Passt ihr euch immer dem Verkehrsfluss an?

Hallo zusammen,
Ich konnte über das Thema noch keinen Diskussionsthread finden, deswegen frage ich mal nach, wie ihr es so handhabt 🙂
Nehmen wir an, ihr seid auf der BAB unterwegs auf einem Abschnitt, der auf 60 km/h begrenzt ist. Alles andere fährt allerdings MINDESTENS Tacho 80 km/h. Haltet ihr dann stur den TL ein oder schwimmt ihr mit dem Verkehr mit?
Ist mir schon öfter passiert und ich bin wirklich ratlos, wie ich mich verhalten soll. Irgendwie sehe ich es nicht ein, bewusst ein Bußgeld zu riskieren, andererseits will ich auch kein Verkehrshindernis sein...

Danke für eure Antworten 🙂

Beste Antwort im Thema

Ich habe es bisher auch immer etwas lascher mit dem TL gehalten. Frei nach dem Motto: "Bissel drüber passt schon..."
Leider passt es halt nicht immer, bzw. manchmal ist man dann doch etwas zu großzügig in der Toleranz.

So hat es mich Ende letzten Jahres auf einer Fahrt gen Süddeutschland dann auch erwischt. Reduzierung von frei auf 120 und 100. Ausrollen lassen, nur leicht gebremst... Letztendlich genau 1 km/h "zuviel". Somit statt reinem Geld gleich ein Punkt.
Einen Monat später kleines Geld bezahlt wegen ein paar km/h in der Ortschaft.

Dann nach Erhöhung der Bußgelder ausserhalb der Ortschaft bei 70 wieder etwas drüber und wieder einen Punkt kassiert. Kein Fahrverbot, aber hat nicht viel gefehlt.

Das Ganze hat bei mir zum Umdenken geführt. Seitdem achte ich anders auf die TL und unterlasse auch das "bisserl mehr gehört zum guten Ton"-Gehabe. TL ist TL. Punkt. Ich habe mittels GPS-App mal die Anzeige meines Tachos grob überprüft und weiß, dass er ziemlich genau ist. Die Abweichungen sind minimal, also halte ich mich an den Tacho und gut ist. Es ist mir inzwischen egal, was andere machen und wie schnell sie meinen sein zu müssen.
Es ist mein Geld. Wer auf freier Strecke schleicht, den überhole ich. Wer dann im TL nicht bremst und schneller fährt, den lasse ich fahren. Auf unbegrenzten Abschnitten hole ich ihn sowieso wieder ein.

Letztendlich finde ich die Haltung vieler hier echt übel. Im Ausland sind die Strafen hoch, da halten sich alle peinlichst an das TL. Hier zu Hause meint jeder, seine eigene Auslegung haben zu dürfen. Echt bitter.

An die Themenstarterin kann ich nur sagen: Wenn Du das TL fährst, kümmere Dich nicht um andere. Wer meint schneller sein zu müssen, der soll sehen woo er damit bleibt. Man kann Dich nicht zwingen, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.

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Erstens bin ich kein Schleicher, auch wenn ich selten deutlich schneller als RG unterwegs bin.
Zweitens interpretierst Du in mein Kommentar des Spurwechsels Dinge rein, die ich weder gesagt habe noch sagen wollte.
Ich habe nix von einfach links rüber ziehen oder Platz machen geschrieben.

Das Problem mit den Auffahrenden gibt es leider oft, ist bei denen so eine Art Gewohnheitsrecht. Nur kann ich z.B. mit dem Wohnmobil keine Haken schlagen oder einen Überholer zur Vollbremsung zwingen, nur damit jemand mit knapp über Schritttempo auf die Bahn kann. Sorry, aber fast alle PKW sind doch in der Lage, am Ende der Beschleunigungsspur (warum dieser Name?) auf Richtgeschwindigkeit zu kommen.

Zitat:

@FloX35 schrieb am 21. August 2020 um 01:22:17 Uhr:


Joa mei... war bis eben auf der AB unterwegs, da wird auf der linken Spur in der Baustelle um diese Uhrzeit auch 100+ gefahren (bei 80 zHG).
Entweder ich mach da mit, oder ich bleibe rechts, mit 80-90 hinter den LKW her.

