Passen Reifen vom W242/W246 auf mein T245?

Mercedes B-Klasse T245

Hallo Leute,
wir haben eine B-Klasse, Baujahr 2008.

Im Fahrzeugschein steht:
195/65 R15 91T

Jetzt haben die Reifen kein Profil mehr und ich habe ein Angebot gefunden:

B-Klasse 180 (Baujahr 2013) 205x55xR16
7,5Jx16H2 K1 ET45
Lochkreis: 5x112
5 Schrauben

Passen die Reifen auch auf meine alte B-Klasse?

Vielen Dank im voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 28. Juli 2019 um 00:20:03 Uhr:


Man könnte erst mal prüfen, ob es für das Rad ein Gutachten gibt ?
Aber ich wiederhole mich. Warum einfach wenn es auch umständlich gehr?
Natürlich kann man die Räder fahren (aus technischer Sicht.)
Man muss halt die Konsequenzen beherrschen .Letztlich eine Kostenfrage.

Was soll das? Falls eine ABE existiert, in welcher der T245 aufgeführt ist, verhält sich das genauso wie von bcar2016 beschrieben. Felgen und Reifen in Kombination sind für den Typ aufgeführt, somit muß lediglich die ABE mitgeführt werden. Eintrag nach meinem Kenntnisstand nicht erforderlich.

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Zitat:

dachte ich auch, aber der Wagen war vor kurzem beim TÜV und der
KFZ-Mechaniker meinte, dass auch die Felgen verrostet sind (siehe Anhang)

Zitat:

Zeig uns doch mal ein Foto von der Außenseite der Felge!

Falls du die Räder für 130 € kaufen kannst und die Reifen tatsächlich neuwertig sind (7 mm), kauf die Garnitur. Dann fährst du zum TÜV und erkundigst dich (mit Auto, Kfz-Schein UND einem der Räder), ob du die auf deinem Auto abgenommen / eingetragen bekommst, sofern nirgendwo was streift - andernfalls suchst du dir einen Kleinbetrieb, der dir die Reifen billig ummontiert und auswuchtet.
Theoretisch könntest du auch die Räder selbst mal draufmontieren und testen, ob Freigängigkeit in allen Situationen gegeben ist, denn in diesem Fall würden dir die Räder auch vom TÜV abgenommen und eingetragen werden.
Hab ich selbst mal bei meinem RL CLK 320 praktiziert, als ich ihn von GB nach D mitgenommen und eine Reifenkombi mit WR draufhatte, die im Abrollumfang größer war, jedoch keine Tachonacheilung zur Folge hatte (per GPS-Navi vom TÜV-Mann auf Probefahrt geprüft!).
Die Felge wird vor allem deshalb auf dem älteren Typ keine generelle Freigabe haben, da sie vom Nachfolgemodell ist (umgekehrt wäre naheliegender).
So kannst du's mal versuchen, denn wenn gar nix geht, lassen sich mit Sicherheit die blanken Alus vor dem Winter veräußern.

Nun ja,

es ist ja noch immer nicht klar, welche Räder da wirklich angeboten werden.
7½Jx16 ET 45 kann jedenfalls werkseitig nicht zur BR 246 gehören.
Dann ist es entweder ein Sonderrad vom Zubehörmarkt oder ein MB-Rad von der BR 207 (E-Klasse Coupé und Cabrio).

Bei Zubehörrädern sollte ein Radgutachten existieren, in dem hoffentlich die BR 245 aufgeführt ist.

Ich würde mir sämtliche Daten auf der Innenseite der angebotenen Räder ansehen.
Davon hängt ab, wie eine Änderungsabnahme ausfällt.

Ansonsten verträgt die BR 245 in Bezug auf Felgenbreiten und Einpresstiefen von Rädern schon eine ganze Menge. Meine Winterkombination sieht daher so aus:

f3f96999-b81d-4d13-9bdd-c67bacc123e2

Das wurde anstandslos nach §§ 21 + 19.2 StVZO abgenommen, klappt aber eventuell nicht, wenn die Mittenlage von Achse 2 nicht präzise ausgerichtet ist.

