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Phaeton-Tacho

Themenstarteram 13. Oktober 2008 um 20:03

Jüngst wurde an einem verunfallten Phaeton von den Behörden die Geschwindigkeit zum Unfallzeitpunkt aufs km/h genau rekonstruiert. Wie geht das? Könnte es im Tacho oder in einem Steuergerät und vielleicht nicht nur im Phaeton eine Art undokumentierten Fahrtenschreiber geben? Der Umstand, dass die Geschwindigkeit auf ein km/h genau angegeben werden konnte, lässt mich daran zweifeln, dass dieser nur einfach von einer festgeklemmten Tachonadel an der viel zu ungenau ablesbaren Skala abgelesen worden sein könnte.

Bitte nicht wieder politisieren oder das Thema sperren, mich interessiert hier AUSSCHLIESSLICH der technische Aspekt.

Gruß

kleinermars

Beste Antwort im Thema

Es geht mir nur um Tatsache , ob da "wissentlich " und mit Einverständniss des Fahrers daten "geloggt" werden , oder ob da verdeckt Daten geloggt werden , über dessen Umfang und Ausmaß sich ausgeschwiegen wird.

Ich werde zumindestes eine offizielle Anfrage bei VW stellen , über Art , Umfang , Zeitfenster der geloggten Daten , - und wo wohl der Hinweis von VW an mich getätigt wurde , bei dem ich auf die Datenspeicherung hingewiesen werde.

dsu

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Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser

http://www.welt.de/.../...g-Haider-und-das-Geheimnis-der-Zahl-142.html

Da schau her! Ein paar Details sind vielleicht etwas abgeschwächt, aber das Prinzip wurde offengelegt.

Genaueres wird es offiziell nie geben, aber trotzdem sehr aufschlußreich :rolleyes:

Grüße,

Günni ;)

am 14. Oktober 2008 um 22:07

142: Glaube nicht.

Wenn ein Fahrzeug entweder auf Bodem mit wenig Reibung oder sogar im Luft ist, haben die Raeden keinen Haftung. Wenn in dem Moment Gas gegeben wird, dan geht die Drehzahl hoch, geht die Tacho hoch, aber ohne das die reale Geschwindigkeit hoeher wird. Die Registrierung vom Geschwindigkeit zeigt aber hohe Werte.

Kann so etwas passiert sein ? Ja sicher, wenn der Fahrer beim ueberholen richtig Gass gegeben hat (da er ja kurz vor eine Kurve war), Fahrzeug ein bisschen instabiel wird, aber man eilig ist, ist es gar nicht so einfach sein Gassfuss soweit zurueck zu siehen bis es vielleicht einen kleinen Verzogerung gibt. Vom Vollgass bis neutrale gleichmaessige Geschwindigkeit, ist eine lange strecke fuer den Gassfuss, besonders wenn man sein Fahrzeug erst kurz (3 Monaten) hat und vielleicht meistens gefahren wird.

Sogar beim ersten auffahren auf die Erdzaun wird man heftig nach vorne geworfen und es ist sogar sehr gut vorstelbar das man genau in dem Moment vom Aufprall mit seinen Fuss voll aufs Gass geht.

Wenn die Ueberhohlte Dame tatsaechlich mit 142 (oder mehr) ueberholt ist, wurde die Dame sich das fuer 100% als extreem hoher Geschwindigkeit erinnern. Davon ist im Presse noch vom Statsanwalt Melding gemacht. Wurde selber nur mit einen Porsche oder aehnliches Fahrzeug und nur auf trockene Fahrbahn auf eine solche Strecke so schnell fahren. Nicht mit einen Phaeton-Komfort-Limo, geht einfach nicht.

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser

Wenn das wirklich so zuträfe was ihr da oben alles so schreibt , dann halte ich das gelinde gesagt für einen "ziemlich korpulenten Köter".

Nur mal so zu Bedenken gebe:

Die sogenannte "Unfall- Black Box" , die zwischenzeitlich mal von der Politik gefordert wurde , wurde wegen eklatanter datenschutzrechtlicher Einwände nicht weiter propagiert. Und das m.E. zurecht. Dort sollte auch übrigens nur abgespeichert werden , ob das Blinklicht getätigt wurde oder ob die Bremse "aktiv" war. Und noch nichtmal dafür war eine rechtliche Basis zu finden.....

