Plötzlich MPU obwohl nie davon die Rede war
Hallo,
folgendes, ich habe mich Anfang dieses Jahres angemeldet für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Ich hatte auch noch nie einen Führerschein. Ich bin 27 Jahre alt. Ich sollte direkt mein polizeiliches Führungszeugnis mit bringen, was mir schon ungewöhnlich auffiel, was mir auch mehrere Mitarbeiter der Stadt bestätigten sowie meine Fahrschule. Mein polizeiliches Führungszeugnis ist natürlich komplett sauber. Also habe ich das dort eingereicht.
So weit, so gut nach ca. 2 - 4 Wochen wurde mir mitgeteilt das 2016 eine Sache gegen mich lief und Sie sich nun die dazugehörige Akte eingeholt haben. Dort ging es darum, dass ich damals 2016 mit einer Kleinstmenge Cannabis von der Polizei erwischt worden bin. Dies war weder im Straßenverkehr, noch war ich in einem Auto und zu der Zeit habe ich auch noch gar keinen Führerschein gehabt/gemacht. Aufgrund dessen meinte die Führerscheinstelle, dass ich bitte einen Nachweis darüber erbringen soll, dass ich nicht mehr unter Panik und Angstattacken leide. Denn in dem Verfahren hätte ich damals angeblich geäußert, dass ich Cannabis wegen meiner Angst und Panikattacken konsumiert hätte. (Es gibt nicht mal eine offizielle Diagnose das ich unter Panik und Angstattacken leide). Nach ungefähr 2 Monaten hatte ich dann endlich den Nachweis vom Psychologen, dass ich nicht mehr unter den oben genannten Beschwerden leide. Zwischendurch hatte ich auch gefragt, ob ich zusätzlich zu dem Nachweis/Attest mit noch mehr Nachweisen z.B. MPU rechnen müsse, dies wurde mir telefonisch verneint. Also konnte ich erstmal durchatmen. Seitdem ich den Nachweis vom Psychologen erbracht hatte, vergingen locker 3 Monate, in denen ich mehrmals hinterhertelefonieren musste, was denn nun ist, da ich mit dem Führerschein schon parallel angefangen habe und die komplette Theorie sowie Praktische fertig hatte und nun gerne die Prüfung machen möchte. Wieder wurde ich vertröstete und solle in 2, 3 Wochen noch mal anrufen.
Vor ca. 1 Woche dann der Schock, ich rief wieder dort an, um nachzufragen, was denn jetzt mit meinem Antrag ist. Plötzlich meinte die Sachbearbeiterin zu mir ich müsse mich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen (keine MPU). Gleich am selben Tag rief sie mich aber nochmal an (nachmittags) und meint, ich müsse sogar eine MPU machen. Ich bin natürlich erstmal extrem angepisst gewesen und habe mich direkt an meinen Anwalt gewendet, bei dem ich nächste Woche auch einen Termin habe.
Was mich hier so extrem ankotzt ist der Fakt das mir von Anfang an falsche Hoffnungen gemacht worden und man ca. 3 Monate meiner kostbaren Lebenszeit einfach verschwendet hat, weil man mir mitteilte, dass der Nachweis vom Psychologen reichen würde. Vor allem frage ich mich was der Nachweis vom Psychologen für einen Sinn hatte, wenn ich doch sowieso eine MPU machen muss, in der unter anderem solche Störungen besprochen werden. Und jetzt wird mir einfach gesagt das ich zusätzlich auch noch eine MPU machen solle. Ich habe noch nie gehört das jemand gleich mehrere Nachweise bringen musste UND dann noch eine MPU, sowas kenne ich nur von extremen Härtefällen und selbst da ist es selten. Die Sache mit der kleinen Menge Cannabis ist nun fast schon 6 Jahre her, haben die nichts Besseres zu tun oder brauchen die wieder Geld? Zusätzlich ist mir auch aufgefallen das meine Sachbearbeiterin etwas gegen mich hat, alleine wie sie mich von oben herab behandelt und mehrmals gelogen hat sie auch schon. Geht z.b. nicht ans Telefon, wenn ich anrufe (1000 versuche ca. am Tag). Und in der Zentrale wird mir mitgeteilt das die Mitarbeiterin zu 100 % im Haus ist etc. kam schon mehrmals vor. Die ganze Sache ist komisch und stinkt zum Himmel, ich habe da auch mehrere Leute gefragt und alle sehen es genauso. Die Frage ist nur, ob ich mich dagegen zu wehr setzen kann.
Ich sehe es nicht ein eine MPU zu machen, ich bin ein schlauer und selbstreflektierter Mensch und bin mit mir im Reinen und sehe es nicht ein mir einreden zu lassen das ich irgendwo ein Problem hätte, wo keins ist. Ich möchte nicht meine Psychische Balance durcheinander bringen und mit irgend einem Psychologen meine Vergangenheit aufwiegeln, völlig ohne Grund. Zumal so eine MPU tausende Euros kosten kann und das Geld kann und will ich nicht aufbringen. Ach und nicht zu vergessen, die Lebenszeit, die mir durch die MPU wieder geklaut werden würde. Ich habe vor Jahren eine kleine Dummheit begangen, das sehe ich auch ein, aber mich nun wie so einen Härtefall zu behandeln find ich einfach ein Unding.