Übrigens ist der Reifenquerschnitt 205/55 normgerecht montierbar auf Felgenkonturen von 5½J bis 7½J.
Da sind wir hier dann also schon an der oberen Grenze.

Gruß
bcar2016

Achse

Radabmessungen

Reifengröße

1

7Jx16 H2 ET 45 eff.

205/55 R 16

2

7Jx16 H2 ET 33 eff.

205/55 R 16

Zitat:

@bcar2016 schrieb am 25. Juli 2019 um 23:30:13 Uhr:


Nun ja,

es ist ja noch immer nicht klar, welche Räder da wirklich angeboten werden.
7½Jx16 ET 45 kann jedenfalls werkseitig nicht zur BR 246 gehören.
Dann ist es entweder ein Sonderrad vom Zubehörmarkt oder ein MB-Rad von der BR 207 (E-Klasse Coupé und Cabrio).

Bei Zubehörrädern sollte ein Radgutachten existieren, in dem hoffentlich die BR 245 aufgeführt ist.

Ich würde mir sämtliche Daten auf der Innenseite der angebotenen Räder ansehen.
Davon hängt ab, wie eine Änderungsabnahme ausfällt.

Ansonsten verträgt die BR 245 in Bezug auf Felgenbreiten und Einpresstiefen von Rädern schon eine ganze Menge. Meine Winterkombination sieht daher so aus:

7553916e-7dd1-45ba-8f49-4bf977a144a1

Das wurde anstandslos nach §§ 21 + 19.2 StVZO abgenommen, klappt aber eventuell nicht, wenn die Mittenlage von Achse 2 nicht präzise ausgerichtet ist.

Übrigens ist der Reifenquerschnitt 205/55 normgerecht montierbar auf Felgenkonturen von 5½J bis 7½J.
Da sind wir hier dann also schon an der oberen Grenze.

Gruß
bcar2016

Was genau meinst du mit dieser Aussage?

Ich bin völlig bei dir, was Felgen- zu Reifengröße betrifft, von 5,5 bis 7,5" bei 205/55ern.

Was aber ein Gesamtunterschied von 12,7 mm (7" zu 7,5" nur bei der Felge, wohlgemerkt) bei identischer Einpreßtiefe in bezug auf eine 'präzise Ausrichtung einer Mittenlage von Achse 2' Negatives bewirken soll, erschließt sich mir nicht, aber gerne lasse ich mich dahingehend von dir aufklären.

Achse

Radabmessungen

Reifengröße

1

7Jx16 H2 ET 45 eff.

205/55 R 16

2

7Jx16 H2 ET 33 eff.

205/55 R 16

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Was die Mittenlage der Achse 2 anbetrifft: sie ist ab Werk bei der BR 245 nicht immer präzise.

Da kann es vorkommen, dass ein Hinterrad seitlich weiter heraussteht als auf der anderen Seite, wo es weiter innen steht. Das sieht schon einmal nicht gut aus.

Ich hatte 4 mm Differenz zwischen beiden Seiten von Rad/Reifen zur Kotflügelinnenkante, daher habe ich das für ein paar Hundert € bei MB korrigieren lassen. Daher sieht es bei mir jetzt symmetrisch aus.

Was sonstige Daten angeht:

Die Reifenbreite von Flanke zu Flanke ändert sich mit der Felgenbreite um 10 mm pro Punkt.
(Nebenbei: Es gibt nach ETRTO-Norm kein "Zoll" für Felgenbreiten, und auch nicht für Felgendurchmesser! Das sind dimensonslose Größen!)

Und wenn ein Reifen von einer Felge mit Kontur 7J auf eine mit Kontur 7½J montiert wird, wird seine Breite von Flanke zu Flanke um 5 mm höher, egal welche Größe. Das war's dann auch schon.

