Petition zur Änderung der StVo

Bekanntlich dürfen LKW auf Landstraßen nach §3 StVO nur 60 km/h fahren. Meiner Meinung nach macht diese Regelung keinen Sinn und ist hinsichtlich der Verkehrssicherheit kontraproduktiv. Ich habe daher eine Petition in den Bundestag eingereicht, die eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h fordert. Wer der gleichen Meinung ist, darf gerne mitzeichnen.

https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_42989.nc.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von alexauto321


Bekanntlich dürfen LKW auf Landstraßen nach §3 StVO nur 60 km/h fahren.
Das gilt aber nur für LKW über 7,5 t zGG.

Danke Drahkke, danke!

Was wären wir nur ohne User wie dich.

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Mehr als 10 bis 15 min und gestresster Nerven kommen nicht bei raus, wenn man auf rund 200km Bundes- oder Landstrassen, zwischenzeitlich durch einen LKW statt auf 60km/h auf 80km/h, durch einen Trecker auf 25km/h, per Schild auf 70 oder 90km/h incl. Radarfalle abgebremst wird.
Wer meint, Zeit sparen zu können, in dem man schneller voran kommt, riskiert seine eigenen Nerven und strapaziert die anderer, das geht so lange gut, bis es kracht.. Der Gegenwert an Blech- Personenschaden und Verschwendung von Arbeitszeit und Kraftstoff, derer die im Stau dahinter stehen, wird in den 9- 14min nicht verdient. Auch nicht von Vorständen in DAX Unternehmen.

Danke für die rege Beteiligung an der Diskussion. Es hat mich überrascht welch einhellige Meinung hier zur Anhebung der Geschwindigkeit herscht.

Wie sieht es denn mit der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen aus? Glaubt ihr eine Anhebung der Geschwindigkeit von 60 km/h auf 80 km/h würde zu einer Erhöhung oder Minderung der Verkehrssicherheit führen? Mir persönlich wäre unwohl mit nur 60 km/h über die Autobahn zu fahren.

Also hier in der Gegend fahren die LKW einer Spedition seit einiger Zeit auf der Landstraße genau 60 km/h, weil sie - so habe ich zumindest gehört- über GPS mit der Zentrale verbunden sind und dort keine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit geduldt ist.

Wie würde denn eine, momentan politisch geplante, Angleichung der europäischen Tempolimits eurer Meinung nach Aussehen? Herabsetzung der Geschwindigkeit in allen euopäischen Ländern auf die 60 km/ h, die in Deutschland und Belgien gelten?

Zu mir persönlich:
Ich habe kein LKW-Führerschein und fahre hauptsächlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn ich mit dem Auto fahre, dann eher gemütlich, also Landstraße zwischen 80-90 km/h und auf der Autobahn maximal 120 km/h. Ich bin also nicht der typische Raser.

Zitat:

Original geschrieben von alexauto321


Wie sieht es denn mit der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen aus? Glaubt ihr eine Anhebung der Geschwindigkeit von 60 km/h auf 80 km/h würde zu einer Erhöhung oder Minderung der Verkehrssicherheit führen? Mir persönlich wäre unwohl mit nur 60 km/h über die Autobahn zu fahren.

Auf der Autobahn liegt die Höchstgeschwindigkeit für LKW über 7,5 t zGG bereits bei 80 km/h.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von alexauto321


Wie sieht es denn mit der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen aus? Glaubt ihr eine Anhebung der Geschwindigkeit von 60 km/h auf 80 km/h würde zu einer Erhöhung oder Minderung der Verkehrssicherheit führen? Mir persönlich wäre unwohl mit nur 60 km/h über die Autobahn zu fahren.
Auf der Autobahn liegt die Höchstgeschwindigkeit für LKW über 7,5 t zGG bereits bei 80 km/h.

Aber nicht für:

- Krafträder mit Anhänger und selbstf. Arbeitsm. mit Hänger

- Zugmaschinen mit zwei Hängern

- Busse mit Hänger oder mit stehenden Fahrgästen

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Wer überwacht und ahndet das und wer fährt auf der Autobahn 60? Egal mit welchem Fahrzeug (zumindest denjenigen, die Bauartbedingt die 80 schaffen)?

Ich habe noch nie ein Motorrad mit Anhänger auf der Autobahn gesehen, Schlepper mit 2 Anhängern auch nicht, aber Trikes mit Wohnanhängern und die sind mit 80 bzw 100km/h unterwegs.
Busse mit Personen im Anhänger wird man nicht auf Autobahnen sehen.

Zitat:

Original geschrieben von alexauto321


Zu mir persönlich:
Ich habe kein LKW-Führerschein und fahre hauptsächlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn ich mit dem Auto fahre, dann eher gemütlich, also Landstraße zwischen 80-90 km/h und auf der Autobahn maximal 120 km/h. Ich bin also nicht der typische Raser.

Ich habe mir gerade die Petition und besonders ihre Begründung einmal durchgelesen und bedauere die Leute, die sich von Berufs wegen mit solchen Dingen befassen müssen. 🙄

Einer bummelt gerne mit 80-90 km/h über die Landstraße und stört sich daran, dass die LKW dort in seiner Gegend nur 60 km/h schnell fahren. Er traut sich nicht, die LKW zu überholen und fordert statt dessen in einer Petition an den Deutschen Bundestag, dass auch LKW "seine" Geschwindigkeit fahren dürfen.
Als Begründung wird angeführt, dass es ja in anderen Ländern auch so ist.

Ich kann nur hoffen, dass diese Petition in ihrer eingereichten Form ganz schnell den Weg in die Rundablage findet.

