Persönliche Ansicht zu Tuning von Rollern
Hallo liebe Leute, Admin im dem Forum machen es sich echt einfach...............🙂😕
die reden von Roller Tuning ist illegal usw. na klar ist es illegal auf öffentlichen Strassen ...............
aber auf eurem Privat Grundstück könnt ihr doch machen was ihr wollt...............
ich verstehe das dumme Geschwätz der Admin sowieso schon lange nicht mehr hier..............
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Carbon30 schrieb am 2. September 2016 um 02:06:44 Uhr:
Hallo liebe Leute, Admin im dem Forum machen es sich echt einfach...............🙂😕
die reden von Roller Tuning ist illegal usw. na klar ist es illegal auf öffentlichen Strassen ...............
aber auf eurem Privat Grundstück könnt ihr doch machen was ihr wollt...............
ich verstehe das dumme Geschwätz der Admin sowieso schon lange nicht mehr hier..............
Es geht hier garnicht darum das Tuning verboten ist ,es geht darum das es ein öffentliches Forum ist.
Jeder ,absolut jeder kann sich hier Anleitungen fürs Tuning herholen,wenn hier darüber geschrieben wird.
Z.B. ein 15jähriger holt sich hier Tuningtips für sein Mofa ,fährt damit auf öffentlichen Strassen und verursacht einen Unfall und verunglückt tödlich.Die Eltern kriegen raus das die Tips zum Tuning hier her sind .
Was meinst du wohl was passieren wird?
Richtig !! Das Forum kriegt richtig ärger.
Vielleicht solltest du doch mal ein bischen über den Tellerand hinausschauen und nicht nur die eigenen Interessen in den Vordergrund stellen.
287 Antworten
Zitat:
@tomS schrieb am 3. Januar 2018 um 14:59:27 Uhr:
Ich habe Michael Nagy keine Straftat unterstellt. 4-Ventiler und Pabstpower imho auch nicht.
Pabstpowers Anmerkung verstehe ich als allgemeine Warnung vor potentiellen Folgen von (Leistungs-)Tuning.(Wenn Michael mit einer Boden-Boden-Rakete in eine Schweizer Radarfalle reinrasseln sollte, sehen wir weiter.
Ich wünsche es ihm nicht, denn den Schweizern ist es sch*egal, was ein ausländischer Gast im Ausland darf.
Die würden notfalls sogar Herrn Orban den kürzesten Weg ausser Landes zeigen.)
Was du mit Verkehrsregel Verstöße in einem Land machst ist doch ganz was anderes,aber ich brauche doch kein Fahrzeug umbauen weil in einem anderen Land andere Bestimmungen sind.
Erzähl das mal dem britischen Empire!
https://www.adac-shop.de/.../...-Abkleber-England-Grossbritannien.html
(In den meisten Fällen stimmt Deine Aussage natürlich. Aber das Kontra sauste mir sofort in die Finger. Habe nämlich gerade beruflich... 😉 )
Zitat:
@tomS schrieb am 3. Januar 2018 um 15:33:52 Uhr:
Erzähl das mal dem britischen Empire!
https://www.adac-shop.de/.../...-Abkleber-England-Grossbritannien.html(In den meisten Fällen stimmt Deine Aussage natürlich. Aber das Kontra sauste mir sofort in die Finger. Habe nämlich gerade beruflich... 😉 )
😁😁😁 Das ist gut. Wäre das letzte wo ich drauf gekommen wäre.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 3. Januar 2018 um 14:54:24 Uhr:
@4-Ventiler
@tomSWenn jemand derartiges in Ungarn tut, dort damit unbehelligt bleibt, weil es evtl. Bestimmungen hat, das es dort völlig egal ist oder es gleich gar nicht per Gesetz unter Strafe gestellt ist, ist es dort freilich keine Straftat, sich auch so zu bewegen.
Dazu müsste jmd die ungarische gesetzgebung kennen. Darum setzte ich pauschal die europäischen Führerscheinklassen vorraus.
Deine aussage bezieht sich darauf, dass dieses vergehen nicht geahndet wird. Dies bedeutet nicht im gleichen zuge, dass es legal bzw erlaubt ist.
5x bei rot über die ampel ohne erwischt zu werden, wird auch nie legal...!
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Zitat:
@tomS schrieb am 3. Januar 2018 um 14:59:27 Uhr:
Ich habe Michael Nagy keine Straftat unterstellt.
Sorry, war wohl ob der Vielzahl an hier differenziert schreibenden Usern etwas verwirrt. !?
In der Europäischen Union darf nichts geahndet werden, wenn nicht in einem Gesetz dafür eine Strafe vorgesehen ist!
