Platin P53 Alufelgen mit ABE eintragen lassen oder nicht ?

Opel Astra F

Hallo Leute,

Ich habe mir vor kurzen Platin P 53 Alufelgen in schwarz gekauft. Eine ABE ist dazu bloß sehe ich da nicht durch ob ich die Alus mit 195/45 r16 Eintragen lassen muss oder ob die ABE reicht. Hier ein Link zum Gutachten --> http://interpneu.jfnet.de/pdf/00113980/00113980.pdf

34 Antworten

...ja klar für alle 4. Pro Stück währe ja mehr als frech :-)

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower


für alle 4 Räder...?

Also dein Link zu der PDF Datei ist keine ABE sondern ein Teilegutachten. Mit diesem Gutachten musst du zum TÜV und die Räder eintragen lassen. Kostenpunkt war bei mir 27 Euro. Räder bzw Reifen die nicht im Fzg Schein stehen , müssen anhand eines Gutachtens des Herstellers und / oder TÜV zu den jeweiligen Felgen / Reifen Kombination in jedem Fall abgenommen werden. Bei erfolgreicher Abnahme , Überprüfung der ET usw. bekommt man eine ABE die mit zu führen ist, bzw bei Ummeldung oder Neuanmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungstelle vorzulegen ist. Da wird dann anhand des Gutachtens der ganze Ranz im neuen Schein eingetragen. Ansonsten musst du das Gutachten der TÜV Abnahme dabei haben , wenn die Felgen drauf sind.

Klingt komisch ,ist aber so ... :-) Ich habe auch 16 Zoll , Brock Felgen mit 205 er Reifen. So wie ich das da geschrieben habe hat der TÜV Prüfer mir das erklärt und die auch anschließend abgenommen.

P1010095

WO steht Teilegutachten?

WENN Teilegutachten, dann würde stehn: Teilegutachten nach §19.3 (oder 2).

Die PDF ist ja auch nur das Gutachten aber es ist noch eine zwei seitige abe dazu

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Mit dem Gutachten beziehungsweise ABE oder was auch immer musst du zum Tüv.

Das Thema sollte doch nun geklärt sein.

Wenn eine ABE vorhanden, muss nicht eingetragen werden, WENN, es sich hierbei um die original Grösse der Rad-Reifen Kombination handelt, dann dreht sich die ABE allerdings auch nur um die Stabilität der Felge und, dass sie auch für dieses in der ABE aufgeführte Fahrzeug passt.
Wenn die Rad-Reifen Kombination von den bereits eingetragenen, und oder von den original Grössen abweicht, MUSS immer eine Abnahme erfolgen, in der auch auf die Auflagen der ABE bzw. des Gutachtens geachtet wird.
Da ja der Astra F keine 16ner Felgen im original hat, MUSS diese Rad-Reifen Kombination eingetragen werden.

Es sei denn, diese Grösse ist vorher schon einmal eingetragen gewesen und wie oben schon erwähnt, die neuen Felgen haben die gleich Grösse und die Reifen ebenfalls, dann würde in diesem Fall die ABE ausreichen, da sich nur der Felgenhersteller geändert hätte oder das Modell.
Wobei diese Variante auch grenzwertig ist und ebenfalls zu Problemen führen kann, bei einer Kontrolle, da ja besagtes Modell nicht eingetragen ist.

Um solchen, sich den Tag versauenden Problemen aus dem Weg zu gehen, also immer vorstellig werden, wenn etwas in Frage steht, die Herren Prüfer geben auch gerne Auskunft.

Bitte kein gefährliches Halbwissen hintendransetzen. So wie es bis dato geschrieben stand war es korrekt.

Deswegen kann man sagen, deine Aussage ist pauschal falsch.

Nö ist sie nicht, stimmt exakt und ist eigentlich auch genau das, was im Gutachten steht, nur verständlicher geschrieben.

Haaalo,

a) im Gutachten zur ABE

beschreibt die Auflage A02

die Pflicht zur Eintragung in die "Papiere" und
>die mögliche Freistellung davon in der ABE

http://interpneu.jfnet.de/pdf/00113980/00113980.pdf

b) in der ABE

Seite 2

> ist k e i n e Berichtigung der "Papiere" erforderlich 😉

http://interpneu.jfnet.de/abe/P%2053%20-%20RP1-6516_16_abe.pdf

Damit ist die Frage des TE beantwortet

= keine Eintragung in die Papiere notwendig 🙂

> und, es ist auch k e i n e "TÜV-Abnahmebescheinigung"
notwendig, da im Gutachten die Auflage A01
bei seinem Fahrzeugtyp
und der gewünschten Reifengröße
nicht aufgeführt ist 😉

@TE
pack´das Gutachten+ABE in´s Handschuhfach
und alles ist gut 🙂

Also so wie ich das jetzt aufgefasst habe muss ich die Felgen nicht eintragen lassen aber die Reifen, da ja beim Astra keine 16" Standard sind.

Liege ich da richtig ?

Zitat:

Original geschrieben von Sormy93


Also so wie ich das jetzt aufgefasst habe muss ich die Felgen nicht eintragen lassen aber die Reifen, da ja beim Astra keine 16" Standard sind.

Liege ich da richtig ?

Nein , >Du liegst da nicht richtig 🙁

Das "Nichteintragen lassen "

>bezieht sich auf die Rad-R e i f e n -Kombination

Lies´noch mal gaaaanz in Ruhe

> die Auflage A02 im Gutachten

und das Fettgedruckte in der ABE Seite 2

und wenn es dann hilfreich für Dich war

> "Klick den Danke-Daumen" 😛

Es geht um die Felge. Die musst du nicht eintragen lassen. die Reifengrösse nach Auflage A02 schon. Wenn deine Reifengrösse nicht in den Papieren steht (ne alte Eintragung).

Sein "FETT gedruckter" Text bezieht sich auf die in der ABE (Prüfgrössen) Reifengrössen. Diese willst du allerdings nicht fahren.

Also müsste ich dann doch meine 195 / 45 Reifen eintragen lassen.

Richtig. und ob du nun nur die Reifen oder gleich die Rad- Reifenkombi eintragen lässt, macht kostentechnisch keinen Unterschied.

in deinen Auflagen steht allerdings auch, dass du hinten und vorn Freigang/Abdeckung sicherstellen musst.

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