Aber natürlich müssen Freigängigkeit und Radabdeckung immer geprüft werden.

Gruß
bcar2016

Zitat bcar2016:

"(Nebenbei: Es gibt nach ETRTO-Norm kein "Zoll" für Felgenbreiten, und auch nicht für Felgendurchmesser! Das sind dimensonslose Größen!)"

Diese Behauptung halte ich für einen Witz. Dimensionslose Größen resultieren immer nur dann, wenn ein Verhältnis (= Bruch mit Zähler oben und mit Nenner unter dem Bruchstrich) zwischen gleichgearteten Größen (z. B. Dimensionen/Dimensionen, Drücke/Drücke, Feldstärken/Feldstärken, Temperaturen/Temperaturen und andere physikalischen Größen. Manchmal kommen Umrechnungsfaktoren hinzu, z. B. Zoll/mm. Deshalb gibt es auch so komische "Dimensionen" wie daN*m/s**2 und bei Elektromagnetischen Feldern wird es erst richtig kompliziert, weil diese sich nicht reduzieren lassen) hergestellt wird. Aber ein Durchmesser und eine Breite sind nicht dimensionslos, was auch aus den ETRTO-Tabellen hervorgeht, musst nur bis ganz oben in den Spaltenköpfen hineingehen und dort stehen dann auch die Zoll- oder mm-Angaben.

Zitat:

@bcar2016 schrieb am 26. Juli 2019 um 01:31:36 Uhr:


Was die Mittenlage der Achse 2 anbetrifft: sie ist ab Werk bei der BR 245 nicht immer präzise.

Da kann es vorkommen, dass ein Hinterrad seitlich weiter heraussteht als auf der anderen Seite, wo es weiter innen steht. Das sieht schon einmal nicht gut aus.

Ich hatte 4 mm Differenz zwischen beiden Seiten von Rad/Reifen zur Kotflügelinnenkante, daher habe ich das für ein paar Hundert € bei MB korrigieren lassen. Daher sieht es bei mir jetzt symmetrisch aus.

Was sonstige Daten angeht:

Die Reifenbreite von Flanke zu Flanke ändert sich mit der Felgenbreite um 10 mm pro Punkt.
(Nebenbei: Es gibt nach ETRTO-Norm kein "Zoll" für Felgenbreiten, und auch nicht für Felgendurchmesser! Das sind dimensonslose Größen!)

Und wenn ein Reifen von einer Felge mit Kontur 7J auf eine mit Kontur 7½J montiert wird, wird seine Breite von Flanke zu Flanke um 5 mm höher, egal welche Größe. Das war's dann auch schon.

Aber natürlich müssen Freigängigkeit und Radabdeckung immer geprüft werden.

Gruß
bcar2016

Auf dein Posting hatte ich bereits umfassend Stellung genommen, jedoch beim Abschicken einen Fehler eingebaut - alles weg! So stark verspätet, sorry!

Zunächst, jetzt weiß ich wenigstens, was du gemeint hast. War halt etwas umständlich ausgedrückt. Vermutlich gibt's von MB eine Toleranz für den seitlichen Versatz der Hinterachse.

Was die von mir gewählte Bezeichnung betrifft,war das ausschließlich auf die Felgeninnenbreite bezogen. Wie Wiewaldii schon richtig festgestellt hat, bezieht sich 5 1/2, 6 oder 7("😉 selbstverständlich auf die Felgen(innen)breite in Zoll! Andere Bezeichnungen, wie z.B. bei TRX-Bereifung (z.B. Citroen früher, oder 325 iX) sind / waren in Millimeter angegeben (z.B. 155 x 390 o.ä.).
Was das "J" (Felgenhorn) oder "H" (für Hump) betrifft, war das obsolet für die hier angestrebte Betrachtung. Und eine technisch-wissenschaftliche Darbietung bringt hier keine Lösung.

