PKW Import aus England

Hallo
Bin am überlegen mir einen Oldtimer aus England zu importieren.Habe aber ein paar offene Frage und vielleicht kann mir hier jemand helfen bzw hat das selber mal gemacht.
Der Wagen ist Fahrbereit und ich will ihn auf eigender Achse überführen.Werde mit einem Flugzeug hin und mit dem Auto wieder zurück.Wer kennt eine günstige Möglichkeit von England nach Deutschland zu kommen.Dachte an eine Fähre aber habe nichts brauchbares im www gefunden vielleicht hat ja jemand einen Tip.Wie sieht es da mit "Exportkennzeichen" aus?Wie/wo bekomme ich die da und was kosten diese? Welche Papiere brauche ich von dem Auto? Kaufvertrag! Haben die sowas wie einen Kfz-Brief? Möchte nur vorsorgen und nicht umsonst auf die Insel fahren und dann mit leeren Händen wieder zurück zu fahren.Zoll und Märchensteuer fallen in Deutschland nicht mehr an da der Wagen in GB schon gefahren wurde.Wäre toll wenn mir hier jemand helfen könnte. Wenn ich das richtig verstanden habe ist MOT sowas wie TÜV da,oder?Weiß jemand auf was die da achten?Ist das ähnlich wie bei "uns"? In welche abständen müssen die Engländer da hin?

Beste Antwort im Thema

Hier meine Erfahrungen, sollte es noch immer Fragen zu dem Thema geben.

Ich habe in den letzten 2 Jahren über 10 Jaguars von der Insel nach Deutschland gebracht. Hier meine Erfahrungen.

Nachdem Du Dich für ein Fahrzeug entschieden hast; so funktioniert's:

1) Laß' Dir vom Vorbesitzer eine Kopie oder einen Scan des V5C-Dokumentes senden.

2) Mit diesem Dokument fährst Du zu einer ADAC Geschäftsstelle und kaufst Dir eine Grenzversicherung. Diese kostet für PKW 105 Euronen/ Monat. Die Grenzversicherung wird auf die englischen Kennzeichen ausgestellt. Hinweis: In England verbleiben die Kennzeichen immer am Fahrzeug, werden bei einem Eigentümerwechsel also nicht verändert, wie in Deutschland üblich.

3) Fahr oder flieg nach England, hol' Deinen Wagen ab und mach Dich auf den Heimweg. Laß Die in jedem Fall das komplette V5A Dokument aushändigen und mach einen Kaufvertrag. Diesen benötigst Du für die Punkte 4) und 6). Die Unterlagen der Grenzversicherung solltest Du bei der Abholung dabei haben. Ich wurde 1x am Hafen Dover kontrolliert. Habe die Versicherungsunterlagen, Kaufvertrag und V5A Dokument vorgezeigt, und alles war paletti. Du zahlst übrigens keinerlei Steuer beim Kauf eines Gebrauchten, weil England der EU angehört.

4) Kontaktieren den Hersteller/ Importeur Deines Wagens in Deutschland. Dieser muß Dir ein Datenblatt des Fahrzeuges erstellen, damit Du die deutsche Vollabnahme machen kannst. Die meisten Hersteller/ Importeure benötigen den Kaufvertrag als Legitimation.

5) Fahr zum TÜV oder einer anderen Prüfstelle und laß die Vollabnahme machen. Ggfs musst Du Scheinwerfer tauschen, sollten die am Wagen befindlichen nicht original sein oder keine E-Kennzeichnung aufweisen.

6) Mit erfolgreicher Hauptuntersuchung, dem englischen Brief und dem Kaufvertrag gehst Du zu Deiner örtlichen Zulassungsstelle. Diese macht ggfs. eine Anfrage in Flensburg, ob das Fahrzeug als gestolen gemeldet ist.

6 Punkte, reichlich Text aber es ist weniger dramatisch, als viele denken.

Meine Erfahrung ist, daß sich in Deutschland keiner interessiert, ob das Fahrzeug eine aktuell gültige MOT hat oder in England versteuert ist.

Richtig ist, daß die MOT jährlich erfolgt, aber sie entspricht eher unserem 2-Jahrestüv, als der AU. Die AU ist in England bis heute nicht verbindlich. Eine MOT bekommt man sich in England genauso leicht oder schwer wie eine TÜV-Plakette in Deutschland.

Wir wissen alle, daß eine neue TÜV-Plakette kein Persilschein ist, ein fehlerfreies Fahrzeug zu betreiben.....

