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Fahrzeugbrief und Zulassung immer noch nicht erhalten

Themenstarteram 2. März 2015 um 11:40

Hallo liebe MotorTalk- Community,

nach einigen Internetrecherchen, habe ich mich nun entschlossen persönlich meine Problematik zu schildern und zwar folgende...

Vor gut zwei Wochen hat mein Freund über ein Autohaus seinen Kia Pro_Ceed gekauft. Vertrag, alles unterschrieben und das Autohaus wollte der Bank, wo Fahrzeugbrief und Zulassung hinterlegt sind Bescheid geben, sodass dies sobald los geschickt werden konnte und wir das Auto abholen können (Fahrtzeit zum Autohaus: 3h). Doch auch nach einer Woche kam keins von beidem an, es hieß jedoch vom Autohaus, dass wir das Auto trotzdem schon bezahlen und abholen können und die restlichen Papiere dann sofort nach Eintreffen weitergeschickt werden.

Also haben wir eine Woche nach Kaufvertrag per Überführungskennzeichen, den Gebrauchtwagen beim Autohaus bar bezahlt und abgeholt, in der Hoffnung dass Fahrzeugbrief und Zulassung schon bald folgen.

Jetzt sind schon 2 Wochen vergangen und das Auto steht hier in der Garage, Fahrzeugbrief und Zulassung sind immer noch nicht beim Autohaus und die Bank behauptet beides schon längst abgeschickt zu haben.

Das nächste Problem was hinzu kommt, ist, dass unser altes Auto kein TÜV mehr bekommt, schon 4 Wochen über den Termin und somit ab nächste Woche nicht mehr fahrtüchtig ist.

Ich würde mich sehr über schnelle Antworten freuen, was man nun am besten in unserer Situation tun kann.

Mahnung an Autohaus schicken? Alles neu beantragen, Leihwagen nehmen und das Autohaus über Schadensersatz informieren?

Ich habe bereits gelesen, dass das Neubeantragen von Fahrzeugschein und Zulassung wegen der eidesstattlichen Versicherung bis zu 8 Wochen dauern kann, solange wollten wir eigentlich nicht warten...

Bitte um Hilfe!

Mit freundlichem Gruß

Angie

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Fehler über Fehler. Zunächst einmal: das alte Auto kannst Du auch ohne gültigen TÜV weiter nutzen. Strafe kostet es erst ab dem dritten Monat.

Du selber kannst den Brief nicht aufbieten. Das kann nur das Autohaus als letzter Besitzer. Dazu sind sie auch verpflichtet, wenn der Brief verloren ist. Wenn er denn verloren ist. Du kannst eigentlich nur einen Anwalt nehmen, der das Autohaus schnellstens in Verzug setzt und denen alle entstehenden Kosten aufbürdet. Nötigenfalls könntet Ihr vom Kauf zurücktreten.

Es ist übrigens nicht üblich, dass auch der FZ-Schein (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) auf der Bank liegt. Ich vermute, dass hier nicht nur ein Fehler vorliegt.

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Hallo,

Fehler über Fehler. Zunächst einmal: das alte Auto kannst Du auch ohne gültigen TÜV weiter nutzen. Strafe kostet es erst ab dem dritten Monat.

Du selber kannst den Brief nicht aufbieten. Das kann nur das Autohaus als letzter Besitzer. Dazu sind sie auch verpflichtet, wenn der Brief verloren ist. Wenn er denn verloren ist. Du kannst eigentlich nur einen Anwalt nehmen, der das Autohaus schnellstens in Verzug setzt und denen alle entstehenden Kosten aufbürdet. Nötigenfalls könntet Ihr vom Kauf zurücktreten.

Es ist übrigens nicht üblich, dass auch der FZ-Schein (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) auf der Bank liegt. Ich vermute, dass hier nicht nur ein Fehler vorliegt.

Warum liegt denn überhaupt der Brief eines abgemeldeten Fahrzeuges vom Autohaus bei der Bank?