Würde mich mal interessieren, was ihr so dazu sagt.
Grüße
161 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 09:39:00 Uhr:
Eine Frage an die Erfahrenen, welchen Vorteil erhofft man sich daraus beim Feststellen, erwischt werden von BTM Konsum mit der Aussage, man nimmt das Zeug wegen Panik- und Angstattacken?
Zuerst: jedwede Erfahrung wird bestritten. 😁
Konsum ist straffrei.
Die 6 Gramm im Besitz nicht. Außer es wird Eigenbedarf anerkannt. Allerdings gibt es hier keine einheitlichen Regeln zu den Mengen, das kann sehr unterschiedlich entschieden werden.
Ich vermute mal, dass der TE auf Eigenbedarf abstellen wollte und dafür die Angstzustände u.s.w. angeführt hat.
Weiterführende Informationen: Hans Söllner - Geringe Menge. 🙂
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 11. Dezember 2021 um 09:48:02 Uhr:
Besoffen vom Rad fallen, Punkte, Schlägerei...
Richtig,
Verlassen wir uns auf aber die Aussage des TE(so wie hier bei MT immer gefordert) dann waren es vor 6 Jahren 5 Gramm Cannabis und vermeintlich Angst- und Panikattacken die zum Konsum führten.
Ein bissel was fehlt noch würde ich meinen, vielleicht hat's der TE ja auch vergessen in der Zwischenzeit.
Zitat:
Also wegen angeblicher 5 Gramm Gras, kann ich mir das nicht vorstellen.
Es geht nicht um das Gras.
Zitat:
Hat Eure FsSt eine Personenstandsdatei aller im LK gemeldeten Personen,
Nein, das hat auch niemand behauptet. Eine Akte wird erst angelegt wenn fahrerlaubnisrelevante Informationen eintreffen.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 11. Dezember 2021 um 09:12:02 Uhr:
Also wird das geklärt und dafür gibts definierte Verfahren.
Richtig. Und daher wäre es interessant zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage hier denn eine MPU angeordnet werden könnte. Kann jemand einen Paragraphen nennen? §11 FeV gibt nur ein äG her.
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Zitat:
@hilfesuchender65 schrieb am 10. Dezember 2021 um 13:34:58 Uhr:
.....
Nach ungefähr 2 Monaten hatte ich dann endlich den Nachweis vom Psychologen, dass ich nicht mehr unter den oben genannten Beschwerden leide. Zwischendurch hatte ich auch gefragt, ob ich zusätzlich zu dem Nachweis/Attest mit noch mehr Nachweisen z.B. MPU rechnen müsse, dies wurde mir telefonisch verneint.
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Vor ca. 1 Woche dann der Schock, ich rief wieder dort an, um nachzufragen, was denn jetzt mit meinem Antrag ist. Plötzlich meinte die Sachbearbeiterin zu mir ich müsse mich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen (keine MPU). Gleich am selben Tag rief sie mich aber nochmal an (nachmittags) und meint, ich müsse sogar eine MPU machen. Ich bin natürlich erstmal extrem angepisst gewesen und habe mich direkt an meinen Anwalt gewendet, bei dem ich nächste Woche auch einen Termin habe.....
der Gang zum Rechtsanwalt ist da wohl wirklich angebracht - dieses Hin-und Her der FSST scheint mit eher willkürlich - erst reicht Attest vom Psychologen nicht, dann vom Arzt (ärztlicher Psychotherapeut oder Neurologe u. Psychiater wäre richtig gewesen....) nicht, also nehmen wir mal die MPU ?!
wenn Panikattacken/Angststörungen Grund wären, keinen Führerschein zu bekommen/nicht am Strassenverkehr teilnehmen zu dürfen, wären unsere Strassen deutlich leerer;
gilt auch für die Einnahme aller möglichen legalen Medikamente - ein Grund mehr, generell sowenig wie möglich von sich preiszugeben und auch nicht an so einem Scheixxx wie der elektronischen Patienteakte teilzunehmen
Zitat:
@remix schrieb am 11. Dezember 2021 um 10:53:42 Uhr:
der Gang zum Rechtsanwalt ist da wohl wirklich angebracht - dieses Hin-und Her der FSST scheint mit eher willkürlich - erst reicht Attest vom Psychologen nicht, dann vom Arzt (ärztlicher Psychotherapeut oder Neurologe u. Psychiater wäre richtig gewesen....) nicht, also nehmen wir mal die MPU ?!wenn Panikattacken/Angststörungen Grund wären, keinen Führerschein zu bekommen/nicht am Strassenverkehr teilnehmen zu dürfen, wären unsere Strassen deutlich leerer;
gilt auch für die Einnahme aller möglichen legalen Medikamente - ein Grund mehr, generell sowenig wie möglich von sich preiszugeben und auch nicht an so einem Scheixxx wie der elektronischen Patienteakte teilzunehmen
Das sehe ich in der Tat auch so. Das Vorgehen der Führerscheinstelle erscheint mir hier beinahe etwas aleatorisch. Und es mag ja sein, dass der TE mit einer Äußerung die/den/das Sachbearbeitende (scheiß Genderwahn...) verärgert haben könnte. Aber da hat die/der/das Sachbearbeitende gefälligst drüber zu stehen, alles andere ist rechtswidrig. Auch wenn die/der/das eine oder andere Behördenmitarbeitende hier in V&S das anders sehen mag.