Gruß zum Wochenende

Ralf

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Ich stelle einfach mal das komplett Merkblatt zum Thema "Grenzverkehr" hier ein. Evtl. ist es ja für den ein oder anderen von Interesse, auch falls der Thread über die Suchfunktionen gefunden wird:

Grenzverkehr – Informationen

ADAC e.V.
Am Westpark 8
81373 München
Tel. 089/7676-6331
Fax: 089/760 75 72
Email: grenzverkehr@adac.de

Stand: März 2011

Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges innerhalb der EU
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

1. Überlegungen vor dem Kauf
Der deutsche Gebrauchtwagenmarkt gilt als einer der interessantesten innerhalb der EU, weil hier Fahrzeuge aller Klassen in großer Auswahl, verhältnismäßig jung, überwiegend in gutem Zustand und zu attraktiven Preisen angeboten werden. Bürger anderer EU-Länder kommen deshalb gern nach Deutschland um hier ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben.
Entsprechend gibt es für deutsche Kaufinteressenten wenig rationale Gründe, sich in einem anderen Land der Gemeinschaft nach einem Gebrauchtwagen für den Alltagsbedarf umzusehen.

Gerade im Gebrauchtwagenhandel sollte die Regel „Geld gegen Ware“ ganz wörtlich genommen werden. Leisten Sie also niemals eine Anzahlung – auch wenn der Preis noch so verlockend ist und auch dann nicht, wenn ein angeblich sicheres „Transfer- oder Sperrkonto“ für die Anzahlung genannt wird.
!!Informationen zu den verschiedenen Betrugsvarianten, die zur Zeit in Umlauf sind, finden Sie in www.sicherer-autokauf.de .!!

2. Zoll und Steuern
Der Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges von einem Land der Gemeinschaft in ein anderes ist kein Zoll-, kein Mehrwertsteuer und natürlich auch kein Grenzvorgang mehr. Das heißt, Sie müssen Ihren neuen Gebrauchten bei keinem Zollamt, weder an der Grenze noch an Ihrem Wohnort zur Einfuhr anmelden. Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich folgendermaßen:

Sie als Privatperson kaufen Ihren Gebrauchten von einer Privatperson im EU-Ausland: Es fällt überhaupt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland.

Sie als Privatperson kaufen bei einem Autohändler im EU-Ausland: Dieser verlangt einen Bruttopreis einschließlich der landesüblichen Mehrwertsteuer und Sie bezahlen diesen Preis. In Deutschland fällt keine weitere Mehrwertsteuer mehr an, dafür bekommen Sie aber die ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück, weil es innerhalb der EU keine Form der früher üblichen Mehrwertsteuer-Rückerstattung mehr gibt.
Grenzverkehr – Informationen Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges innerhalb der EU
Übrigens, nach EU-Definition, die für die steuerliche Behandlung maßgebend ist, gilt ein Fahrzeug erst dann als gebraucht, wenn es mindestens 6000 km zurückgelegt hat und schon mindestens 6 Monate in Betrieb genommen war.

3. Kaufvertrag
Schließen Sie in jedem Fall den Kaufvertrag schriftlich ab - ganz egal, wie nahestehend oder vertrauenswürdig Ihnen der Verkäufer ist. Der Kaufvertrag ist Ihr einziger Eigentumsnachweis, bis Sie Ihr Auto in Deutschland zugelassen haben! Preis, Ausstattung, Kilometerstand und Übergabetag sollten grundsätzlich im Kaufvertrag festgehalten werden.
Beim Kaufabschluss gilt das Recht des Kauflandes ("Gerichtsstand"😉. Eventuelle Streitigkeiten müssten also nach dem Recht des Landes ausgefochten werden, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages wird in Deutschland nicht verlangt.

4. Übergabe
Lassen Sie sich alle im Kaufland üblichen Zulassungsdokumente im Original aushändigen. In vielen EU-Ländern gibt es, anders als bei uns, nur ein einziges Fahrzeugdokument.
Wenn das Originaldokument bei der Abmeldung mit abgegeben werden musste, verlangen Sie eine gut lesbare Kopie und einen Beleg der Abmeldung. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen mit der deutschen Zulassungsstelle Rücksprache zu halten, ob die vorhandenen Unterlagen zur Ummeldung ausreichend sind. Ohne Originaldokument ist die Ummeldung des Fahrzeuges nahezu unmöglich!!
Ganz wichtig ist die "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" für alle Fahrzeuge ab Baujahr 1997 (siehe Punkt 6). Sie ist eine in allen Ländern der EU geltende Betriebserlaubnis, die Ihnen unbedingt vom Verkäufer mitgegeben werden sollte.

