Passt ihr euch immer dem Verkehrsfluss an?
Hallo zusammen,
Ich konnte über das Thema noch keinen Diskussionsthread finden, deswegen frage ich mal nach, wie ihr es so handhabt 🙂
Nehmen wir an, ihr seid auf der BAB unterwegs auf einem Abschnitt, der auf 60 km/h begrenzt ist. Alles andere fährt allerdings MINDESTENS Tacho 80 km/h. Haltet ihr dann stur den TL ein oder schwimmt ihr mit dem Verkehr mit?
Ist mir schon öfter passiert und ich bin wirklich ratlos, wie ich mich verhalten soll. Irgendwie sehe ich es nicht ein, bewusst ein Bußgeld zu riskieren, andererseits will ich auch kein Verkehrshindernis sein...
Danke für eure Antworten 🙂
Beste Antwort im Thema
Ich habe es bisher auch immer etwas lascher mit dem TL gehalten. Frei nach dem Motto: "Bissel drüber passt schon..."
Leider passt es halt nicht immer, bzw. manchmal ist man dann doch etwas zu großzügig in der Toleranz.
So hat es mich Ende letzten Jahres auf einer Fahrt gen Süddeutschland dann auch erwischt. Reduzierung von frei auf 120 und 100. Ausrollen lassen, nur leicht gebremst... Letztendlich genau 1 km/h "zuviel". Somit statt reinem Geld gleich ein Punkt.
Einen Monat später kleines Geld bezahlt wegen ein paar km/h in der Ortschaft.
Dann nach Erhöhung der Bußgelder ausserhalb der Ortschaft bei 70 wieder etwas drüber und wieder einen Punkt kassiert. Kein Fahrverbot, aber hat nicht viel gefehlt.
Das Ganze hat bei mir zum Umdenken geführt. Seitdem achte ich anders auf die TL und unterlasse auch das "bisserl mehr gehört zum guten Ton"-Gehabe. TL ist TL. Punkt. Ich habe mittels GPS-App mal die Anzeige meines Tachos grob überprüft und weiß, dass er ziemlich genau ist. Die Abweichungen sind minimal, also halte ich mich an den Tacho und gut ist. Es ist mir inzwischen egal, was andere machen und wie schnell sie meinen sein zu müssen.
Es ist mein Geld. Wer auf freier Strecke schleicht, den überhole ich. Wer dann im TL nicht bremst und schneller fährt, den lasse ich fahren. Auf unbegrenzten Abschnitten hole ich ihn sowieso wieder ein.
Letztendlich finde ich die Haltung vieler hier echt übel. Im Ausland sind die Strafen hoch, da halten sich alle peinlichst an das TL. Hier zu Hause meint jeder, seine eigene Auslegung haben zu dürfen. Echt bitter.
An die Themenstarterin kann ich nur sagen: Wenn Du das TL fährst, kümmere Dich nicht um andere. Wer meint schneller sein zu müssen, der soll sehen woo er damit bleibt. Man kann Dich nicht zwingen, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.
122 Antworten
Zitat:
@LaCaipirinha schrieb am 19. August 2020 um 13:58:05 Uhr:
Ja, ich mache es ja auch. Hier bei uns auf der A59 zwischen Dinslaken und Duisburg gehört es zum guten Ton, dass man bei erlaubten 80 km/h ca 100km/h fährt... Dann bleibe ich meistens mit 90 hinter den LKWs. Wenn man aber doch jemanden überholen will, sollte man auf der linken Spur MINDESTENS 100 fahren, um die anderen VT nicht auszubremsen.
Der oben beschriebene Streckenabschnitt ist permanent auf 60 begrenzt. Ich konnte ähnliches aber auch an einigen Baustellen beobachten.
Wie kann man andere ausbremsen,wenn es ein Tempolimit gibt ? Ha,ha,ha,sehr lustig
Zitat:
@NDLimit schrieb am 21. August 2020 um 11:50:24 Uhr:
Warum sollte ich mich der Gefahr aussetzen ein kostenpflichtiges Foto zu bekommen, nur weil alle im Gleichklang meinen fahren zu müssen? 🙂
Sollte man eben nicht. Aber Menschen agieren oft wie Herdentiere und lassen sich schnell zu bestimmtem Verhalten verleiten, nur weil alle andere es auch tun 🙂 Ich ertappe mich selbst oft genug dabei und wollte wissen, wie die anderen sich in der oben beschriebenen Situation verhalten 🙂
@tazio1935 Danke für diesen Beitrag 🙂
Zitat:
@NDLimit schrieb am 21. August 2020 um 11:50:24 Uhr:
Warum sollte ich mich der Gefahr aussetzen ein kostenpflichtiges Foto zu bekommen, nur weil alle im Gleichklang meinen fahren zu müssen? 🙂
Vor geraumer Zeit: BAB 100, Kreuz Funkturm, Baustellen-TL auf 60. Alles hämmert mit > 60 in Kolonnenfahrt durch den Bereich. Es blitzte wie beim besten Gewitter. Nie ein Ticket bekommen.