Da stellt sich die Entweder-Oder-Frage doch gar nicht.

Als Alternative bleibt immer noch das versetzte Fahren.

Haben heute auf dem Weg nach Berlin auch so einen Vollidioten auf der A24 gehabt, der mit 65 direkt auf die Autobahn gefahren ist, also gleich am Anfang des Beschleunigungsstreifens. Der auf der rechten Spur zog daher als Ausweichmanöver auf die Linke, wodurch der auf der linken voll in die Eisen musste. Klar, war von dem auf der rechten auch nicht so genial, aber was sollte er machen. Der Auffahrende muss nicht nur den Spiegel vergessen haben, sondern auch das Gaspedal. Habe das ganze dahinter beobachten können, aber selbst ich musste noch gut bremsen. Solche Wi.... r, ehrlich. Und dann regt man sich hier über 20+ auf.

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@tazio1935

So wie du in diesem Beitrag: Klick mich argumentierst, dass der Spurwechsel zum Platzmachen für ein in die Baustelle auffahrendes Fahrzeug der StVO entspricht, kann man auch für das Mittelspurschleichen argumentieren.

Es gibt auch kein Urteil, dass, wenn der Mittelspurschleicher keinen behindert oder gefährdet hat, der Mittelspurschleicher belangt wurde. Logisch, wann kommt sowas mal durch die Polizei zur Anzeige und wenn dieser seltene Fall doch passieren sollte, werden doch wohl eher die 20,- € (oder so ähnlich) bezahlt und nicht vor Gericht gegangen. Somit gibt es kein Urteil und ebenso ist das beim Platzmachen für einen Auffahrer.

Dann hast du noch angeführt, dass der Spurwechsel zum Platzmachen deshalb legal ist, weil kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Dies gilt aber auch für den Spurwechsel auf die mittlere Spur, um dort rumzuschleichen.

Also ziehen deine Argumente nicht, weil diese auch darlegen, dass das Mittelspurschleichen durch die StVO abgedeckt ist. Ich denke, wir beide stimmen aber überein, dass das Mittelspurschleichen der StVO widerspricht.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 21. August 2020 um 17:27:01 Uhr:


Also habe ich daraus die Konsequenz gezogen, in so einem Fall frühzeitig nach links zu wechseln und die Situation schon vorher zu entschärfen. Was willste machen, wenn Du als wahrscheinlich annehmen musst, dass die Leute Dir fast direkt vor den Kühler ziehen?

Das ist auch verständlich, aber war da nicht irgendwo im Text auch mal, dass du das auch machst, wenn der auf der linken Spur dann bremsen muss? Hast du den Text geändert oder habe ich mich geirrt? Im zweiten Fall, bitte entschuldige.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 21. August 2020 um 23:11:04 Uhr:


Es gibt auch kein Urteil, dass, wenn der Mittelspurschleicher keinen behindert oder gefährdet hat, der Mittelspurschleicher belangt wurde. Logisch, wann kommt sowas mal durch die Polizei zur Anzeige und wenn dieser seltene Fall doch passieren sollte, werden doch wohl eher die 20,- € (oder so ähnlich) bezahlt und nicht vor Gericht gegangen. Somit gibt es kein Urteil und ebenso ist das beim Platzmachen für einen Auffahrer.

Sorry, aber wir sollten hier keine neue Baustelle "Mittelspurschleicher" aufmachen. Ist nicht das Thema und auch nicht vergleichbar, sondern ist ein eigenes Thema. Der Unterschied besteht z. B. darin, dass das dauerhafte Blockieren der Mittelspur verboten ist, ein Spurwechsel zum Platzmachen hingegen grundsätzlich nicht verboten ist. Im Zweifel: Frag bei einem Verkehrsrechtsanwalt nach; der wird Dir das bestätigen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 21. August 2020 um 23:11:04 Uhr:


Dann hast du noch angeführt, dass der Spurwechsel zum Platzmachen deshalb legal ist, weil kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.