5. Überführung
Für die Überführung des Fahrzeuges aus dem Kaufland nach Deutschland sollte generell ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes Ihre erste Wahl sein.
Ohne Probleme gibt es ein solches Kennzeichen und die dafür erforderliche Kurzzeitversicherung zum Beispiel in Dänemark (eksportplader) oder den Niederlanden (export kenteken). In anderen EU-Ländern ist es teilweise sehr problematisch oder es gibt überhaupt keine Überführungskennzeichen bzw. den dazu notwendigen Versicherungsschutz. Generell ist es von Vorteil, wenn der Händler/ Verkäufer bei der Beschaffung der entsprechenden Kennzeichen behilflich sein kann.
Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu keine Zulassung des Fahrzeuges notwendig ist.
Ein Vertrauensverhältnis zum Verkäufer vorausgesetzt, kann das Fahrzeug auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Vergewissern Sie sich jedoch unbedingt, dass die Zulassung sowie die Versicherung, die der Vorbesitzer für das Fahrzeug abgeschlossen hatte, zum Zeitpunkt der Überführung noch aktiv sind.
Aus den Nachbarländern holen viele deutsche Käufer ihre neu erworbenen Fahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen ab. Genau genommen ist es jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht für die Überführung eines Fahrzeuges aus dem Ausland nach Deutschland vorgesehen.
Für britisch zugelassene Fahrzeuge, die in der Regel nur eine für die Insel geltende Kfz-Versicherung haben, kann in Deutschland eine sog. Grenzversicherung abgeschlossen werden. Nähere Informationen zur Grenzversicherung erhalten Sie in jeder ADAC-Geschäftsstelle.

6. Zulassung
Gebrauchtfahrzeuge die eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung haben und zuvor in einem anderen Land der EU zugelassen waren, müssen nur dann vor der Zulassung in Deutschland bei der technischen Prüfstelle zur Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU) nach § 29 StVZO vorgeführt werden, wenn hier inzwischen eine HU fällig gewesen wäre, also wenn mehr als drei Jahre seit der ersten Inbetriebnahme vergangen sind. Der Antragsteller hat nachzuweisen, wann das Fahrzeug erstmals in Betrieb genommen wurde.
Die "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" (siehe auch Punkt 4) ist eine in allen Ländern der EU geltende Betriebserlaubnis, die seit 1997 für alle Neuwagen die nationalen Betriebserlaubnisse ersetzt und für alle seitdem auf dem Markt befindlichen Modelle vorliegt. Populärere Bezeichnungen sind CoC (Certificate of Conformity), EU-Typgenehmigung oder EU-Zertifikat. Sollte die CoC nicht auffindbar sein, müsste sie beim Hersteller oder Generalimporteur angefordert werden.
Wenn noch keine drei Jahre seit der ersten Inbetriebnahme vergangen, aber Daten bezüglich der Abgasnorm unvollständig sind, ist es sinnvoll, das Fahrzeug bei einer technischen Prüfstelle vorzuführen und die Daten nachtragen zu lassen. Sie bekommen dann eine Plakette, die nur bis zum Termin der ersten Haupt- und Abgasuntersuchung gültig ist. HU und AU kosten zusammen ca. 100 Euro.
Ältere Gebrauchtfahrzeuge und die, die keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung haben, müssen vor der Ummeldung immer bei der technischen Prüfstelle zur Einzelabnahme nach § 21 StVZO vorgeführt werden. Wenn dort ein Datenblatt für Ihr Fahrzeug vorhanden ist, wird die Übereinstimmung der Daten und natürlich der aktuelle Zustand geprüft.
Folgende Papiere sollten Sie schließlich bei der Zulassungsstelle vorlegen können:

Personalausweis oder Reisepass

Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)