Ich hätte den nicht ohne Papiere abgeholt, wenn die dein Geld haben ist ja keine Eile mehr angesagt (aber jetzt natürlich zu spät).

Gruß Metalhead

Themenstarteram 2. März 2015 um 12:14

Das Autohaus war bei diesem Verkauf nur der Vermittler (vermutlich), das Auto war eine Art Werksfahrzeug von Kia. Warum genau der Brief bei der Bank liegt weiß ich nicht genau. Vermutlich als eine Art Sicherungsübereignung oder aufgrund eines Leasings. Aber das spielt ja hier nicht die entscheidende Rolle.

Dazu ist es nun zu spät, deshalb suche ich hier nach Antworten wie man weiter vorgehen sollte.

Ich würde dem Autohaus erst mal eine Frist von einer Woche setzen. Natürlich schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort. Mal abwarten was dann passiert.

Bitte keine Einschreiben mit Rückanwort senden, das ist rausgeschmissenes Geld, weil der Inhalt des Schreibens nicht dokumentiert ist. Kaum teurer (ab 15 EUR) ist die Überstellung des Schreibens per Gerichtsvollzieher. Der dokumentiert auch den Inhalt! Beim Autokauf ist dies eine durchaus sinnvolle Absicherung.

Vorgehensweise:

- Gelbe Seiten oder Sonstiges bemühen, Gerichtsvollzieher vor Ort suchen.

- Gerichtsvollzieher anrufen, Vorgehensweise und Preis aushandeln

- Unterlagen zusenden, Geld überweisen

- Rückmeldung des Gerichtsvollziehers abwarten

Rechtliche Bewertung:

- Zustellung UND Inhalt des Schreibens sind gerichtsfest dokumentiert

- Wirksamkeit der Forderung usw. sind nach wie vor eine andere Baustelle, die den Gerichtsvollzieher nicht interessiert.

- Zusatznutzen: wenn der Gerichtsvollzieher im Autohaus steht, und etwas Wirbel macht, um das Dokument an der richtigen Stelle abzugeben, ist das für ein Geschäft mit Kundenverkehr eine oberpeinliche Angelegenheit. Die Androhung einer solcher Überstellung hat mir bisher bereits ALLE Probleme (wie gesagt, nur bei Läden mit Kundenverkehr) gelöst. Die Androhung erfolgte mit Namen des Gerichtsvollziehers und dem Inhalt des Schreibens, das übermittelt werden soll. Die Gerichtsvollzieher waren auch alle immer sehr nett und kooperativ, und haben sich gefreut, nicht tätig werden zu müssen, weil sich die Probleme gelöst haben (habe sie natürlich dann auch informiert, dass die Aktion nicht notwendig ist - aber vorher klären, wer wann Zeit hätte, wenn nötig und alles bereithalten!)

FG

@Kai R. schrieb am 2. März 2015 um 13:05:01 Uhr:

Hallo,

Zitat:

Fehler über Fehler. Zunächst einmal: das alte Auto kannst Du auch ohne gültigen TÜV weiter nutzen. Strafe kostet es erst ab dem dritten Monat.

Wo steht denn das, dass man ein Fahrzeug ohne gültige HU in Straßenverkehr benutzen darf ?

Nur weil es erst ein Bußgeld bei einer Überschreitung von mehr als 2 Monaten gibt ?

Wer ein Fahrzeug ohne gültige HU in den Verkehr bringt, einen Unfall verursacht und sich herausstellt, dass dieser Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn der Halter rechtzeitig seine HU hätte machen lassen - Mangel wäre dann festgestellt worden -, hat ein Problem !

Das einfache 1x1 der HU:

http://www.tuev-nord.de/.../haeufig-gestellte-fragen-2606.htm?...

Also wäre ich doch sehr Vorsichtig, mit der Behauptung, dass man ein Fahrzeug 2 Monate ohne eine gültige HU im Straßenverkhr bewegen darf.

