Petition zur Änderung der StVo
Bekanntlich dürfen LKW auf Landstraßen nach §3 StVO nur 60 km/h fahren. Meiner Meinung nach macht diese Regelung keinen Sinn und ist hinsichtlich der Verkehrssicherheit kontraproduktiv. Ich habe daher eine Petition in den Bundestag eingereicht, die eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h fordert. Wer der gleichen Meinung ist, darf gerne mitzeichnen.
https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_42989.nc.html
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das gilt aber nur für LKW über 7,5 t zGG.Zitat:
Original geschrieben von alexauto321
Bekanntlich dürfen LKW auf Landstraßen nach §3 StVO nur 60 km/h fahren.
Danke Drahkke, danke!
Was wären wir nur ohne User wie dich.
62 Antworten
Und wo ist das Problem mit dieser "mehr als 60 km/h" Geschwindigkeit (die nichtmal gefahren werden muß oder der "nur 60 km/h" Geschwindigkeit?
Fühlst du dich dabei unwohl weil du normalerweise nicht damit rechnest und wenn du darüber nachdenkst vielleicht deinen Fahrstil überdenken müßtest?
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und wo ist das Problem mit dieser "mehr als 60 km/h" Geschwindigkeit (die nichtmal gefahren werden muß oder der "nur 60 km/h" Geschwindigkeit?Fühlst du dich dabei unwohl weil du normalerweise nicht damit rechnest und wenn du darüber nachdenkst vielleicht deinen Fahrstil überdenken müßtest?
Bei der ersten Frage, kann ich aufgrund der mangelhaften Grammatik, leider nur schwer erahnen was deine Fragestellung an mich ist. Ich versuche trotzdem eine Antwort. Sollte ich deine Frage nicht richtig erahnt habe, kannst du sie mir gerne in deiner Muttersprache stellen, sofern sie Englisch, Franzöisch oder Spanisch ist.
Auf deutschen Autobahnen gilt eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60km/h. Das stand hier aber nie zur Diskussion.
Auf der BAB gilt ferner für eine Reihe von Fahrzeugen auch unter günstigsten Witterungs- und Straßenverhältnissen eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Ich empfinde diese zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen als zu gering.
Auf deutschen Landstraßen gilt für eine Reihe von Fahrzeugen, darunter LKW > 7,5 t, eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Ich empfinde diese Höchstgeschwindigkeit als zu gering.
In allen europäischen Staaten, ausgenommen Belgien, wurde die Höchstgeschwindigkeit in den letzten Jahrzehnten für die oben genannten Fahrzeuge erhöht. Seitens der Unfallstatistik war das Ergebnis der Geschwindigkeitserhöhung positiv. Wissenschaftlich begründet wurde dies mit der der Abnahme der Differenzgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer untereinander und den daraus entstandenen Effekten z.B. weniger Überholmanöver auf Landstraßen.
Mir ist nicht klar, außer man vermutet politische Gründe, warum für Fahrzeuge in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Geschwindigkeiten gelten sollten. Oder kann mir jemand erklären warum ich mit einem Motorrad mit Anhänger in Deutschland 60 km/h fahren darf und in Frankreich mit dem gleichen Motorrad 130 km/h. Ich dagegen in Frankreich mit dem PKW 130 km/h fahren darf aber ich mit dem gleichen PKW in Deutschland keiner Geschwindigkeitsbeschränkung unterliege?
Du magst die Geschwindigkeit für zu gering halten, ein anderer für richtig, für einen weiteren mag sie noch zu hoch sein.
Sinn und Zweck war und ist es, Güter, soweit wie möglich, von der Strasse zu bekommen.
Alternativen wie Bahn und Binnenschiff sollten und sollen die Güter aufnehmen, den Verteilerverkehr vor Ort soll man mit Transportern und leichten LKW durchführen.
Solange die Bahn konkurrenzlos überteurt ist, kommt die Idee aus dem Jahr 1957 nicht wirklich vorran.