Kaufrechnung im Original oder Schenkungsvertrag

ausländische Fahrzeugpapiere (möglichst) im Original

CoC-Bescheinigung oder Prüfprotokoll der technischen Prüfstelle
Die bisher erforderliche „Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister“ des Kraftfahrtbundesamtes, die so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“, wird seit 01.03.2007 nicht mehr verlangt.
Nach erfolgter Ummeldung erhalten Sie:

die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), den Sie immer mitführen sollten (ca. 25 oder 40 Euro, je nach dem, ob der Typenschlüssel bekannt ist oder erst festgelegt werden muss),

die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), der am besten zu Hause sicher aufbewahrt wird (ca. 15 Euro),

zwei deutsche Kfz-Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette (ca. 25 Euro).
Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden üblicherweise von der deutschen Zulassungsbehörde einbehalten. Als Bestätigung darüber erhält der Anmeldende eine schriftliche Bestätigung.
Falls das Fahrzeug noch im Ausland zugelassen ist, fragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle immer ausdrücklich nach, ob von dort aus eine Nachricht über die Ummeldung an die bisherige Zulassungsstelle im EU-Ausland geschickt wird oder ob Sie bzw. der Verkäufer sich selbst um die Abmeldung kümmern müssen. Auf EU-Ebene ist geplant, dass sich die Zulassungsbehörden der EU-Länder selbst gegenseitig über die Ummeldung von Fahrzeugen informieren. Diese Regelung ist jedoch ziemlich neu und funktioniert daher zwischen einigen Ländern schon gut und mit anderen weniger.
Kurz nach der Zulassung werden Sie von dem für Sie zuständigen Finanzamt einen Kfz-Steuerbescheid erhalten.

Diese Informationen wurden mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Für Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

Ich hoffe die Infos sind für den einen oder anderen nützlich und hilfreich.

Gruß

Jörg

Ich hatte hier auch mal die nötigen Informationen zusammen getragen.

Zur erwähnen ist, dass besonders die Zulassung von Oldtimern und anderen Fahrzeugen, für die es kein COC gibt, beim TÜV-Nord schwierig werden kann, wenn sie den Wagen nicht in Ihrer Datenbank finden. Es kann helfen, deutsche Zulassungspapiere eines vergleichbaren Wagens vorzulegen. Das liegt aber im Ermessen des Prüfers.

Sicherer ist man mit einem Datenblatt. Beim TÜV Süd ist man eher auf Oldtimer spezialisiert und kann solche Datenblätter per Nachnahme versenden. Kostet etwas mehr als 100 EUR und beschleunigt die Einzelabnahme.

nochmals @ Ralf,

vielleicht kannst Du noch Tipps zum Übersetzen geben. Klingt so als ob Du die Fähre Dover-Calais nimmst? Passt das besser von der Rückfahrt bei Dir? Ich habe mich damit bislang nur am Rande beschäftigt, aber Der Eurotunnel ist wesentlich teurer, oder? Hast Du vorher gebucht oder bist Du einfach hingefahren (wie sähe es dann mit Wartezeiten aus, bzw kommt man überhaupt immer mit oder ist der Andrang entsprechend groß?). Nachteil am vorher buchen ist ja, dass man dann auch pünktlich da sein sollte. ;-) Was passiert wenn wegen Stau oder sonstigem die Fähre weg ist. Würde mich da über einen Erfahrungsbericht sehr freuen. Da wird bei den vielen Käufen sicher die eine oder andere interessante und wichtigen Info dabei sein... ;-)

Lieben Gruß

Jörg

@ Gonzo! Vielen Dank für den Link! Sehr informativ!

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...so, das Auto ist gekauft. Tax ist noch bis August, der Verkäufer wird es mit neuer MOT versehen lassen, sodass man alle Papiere hat um problemlos damit zu fahren. Jetzt noch die Grenzversicherung beim ADAC besorgen (V5 Dokument liegt als Scan schon vor)und alles weitere buchen... Mein Abenteuer in RIchtung Nord-London wird in 2 1/2 Wochen beginnen. Die Abholung ist für die 19. KW vorgesehen... Ich bin gespannt. ;-)

Dann wird es die nächste Hürde geben. Der deutsche TÜV mit der Vollabnahme. Heisst also Scheinwerfer umrüsten, Nebelschlussleuchte nach links (ist kein Problem, man muß in meinem Falle nur mit dem Rückfahrscheinwerfer tauschen - beides hängt im eigenen Gehäuse unter der Stosstange - also zwei Gläser tauschen und max zwei Kabel berlängern.) KM-Skala ist bereits auf dem Tacho. Was ist sonst noch zu beachten? Mein Auto hat neue Reifen. Ich hoffe diese haben eine Geschwindigkeitskennung. Ich hörte, dass das in UK nicht alle haben und man damit bei Nicht-Vorhandensein ein Problem bekommen kann.