Ich bin der Meinung , das in der Betriebsanleitung des Phaetons dem Benutzer schon klar gemacht werden sollte , das da "irgendwo" durch eine Hersteller-Hintertüre" ein Datenlogger Fahrdaten mitspeichert . Auch würde ich jetzt gerne wissen , was da alles noch so zusätzlich aufgezeichnet wird.

dsu

Ich weiss nicht ob ich das will,

gehoerst du nicht auch, wie wir alle, zu denen die immer schneller fahren als erlaubt?

Wird dann jeder unfall grob fahrlaessig sein in zukunft?

Ich zumindest gerate nicht umbedingt in panik wenn die tachnonadel mal auf 90 rutscht bei erlaubten 80. Nur was ist wenn dann der PKW vor mir seine raeder vom dach verliert? Schauen die dann blackbox und sagen ha, das sind die 3 meter bremsweg die dir gefehlt haben, vergiss deine vollkaskso?

Es gibt irgendwo im norden (kann sein es war schweden) eine vollueberwachung fuer fahranfaenger.

Die ist freiwillig, das geht mit GPS und datenabgleich und senkt die versicherungspraemie.

Auf den ersten blick keine schlechte idee, aber ein komischer beigeschmack bleibt.

(die kontrolieren dann tatsaechlich geschwindigkeitsueberschreitungen mit hilfe von karten und gps)

willy

 

Du hast Recht. Mir ist auch noch ein Fall erinnerlich, wo die BlackBoxAufzeichnung zum Nachteil des Besitzers gereicht hat.

Aber da wir in Deutschland immer zur Überreaktion neigen, wird diese Box bald Pflicht. Man kann sie dann über den Mobilfunkchip der Motorsteuerung (BMW) auslesen und hätte dann die Terroristen wieder sehr verärgert.

peso

 

Es geht mir nur um Tatsache , ob da "wissentlich " und mit Einverständniss des Fahrers daten "geloggt" werden , oder ob da verdeckt Daten geloggt werden , über dessen Umfang und Ausmaß sich ausgeschwiegen wird.

Ich werde zumindestes eine offizielle Anfrage bei VW stellen , über Art , Umfang , Zeitfenster der geloggten Daten , - und wo wohl der Hinweis von VW an mich getätigt wurde , bei dem ich auf die Datenspeicherung hingewiesen werde.

dsu

Mache doch mal diese Anfragen und frage, welche elektronischen Vorgänge im Fahrzeug erfasst werden. Bei LKW ist es zumindest bei MB so, dass die von außen auf den Fehlerspeicher zugreifen können.

Das gab es im Übrigen auch schon beim alten W211 mit Festeinbau.

peso

Das ist mir völlig egal , was Mercedes oder "die Anderen" machen.

Wir halten fest:

1. Blackboxen mit Fahrdatenlogg durften generell aus datenschutzrechtlichen Gründen NICHT im Serienautomobilbau eingesetzt werden.

2. Der freiwillige Einbau von BlackBoxes ist erlaubt und kann im Positiven zu verminderten Versicherungsgebüren führen , zu defensiverem Verkehrsverhalten führen...etc.....

3. Der Phaeton loggt ( scheinbar generell ) Fahrdaten in unbekanntem Ausmaß eines unbekannten Zeitfensters mit unbekannten Informationsinhalten. ( auch chronologisch zurückgelegte Wege übers Navi ?? ) (( extremes Beispiel ))

4. Ich habe keine Stelle in der Betriebsanleitung, Kaufvertrag, Kleingedrucktes etc.... gefunden , wo ich auf diesen Passus hingewiesen werde.

 

dsu

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser

Das ist mir völlig egal , was Mercedes oder "die Anderen" machen.

Wir halten fest:

1. Blackboxen mit Fahrdatenlogg durften generell aus datenschutzrechtlichen Gründen NICHT im Serienautomobilbau eingesetzt werden.