Zudem werden täglich dafür wichtige Strecken stillgelegt und abgebaut.
Jeder nicht voll ausgelastete LKW über 7,49t auf der Straße ist einer zuviel, im Verteilerverkehr erst recht..
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Ich fände Änderung der StVO sinnvoller wenn man sich um Motorräder mit Anhänger auf Autobahnen die nur 60 km/h fahren dürfen engagriert.
Das wird nicht funktionieren, viele Motorradanhänger sind nur einspurig und gebremst sind sie auch nicht.
Man kann froh sein, das man mit einem Motorrad überhaupt einen Anhänger ziehen darf..
Zitat:
Original geschrieben von alexauto321
@Hugaar:
die Geschwindikeitsbeschränkungen beziehen sich auf außerorts.
Und was genau hab ich in dem Post geschrieben auf den du (wahrscheinlich eingehst)?
Aber zurück zu deinem Problem:
Wieso willst du ALLES in der EU allgein geregelt und gleich haben?
Dann musst du noch viel Eingaben machen:
zB:
- Pkw-Maut in D
- allg. Tempolimit in D od. Tempofreigabe in anderen Ländern
...
Wo soll das hinführen?
Da fehlt ne Klammer. Sollte man gramadigalisch gebildet erkennen können. Sonst tuts mir leid, sorry. (ob er erkennt was mir leid tut? - diesmal mit 2 Klammern)
Ansonsten schließ ich mich mal Hugaar an - warum willst du alles gleich haben?
Und warum willst du Verkehrsteilnehmer aussperren von der Autobahn?
Denn das würde mit einer Anhebung der Mindestgeschwindigkeit (die nichtmal gefahren werden muß...) passieren.
Hier nochmal die Frage:
Ist es, weil du nicht mit langsameren Fahrzeugen rechnen willst?
Dir sollte klar sein, daß du ein unbeleuchtetes verunfalltes Fahrzeug quer über der Autobahn nachts erkennen mußt... Und wenn dir das klar ist, dann ist ein langsames Fahrzeug kein Problem mehr.
Wenn wir das ganze mal historisch betrachten, warum es ist wie es ist.
Und zwar von "no Limit" und von "mehr als 60".
Wie war die Situation damals? Was war die normale Höchstgeschwindigkeit eines PKW und wie war die Verkehrsdichte?
Wenn man sich das mal überlegt, dann weiß man hinterher was von den beiden Dingen nicht mehr zeitgemäß ist und mit welcher Lösung man den hohen Geschwindigkeitsunterschied in den Griff kriegt. 😁
Ganz bestimmt nicht indem man von 60+ bis unendlich auf 80 bis unendlich geht. 😉
Und denk doch an die X Millionen Elektroautos die die Kanzlerin sehen will. Die sind oft nicht ganz so schnell (abgeregelt bei 100-150) oder gar langsam (65-100). Definition von "nicht so schnell" und "langsam" mal pauschal so vorgenommen.
Und einige Kleinstwagen.
@Archdusches:
Dann habe ich dich richtig verstanden. Aber es geht mir nicht um die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit, sondern um die Höchstgeschwindigkeit.
Für einige Fahrzeuge gilt auf der Autobahn eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Aber nur für einige.
Ok, die Mindestgeschwindigkeit (eingetragen) bleibt. 🙂
Aber du willst die maximalen 60 für Zugmaschinen mit 2 Hängern, für Motorräder mit Hänger, für Bus mit Hänger (nicht Gepäckanhänger) oder stehenden Fahrgästen weghaben...
Bei Motorrad könnte man vielleicht darüber reden - aber Zugmaschine mit 2 Hängern?
Der Bus mit Anhänger (kein Gepäckanhänger) oder mit stehenden Fahrgästen ist wohl sehr selten.
Wobei der mit Hänger, da könnte man über 80 reden.