Zitat:

Du selber kannst den Brief nicht aufbieten. Das kann nur das Autohaus als letzter Besitzer. Dazu sind sie auch verpflichtet, wenn der Brief verloren ist. Wenn er denn verloren ist. Du kannst eigentlich nur einen Anwalt nehmen, der das Autohaus schnellstens in Verzug setzt und denen alle entstehenden Kosten aufbürdet. Nötigenfalls könntet Ihr vom Kauf zurücktreten.

Er kann den Brief nicht aufbieten und das Autohaus auch nicht !

Die Aufbietung wird durch die zuständige Zulassungsstelle durchgeführt !

Du meinst sicherlich, wer diese veranlassen kann. Einhergeht geht in der Regel die Versicherung an Eidesstatt. Diese wird von dem abgenommen, der den Brief verloren hat. Das kann durchaus das Autohaus oder auch die Bank sein.

Zitat:

Es ist übrigens nicht üblich, dass auch der FZ-Schein (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) auf der Bank liegt. Ich vermute, dass hier nicht nur ein Fehler vorliegt.

Wo steht denn das ? Es kommt schon öfter vor, dass Banken ZUB I + ZUB II haben.

 

Kleine pers. Anmerkung abseits von diesem Thread.

Du hast Dich noch vor ein paar Tagen unwahrscheinlich über einen User aufgeregt, der Dir zu Nahe gekommen ist. Das fand ich berechtigt.

Aber auch Du musst vielleicht ein wenig mit Deiner Wortwahl netter sein !

Hier stellt jemand Fragen und was er zuerst zu lesen bekommt: " Fehler über Fehler " !

Muss das sein ? Wenn der TE genau wüsste, was er zu machen hat, würde er hier nicht fragen !

 

 

 

Zitat:

@azrazr schrieb am 2. März 2015 um 15:58:32 Uhr:

wenn der Gerichtsvollzieher im Autohaus steht, und etwas Wirbel macht, um das Dokument an der richtigen Stelle abzugeben, ...

Da steht kein Gerichtsvollzieher im Autohaus, das wird von der Post mittels Postzustellungsurkunde (das sind die gelben Briefumschläge, falls das jemand kennt) zugestellt. Die Post gibt die Rückmeldung an den Gerichtsvollzieher. Der Umschlag selber landet ganz normal im Briefkasten (ist unglücklich für den Betroffenen wenn der Postbote mal Mist baut ;)).

PS. Hatten erst kürzlich einen Thread bei dem es darum ging, daß ein Bußgeld wegen überziehung des TÜV auch schon am ersten Tag der überziehung passieren kann.

Gruß Metalhead

Die Post ist aber nicht geeignet, förmliche Zustellungen zu machen. Das muss immer eine Amtsperson sein und die muss persönlich übergeben, um den nicht mehr vorhandenen "Anscheinsbeweis" (=Brief wurde eingeworfen: Dokument wurde zugestellt) auszugleichen.

Es gibt auch Leute, die sowas wissen und auf den Trick nicht reinfallen.

Man kann übrigens auch einen Notar die Unterlagen abschicken lassen, der hat auch dokumentierte Kenntnis vom Inhalt.

cheerio

am 2. März 2015 um 16:32

Ich denke mal der Vorbesitzer hat das Auto per Kredit bei einer Bank finanziert.

Als Sicherheit hat die Bank den Fahrzeugbrief erhalten.

Erst wenn der Kredit restlos abgelöst ist rückt die den Brief heraus.

Dabei ist zu beachten das eine sofortige Kreditkündigung auch einiges zusätzlich kostet.

Vielleicht hat der Vorbesitzer einfach das Geld in einen Urlaub auf den Malediven investiert. :D

Zitat:

@där kapitän schrieb am 2. März 2015 um 17:27:01 Uhr:

Die Post ist aber nicht geeignet, förmliche Zustellungen zu machen. Das muss immer eine Amtsperson sein und die muss persönlich übergeben, um den nicht mehr vorhandenen "Anscheinsbeweis" (=Brief wurde eingeworfen: Dokument wurde zugestellt) auszugleichen.

cheerio

Nö.

