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Passen Reifen vom W242/W246 auf mein T245?

Mercedes B-Klasse T245

Hallo Leute,
wir haben eine B-Klasse, Baujahr 2008.

Im Fahrzeugschein steht:
195/65 R15 91T

Jetzt haben die Reifen kein Profil mehr und ich habe ein Angebot gefunden:

B-Klasse 180 (Baujahr 2013) 205x55xR16
7,5Jx16H2 K1 ET45
Lochkreis: 5x112
5 Schrauben

Passen die Reifen auch auf meine alte B-Klasse?

Vielen Dank im voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 28. Juli 2019 um 00:20:03 Uhr:


Man könnte erst mal prüfen, ob es für das Rad ein Gutachten gibt ?
Aber ich wiederhole mich. Warum einfach wenn es auch umständlich gehr?
Natürlich kann man die Räder fahren (aus technischer Sicht.)
Man muss halt die Konsequenzen beherrschen .Letztlich eine Kostenfrage.

Was soll das? Falls eine ABE existiert, in welcher der T245 aufgeführt ist, verhält sich das genauso wie von bcar2016 beschrieben. Felgen und Reifen in Kombination sind für den Typ aufgeführt, somit muß lediglich die ABE mitgeführt werden. Eintrag nach meinem Kenntnisstand nicht erforderlich.

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Zitat:

@bcar2016 schrieb am 28. Juli 2019 um 00:15:04 Uhr:


Für diese Räder gibt es die ABE Nr. 48917 mit Anlage 2, in der für die BR 245 keine besonderen Auflagen aufgeführt sind.

D A N K E S C H Ö N.

Bin beeindruckt, was manche für ein Wissensfundus drauf haben 😰
Ich werde die Reifen jetzt wahrscheinlich kaufen, einlagern und im Oktober draufmachen lassen.
Laut dem Verkäufer, haben die Räder die Teilenummer KBA 48917
150 Euro (ggf. 130) mit 6-7mm ist ein guter Preis oder?

Zitat:

@bcar2016 schrieb am 28. Juli 2019 um 00:15:04 Uhr:


Blieben noch die so genannten Befestigungsmittel.
Die Räder benötigen Radschrauben M14x1,5 mit Kegelbund 60°, Schaftlänge 28,5 (Auflage S02).

stehen die Werte/Maße auf den Radschrauben selbst drauf?

Zitat:

@Avon35 schrieb am 27. Juli 2019 um 20:10:21 Uhr:


Die 16 Zoll sind der Felgendurchmesser, also passen deine Reifen auf jede Felge mit 16 Zoll.

vielen Dank für die Info. Hab ne Menge dazu gelernt.

Zitat:

Man könnte erst mal prüfen, ob es für das Rad ein Gutachten gibt ?

wie jetzt? das ist doch die PDF, die bcar2016 gepostet hat oder nicht?

Zitat:

Aber ich wiederhole mich. Warum einfach wenn es auch umständlich gehr?

wie jetzt? nach deiner Empfehlung, hätte ich zum TÜVtler dackeln müssen, lange warten und 40 "Eierchen" berappen müssen.

Durch bcar2016 habe ich mir jetzt den Weg, viel Zeit sowie die 40 Eier gespart.

Noch was:
1) Falls die 20 Radschrauben, die ja wohl dabei sind (gehören zum Satz, ansonsten vergiß das ganze!), zu lang sind, kannst du sie ja per Säge / Flex / Feile selber auf das richtige (lt. bcar2016) kürzere Maß bringen /- lassen.
2) Beachte bitte auch, daß du als solche anerkannte (!!) WRr nur bis zu minimal 4 mm fahren kannst, die Reifen also zu ca. 50 % + bereits abgefahren sind, zudem min. 5 Jahre alt.
Bedeutet i.d.R., daß sie nur noch eine Saison, dann - mit Abstrichen! - noch in den Sommer hinein nutzbar sind, denn auch Sommerreifen sollte man eigentlich aus Sicherheitsgründen (Aquaplaning, Nässe generell) nur bis zu 4, max. 3 mm abfahren! Zumal WRr bei höheren Temperaturen deutlich schlechtere Fahreigenschaften aufweisen, genauso wie SRr bei Temperaturen unter +7 °C ...
Dennoch sind die Alus natürlich den Preis wert!
3) Nimm sie aber in jedem Fall dann, wenn auch Reifendrucksensoren verbaut sind ;-)

Zitat:

@vASNator schrieb am 28. Juli 2019 um 13:35:33 Uhr:



wie jetzt? nach deiner Empfehlung, hätte ich zum TÜVtler dackeln müssen, lange warten und 40 "Eierchen" berappen müssen.