Das sind aber minimal Eingriffe, was sollten die bringen?
Wenn man schon andere Laender und die zHg von LKW auf Landstrassen vergleicht, sollte man auch in betracht ziehen das im Ausland meist 80km/h auch fuer PKW gelten. Soll das ganze erfolgreich sein muesste das Tempo der PKW im Gegenzug auf 80 km/h in Deutschland gesenkt werden. Dann eruebrigt sich das gefaehrlichere Ueberholen. Wer will das? Wenige.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Dann eruebrigt sich das gefaehrlichere Ueberholen. Wer will das? Wenige.
Hier, ich 🙂
Allerdings auf Basis einer Lösung wie in den Niederlanden - zweistufig. Kleine Landstraßen 80, Kraftfahrstraßen 80. Ggf. auch über eine andere Kennzeichnung, z.B. schmale ohne Mittelleitlinie reduziert, breitere mit Mittellinie wie bisher.
Die meisten Post hier zeigen aber - leider - in der Diskussion auch dass kaum einer jemals selber einen 40t über Landstraßen gefahren hat. Abgesehen von sehr gut Ausgebauten ist 60 da bei weitem genug, auf dem größten Teil passe ja kaum 2 LKW nebeneinander, da ist im Gegenverkehr teils kaum eine Handbreit zwischen den Spiegeln. Und da sollen die dann am Begrenzer herkacheln? Au Backe. 😰
Genauso wenig Sinn macht ein pauschales Überholverbot für LKW. Da ist dann doch mal ein Mobilkran, langsamer Wohnwagenichhabzeitschleicher, Mopped mit Anhänger und dahinter zig Kilometer LKW an LKW. Da ist nichts mehr mit schneller vorwärtskommen, irgendeiner ist garantiert links mit 100 unterwegs. Langsamer PKW, Bus, Tempo100-Anhängergespann, .... Sinnvoll ist es ggf. zu bestimmten Zeiten oder an Engstellen (Autobahnkreuze) usw.., dazwischen muss es freie Strecken geben wo sich der Verkehr wieder entzerren kann.
Du darfst dabei nicht vergessen das du dann auch nur 80 fahren darfst wenn kein LKW weit und breit ist. Da ist die 100 doch besser wo frei ist und es geht 😉
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Du darfst dabei nicht vergessen das du dann auch nur 80 fahren darfst wenn kein LKW weit und breit ist. Da ist die 100 doch besser wo frei ist und es geht 😉
Hab ich nicht vergessen - aber die Erfahrung und die Unfallstatistik sprechen für eine solche Lösung 😉
Dazu sind Landstraßen viel zu unterschiedlich, von schmal und schlechtem Belag bis Kraftfahrstraßenähnlich. Um nicht überall Schilder hinstellen zu müssen wäre hier eine Unterscheidung in zwei Kategorien mit unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten sicher sinnvoll. Unterscheidung könnte beispielsweise das Vorhandensein einer Mittellinie herangezogen werden, so bräuchte es null neue Schilder - im Gegenteil, da könnte vieles an 70er und 80er Zonen entfallen.
@alexauto321
"Auf deutschen Landstraßen gilt für eine Reihe von Fahrzeugen, darunter LKW > 7,5 t, eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Ich empfinde diese Höchstgeschwindigkeit als zu gering."
Du solltest zumindest den Begriff "Landstraße" einmal aufdröseln: Es gibt Bundesstraßen, die gut ausgebaut sind und auch für LKWs > 7,5 t mehr als 60 km/h zuließen.
Was machen wir dann mit den Staatsstraßen 1., 2., und 3. Ordnung. Willst du diese abklopfen auf die Anzahl ihrer (engen) Kurven? Bedenke: Ja höher du ein Limit setzt, desto höher wird auch das Tempo beim dessen Überschreiten. Der Ansatz muss immer beim dümmsten Benutzer beginnen.😁