Petition gegen Elefantenrennen auf der AB
Hallo Leute,
ich habe bei bmw-drivers.de folgenden Link gefunden, bei dem man sich direkt beim Deutschen Bundestag via Internet bei der Petition für ein LKW-Überholverbot auf deutschen Autobahnen eintragen kann:
http://itc.napier.ac.uk/.../view_petition.asp?PetitionID=84
Da ich auch schon einige brenzlige Situationen erlebt habe in denen mir so eine 40-Tonnen-Wanderdüne direkt vor der Nase rausgezogen ist um dann im Schneckentempo kilometerlang zu überholen, habe ich dort mal "unterschrieben".
Also, wer diesen Vorschlag auch gut findet, sollte sich am besten gleich eintragen.
Grüße, masvha
69 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die beiden o.g. Verkehrsteilnehmer scheiden beim Autobahnverkehr schon mal aus. Und für die restlichen Verkehrsteilnehmer ist i.d.R. für ausreichenden Seitenabstand gesorgt, da die Autobahnspuren eine entsprechende Breite besitzen (Engstellen z.B. in Baustellenbereichen mal ausgenommen).
Sorry, daß ich den ganze Abs.4 gepostet hab.
DC
Stell dir mal vor du fährst hinter einem Brummi her, der nur 85 fährt und du 90 fahren kannst! Und das für eine Strecke von mehreren 100 Kilometern! Du würdest ausrasten, da du schneller könntest! Versetz dich mal in die Lage so eines Brummifahrers!
Zitat:
Original geschrieben von M318i
Stell dir mal vor du fährst hinter einem Brummi her, der nur 85 fährt und du 90 fahren kannst! Und das für eine Strecke von mehreren 100 Kilometern! Du würdest ausrasten, da du schneller könntest! Versetz dich mal in die Lage so eines Brummifahrers!
DAS ist eben der Unterschied zwischen "können" und "dürfen"...
Zitat:
Original geschrieben von masvha
DAS ist eben der Unterschied zwischen "können" und "dürfen"...
Diese Aussage mußt du aber auch den PKW's zuerkennen. Diesbezüglich sind PKW's auf der Autobahn nämlich NICHT bevorrechtigt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese Aussage mußt du aber auch den PKW's zuerkennen. Diesbezüglich sind PKW's auf der Autobahn nämlich NICHT bevorrechtigt.
was meinst du jetzt genau? PKWs überholen in der regel eben wesentlich schneller und sind längst nicht so "störend".
Zitat:
Original geschrieben von Sven210779
Nur weil zugegebenermaßen manche LKW-Fahrer unbedingt mit 0,5 kmh Geschwindigkeitsüberschuß einen anderen überholen wollen, alle in einen Topf schmeißen...
Dito - ein Überholverbot würde alle treffen und gerade die, die bislang gefährliche Situationen herbeiführen, werden sich sicher nicht daran halten. Die Brummis haben es mit dem Termindruck und dem Wettbewerb schwer genug - warum dann hier noch mehr dagegen wettern ... ich würde die Befürworter gerne eine Woche hinter dem Steuer des LKWs sitzen sehen, ob dann noch die Meinung dieselbe ist.... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Feldtins
was meinst du jetzt genau? PKWs überholen in der regel eben wesentlich schneller und sind längst nicht so "störend".
Ich meinte damit diesen seltsamen Vergleich vom "Unterschied zwischen Können und Dürfen", den masvha da gebracht hat. Wenn der LKW gerade im Überholvorgang ist, dann dürfte der PKW zwar überholen (wenn die Spur jetzt frei wäre), aber er kann nicht (weil die Spur eben belegt ist)....
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich meinte damit diesen seltsamen Vergleich vom "Unterschied zwischen Können und Dürfen", den masvha da gebracht hat. Wenn der LKW gerade im Überholvorgang ist, dann dürfte der PKW zwar überholen (wenn die Spur jetzt frei wäre), aber er kann nicht (weil die Spur eben belegt ist)....
hmm kapier ich immer noch nur so halb, aber macht nix 😁😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die beiden o.g. Verkehrsteilnehmer scheiden beim Autobahnverkehr schon mal aus. Und für die restlichen Verkehrsteilnehmer ist i.d.R. für ausreichenden Seitenabstand gesorgt, da die Autobahnspuren eine entsprechende Breite besitzen (Engstellen z.B. in Baustellenbereichen mal ausgenommen).
StVO Artikel 5, Absatz 2:
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt
Um mit diesem Absatz mal eines zu verdeutlichen: Nach diesem Absatz der StVO sind nicht -wie hier von einigen angedeutet- 5% der LKW-Überholmanöver illegal, sondern wohl eher 95% Prozent.
95 % aller LKW Überholmanöver sollen illegal sein? Dass ich nicht lache... Wo kommt den die Weisheit her?`
Außerdem was ist den eine wesentlich höhere Geschwindigkeit bei LKW. Schon mal was gehört das LKW auf max. 90 Km/h gedrosselt sind?
Zitat:
Original geschrieben von masvha
StVO Artikel 5, Absatz 2:
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährtUm mit diesem Absatz mal eines zu verdeutlichen: Nach diesem Absatz der StVO sind nicht -wie hier von einigen angedeutet- 5% der LKW-Überholmanöver illegal, sondern wohl eher 95% Prozent.
Bravo. Einer der mitdenkt.
Hier hat sich eben herauskristalisiert wer überhaupt die StVO kennt. Oder zumindest ein GMV besitzt.
Des Weiteren, sind doch eh alle LKW auf max 90 gedrosselt, oder etwa nicht?
Kommt mir jetzt nicht mit den Kasslern Bergen.
Grüße
DC
Wie jetzt.....überholverbot nur für LKW´s oder für alle langsame Fahrzeuge....
Kann mich da an so einige Fahrer mit Hut und Klorolle auf der Heckablage erinnern, die sich krampfhaft an ihrem Lenkrad festahltend und wohl gerade gedanklich ihr letztes Gebet sprechend, quasie Schallmauerdurchbrechend, ihr Auto gerade noch auf dieser, der einzigen für so schnelle Geschindigkeiten ausgelegten Fahrspur nämlich der linken, mit 90 km/h halten können.....
:-)
Zitat:
Original geschrieben von mapade
95 % aller LKW Überholmanöver sollen illegal sein? Dass ich nicht lache... Wo kommt den die Weisheit her?`
Dann lach mal weiter. Du lieferst im nächsten Satz die Begründung nämlich gleich mit:
Zitat:
Original geschrieben von mapade
Außerdem was ist den eine wesentlich höhere Geschwindigkeit bei LKW. Schon mal was gehört das LKW auf max. 90 Km/h gedrosselt sind?
Ok, dann fährt der eine 90 km/h und der andere 88km/h. Das ist wahrscheinlich nicht ausserhalb der unter StVO Art.5 gemeinten Unterschiedsgrenze. Also verboten-> damit illegal...
Wenn sich die Brummis auch nur einigermaßen zügig gegenseitig überholen würden und vor dem ausscheren mal einen Blick in den Rückspiegel werfen würden, dann hätten wir solche Diskussionen doch gar nicht, meinst du nicht?
Zitat:
Original geschrieben von masvha
Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Der Gesetzgeber nennt hier nicht ohne Grund keinen konkreten Wert....
Du antwortest aber auch nicht auf meine Frage. Was ist den die in Art. 5 gemeinte Unterschiedsgrenze der Geschwindigkeit? Wenn du schon hier die StVO zitierst?