Das habe ich nicht angeführt. Der Spurwechsel zum Platzmachen ist nicht deshalb legal, weil kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird; so habe ich das NICHT geschrieben, Du verdrehst das. Ich habe den ADAC zitiert. Hier nochmals der ADAC zum Platzmachen durch Spurwechsel, diesmal etwas länger:

Zitat:

Eine weitere Form der Auffahrhilfe: Ein Autofahrer zieht von der rechten Autobahnspur abrupt nach links, um einem Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen die Auffahrt zu erleichtern. Dadurch wird auf der linken Spur ein überholender Fahrer zum Bremsen gezwungen. Bei diesem Domino-Spurwechsel verhält sich der vermeintlich höfliche Fahrer klar falsch. Ein Spurwechsel ist nur zulässig, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen werden kann und der Wechsel per Blinker rechtzeitig ankündigt wird (§7 Abs.5 StVO).

Hier der Link zur Quelle:

Das gilt auf der Autobahn

Die ADAC-Aussage zusammengefasst in Kurzform: Spurwechsel zum Platzmachen ist grundsätzlich zulässig, wenn niemand gefährdet wird. Du nimmst es mir hoffentlich nicht übel, wenn ich dem ADAC in Sachen StVO-Auslegung mehr Kompetenz zutraue als Dir. Der ADAC kann auch gar nichts anderes mitteilen, denn die StVO gibt ein Verbot des Spurwechsels zum Platzmachen grundsätzlich nicht her, sondern erst dann, wenn jemand gefährdet wird. Also genau das, was der ADAC schreibt.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 21. August 2020 um 23:11:04 Uhr:


Hast du den Text geändert oder habe ich mich geirrt? Im zweiten Fall, bitte entschuldige.

Du hast Dich geirrt. Änderungen waren ausgeschlossen. Denn:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 20. August 2020 um 11:24:53 Uhr:


Bei mir erscheint beim Editieren und Anklicken von "Änderungen übernehmen" ebenfalls die 404 mit dem Warndreieck. Ergänzungen und Korrekturen sind daher nicht möglich. Betrifft in diesem Fall heutige Beiträge im V+S.

Der Fehler trat auch heute noch auf.

EDIT: Dies ist der erste Beitrag, bei dem nachträgliche Änderungen wieder möglich sind. 😉

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 21. August 2020 um 23:49:39 Uhr:


Sorry, aber wir sollten hier keine neue Baustelle "Mittelspurschleicher" aufmachen.

Sorry, aber das was du als Argumente herangezogen hast, kann man auch für die Mittelspurschleicherei heranziehen und somit ist belegt, dass deine Argumente Gegenstandslos sind, denn Mittelspurschleichen ist nicht StVO konform.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 21. August 2020 um 23:49:39 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 21. August 2020 um 23:11:04 Uhr:


Dann hast du noch angeführt, dass der Spurwechsel zum Platzmachen deshalb legal ist, weil kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.
Das habe ich nicht angeführt.

Hast du sehr wohl:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 21. August 2020 um 14:26:17 Uhr:


Die StVO verbietet nämlich keinen Spurwechsel in der Situation. Ich habe mir übrigens vor dem Verfassen meines Postings weiter oben den §7 Abs. 5 der StVO genau durchgelesen. Hier ist er:

Zitat:

in Spurwechsel ist nur zulässig, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen werden kann und der Wechsel per Blinker rechtzeitig ankündigt wird (§7 Abs.5 StVO).

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 21. August 2020 um 23:49:39 Uhr:


Hier der Link zur Quelle: Das gilt auf der Autobahn
Die ADAC-Aussage zusammengefasst in Kurzform: Spurwechsel zum Platzmachen ist grundsätzlich zulässig, wenn niemand gefährdet wird.

Schön, dass du ADAC hörig bist und ihn gleichsetzt mit dem Gesetzgeber. Der ADAC interessiert mich hingegen nicht, sondern das, was in der StVO steht. Dort gibt es eine Liste, unter welchen Voraussetzungen vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden darf und das Platzmachen für einen Auffahrer ist in dieser Liste nicht aufgeführt. Auch das Mittelspurschleichen fehlt in der Liste, also ist genauso wie das Mittelspurschleichen auch das Platzmachen nicht StVO konform, wenn man die StVO wörtlich auslegt.