Ansonsten bleibe ich bei meinen Lösungsvorschlägen, wobei der TS (für sich selbst!) abzuwägen hat, was ihm das Verhältnis Radsatzkosten / Aufwand wert ist.

Der Themenstarter ist schon lange von Bord gespült .........

Aber Dimensionslose Größen, nicht mittig "angeschweißte" Hinterachsen passen prima in mein Sommerloch.

Zitat:

@Avon35 schrieb am 25. Juli 2019 um 17:35:57 Uhr:


andernfalls suchst du dir einen Kleinbetrieb, der dir die Reifen billig ummontiert und auswuchtet.

hmm, verstehe ich es richtig, dass:

die 205x55xR16 Reifen auf

7,5Jx16H2 K1 ET45-Felgen

vom Verkäufer

auch auf

meine 6Jx16H2-Felgen

passen?

Sprich das Maß 205x55xR16 passt immer auf meine 6Jx16H2-Felgen? Richtig?

Das Ummontieren würde mich laut Werkstattmensch 60 Euro kosten.

Zitat:

@bcar2016 schrieb am 25. Juli 2019 um 23:30:13 Uhr:


es ist ja noch immer nicht klar, welche Räder da wirklich angeboten werden.
7½Jx16 ET 45 kann jedenfalls werkseitig nicht zur BR 246 gehören.

ich habe im Anhang mal Bilder von den angebotenen Rädern.

Sie waren wie gesagt laut Verkäufer auf einer B-Klasse Baujahr 2013 montiert und sollen noch 6-7mm haben.

Ich würde sie am liebsten so belassen und vor dem Winter einfach nur drauf machen lassen.

Der Wagen muss immer im Juli zur HU und somit werden die Räder zu der Zeit nicht montiert sein...

Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 26. Juli 2019 um 16:42:53 Uhr:


Der Themenstarter ist schon lange von Bord gespült ........

ich gebe zu, dass ich bei den Fachbegriffen mehrmals lesen muss, aber ich gebe mir mühe alles

nachzuvollziehen 😁

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Die 16 Zoll sind der Felgendurchmesser, also passen deine Reifen auf jede Felge mit 16 Zoll. 205/55 bezeichnen die Reifenbreite und das Verhältnis der Riefenhöhe zur -breite. "Normalreifen" haben ein Höhe-Breite-Verhältnis von 0,8 (80%), so daß man bei einem Verhältnis <0,8 von Niederquerschnittsreifen spricht (z.B. bei 205/70, 205/50 oder ganz extrem von 285/35 oder ähnlich, wobei bei abnehmendem Höhe-Breite-Verhältnis der Reifen immer weniger Fahrkomfort, dafür aber mehr Steifigkeit für sportlicheres Fahrverhalten (theoretisch) bietet. Theoretisch paßte dein Reifen auch auf eine 5- oder 5 1/2 Zoll-16er Felge, aber praktisch ist das weder sinnvoll noch freigegeben.

Die Felge kenne ich nicht, jedoch sieht sie mir nicht nach Original-MB-Felge aus. Du kannst aber wie schon vorgeschlagen die Räder mal versuchsweise auf deinen 245er montieren und prüfen (lassen), ob irgendwelche Streifprobleme auftreten und/oder auftreten KÖNNTEN, was ich für wenig wahrscheinlich halte aufgrund der identischen Einpreßtiefe im Verhältnis zu 12,7 mm Breitenunterschied (zwischen 7 und 7,5 Zoll Felgenbreite). Falls nix streift/streifen kann, kannst du mit montierten Rädern zum TÜV und nachfragen, ob dir die (für MB 246?) freigegebenen Räder / Felgen per Einzelabnahme eingetragen werden.