Sonst noch wer Tipps? Man ist ja für alles dankbar... ;-)

Gruß und froehe Ostern...

Jörg

Heute ist eine neue Frage aufgetaucht. Jemand (aus England) hat behauptet, dass es, wenn der Verkäufer den Abschnitt Nummer 11 (Notification of permanent export) ausfüllt und antrennt, gleichzeitg die Abmeldung des Wagens im GB bedeuten würde. Somit sind die Kennzeichen abzumontieren und TAX und MOT seien ungültig. Das würde ja bedeuten, Fahren ist nicht mehr!!!??
Auf folgenden LINK wurde u. a. verwiesen:
http://www.direct.gov.uk/.../DG_4022582

Ist da was dran? Irgendwie kommen immer neue Leute mit neuen Infos um die Ecke!? Kann jemand etwas dazu sagen? Danke...

Nein, das ist Quatsch.
1) Kennzeichen bleiben in UK immer am Fahrzeug, die ändern sich dort nicht auch nicht bei Halter- oder Wohnortwechsel.
2) Die TAX wird im Voraus bezahlt für 6 oder 12 Monate, dafür gibt es ein Schildchen, dass du innen an die Windschutzscheibe hängst. Hat mit den Besitzdokumenten gar nichts zu tun.
3) An dem V5C ist ein Ummeldeformular dran. Das wird der Vorbesitzer ausfüllen, auch den Namen und Adresse des Käufers darin eintragen und dann abtrennen, um es der Zulassung zu schicken.

Siehe auch Punkt 5 in http://youngtimer.dykstra.de/?p=322

Noch ein Link:
Hier kann man sich ein solches V5C mal als Beispiel anschauen und auch die einzelnen Rubriken sind erklärt. Der ganz rechte Teil ist für den Besitzübertrag.

http://www.plates4less.co.uk/.../v5c.asp#

...ja, das sieht bei mir auch so aus. Hab ja den Scan vorliegen. ;-)

Ich war auch inzwischen wegen der Grenzversicherung beim ADAC. Es wurde ja berichtet, dass manche Zweigstellen nichts von dieser Grenzversicherung wissen. Ich bin gestern zufällig an der Geschäftsstelle vorbeigefahren und habe kurz angehalten. Habe schonmal angefragt und mein Erscheinen bezüglich Grenzversicherung für nächste Woche angekündigt. Der Mitarbeiter vor Ort meinte, er sei nicht sicher, aber er meine er brauche die Belege im Original. Daraufhin sagte ich ihm, dass dies unmöglich sei, kein Mensch rückt bei einer lediglich gezahlten Anzahlung die Papiere im Original raus und laut meiner Info reicht das Fax oder der Scan der Belege. Daraufhin Anruf bei der Arisa. Die bestätigten ihm, dass der Scan reicht. Fahrgestellnummer würde aber unbedingt von Nöten sein. Die steht ja ohnehin unter Punkt 4 des V5 Dokumentes.

Gruß

Jörg

das hier ist übrigens die Aussage in Kopie, dass die Zulassung mit Abriss des Abschnittes für permanenten Exportes erlischt:

Zur information; damit ich euch auf diese weise ein Tipp geben kann...

Sobald der V5 vom vorherige Besitzer als Export unterschrieben ist, gilt der UK Kennzeichen NICHT Mehr. Hiermit erlischt der MOT, TAX (hier wird auch cameras in UK zur Überwachung benutzt..). Der Kennzeichen ist auch somit vom Fahrzeug zu entfernen, da es nicht mehr für diese Fahrzeug zulässig ist.

Nur ein hinweis für Leute die keine Überführungskennzeichen benutzen, Ihr seid NICHT Versichert, da das Fahrzeug keine Strassenzulassung mehr hat, und weil ihr nicht in UK angemeldet seid!!

Direct export
If you buy a vehicle under the ‘direct export scheme’ it must be taken abroad without being used on UK roads. You don’t have to pay a first registration fee or vehicle tax.

The DVLA local offices that deal with direct exports are:
Birmingham, Chelmsford, Northampton, Wimbledon.

Once the vehicle is exported the manufacturer or applicant should return the appropriate part of the direct export certificate (V308) to the local office.