2. Der freiwillige Einbau von BlackBoxes ist erlaubt und kann im Positiven zu verminderten Versicherungsgebüren führen , zu defensiverem Verkehrsverhalten führen...etc.....

3. Der Phaeton loggt ( scheinbar generell ) Fahrdaten in unbekanntem Ausmaß eines unbekannten Zeitfensters mit unbekannten Informationsinhalten. ( auch chronologisch zurückgelegte Wege übers Navi ?? ) (( extremes Beispiel ))

4. Ich habe keine Stelle in der Betriebsanleitung, Kaufvertrag, Kleingedrucktes etc.... gefunden , wo ich auf diesen Passus hingewiesen werde.

 

dsu

Dem stimme ich in vollem Umfang zu. Was nun?

Und hier ein Auzzug aus der FAZ von Mai 2008 als Ergebnis auf diesen Vorstoß:

http://www.autobild.de/artikel/unfalldatenspeicher_587738.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Unfalldatenspeicher

"Kritiker fürchten allerdings, dass gespeicherte Daten auch für normale Polizeikontrollen genutzt werden könnten, etwa zur Geschwindigkeitskontrolle. Doch nur unter bestimmten Umständen kann oder muss man den Beamten den Zugriff gewähren, denn niemand muss sich selbst belasten. Nur bei einer Straftat kann das Gericht das Auslesen vom Datenspeicher anordnen. Nach der Empfehlung des Verkehrsgerichttages soll ein Gesetz die verbleibende Rechtsunsicherheit beseitigen und auch klar regeln, wer Zugriff auf die Daten haben darf.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz fordert eine garantierte Begrenzung der Speicherzeit. Erst dann sieht er grundsätzlich keine Bedenken gegen UDS. Momentan dürfen die Automobilhersteller nach geltendem Recht jedoch keine Unfalldaten abspeichern, so der Verkehrsgerichttag."

http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/660.html

( hier wird jedoch von Informationsweiterleitungen per GPS/Telefonnetz ausgegangen )

am 15. Oktober 2008 um 21:33

Jetzt ist mir auch klar, weshalb so wenige Veyrons verkauft werden. Der zeichnet alles auf und schickt das auch noch gleich selber an den Hersteller!

Mein erstes Auto war ein Golf I, das waren noch Zeiten ohne Aufzeichnung...

Nüchterne Grüsse

am 16. Oktober 2008 um 7:42

na, da muss ich mich dann auch mal mit ein wenig Provokation melden.

Im Phaeton werden keine Daten aufgezeichnet!!, Durch die Technik sind eben einige Daten einfach da, damit der ganze Wagen funktioniert. Wenn dann ein Unfall passiert, gehen die eben nicht immer verloren. Das war auch schon bei analogen Tachos so: die sind dann eben stehen geblieben. Wer hat sich denn da über mangelnden Datenschutz aufgeregt?

Und dann dreht die Sache doch mal rum. Was ist, wenn Dein Kind von einem Raser totgefahren wird und der überlebt und sagt er war ganz langsam. Da wärest Du wohl froh, wenn du das Gegenteil beweisen könntest. Es hat alles 2 Seiten.

Und wer Gesetze bricht oder Vorschriften missachtet, handelt falsch! Wieso wollen wir immer selber bestimmen was wir dürfen, aber die Anderen sollen sich gefälligst an die Regeln halten.

Dann müssten bitte auch alle Alarmanlagen und Einbruchsicherungen abgeschafft werden. Denn auch die greifen ja in die Privatsphäre der Täter ein. Das gilt dann auch für Alkoholmissbrauch, wieso darf der denn nach einem Unfall nachgewiesen werden?

Wenn etwas verboten ist, ist das Erwischtwerden nicht der Fehler, sondern die Tat an sich.

Denkt mal drüber nach, Gruß Sugu

Zitat:

Original geschrieben von sugulu

na, da muss ich mich dann auch mal mit ein wenig Provokation melden.