"Momang" (Moment, d.Red.),

zu dem Zeitpunkt als meine Wenigkeit nebst Gedoensheimer unseren Rat kund taten, lag weder ein Gutachten/ABE zu deiner anfänglich geschilderten Rad/Reifenkombi vor, noch sonst irgendwas verbindliches was zu einem anderen Rat hatte führen können

Und OHNE Gutachten/ABE waren die Aussagen von mir (ottocar) als auch Gedoensheimer völlig korrekt.
(ohne Gutachten/ABE für den T245 hättest du diese RR-Kombi nicht fahren dürfen. Nur per Prüfung in der Einzelabnahme (besagte 40 Teuronen und Änderung der Zul.beschng 1 (nochmal 20 €-Glocken)

Nachdem dann gestrig in deinem Post vom 27.07.19 / 18:45 Uhr Bilder mit KBA-Nummer auftauchten wurde ein Kreis draus. Vorher war uns diese Recherche und eine verbindlichere Aussage durch mangelnde Angaben deinerseits gar nicht möglich.
Da bcar2016 die Recherche-Maschine dann anwarf, ergab sich das für dich erlösende Gutachten.
Aber erst durch die Angaben vom gestrigen Samstag, dem 27.07.19 / 18:45 Uhr.

Somit bitte gern beachten wem man hier wann welche Kompetenzen abspricht ... 😁

Danke Ottocar! Musste mal so gesagt werden.

Ich liebe Leute die eine flauschige Anfrage starten und dann abtauchen. (Mal sehen was die Idioten daraus machen?)
Die Frage nach dem Gutachten wurde von mir ja schon früh gestellt. Könnte mein Fehler sein. Menschen die mit dem Faxgerärt durchs Netz segegln haben da evtl Probleme. Viele sind wohl auch der Ansicht, dass die Begleichung der GEZ-Gebühren hier jeden Scheiß rechtfertigt. Das ruft natürlich Ex-Perten auf den Plan. Da belabern wir dann dezentrale Hinterachsen.
Für die Anderen:
Man unterscheide zwischen einer Begutachtung und einer Einzelabnahme:
Begutachtung: Es geht darum festzutellen, ob die Auflagen im Gutachten einghalten sind. Gibt es keine Auflagen, kann man sich die Begutachtung schenken. (Wäre dann eine ABE== Allgemeine Betriebserlaubnis) Man legt einen Ausdruck zur Fahrzeugmappe und gut iss. Sollte nun ein Sheriff anderer Meinung sein..... Verhandlungssache.... (Wurde schon mal jemand mit einem 245er kontrolliert ? Solange sich alles im Rahmen hält....wenn man aber begrabscht werden will, muss man sich andere Dinge einfallen lassen).
In der Praxis gibt es nur wenige Gutachten die keine Auflagen enthalten (ein Schelm wer Böses vermutet).

Einzelabnahme: Man kommt mit einem Direktimport oder einer Bastellösung an. Da reichen dann die ca 40 €icerchn nicht.....)

Eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung (Kfz-Schein) ist nicht erforderlich (kostet nur Geld). Man muss halt den Papierkrempel mitführen. Bei einer Ummeldung, Neuausstellung des Kfz-Scheins, bekommt man das meist für umme.

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Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 28. Juli 2019 um 17:20:01 Uhr:


Danke Ottocar! Musste mal so gesagt werden.

Plan.

Da belabern wir dann dezentrale Hinterachsen.[/b]

Da hab ich mir ehrlich gesagt auch die Augen gerieben - wir sprechen hier von einem (theoretischen!) "Versatz" von wahnsinnigen ZWEI MILLIMETERN, wobei mir ein "Versatz" der Blechteile theoretisch genauso wahrscheinlich erscheint (vielleicht auch jeweils nur ± 1 mm) 😉😁

Quem juxit?

Fakt ist allerdings, daß wir bei Vorhandensein aussagefähiger Radabbildungen anstatt der "rostigen / verrosteten" Alufelgen viel "Gedöns" gespart hätten ...

Sorry, beim Löschen von Textpartien vermutlich falschen Knopf gedrückt ...

Zitat:

@Avon35 schrieb am 28. Juli 2019 um 18:52:20 Uhr:


[quote
@Gedoensheimer schrieb am 28. Juli 2019 um 17:20:01 Uhr:
Danke Ottocar! Musste mal so gesagt werden.

Plan.

Da belabern wir dann dezentrale Hinterachsen.[/b]

Da hab ich mir ehrlich gesagt auch die Augen gerieben - wir sprechen hier von einem (theoretischen!) "Versatz" von wahnsinnigen ZWEI MILLIMETERN, wobei mir ein "Versatz" der Blechteile theoretisch genauso wahrscheinlich erscheint (vielleicht auch jeweils nur ± 1 mm) 😉😁......

Bei mir verursacht das zumindest Phantomschmerzen.
Ich bin ja auch indirekt mit den Autobauern verbandelt (wenn auch im Bereich Powertrain). Aber es tut schon weh, wenn man den Blechfaltern unterstellt, dass sie die Hinterachse nicht platzieren könnten.
Da kaufen die sich irre teure 3D- Messmaschinen, beherrschen alle Spaltmaße und sind zu blöd die Achse zu platzieren? Und von wem müssen sie sich das sagen lassen ?
(Hoffentlich haben die noch nicht herausgefunden, dass ich immer noch bei MT schreibe.....)

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