Wenn ihr das richtig machen wolltet; und dmait ihr keinerlei Probleme am Zoll in Dover / Folkstone haben wollen...
1. Lass das Fahrzeug in UK und warte auf das Export zertifikat, dauert ca. 4 Wochen vom Privaten (Wenn ihr das Auto vom Händler gekauft haben, werden die das Fahrzeug innerhalb eine tag diese erledigen können.) Bitte aufpassen: 'It is a criminal offence to obtain or attempt to obtain a Certificate of Permanent Export by means of false declaration. (mindeststrafe; GBP5000 / 6 Monate Haft)'
2. Sicherstellen das ihr den V561 haben!! Ganz wichtig, sonst wird das Fahrzeug wenn ihr Pech habt, als Gestohlen angesehen sein, und es wird bis zum Zertificatsaustellung beschlagnahmt.
3. Ein Überführungskennzeichen um den UK Kennzeichen zu erstzen; Ganz wichtig, und eine Grenzversicherung.

NUR SO WIRD DAS AUTO LEGAL ÜBERFÜHRT, alles andere ist ILLEGAL!
wer denkt ihr könntet das Fahrzeug mit UK Kennzeichen nach Deutschland fahren, es könnte gut gehen wenn ihr kein Unfall, nicht erwischt werden.

Wenn ihr als Gebrauchtwagen Händler unterwegs seid, und das Auto fahren wolltet:-
1. Wenn ihr das Auto vom Händler gekauft haben; müsstet ihr folgende Dokumente für der Zoll abfertigung haben:-
Certificate of Permanent Export
VAT Zertifikat
2. Sicherstellen das ihr den V561 haben!! Ganz wichtig, sonst wird das Fahrzeug wenn ihr Pech habt, als Gestohlen angesehen sein, und es wird bis zum Zertificatsaustellung beschlagnahmt.
3. Rote Nummer

Grüße, falls ihr Fragen habt, bitte per PN.

Steve

Link zum vollständigen Thread (5 Seiten) aus einem TVR Forum: http://www.tvr-forum.de/viewtopic.php?...

so, für alle diejenigen die es interessiert und die den Thread vielleicht über die Suche gefunden haben der Erfahrungsbericht üder meinen persönlichen England-Import...

Letzte Woche Donnerstag die Grenzversicherung abgeschlossen, kann einen Tag vordatiert werden, also ab Freitag - war überhaut gar kein Problem. Gilt 29 Tage.

Montag morgen Flug nach London-Gatwick (gute 50 Euro) , leider mit Verspätung, deswegen Bus nach London Centrum (8 Euro) verpasst. Aaaaber kein Problem, wurde kostenlos umgebucht. (Easyjet und Easybus)

Montag nachmittag sight seeing, tolle Stadt. Übernachtet und mit U-Bahn und Zug zum gekauften Taxi (nochmal knapp 10 Euro).

Den nötigen Papierkram erledigt (Notification of permant Export ist beim Verkäufer geblieben, er hat nachgefragt, das ist so richtig!) Dann ab mit dem Taxi Richtung Fähre (Wagen inklusive 3 Personen für 39,50 Euro). Stau hoch 3! Fähre verpasst! Aaaaber wiederum kein Problem, kostenlos auf eine Fähre später umgebucht!!! Wirklich kulant und problemlos die Engländer.

Habe die Fähre Dover - Dünkirchen genommen. Man fährt zwar zwei Stunden und damit eine hable Stunde länger auf der Fähre im Gegensatz Dover-Calais, aber wenn man in die grobe Richtung Köln muss fährt man dann eh die halbe Stunde länger Richtung Dünkirchen auf dem Land. Also kann man sich 30 Minuten länger ausruhen und hat in der halben Stunde an Land keinen Sprit verfahren. ;-) Zudem ist die Fähre in meinem Falle Dover-Dünkirchen noch 10 Euro günstiger gewesen als es Dover-Calais gewesen wäre. --> dazu Routenplaner checken!

Heute morgen um 3.45 h war ich zuhause. Überfahrt ohne Probleme (ausser dem Stau). Alles im grünen Bereich. Keiner der Polizisten, die unterwegs waren, hat uns angehalten, keiner hat sich für ein britisches Kennzeichen interessiert. Weder in England, noch in Frankreich, Belgien, den Niederlanden oder Deutschland! Selbst die Polizei in Belgien beim Tanken direkt neben uns hat sich nur das Auto aus Interesse und grinsend angeschaut! Heute morgen habe ich schnell für die kommenden Aufgaben im Nachbarort getankt und bin sofort 3x auf das Taxi angesprochen worden.... ;-) Das war der Grund für den Kauf, soll ja Werbung machen das Ding. ;-)