Im Phaeton werden keine Daten aufgezeichnet!!, Durch die Technik sind eben einige Daten einfach da, damit der ganze Wagen funktioniert. Wenn dann ein Unfall passiert, gehen die eben nicht immer verloren. Das war auch schon bei analogen Tachos so: die sind dann eben stehen geblieben. Wer hat sich denn da über mangelnden Datenschutz aufgeregt?

Und dann dreht die Sache doch mal rum. Was ist, wenn Dein Kind von einem Raser totgefahren wird und der überlebt und sagt er war ganz langsam. Da wärest Du wohl froh, wenn du das Gegenteil beweisen könntest. Es hat alles 2 Seiten.

Und wer Gesetze bricht oder Vorschriften missachtet, handelt falsch! Wieso wollen wir immer selber bestimmen was wir dürfen, aber die Anderen sollen sich gefälligst an die Regeln halten.

Dann müssten bitte auch alle Alarmanlagen und Einbruchsicherungen abgeschafft werden. Denn auch die greifen ja in die Privatsphäre der Täter ein. Das gilt dann auch für Alkoholmissbrauch, wieso darf der denn nach einem Unfall nachgewiesen werden?

Wenn etwas verboten ist, ist das Erwischtwerden nicht der Fehler, sondern die Tat an sich.

Denkt mal drüber nach, Gruß Sugu

Ich habe darueber nachgedacht und finde es nach wie vor furchtbar.

Von wegen kind umfahren, wenn du das naechste mal auto faehrst dann achte mal darauf wie oft du innerhalb der limits bist respektive nicht.

Du wirst dich wundern, da bin ich sicher.

Und versuch mal ganz bewusst einen km spielstr zu fahren ohne ueberschreitung, also nicht knapp 10km sondern wirklich schritt. Berichte mal davon, bin ich schon gespannt.

willy

Zitat:

Original geschrieben von sugulu

na, da muss ich mich dann auch mal mit ein wenig Provokation melden.

Im Phaeton werden keine Daten aufgezeichnet!!, Durch die Technik sind eben einige Daten einfach da, damit der ganze Wagen funktioniert. Wenn dann ein Unfall passiert, gehen die eben nicht immer verloren. Das war auch schon bei analogen Tachos so: die sind dann eben stehen geblieben. Wer hat sich denn da über mangelnden Datenschutz aufgeregt?

Und dann dreht die Sache doch mal rum. Was ist, wenn Dein Kind von einem Raser totgefahren wird und der überlebt und sagt er war ganz langsam. Da wärest Du wohl froh, wenn du das Gegenteil beweisen könntest. Es hat alles 2 Seiten.

Und wer Gesetze bricht oder Vorschriften missachtet, handelt falsch! Wieso wollen wir immer selber bestimmen was wir dürfen, aber die Anderen sollen sich gefälligst an die Regeln halten.

Dann müssten bitte auch alle Alarmanlagen und Einbruchsicherungen abgeschafft werden. Denn auch die greifen ja in die Privatsphäre der Täter ein. Das gilt dann auch für Alkoholmissbrauch, wieso darf der denn nach einem Unfall nachgewiesen werden?

Wenn etwas verboten ist, ist das Erwischtwerden nicht der Fehler, sondern die Tat an sich.

Denkt mal drüber nach, Gruß Sugu

In der tat ein provokantes Statement - leider aber auch völlig unsachlich; leider.

Wenn Du einen Kirchturm umfährst, bleibt die Uhr wohl auch in dem Moment stehen; das sind eben Situationen von höherer Gewalt - so ist das auch bei der Tachowelle, die bekanntlich nicht im Fahrzeug montiert wurde, um die Geschwindigkeit dauerhaft aufzuzeichnen. Sollte es aber Elektronik geben, die OHNE WISSEN DES EIGNERS Dinge für Dritte auswertbar mitschreibt, dann verstöst das meines Wissens gegen geltendes deutsches Recht (vergl. Blackbox). Lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Auch die Alarmanlage wäre natürlich zu beanstanden, wenn Sie mit der Raumüberwachung z.B. ohne Wissen der Eigner im Schlafzimmer akutsiche oder optische Signale mitschneidet! Hallo? Was hat das mit einem Einbrecher zu tun, zu dessen Abwehr diese Anlage installiert ist? Wirklich totaler Blödsinn.