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Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 21. August 2020 um 12:28:08 Uhr:
Vor geraumer Zeit: BAB 100, Kreuz Funkturm, Baustellen-TL auf 60. Alles hämmert mit > 60 in Kolonnenfahrt durch den Bereich. Es blitzte wie beim besten Gewitter. Nie ein Ticket bekommen.Zitat:
@NDLimit schrieb am 21. August 2020 um 11:50:24 Uhr:
Warum sollte ich mich der Gefahr aussetzen ein kostenpflichtiges Foto zu bekommen, nur weil alle im Gleichklang meinen fahren zu müssen? 🙂
Das finde ich jetzt interessant 😁 Ist denn niemand in die Eisen gegangen?
Ich möchte mal ein Beispiel nennen, zweispurige Autobahnbaustelle mit einem Limit von 80 km/h. Es ist Wochenende und kaum LKWs unterwegs. Allzu viel Verkehr ist auch nicht, also fahren in der Baustelle nur PKWs, hauptsächlich aufgereiht mit ausreichendem Abstand auf der rechten Spur. Jetzt kommt eine Auffahrt und etwas vorher wird die Geschwindigkeit auf 60 km/h reduziert. Der Sinn des Limits ist klar, insbesondere, wenn beide Spuren voll sind, soll damit dem Auffahrenden das Auffahren erleichtert werden. Volle Spuren haben wir aber nicht, siehe oben.
Was ich nun mache, ist ein mehrfacher Verstoß gegen die StVO. Einerseits reduziere ich zwar die Geschwindigkeit etwas, aber nicht bis auf 60 km/h runter und andererseits wechsele ich auf die linke Spur. Obwohl ich in zweifacher Hinsicht gegen die StVO verstoßen habe, ermögliche ich so das einfache, unkomplizierte und völlig ungefährliche Auffahren.
Die andere Möglichkeit ist, mich absolut konform zur StVO zu verhalten, runter mit der Geschwindigkeit auf 60 km/h und rechts bleiben. Dies führt nun dazu, dass die Fahrzeuge hinter mir langsamer werden müssen und die Abstände zwischen den Fahrzeugen geringer werden. Der Auffahrer muss nun auf eine große Lücke warten. Ungefährlicher aber nicht einfach.
Dritte Lösung, ich wechsle nach links und bremse auf 60 km/h ab. Die Folge wird wahrscheinlich sein, dass das Fahrzeug und auch die folgenden hinter mir rechts vorbeifahren, also mein Spurwechsel ist keine wirkliche Erleichterung für den Auffahrer.
Welche der drei Optionen ermöglicht jetzt wohl das leichteste und ungefährlichste Auffahren?
Wie gesagt, Sinn des Limits vor der Auffahrt, ist das Auffahren in die Baustelle zu erleichtern. Obwohl ich also in zwei Punkten gegen die StVO verstoße, komme ich dem Sinn des Ganzen am meisten nach.
Aus meiner Sicht ist daher manchmal eine partnerschaftliche etwas kreative Fahrweise besser als ein Fahren mit Tunnelblick stur nach der StVO.
Gruß
Uwe
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 21. August 2020 um 12:28:08 Uhr:
Vor geraumer Zeit: BAB 100, Kreuz Funkturm, Baustellen-TL auf 60. Alles hämmert mit > 60 in Kolonnenfahrt durch den Bereich. Es blitzte wie beim besten Gewitter. Nie ein Ticket bekommen.
Das ist abschreckendes Störfeuer, glaube ich. Oben an der A111 kurz vor der Stadtgrenze steht stadtauswärts auch so ein Ding, das gerne mal folgenlos blitzt. Warum? Weil´s das kann. 😁
Ich gebe zu, zu geizig für ein Ticket zu sein.... lt. Tacho fahre ich meist +10
Schneller zu fahren bedeuet, dass ich die Kosten für eine D12-Trimix-Füllung an irgendeinen Landkreis spende... dafür gehe ich lieber auf einen 60 Meter-Tauchgang als 60 km/h zu fahren 😁😁😁
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 21. August 2020 um 12:34:58 Uhr:
Was ich nun mache, ist ein mehrfacher Verstoß gegen die StVO. Einerseits reduziere ich zwar die Geschwindigkeit etwas, aber nicht bis auf 60 km/h runter und andererseits wechsele ich auf die linke Spur. Obwohl ich in zweifacher Hinsicht gegen die StVO verstoßen habe, ermögliche ich so das einfache, unkomplizierte und völlig ungefährliche Auffahren.