So, wichtig:
Was man sagen muß ist das, dass es wirklich stimmt was bzgl. der Zustandsbeschreibung im Netz steht. Guter Zustand in GB heisst nicht unbeding guter Zustand in D! ;-) Das Taxi ist nicht perfekt aber für mich und für meine Zwecke in jedem Fall ok. Ich hätte vielleicht erwähnt, dass eine grössere Stelle geschweisst werden muß! ;-) Ich bin jedenfalls nicht mit allzuhohen Erwartungen an die Sache herangegangen, dann wird man auch nicht enttäuscht. Das Einzige was mich im nachhinein ärgert ist, dass der Verkäufer vor dem Verkauf angegeben hat, dass die Reifen neu sind. Da er sonst alles das gemacht hat, was er gesagt hat, habe ich dieses vor Ort nicht überprüft - ich ging davon aus, dass das dann so ist. Schliesslich gab es in dem Auto so diverse Schalter, die erklärt und ausprobiert werden mussten, da habe ich die Kontrolle der Reifen schlichtweg und ganz einfach vergessen. ;-) Fakt ist nun hier zu Hause vor Ort, die Reifen müssen definitiv neu! Das ist natürlich mein Fehler, und soll euch anregen alles vor Ort genau zu überprüfen obs denn auch so ist - auch dann wenn alles vorher Besprochene genauso eingehalten wurde und so war! ;-) Ich jedenfalls nehme es sportlich! Mein Fehler halt... ;-)

So war es bei mir - das Geschriebene soll aber bitte nur einen Erfahrungsbericht darstellen - keinesfalls DER Leitfaden "So wirds gemacht" sein! Nicht, dass jemand kommt und sagt... Du hast doch gesagt....

Ich würde es jederzeit wieder genauso machen und ich glaube ehrlich gesagt, ich habe es nicht das letzte Mal gemacht! ;-)

Ich hatte übrigens noch zusätzlich Kurzzeitkennzeichen im Rucksack. Aber nur weil mein Kumpel zufällig am Samstag seinen Z3 Coupé abgeholt hat und ich dann seine Schilder sicherheitshalber eingepackt hatte (Ja ich weiss, bitte keine Kommentar diesbezüglich! Schein war nicht auf den Zetti ausgefüllt, falls jetzt ein Schlaumeier kommt!)

Noch eine Bemerkung. Groß rumfahren, trotz neuer MOT von gestern morgen, 29 Tagen Grenzversicherung und in England bezahlter Tax bis Ende August ist nicht! Man begeht als Deutscher mit Auto das im Ausland privat gemeldet ist - trotz wie gesagt dort entrichteter Steuer - Hinterziehung derselbigen! Also werde ich mich auf TÜV und wichtige Fahrten (wie heute morgen schnell Tanken, und das nur weil der Eimer wirklich rappelleer war!) beschränken!

Jetzt kommt die Hörde "Deutscher TÜV"! ;-)

Gruß

Jörg

Hi everyone!

Tut mir echt leid wenn ich diesen alten Beitrag nochmal aufwärme aber er scheint mir von allen anderen am hilfreichsten wenn es um den Auto Import aus UK geht. Lange Rede kurzer Sinn, ich studiere bereits seit 3 Jahren in England und habe daher auch quasi einen Wohnsitz, aber trotzdem noch ziemlich kompliziert, daher messe ich dem auch nicht viel Wertung bei. Mein letztes Jahr Uni fängt jetzt an und wollte mir innerhalb des nächsten halben Jahres einen Gebrauchtwagen zulegen, ihn aber wegen zahlreicher Gründe (Einfachheit, Kosteneinsparungen in Versicherung, Steuern etc.) in Deutschland zulassen und versichern. Es handelt sich um einen gebrauchten Golf IV also keine große Sache mit Umrüstung auf Linksverkehr. Ich habe wirklich den Thread von vorne bis hinten gelesen aber mir bleiben immer noch die ein oder andere Frage..

1.) Was ist nun eigentlich der legale Weg?