Auch die Kindergeschichte hat einen wesentlichen Haken: Wir leben nicht in einem Überwachungsstaat, dagegen gibt es mit dem BDSG extra Gesetze und das ist auch sehr gut so. Aber nehmen wir doch mal an, dass das Auto tatsächlich Schritt-Tempo gefahren ist und mit Hilfe des Gerätes könnte das nachgewiesen werden, dann wäre der Fahrer super fein raus; dann hat zweifelsfrei das Kind und dessen Eltern die A-Karte.

In einem Punkt stimme ich zu: Es gibt immer mindestens zwei Seiten!

Alles außer dem Dreieck hat seine zwei Seiten (Frieda Bäsler)

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/kinder_unter_10.php

Zitat:

Original geschrieben von f456

Zitat:

Original geschrieben von sugulu

na, da muss ich mich dann auch mal mit ein wenig Provokation melden.

Im Phaeton werden keine Daten aufgezeichnet!!, Durch die Technik sind eben einige Daten einfach da, damit der ganze Wagen funktioniert. Wenn dann ein Unfall passiert, gehen die eben nicht immer verloren. Das war auch schon bei analogen Tachos so: die sind dann eben stehen geblieben. Wer hat sich denn da über mangelnden Datenschutz aufgeregt?

Und dann dreht die Sache doch mal rum. Was ist, wenn Dein Kind von einem Raser totgefahren wird und der überlebt und sagt er war ganz langsam. Da wärest Du wohl froh, wenn du das Gegenteil beweisen könntest. Es hat alles 2 Seiten.

Und wer Gesetze bricht oder Vorschriften missachtet, handelt falsch! Wieso wollen wir immer selber bestimmen was wir dürfen, aber die Anderen sollen sich gefälligst an die Regeln halten.

Dann müssten bitte auch alle Alarmanlagen und Einbruchsicherungen abgeschafft werden. Denn auch die greifen ja in die Privatsphäre der Täter ein. Das gilt dann auch für Alkoholmissbrauch, wieso darf der denn nach einem Unfall nachgewiesen werden?

Wenn etwas verboten ist, ist das Erwischtwerden nicht der Fehler, sondern die Tat an sich.

Denkt mal drüber nach, Gruß Sugu

In der tat ein provokantes Statement - leider aber auch völlig unsachlich; leider.

Wenn Du einen Kirchturm umfährst, bleibt die Uhr wohl auch in dem Moment stehen; das sind eben Situationen von höherer Gewalt - so ist das auch bei der Tachowelle, die bekanntlich nicht im Fahrzeug montiert wurde, um die Geschwindigkeit dauerhaft aufzuzeichnen. Sollte es aber Elektronik geben, die OHNE WISSEN DES EIGNERS Dinge für Dritte auswertbar mitschreibt, dann verstöst das meines Wissens gegen geltendes deutsches Recht (vergl. Blackbox). Lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Auch die Alarmanlage wäre natürlich zu beanstanden, wenn Sie mit der Raumüberwachung z.B. ohne Wissen der Eigner im Schlafzimmer akutsiche oder optische Signale mitschneidet! Hallo? Was hat das mit einem Einbrecher zu tun, zu dessen Abwehr diese Anlage installiert ist? Wirklich totaler Blödsinn.

Auch die Kindergeschichte hat einen wesentlichen Haken: Wir leben nicht in einem Überwachungsstaat, dagegen gibt es mit dem BDSG extra Gesetze und das ist auch sehr gut so. Aber nehmen wir doch mal an, dass das Auto tatsächlich Schritt-Tempo gefahren ist und mit Hilfe des Gerätes könnte das nachgewiesen werden, dann wäre der Fahrer super fein raus; dann hat zweifelsfrei das Kind und dessen Eltern die A-Karte.

In einem Punkt stimme ich zu: Es gibt immer mindestens zwei Seiten!

DANKE FÜR DEN BEITRAG @f456.

Denn nicht alles , was hinkt , ist ein schlechter Vergleich.....

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