Zitat:

Original geschrieben von alexauto321



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Auf der Autobahn liegt die Höchstgeschwindigkeit für LKW über 7,5 t zGG bereits bei 80 km/h.
Aber nicht für:
- Krafträder mit Anhänger und selbstf. Arbeitsm. mit Hänger
- Zugmaschinen mit zwei Hängern
- Busse mit Hänger oder mit stehenden Fahrgästen

Das har rein garnichts mit der zulässigen Geschwindigeit zu tun, hier handelt es sich um eine Geschwindigkeit aufgrund der Bauart des Fahrzeuges. Busse mit Anhänger dürfen 80 km/h fahren

Es geht hier nicht um die StVO sondern um die StVZO

Krafträder mit Anhänger dürfen ebenfalls 80 km/h fahren

Steht alles hier, habe aber echt kein Bock dir das alles rauszusuchen

www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von alexauto321


Aber nicht für:
- Krafträder mit Anhänger und selbstf. Arbeitsm. mit Hänger
- Zugmaschinen mit zwei Hängern
- Busse mit Hänger oder mit stehenden Fahrgästen

Das har rein garnichts mit der zulässigen Geschwindigeit zu tun, hier handelt es sich um eine Geschwindigkeit aufgrund der Bauart des Fahrzeuges. Busse mit Anhänger dürfen 80 km/h fahren

Es geht hier nicht um die StVO sondern um die StVZO

Krafträder mit Anhänger dürfen ebenfalls 80 km/h fahren

Steht alles hier, habe aber echt kein Bock dir das alles rauszusuchen

www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

Ich versteh dich nicht.

Meine Petition beschäftigt sich mit dem § 3 der StVO. Daraus geht eindeutig hervor, dass Krafträder mit Anhänger auf der Autobahn nur 60 km/h fahren dürfen.

§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1.
innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2.
außerhalb geschlossener Ortschaften

a)
für

aa)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb)
Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc)
Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd)
Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,

80 km/h,
b)
für

aa)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb)
alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc)
Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,

60 km/h,
c)
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

Zitat:

Original geschrieben von alexauto321



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Auf der Autobahn liegt die Höchstgeschwindigkeit für LKW über 7,5 t zGG bereits bei 80 km/h.
Aber nicht für:
- Krafträder mit Anhänger und selbstf. Arbeitsm. mit Hänger
- Zugmaschinen mit zwei Hängern
- Busse mit Hänger oder mit stehenden Fahrgästen

Krafträder mit Anhängern habe ich noch nicht gefahren. Wenn die Fahrphysik das hergibt, hätte ich da nichts gegen 80.

SAM: Da denke ich vor allem an große Kräne. Wenn die mit 60 auf der BAB unterwegs sind, scheint es mir insgesamt sicherer, als wenn die sich über Landstraßen und damit durch geschlossene Ortschaften quälen.

Dito für den Rest Deiner Aufzählung.

Was ich zu bedenken gebe: Wenn nur noch Fahrzeuge mit einer zHG von 80 auf der BAB erlaubt sind, rechnen noch weniger VT mit langsameren Fahrzeugen. Aber eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht. Im Gegenteil: Bei Regen / Schnee / Nebel etc. ist ein geringeres Tempo mitunter vorgeschrieben. Von daher sehe ich da sogar eine Erhöhung der Unfallgefahr.

Zitat:

Original geschrieben von nurleser


Wer überwacht und ahndet das und wer fährt auf der Autobahn 60? Egal mit welchem Fahrzeug (zumindest denjenigen, die Bauartbedingt die 80 schaffen)?

Da gibt es nichts zu ahnden...

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Ich habe noch nie ein Motorrad mit Anhänger auf der Autobahn gesehen, Schlepper mit 2 Anhängern auch nicht, aber Trikes mit Wohnanhängern und die sind mit 80 bzw 100km/h unterwegs.

Habe ich schon alles gesehen. Trikes dürfen auch 80.

Zitat:

Busse mit Personen im Anhänger wird man nicht auf Autobahnen sehen.

Stimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Krafträder mit Anhänger dürfen ebenfalls 80 km/h fahren

Steht alles hier, habe aber echt kein Bock dir das alles rauszusuchen

www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

Falsch. Guggst Du

§ 18 StVO

:

Zitat:

(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen

(...)
2.für

a)Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger,

b)Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie

c)Kraftomnibusse mit Anhänger oder mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,

Zitat:

Original geschrieben von alexauto321



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Das har rein garnichts mit der zulässigen Geschwindigeit zu tun, hier handelt es sich um eine Geschwindigkeit aufgrund der Bauart des Fahrzeuges. Busse mit Anhänger dürfen 80 km/h fahren

Es geht hier nicht um die StVO sondern um die StVZO

Krafträder mit Anhänger dürfen ebenfalls 80 km/h fahren

Steht alles hier, habe aber echt kein Bock dir das alles rauszusuchen

www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

Ich versteh dich nicht.

Meine Petition beschäftigt sich mit dem § 3 der StVO. Daraus geht eindeutig hervor, dass Krafträder mit Anhänger auf der Autobahn nur 60 km/h fahren dürfen.

Da hast du allerdings recht, ich dachte es geht hier um Lkws.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Krafträder mit Anhänger dürfen ebenfalls 80 km/h fahren

Steht alles hier, habe aber echt kein Bock dir das alles rauszusuchen

www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

Falsch. Guggst Du § 18 StVO :

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen

(...)
2.für

a)Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger,

b)Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie

c)Kraftomnibusse mit Anhänger oder mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,

Das gilt aber nunmal nur auf BAB innerorts und Kraftfahrstraßen und eben nicht auf jeder BAB.

Ändert aber nichts an der Unsinnigkeit der Aktion hier (jedenfalls für mich)!

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