Ich stimme in der Hinsicht überein, dass das Platzmachen sinnvoll ist (habe ich weiter oben ja auch geschrieben) und daher auch toleriert wird und ich es auch mache, aber buchstabengetreu nach der StVO ist es halt nicht. Du bist doch aber einer, der immer fordert, dass man sich buchstabengetreu an die StVO hält oder täuscht da meine Erinnerung?

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 21. August 2020 um 23:49:39 Uhr:


Du hast Dich geirrt. Änderungen waren ausgeschlossen.

Dann nochmal ein Sorry von mir.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. August 2020 um 00:13:05 Uhr:


Schön, dass du ADAC hörig bist und ihn gleichsetzt mit dem Gesetzgeber. Der ADAC interessiert mich hingegen nicht, sondern das, was in der StVO steht.

Ich bin nicht ADAC-hörig. Der ADAC gibt aber die StVO-Regelung ebenso korrekt wieder wie der

Artikel aus der Frankfurter Rundschau

. Glaubst Du wirklich, dass die alle keine Ahnung von der StVO haben, Du dagegen mit Deinem abweichenden Standpunkt den vollen Durchblick? Du würfelst "zulässig,

weil

niemand gefährdet wird" und "zulässig,

wenn

niemand gefährdet wird" durcheinander, obwohl das eine einen kausalen und das andere einen zeitlich-bedingten Zusammenhang bedeutet – ein wesentlicher Unterschied.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. August 2020 um 00:13:05 Uhr:


Dort gibt es eine Liste, unter welchen Voraussetzungen vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden darf und das Platzmachen für einen Auffahrer ist in dieser Liste nicht aufgeführt.

Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot setzt erstens eine gewisse Dauer voraus, bis ein Verstoß vorliegt. (Das gilt übrigens auch für das Schleichen auf der Mittelspur). Zweitens: Wenn ich wegen eines Auffahrenden auf die linke Spur wechsle, dann überhole ich den in aller Regel auch, weil ich schneller bin. Und hier gilt dann in Hinblick auf das Rechtsfahrgebot:

Zitat:

Die Regelungen des § 2 StVO bzgl. des Abstandes zum rechten Fahrbahnrand werden außerdem durch die Sonderregeln für das Überholen anderer Fahrzeuge (§ 5 StVO) und für das Vorbeifahren an Fahrbahnverengungen und sonstigen Hindernissen (§ 6 StVO) verdrängt.

Quelle: Rechtsanwalt Torsten Stache, Gasteiner Str. 6, 10717 Berlin

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 22. August 2020 um 00:30:09 Uhr:


Ich bin nicht ADAC-hörig. Der ADAC gibt aber die StVO-Regelung ebenso korrekt wieder wie derArtikel aus der Frankfurter Rundschau.

Dann muss es auch im Gesetzestext stehen, zeig mir das bitte.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 22. August 2020 um 00:30:09 Uhr:


Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot setzt erstens eine gewisse Dauer voraus, bis ein Verstoß vorliegt.

Auch das muss im Gesetzestext stehen, zeig mir das bitte.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 22. August 2020 um 00:30:09 Uhr:


Zweitens: Wenn ich wegen eines Auffahrenden auf die linke Spur wechsle, dann überhole ich den in aller Regel auch.

Zum Zeitpunkt des Spurwechsels ist der noch nicht auf der Autobahn. Nach deiner Interpretation dürfe ich ja auch auf einer vierspurigen Autobahn von der dritten Spur (von rechts) auf die linke wechseln, wenn ein Fahrzeug von der ersten auf die zweite wechselt. 😉

Der noch von dir zitierte Text gilt für ein Fahrzeug, das auf ein Hindernis aufläuft (§6) und somit ausweichen muss oder für ein Fahrzeug, das ein anderes Fahrzeug überholen möchte (§5), welches sich auf der selben Fahrbahn befindet. In beiden Fällen muss natürlich die Spur gewechselt werden und das sagt der zitierte Text aus.

Für unseren Fall, auf dem sich das andere Fahrzeug überhaupt noch nicht auf der selben Spur befinde, sondern rechts daneben auf der Beschleunigungsspur, ist der zitierte Text also nicht zutreffend.