Der Gerichtsvollzieher kann auch die Post mit der Zustellung beauftragen ( §193 ZPO)

Von Privatperosnen kann ein beliebiger Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragt werden. Dies ist nur möglich, wenn diese Zustellung auch über die Post möglich ist. Anderenfalls müsste ein Gerichtsvollzieher für die Zustellung aufwändige Reisen durchführen (z.B. Zustellung eines Schriftstückes aus HH in Köln).

O.

Zitat:

@där kapitän schrieb am 2. März 2015 um 17:27:01 Uhr:

Die Post ist aber nicht geeignet, förmliche Zustellungen zu machen. Das muss immer eine Amtsperson sein und die muss persönlich übergeben, um den nicht mehr vorhandenen "Anscheinsbeweis" (=Brief wurde eingeworfen: Dokument wurde zugestellt) auszugleichen.

Es gibt auch Leute, die sowas wissen und auf den Trick nicht reinfallen.

Man kann übrigens auch einen Notar die Unterlagen abschicken lassen, der hat auch dokumentierte Kenntnis vom Inhalt.

cheerio

Hey Kapitän,

warum darf die Post keine förmliche Zustellung machen? So wie von metalhead beschrieben läuft es aber.

siehe auch

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwzg_2005/gesamt.pdf

Alleine die Niederlegung durch den Postangestellten im Briefkasten gilt als zugestellt. Dies notiert er sich auf der Zustellungsurkunde, die an der Absender zurück gesandt wird.

Zitat:

@där kapitän schrieb am 2. März 2015 um 17:27:01 Uhr:

Die Post ist aber nicht geeignet, förmliche Zustellungen zu machen. Das muss immer eine Amtsperson sein und die muss persönlich übergeben, um den nicht mehr vorhandenen "Anscheinsbeweis" (=Brief wurde eingeworfen: Dokument wurde zugestellt) auszugleichen.

Sorry, aber das ist schlicht falsch. Ob und wie zugestellt wird, richtet sich nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen und den Zustellungsgesetzen der Länder. Da ist klipp und klar geregelt, was geht und da ist die PZU eigentlich DAS Mittel der Wahl, wird tausendfach jeden Tag in Deutschland so praktiziert. Nix mit Amtsperson oder sonstwas, hat auch überhaupt gar nichts mit Anscheinsbeweis oder sonstigem zu tun.

Und ich sage es auch hier gerne nochmal: eine EV kann immer nur der abgeben, der gesicherte Angaben zum Verlust machen kann. Da die ZB II hier augenscheinlich bei der Bank lag, wird die EV von dort kommen müssen, so wie es sich darstellt. Und dass die ZB I auch bei der Bank liegt, wenn die ZB II schon dort liegt, ist bei einem abgemeldeten Fahrzeug ja nur logisch.

@TE: wenn du weißt, wo das Fahrzeug vorher zugelassen war, ist diese Zulassungsstelle dein Ansprechpartner für eine mögliche Ausstellung von Ersatzpapieren. Das Autohaus musst du in Verzug setzen, um entsprechenden Druck zur Herausgabe aufbauen zu können. Das geht aber auch nur, wenn die die ZB II haben, wenn sie sie unverschuldet nicht herausgeben können, dann wird das auch nix.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. März 2015 um 13:05:01 Uhr:

 

Zunächst einmal: das alte Auto kannst Du auch ohne gültigen TÜV weiter nutzen. Strafe kostet es erst ab dem dritten Monat.

Wenn dem Fahrer bekannt ist das erhebliche Mängel am Fahrzeug vorliegen spielt es eigentlich keine Rolle ob TÜV oder nicht.

Damit fährt man max. bis zum nächst möglichen Termin in der Werkstatt noch rum.

Sollte es zum Unfall kommen, kann so etwas böse enden.

Die TE fragte nicht nach eureren Sinnlosen gelaber über TÜV-Überziehung.

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