Ich glaub die bei uns in der FsSt sind ziemlich entspannt und lassen sich nicht ärgern.
Wenn dem so wäre, würden sich die Abends noch ne Tüte drehen müssen, um runter zu kommen.
Stell ich mir nicht einfach vor, ständig mit VT zu tun zu haben, den man an den Lappen muss, weil sich diese Verfehlungen hingeben.
Und rechtmäßig muss das auch alles. Die Anzahl der Klagen,gegen deren Entscheidungen würde mich mal interessieren
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2021 um 11:04:26 Uhr:
Das sehe ich in der Tat auch so. Das Vorgehen der Führerscheinstelle erscheint mir hier beinahe etwas aleatorisch. Und es mag ja sein, dass der TE mit einer Äußerung die/den/das Sachbearbeitende (scheiß Genderwahn...) verärgert haben könnte. Aber da hat die/der/das Sachbearbeitende gefälligst drüber zu stehen, alles andere ist rechtswidrig. Auch wenn die/der/das eine oder andere Behördenmitarbeitende hier in V&S das anders sehen mag.
Das Schlimme ist ja, dass sowas beileibe kein Einzelfall ist. Es gibt eben Menschen, die nicht damit umgehen können, Macht über andere ausüben zu können.
Du bist ab auch ein besonders gebeutelter dieser Menschen.
Macht über andere? Bleib mal auf'n Teppich
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 11:30:47 Uhr:
Du bist ab auch ein besonders gebeutelter dieser Menschen.Macht über andere? Bleib mal auf'n Teppich
😁 Naja, ich denke, jeder von uns hatte schon mal das Vergnügen, Bekanntschaft mit einem dieser "Amtsstubenkönige" zu machen... 😁
Wenn die rechtswidrig handeln, wird das ja bereinigt.
In der Summe sicher besser, als wenn dort nur Blinde sitzen,die alles durchwinken, was an Anträgen auf den Tisch kommt.
Und auch dort gilt, wie man rein schreit so schallt es raus.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 11:40:23 Uhr:
Wenn die rechtswidrig handeln, wird das ja bereinigt.
Im Falle des TE und in vielen anderen, ähnlich gelagerten, hat das mit Rechtswidrigkeit nichts zu tun. Das ist rechtskonforme Willkür.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 11. Dezember 2021 um 11:50:29 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 11:40:23 Uhr:
Wenn die rechtswidrig handeln, wird das ja bereinigt.Im Falle des TE und in vielen anderen, ähnlich gelagerten, hat das mit Rechtswidrigkeit nichts zu tun. Das ist rechtskonforme Willkür.
Na, erstens bin ich überzeugt, dass die Mehrzahl aller rechtswidrigen Behördenhandlungen dieser Art eben gerade nicht "bereinigt" werden, schlicht deshalb, weil sich der Betroffene nicht ausreichend wehrt. Nicht zuletzt diese fehlende Wehrhaftigkeit des Bürgers ist ein Grund, dass sich solche Verhaltensweisen in machen Amtsstuben einschleichen. Und zweitens gibt es keine "rechtskonforme Willkür". Willkürliches Behördenhandeln ist stets rechtswidrig. Man darf das nicht verwechseln mit überdehnter Ermessensausübung - die Ermessensausübung kann tatsächlich faktisch nicht all zu gut überprüft werden. Andererseits gibt es glücklicherweise Akten, aus denen sich der Fall und das Behördenhandeln herauslesen und beurteilen lässt.
Ist schon scheiße, wenn es Vorgaben gibt.
Sogar für den MA der FsSt, die Willkür ist ein Hirngespinst Deiner blühenden Phantasie.
Fängt bei einfachen Sachen wie Parken auf dem Supermarkt Parkplatz an.
Und das nicht jeder für eine Fahrerlaubnis tauglich ist, steht wohl kaum außer Frage.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2021 um 11:58:13 Uhr:
Ist schon scheiße, wenn es Vorgaben gibt.
Sogar für den MA der FsSt, die Willkür ist ein Hirngespinst Deiner blühenden Phantasie.Fängt bei einfachen Sachen wie Parken auf dem Supermarkt Parkplatz an.
Und das nicht jeder für eine Fahrerlaubnis tauglich ist, steht wohl kaum außer Frage.
🙄
Was hast du denn geraucht?
🙄