Also nochmal, wo in der StVO steht, dass man für einen Auffahrenden Platz machen darf.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. August 2020 um 01:15:07 Uhr:


Dann muss es auch im Gesetzestext stehen, zeig mir das bitte.

Es ergibt sich ja aus der StVO. Der ADAC versteht die StVO nicht anders als die Frankfurter Rundschau und auch nicht anders als ich. Du dagegen verstehst sie anders. Wie stehen wohl Deine Chancen, dass Du damit richtig liegst? Wie gesagt, im Zweifel frag einen Anwalt für Verkehrsrecht. Der wird nichts anderes sagen als der ADAC, die FR oder ich – ich gebe Dir mein Wort drauf.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. August 2020 um 01:15:07 Uhr:



Zitat:

@tazio1935 schrieb am 22. August 2020 um 00:30:09 Uhr:


Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot setzt erstens eine gewisse Dauer voraus, bis ein Verstoß vorliegt.

Auch das muss im Gesetzestext stehen, zeig mir das bitte.

Herrje, nein, das muss nicht im Gesetzestext stehen. Sowas wird von Gerichten entschieden. Es ist geltende Rechtsprechung in Deutschland, dass ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot eine gewisse Dauer voraussetzt:

Zitat:

Erlaubt die Benutzung des rechten Fahrstreifens trotz vorausfahrender Fahrzeuge die Beibehaltung der Geschwindigkeit auf längere Zeit - von der Rechtsprechung entschieden sind mehr als 20 Sekunden -, gilt das Rechtsfahrgebot.

Quelle:

FAZ, 19.07.2016

Und das ist nicht mal 100 % präzise, denn die Zahl der Fahrstreifen spielt auch noch eine Rolle.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. August 2020 um 01:15:07 Uhr:


Der noch von dir zitierte Text gilt für ein Fahrzeug, das auf ein Hindernis aufläuft (§6) und somit ausweichen muss oder für ein Fahrzeug, das ein anderes Fahrzeug überholen möchte (§5), welches sich auf der selben Fahrbahn befindet. In beiden Fällen muss natürlich die Spur gewechselt werden und das sagt der zitierte Text aus.

Für unseren Fall, auf dem sich das andere Fahrzeug überhaupt noch nicht auf der selben Spur befinde, sondern rechts daneben auf der Beschleunigungsspur, ist der zitierte Text also nicht zutreffend.

Es befindet sich "überhaupt noch nicht" auf der rechten Spur? Bist Du mit der Realität da draußen wirklich vertraut? Das langsamere Fahrzeug fährt absehbar auf die rechte Spur. Also steht eh ein Spurwechsel nach links an, um es zu überholen. Das sind Abläufe von wenigen Sekunden. In der Praxis IST der bereits auf rechten Spur, wenn ich ihn überhole.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. August 2020 um 01:15:07 Uhr:


Also nochmal, wo in der StVO steht, dass man für einen Auffahrenden Platz machen darf.

Nirgends. Da liegt ein Denkfehler vor. Solche Regelwerke führen doch nicht alles auf, was ERLAUBT ist. Es stünde drin, wenn es verboten wäre – tut es aber nicht.

Kannst Du auch nur einen Fall beibringen, wo jemand belangt wurde, weil er nach links gewechselt hat, um einen Auffahrenden auf die rechte Spur zu lassen? Ohne Behinderung / Gefährung, versteht sich. Wirst Du nicht finden, weil es dazu gar keine rechtliche Grundlage gibt. Weder im Rechtsfahrgebot noch sonstwo.

@tazio1935
Sorry, jetzt kramst du irgendwo irgendetwas hervor, was aber nichts mit unserem Thema zu tun hat, so z.B. die 20 Sekunden Regel, die für das Überholen entstanden ist, die das sagt, man braucht nicht nach rechts zu wechseln, wenn die Lücke rechts kleiner als 20 Sekunden ist.

Das hat nichts mit dem Platzmachen zu tun.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 22. August 2020 um 01:57:41 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. August 2020 um 01:15:07 Uhr:


Also nochmal, wo in der StVO steht, dass man für einen Auffahrenden Platz machen darf.
Nirgends. Da liegt ein Denkfehler vor. Solche Regelwerke führen doch nicht alles auf, was ERLAUBT ist. Es stünde drin, wenn es verboten wäre – tut es aber nicht.