Fahren ohne passende Führerscheinklasse hat sicher in Ungarn auch eine strafe. Ebenso das führen von fahrzeugen die nicht dem zustand der betriebserlaubnis entsprechen.
Dein einziges "argument" ist die scheinbare "kein bock haltung" der Exekutive...
Mit EU-Recht ist es eh tricky.
Bekanntlich müssen nur die homologierten (=verbindlichen) Fahrerlaubnisklassen anerkannt werden und selbst die nur für Vollljährige. Das ist den Mitgliedsstaaten so freigestellt!
Beispielsweise hatten Deutsche mit A1 eine Strafanzeige am Hals oder Österreicher mit Code B111 oder ...
Mittlerweile ist auch AM und A1 homologiert, aber Österreich bleibt bei "B111", was als 3-stelliger Code per EU-Definition eine rein nationale Regelung ist.
Und einem gewissen Land im Herzen Europas geht EU-Recht theoretisch am Allerwertesten vorbei.
Die "müssen gar nichts" (auch Fahrer von ATV/Quads >15kW haben das schon teuer bezahlt), es ist aber meistens praktischer, einen Großteil freiwillig mitzumachen.
Also nochmals.
Im Grundsatz ist das was der Michael Nagy machte legal.
Es gibt zwei Begebenheiten die mich auf horchen ließen, die eine:
Zitat:
Da fällt mir doch auch noch der Schweizer Briefträger im Auto wieder ein, der mich an den Rand der Strasse gedrängt hat, und mich arrogant auf das fehlende Kennzeichen hingedeutet hat. Nachdem ich ihm erklärt habe, das ich aus Ungarn komme und es dort für 50ccm Roller keine Kennzeichenpflicht gebe, und auf der grünen Versicherungskarte anstelle des Kennzeichens, einfach die Roller Stamm-Nummer aufgeführt sei, er sich doch recht ordentlich entschuldigt hat! Allerdings weiss ich jetzt, dass die Schweizer Briefträger bestimmt in Kooperation mit der schweizerischen Polizei zusammenarbeiten. Gibt es denn einen anderen Grund, warum mich ein einfacher Briefträger im Auto derart nötigen darf?
Vielleicht finde ich die zweite interessante Begebenheit auch noch 😰.
Tatsache ist uA,
dass der Globetrotter M.N.
für seine Fahrt nach Gibraltar von Motowell Hungary
und der Werkstatt CMA Motor HU , ein Kennzeichen bekam um weniger Scherereien zu haben.
Ciao
Mich würde nur interessieren wie es mit der Versicherung bei ihm aussieht.
Zitat:
@tomS schrieb am 3. Januar 2018 um 20:32:25 Uhr:
Beispielsweise hatten Deutsche mit A1 eine Strafanzeige am Hals oder Österreicher mit Code B111 oder ...
Mittlerweile ist auch AM und A1 homologiert, aber Österreich bleibt bei "B111", was als 3-stelliger Code per EU-Definition eine rein nationale Regelung ist..
Kann das damit zusammenhängen, dass du dort 125er mit dem B schein unter bestimmten Voraussetzungen fahren darfst?
Zitat:
@kranenburger schrieb am 3. Januar 2018 um 23:39:48 Uhr:
Mich würde nur interessieren wie es mit der Versicherung bei ihm aussieht.
Hast du deine Brille vergessen
oder das Zitat oben nur nicht gelesen 😕?
Das Zitat ist ein Auszug aus seinem Reisebericht
mit 50ccm Roller Tour 2012 Ost nach West, von Sárvár/H nach Lausanne/CH und wieder zurück.
Im Zitat die fünfte Zeile von oben.
Ciao
Zitat:
@Papstpower schrieb am 4. Januar 2018 um 00:52:40 Uhr:
Kann das damit zusammenhängen, dass du dort 125er mit dem B schein unter bestimmten Voraussetzungen fahren darfst?
Ja, mit einer Kurzausbildung bekommt man Code B111 dazu.
Den A1 wollten sie halt nicht erteilen. Anerkennen mussten sie dann doch.
Mittlerweile haben sie sogar das Mindestalter (auf 16 Jahre) angeglichen, obwohl die EU sie nicht dazu verpflichtet hat.
Die KuK Monarchie zerfällt...
Aber du könntest auch den A1 als Ösi machen...?
Mittlerweile ja.
Ist für die Jugendlichen interessant, denn Klasse B + Code B111 geht ja nicht mit 16 Jahren.
Dann muss ich mal fragen: 1996 habe ich den Führerschein Klasse 3 gemacht und kann daher nur 50ccm fahren. Gibt es die Möglichkeit bei einer Umschreibung auf EU Führerschein den B111 zu machen bzw. einzutragen?