Du mußt allerdings drauf achten, daß du nicht das Reifenfabrikat als alleinige Bestückung eingetragen bekommst, sonst mußt du in Kürze bei Verschleißgrenze aufs selbe Fabrikat zurückgreifen, selbst wenn du z.B. statt des Fulda lieber einen Nokian präferieren würdest (nur als Beispiel).

Hallo vASNator,

die Bilder in Deinem letzten Beitrag hier haben die Klärung sehr erleichtert.

Die Räder stammen nicht von MB,
es sind Sonderräder BORBET TB 75637 7,5Jx16 H2 ET45.

Für diese Räder gibt es die ABE Nr. 48917 mit Anlage 2, in der für die BR 245 keine besonderen Auflagen aufgeführt sind.
Die montierte Reifengröße 205/55 R 16 hat sogar überhaupt keine Anmerkungen.

Somit brauchst Du

  • höchstens die Anlage 2 auszudrucken und ins Handschuhfach zu legen,
  • nicht zur Änderungsabnahme bei einer KFZ-Prüfstelle vorstellig werden,
  • nicht die Zulassungsbescheinigung I bei der Zulassungsstelle korrigieren zu lassen.

Blieben noch die so genannten Befestigungsmittel.
Die Räder benötigen Radschrauben M14x1,5 mit Kegelbund 60°, Schaftlänge 28,5 (Auflage S02).
Bei der BR 246 war es aber Schaftlänge 33 (Auflage S07).

Ich schlage Dir daher vor, bei einem Reifenfachhändler einen Anbauversuch mit Kegelbundschrauben zu machen, die nach mindestens 7,5 Umdrehungen fest sitzen sollten.
Wesentlich mehr dürfen es aber auch nicht sein, um die Feststellbremse auf Achse 2 nicht zu beschädigen.

Fazit:
Nur wenig Probleme bei der BR 245 und kein besonderer Aufwand, also eher Plug&Play.

Gruß
bcar2016

Man könnte erst mal prüfen, ob es für das Rad ein Gutachten gibt ?
Aber ich wiederhole mich. Warum einfach wenn es auch umständlich gehr?
Natürlich kann man die Räder fahren (aus technischer Sicht.)
Man muss halt die Konsequenzen beherrschen .Letztlich eine Kostenfrage.

Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 28. Juli 2019 um 00:20:03 Uhr:


Man könnte erst mal prüfen, ob es für das Rad ein Gutachten gibt ?
Aber ich wiederhole mich. Warum einfach wenn es auch umständlich gehr?
Natürlich kann man die Räder fahren (aus technischer Sicht.)
Man muss halt die Konsequenzen beherrschen .Letztlich eine Kostenfrage.

Was soll das? Falls eine ABE existiert, in welcher der T245 aufgeführt ist, verhält sich das genauso wie von bcar2016 beschrieben. Felgen und Reifen in Kombination sind für den Typ aufgeführt, somit muß lediglich die ABE mitgeführt werden. Eintrag nach meinem Kenntnisstand nicht erforderlich.

Danke für die Antworten.

@Gedoensheimer:
Du hat nichts verstanden und bist auf einem völlig falschem Pfad unterwegs, womit Du den Themenstarter womöglich noch verunsicherst.
Dabei gibt es doch für die Räder des TE eine ABE mit Anlage in der die BR 245 aufgeführt ist!
Das hast Du ja wohl einfach übersehen, womöglich vorsätzlich!
Deine Beiträge sind hier im Thread daher nicht mehr so recht passend!

@Avon35: Sehr richtig bewertet, vielen Dank dafür.
Den Haupttext der ABE habe ich noch nicht gefunden, der ist in diesem Fall aber auch unwichtig.

@TE:
Bitte siehe noch nach, ob auf den Rädern KBA 48917 steht. Das findet man normalerweise auf der Radaußenseite im Bereich des Ventils.

Gruß
bcar2016

Das war aber jetzt auch eine schwierige Geburt. Hätte man schon eine Seite früher haben können.

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