Doch, in diesem Fall schon.

Erst steht in der StVO was verboten ist:
StVO §2:
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

…und dann kommen die Ausnahmen, die abweichend erlaubt sind:
StVO §7:
Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen,…

Dort sind 7 Ausnahmen aufgezählt, das Platzmachen gehört nicht dazu. Folglich ist es bei wortgetreuer Auslegung nicht zulässig.

Dennoch wird das Platzmachen toleriert. Wir wissen aber, dass dadurch viele Unfälle entstehen und daher werden inzwischen auch durchgezogene Linien auf die Autobahn gepinselt. Der Gesetzgeber könnte aber irgendwann auf die Idee kommen, grundsätzlich im Vorfeld diese Platzmachen zu unterbinden und zu ahnden, damit diese gefährliche Situation und daraus resultierende Unfälle nicht mehr passieren. Wie oben gezeigt, bedarf es dazu nicht einmal Änderung der StVO.

Siehe da, plötzlich wird dann auch dein ADAC schreiben, dass das Platzmachen nicht zulässig ist. 😉

Gruß

Uwe

Das abweichen vom Rechtsfahrgebot zum Platzmachen für den Auffahrer steht doch schon im ersten Satz des §7 Abs. 1 StVO (wenn die Verkehrsdichte es erfordert).

Gruß Jerry

Zitat:

@Jerry Lundegaard schrieb am 22. August 2020 um 08:26:28 Uhr:


Das abweichen vom Rechtsfahrgebot zum Platzmachen für den Auffahrer steht doch schon im ersten Satz des §7 Abs. 1 StVO (wenn die Verkehrsdichte es erfordert).

Welche Verkehrsdichte? tazio1935 redet doch von seiner Situation mit dem Golf, der auch hinter ihm hätte auffahren können, dass er basierend darauf in Zukunft Platz macht, wenn ein Fahrzeug auf der Beschleunigungsspur fährt.

Im Prinzip waren in der Golfsituation 2 Fahrzeuge beteiligt. Wenn 2 Fahrzeuge bereits eine hohe Verkehrsdichte ist, wie sieht es dann erst bei 3 und mehr aus, eine Invasion? 😉

Grundsätzlich spricht ja aus meiner Sicht auch nichts gegen das Platzmachen, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wird, nur ist das nicht durch die StVO gedeckelt. Das ist natürlich ein Problem für Leute, die sich darauf berufen, dass man sich streng an die der StVO halten muss.

Ich sehe das in vielen Dingen flexibler.

Gruß

Uwe

Es gibt wohl nichts, was so unzumutbar ist, wie das Einhalten von Verkehrsregeln. Was da alles nachgedacht werden muss, wann es opportun ist und wann nicht. Was andere dabei denken und fühlen! Ob nun 15 oder doch 20 km/h schneller. Ob mehr oder weniger Verkehr. Und dann die Angst vor der "Abzocke". Das alles ist mir zu anstrengend. Ich halte mich einfach an die Regeln und habe meine Ruhe.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. August 2020 um 07:52:57 Uhr:


Dort sind 7 Ausnahmen aufgezählt, das Platzmachen gehört nicht dazu. Folglich ist es bei wortgetreuer Auslegung nicht zulässig.

Hast Du mal die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass Du die StVO einfach nur falsch verstehst?

Die Diskussion hat sich mit dem folgenden Zitat hoffentlich erledigt.

Zitat:

Oberlandesgericht München:
Der auf der rechten Fahrspur fahrende Bevorrechtigte darf und soll auch die rechte Spur durch Wechseln auf die Überholspur freimachen, er ist aber hierzu nicht verpflichtet.

Urteil vom 09.10.2009 - 10 U 2965/09

(BGH Beschl.v. 30.11.1993 – VI ZR 79/93 in Bestätigung von OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361; OLG Köln VRS 28 [1965] 143 [145]; Janiszewski/Heß, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl. 2006, § 18 StVO Rz. 12)

Ist "darf und soll auch die rechte Spur durch Wechseln auf die Überholspur freimachen" vom Gericht klar genug formuliert?

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