Es gibt keinen Verstoß gegen die StVO durch den Spurwechsel, wenn er nicht abrupt erfolgt und Du rechtzeitig den Blinker setzt.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 21. August 2020 um 12:34:58 Uhr:
Die andere Möglichkeit ist, mich absolut konform zur StVO zu verhalten, runter mit der Geschwindigkeit auf 60 km/h und rechts bleiben. Dies führt nun dazu, dass die Fahrzeuge hinter mir langsamer werden müssen und die Abstände zwischen den Fahrzeugen geringer werden. Der Auffahrer muss nun auf eine große Lücke warten. Ungefährlicher aber nicht einfach.
Wo ist da das Problem. Dadurch wird die Lücke
vor dirso groß, dass dort 20 Autos und 5 LKW Platz finden. Ok, hinter dir wird's enger, aber die Auffahrenden können alle vor dir rein ;-).
Nee, natürlich meine ich das nicht ganz so ernst.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 21. August 2020 um 13:04:18 Uhr:
Das Rechtsfahrgebot gilt auch in Baustellen.
Ja, und? Das Rechtsfahrgebot gilt nicht immer und überall. Es gilt nicht in der Situation, die Uwe geschildert hat.
Zitat:
Grundsätzlich können Kraftfahrzeuge des fließenden Verkehrs den Fahrzeugen auf dem Beschleunigungsstreifen das Einfädeln etwa durch leichtes Bremsen oder einen Spurwechsel erleichtern.
(
Quelle)
Was in irgendeinen Artikel steht, ist nicht vom Gesetzesgeber abgesegnet. In der StVO steht in §7, wann man vom Rechtsfahrgebot abweichen darf. Von Platzmachen für einen Auffahrer steht da nix.
Entweder es muss irgendwo in der StVO stehen oder ein Urteil geben, wodurch im diskutierten Fall vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden darf, ansonsten gilt das Rechtsfahrgebot und man darf eigentlich keinen Platz machen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 21. August 2020 um 13:58:05 Uhr:
In der StVO steht in §7, wann man vom Rechtsfahrgebot abweichen darf. Von Platzmachen für einen Auffahrer steht da nix.
Vielleicht kannst Du auch nur eine einzige seriöse Quelle dafür bringen, dass jemand für das Spurwechsel-Platzmachen belangt wurde, sofern er dabei niemanden gefährdet hat? – Die wirst Du nicht finden.
Die StVO verbietet nämlich keinen Spurwechsel in der Situation. Ich habe mir übrigens vor dem Verfassen meines Postings weiter oben den §7 Abs. 5 der StVO genau durchgelesen. Hier ist er:
Zitat:
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 21. August 2020 um 13:58:05 Uhr:
Entweder es muss irgendwo in der StVO stehen oder ein Urteil geben, wodurch im diskutierten Fall vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden darf, ansonsten gilt das Rechtsfahrgebot und man darf eigentlich keinen Platz machen.
Nein, so rum lässt sich das Pferd nicht aufzäumen. Nochmals: Die StVO verbietet keinen Spurwechsel, um Auffahrenden Platz zu machen. Hier hätten wir dazu den ADAC als Quelle:
Zitat:
Ein Spurwechsel ist nur zulässig, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen werden kann und der Wechsel per Blinker rechtzeitig ankündigt wird (§7 Abs.5 StVO).
(
Quelle) Der ADAC teilt also ebenfalls mit, dass der Spurwechsel nach links zum Platzmachen grundsätzlich zulässig ist. Verboten war so ein Spurwechsel in der DDR. Das ist aber 31 Jahre her.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 21. August 2020 um 13:16:30 Uhr:
Ja, und? Das Rechtsfahrgebot gilt nicht immer und überall. Es gilt nicht in der Situation, die Uwe geschildert hat.Zitat:
@zille1976 schrieb am 21. August 2020 um 13:04:18 Uhr:
Das Rechtsfahrgebot gilt auch in Baustellen.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 21. August 2020 um 13:16:30 Uhr:
(Quelle)Zitat:
Grundsätzlich können Kraftfahrzeuge des fließenden Verkehrs den Fahrzeugen auf dem Beschleunigungsstreifen das Einfädeln etwa durch leichtes Bremsen oder einen Spurwechsel erleichtern.
Genau durch solche Pressemärchen meinen immer mehr, der Auffahrende hätte Vorfahrt und man müsse die Rechte Spur räumen, wenn jemand auffahren will.