weiß es nicht besser (Naivität) oder sagt bewusst die Unwahrheit. Ich weiß nicht, was schlimmer ist.

Vielleicht sollten wir zum Thema des TE zurückkehren.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 11. Dezember 2021 um 13:32:18 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2021 um 13:17:37 Uhr:



Da sind sie wieder, die rigorosen und unversöhnlichen Forderungen nach maximaler Härte - in der etwas irrigen Annahme, dass dadurch die Welt besser wird.

Maximale Härte wäre es, schon nach dem ersten Mal die Pappe für immer zu lochen. Wer 2x erwischt wird hat bewiesen, dass er nichts gelernt hat und dass davon auszugehen ist, dass er auch weiterhin strahlig fahren wird.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 11. Dezember 2021 um 13:32:18 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2021 um 13:17:37 Uhr:



Das weißt du genau woher?

Lebenserfahrung und 30 Jahre Feuerwehrdienst.

Sowas nennt man wohl ein klassisches Eigentor.

Sowas nennt man wohl ein klassisches Eigentor.

Nein, das ist eher die klassische Verallgemeinerung :D

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 11. Dezember 2021 um 13:22:12 Uhr:


Muss man jetzt ein grünes Führungszeugnis für den Lappen haben?

Zumindest für eine D1/D-Fahrerlaubnis ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis obligat.

Ich seh's immer noch wie Kai R. hier - mir scheint, dass mehrere Rechtsgrundlagen fehlen. Zum einen müsste das Urteil zum Cannabis-Konsum aus dem Bundeszentralregister gelöscht sein. Zum anderen müssten dann auch alle anderen Sachverhalte, die damit zusammenhängen, gelöscht sein. Sprich: Eigentlich sollte sich aus den vorhandenen (oder nicht vorhandenen) Akten nichts ergeben, was gegen die Erteilung einer Fahrerlaubnis spricht.
Und selbst wenn jemand (!) am Telefon irgendetwas von sich gibt, was man in der Führerscheinstelle nicht so toll findet - na und? Ist denn die Identität des Anrufers sicher gestellt? Wenn das so einfach ist, dann rufe ich demnächst unter dem Namen meines Nachbarn bei der Führerscheinstelle an, frage ob ich trotz meiner super Panikattacken dennoch einen Bus-Führerschein machen kann und warte darauf, dass dem Nachbarn dann eine MPU aufgebrummt wird.
Also irgendwie scheint sich die Führerscheinstelle mehrfach rechtswidrig verhalten zu haben und auf Daten zuzugreifen, die nicht oder nicht mehr hätten vorhanden sein dürfen. Ob die dann noch verwertet werden dürfen, ist eine andere Frage. ZPO? Verwaltungsrecht? DSGVO? Ich hab keine Ahnung. Ich empfehle die Einschaltung eines Anwalts.

Das wichstigste in dieser Angelegenheit hat der TE aber voll vergessen.
Solche Sachen macht man ausschließlich schriftlich,niemals am Telefon.
Dann reagiert man auch nur auf das was schriftlich gefordert wird,oder schaltet gleich den Anwalt ein.
Das gesagte lässt sich doch gar nicht nachvollziehen oder belegen.

Ein Anwalt ist im Dialog mit einer FSSt nicht immer das Beste. Oft kennen sich die Anwälte im Verwaltungsrecht gar nicht so gut aus. Und oft kommt man auf der menschlichen Schiene weiter. Das muss man abwägen.
Der Hinweis, nur das nötigste zu sagen und eher reaktiv zu sein ist nicht klug. Die FSSt muss überzeugt werden. Dazu muss man offen aufklären (natürlich nichts Belastendes zugeben).

Am Telefon?
Da kläre ich höchstens den allgemeinen Sachverhalt und lasse mir alles was die wirklich von mir wollen schriftlich schicken.
Darauf reagiere ich auch schriftlich,und auf nichts anderes.
Dann spare ich mir unnötigen Ärger,Gutachten und Zeit.
Wenn ich dann der Meinung bin das die Forderung unbegründet ist frage ich bei einem Fachanwalt nach,und lasse mich eventuell von dem vertreten.
Da gibt es kein kontraproduktiv,da kommt auch ein Sachbearbeiter schnell auf den Gedanken mal nur das zu forden was rechtlich legitim ist.
Ich halte den geschilderten Sachverhalt,wenn er so stimmig ist,für sehr überzogen und recht willkürlich.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Sachbearbeiter soviel Ermessensspielraum hat in diesem Fall eine MPU zu fordern,schriftlich müsste er diese nämlich mit dem entsprechenden Paragraphen begründen.
So wie ich das nun mittlerweile mitbekommen und auch anderweitig gelesen habe gibt es dafür gar keine Grundlage.
Sonst müsste ja grundsätzlich jeder mittlerweile ein ärztliches Attest vorlegen um einen Führerschein zu machen.
In diesem Fall mag das durch die Vorraussetzungen ja sinnvoll sein,aber nicht wenn es durch zuhilfenahme von nicht rechtswirksamen Mitteln genutzt wird.
Die MPU darf für den Führerscheinantrag gar nicht angefordert werden,sondern nur ein fachärztliches Gutachten.
Das ist keine MPU und hat damit auch nichts zu tun,eventuell hat der TE das einfach nur verwechselt oder es wurde ihm irrtümlich so mitgeteilt, und sein Gutachten war nicht von einem Facharzt ausgestellt.
Das wäre über die Schriftform wohl so nicht passiert,da wäre klar definiert gewesen um welche Untersuchung es sich handelt.
Hier mal ein Auszug:
Fahrerlaubnisverordnung: Die ärztliche Untersuchung für den Führerschein
Ein ärztliches Gutachten dürfen nur ausgewählte Mediziner durchführen.Ein ärztliches Gutachten dürfen nur ausgewählte Mediziner durchführen.

Grundvoraussetzung, um ein Fahrzeug in Deutschland führen zu dürfen, ist die Fahrtauglichkeit. Nur wer körperlich und psychisch „fit“ ist, darf also mit PKW und Co. am Straßenverkehr teilnehmen. Die Fahrerlaubnisbehörden gehen in der Regel davon aus, dass die notwendige Fahreignung vorliegt.
Es kann aber auch sein, dass die Führerscheinstelle Zweifel an dieser hegt. In diesem Fall kann die Führerscheinstelle gemäß des § 11 Abs. 2 sowie der §§ 13 und 14 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ein fachärztliches Gutachten anfordern. Dies ist immer dann der Fall, wenn Tatsachen bekannt werden, welche Bedenken an der physischen bzw. psychischen Fahreignung rechtfertigen.

"Das ärztliche Gutachten für den Führerschein darf nicht mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verwechselt werden. Beide untersuchen zwar die Fahreignung, allerdings ist ein fachärztliches Gutachten für den Führerschein weniger umfangreich als die MPU. Es muss auch nicht zwingend durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) durchgeführt werden. Der größte Unterschied ist allerdings, dass im Vorfeld die Fahrerlaubnis nicht unbedingt entzogen wurde."
https://www.bussgeldrechner.org/aerztliches-gutachten.html

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 12. Dezember 2021 um 10:50:05 Uhr:


Zum einen müsste das Urteil zum Cannabis-Konsum aus dem Bundeszentralregister gelöscht sein.

Das weisst du woher ohne das Strafmaß zu kennen ?

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 12. Dezember 2021 um 11:34:16 Uhr:


Am Telefon?

Wir sind wieder auf Seite 1. :-)

In so einer Angelegenheit relevante Dinge am Telefon zu besprechen ist gaga.

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