So wie es aussieht gibt es nun wirklich keine Überfuhrungskennzeichen in UK. Der legale (in der UK) Weg ist also wirklich den Abschnitt des Permanent Exports im V5C ausfüllen zulassen und ihn damit zum Export anmelden. Damit verschwindet die MOT und Tax Gültigkeit - also dürfte man ihn ja mit den Plates/Nummernschildern nicht mehr fahren. ABER - Kurzzeitkennzeichen ranzuschrauben und damit fahren wäre ja quasi eine Fremdenzulassung und damit unzulässig. Was ist nun aber wenn man dieses Teil ausfüllt, und ihn noch am gleichen Tag zu Fähre fährt bevor den Schnipsel überhaupt den Weg zur DVLA findet - dann dürft es doch keinen Stress geben, ich mein wenn die Plates gechecked werden sind sie immerhin noch angemeldet .. ? Oder ist das dann im Kaufvertrag vermerkt dass das Auto zum Permanent Export bestimmt wird? Ist es denn so wichtig diesen Permanent Export dingsbums auszufüllen oder führt da kein Weg dran vorbei?
So - wenn man dann auf der anderen Seite des Teiches ist, UK Plates dranlassen oder auf Kurzzeitkennzeichen umrüsten?

2.) Versicherung

Es scheint das diese Grenzversicherung des ADACs die beste Lösung zu sein scheint - das gilt dann als die sozusagene temporäre Versicherung für den Transport?

3.) TÜV und Zulassung

Mal angenommen man fühlt den Permanent Export dingsbums nicht aus ... kriegt man dann irgendwelche Probleme mit der Zulassung in Deutschland oder interessiert es die nicht? Außerdem, wenn man aus Gründen der Zulassung und Umrüstung das Auto hier bewegen muss, reichen die englischen Kennzeichen oder ist das rechtswidrig?

4.) Danke 🙂

Danke schon im Vorraus für eure erfahrene Hilfe, ich weiß dass viele von euch Sagen dass man sich da nicht all zu stressen lassen sollte mit der Bürokratie, versuche aber nur den besten Weg zu finden und falls was schief läuft vorbereitet zu sein.

Cheers🙂
Fabian

@ Fabian:

Zu 1)

Der legale Weg ist, den Abschnitt des Permanent Exports im V5C auszufüllen. Dieser Abschnitt gilt allerdings in erster Linie für den Verkäufer als Verkaufsnachweis. Wahrscheinlich benötigst Du nicht mehr als max. 2 Tage für den Weg nach Deutschland.

Schlage Deinem Verkäufer vor, den genannten Abschitt entweder 2 Tage später auszufüllen, oder den Wisch aus Deutschland zur DVLA zu senden. Persönlich hatte ich nie Probleme damit. Meine Verkäufer waren dazu in der Regel bereit (wenn es sie überhaupt interessierte).

Zu 2)
In der Grenzversicherung musst Du angeben ab wann die Versicherung gültig ist (Startdatum der Versicherung). Der Versicherung ist es dabei egal, wo sich das Fahrzeug an diesem Tage befindet, solange es der EU-Raum ist. Bekanntermassen ist England, neben den Ländern durch die Du ggfs nach Deutschland fährst, sprich Frankreich,. Belgien, Holland), EU Land. Also, kein rechtliches Problem, mit dieser Versicherung das Fahrzeug nach Deutschland zu überführen. Das Ganze erfolgt mit den englischen Kennzeichen.

Als "in England lebender" weißt Du sicherlich, daß Kennzeichen ein ganzen Fahrzeugleben am Fahrzeug bleiben, anders als in Deutschland, wo man bei jedem Verkauf ein neues Kennzeichen erhält, insbesondere, wenn man den Zulassungsbezirk wechselt.

Zu 3)
Das Teil hat in Deutschland noch niemand interessiert. Zur Erinnerung: Ich habe in den vergangenen 4 Jahren über 20 PKW importiert. Einzig einen Kaufvertrag hätten die meisten Zulassungsstellen bei der Fahrzeulassung gerne gesehen. Den TÜV interessiert die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges, nicht die Eigentumsverhältnisse.

Bis dann

OUZO

Hallo, das ist ja schon lange her, hoffentlich erreicht dich diese mail noch.
Meine große Frage zu deiner Autoüberführung aus England ist:
Wie hast du das Straßenverkehrsamt dazu gekriegt, die ohne die Autopapiere das Überführungskennzeichen auszustellen?

Schöne Grüße und danke für eine Antwort

Ulrich

@ Ulrich

Du benötigst kein Überführungskennzeichen.

In England bleiben die Kennzeichen am Fahrzeug, sind sozusagen Bestandteil des Fahrzeuges.

Losgelöst davon benötigst Du, zumiondest bei meiner örtlichen Zulassungsstelle, keine KfZ-Unterlagen, um ein Überführungskennzeichen zu erhalten. Einzig einen Versicherungsnachweis und Bargeld.

OUZO

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