ForumA5
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A5
  6. A5
  7. Passen Felgen vom "alten" A5?

Passen Felgen vom "alten" A5?

Audi A5 F5 Sportback, Audi
Themenstarteram 20. September 2018 um 20:24

Hallo,

ich möchte für meinen A5 (Baujahr 11/2017, 2.0l TFSI) folgende original Audi Felgen kaufen:

8T0 601 025G (8,5x18 ET29)

Kann mir jemand sagen, ob die passen und ich die auf meinem Auto ohne weiteres fahren kann?

Kenne mich mit Einpresstiefe leider nicht so gut aus und im Internet habe ich unterschiedliche Ergebnisse gefunden.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Koemmi1 schrieb am 9. November 2018 um 15:02:59 Uhr:

Zitat:

@dworld schrieb am 9. November 2018 um 14:11:30 Uhr:

War diese Woche mit genau den gleichen Felgen mit Winterreifen beim TÜV um diese eintragen zu lassen. Laut Aussage des TÜV-Prüfers muss nichts eingetragen werden. Auch nicht mit den verbauten Spurverbreiterungen mit ABE vom alten B8.

Aha, interessant!

Mit welcher Begründung muss nichts eingetragen werden wenn doch diese Felgen nicht im Schein/ECE stehen?

Der TÜVler meinte, weil die Felgen- und Reifengröße als Serienbereifung geführt werden und die Traglast der Original-Audi-Felgen ausreichend ist. Die Felgengröße 8,5x18 ET29 und die Reifengröße 245/40 R18 stehen auch so in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Ob das jetzt alles seine Richtigkeit hat, kann ich nicht sagen. Werde eh nächsten Winter auf 19 Zoll gehen - 18 Zoll fährt sich nicht gut - und die sind dann auf Serienfelgen. Für diesen Winter bleibt es so.

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten

Ist es vielleicht so das aufgrund das der B9 laut coc auch ein B8 ist alle Felgen die für B8 freigegeben sind auch auf den neuen dürfen ?

Zitat:

@dworld schrieb am 9. November 2018 um 15:54:56 Uhr:

Zitat:

@Koemmi1 schrieb am 9. November 2018 um 15:02:59 Uhr:

 

Aha, interessant!

Mit welcher Begründung muss nichts eingetragen werden wenn doch diese Felgen nicht im Schein/ECE stehen?

Der TÜVler meinte, weil die Felgen- und Reifengröße als Serienbereifung geführt werden und die Traglast der Original-Audi-Felgen ausreichend ist. Die Felgengröße 8,5x18 ET29 und die Reifengröße 245/40 R18 stehen auch so in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Ob das jetzt alles seine Richtigkeit hat, kann ich nicht sagen. Werde eh nächsten Winter auf 19 Zoll gehen - 18 Zoll fährt sich nicht gut - und die sind dann auf Serienfelgen. Für diesen Winter bleibt es so.

Aaaalsooo....ich habe am Donnerstag Termin beim Freundlichen. Er hat es mit dem TÜV für mein Auto wie folgt abgeklärt: Meine alten 8,5 x 18 Felgen, die nicht in meinem CoC drinstehen, sind "angeblich" beim S5 problematisch wegen dem Abstand zum Bremssattel. Mit meinen Spurverbreiterunge (H&R mit ABE), kann ich die aber wohl doch fahren, müssen aber eingetragen werden.

Ich bin mal gespannt auf Donnerstag und werde berichten

Und ich war heute Morgen - wie angekündigt - beim TÜV:

Der Prüfer musste nicht lange überlegen. Da Reifen-/Felgenmaße o.k. sind und Traglastbescheinigung von Audi vorlag, sei das Ganze zwar unproblematisch, aber eben nur über eine Einzelabnahme mit anschließender Eintragung im Fahrzeugschein möglich. Ich musste mit dem Gutachten also anschließend noch zur Zulassungsstelle, wo ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein erfolgte bzw. die Betriebserlaubnis neu erteilt wurde.

Reifendimension, Maße und Teilenummer der Felge stehen nun also direkt im Fahrzeugschein.

Kosten Einzelabnahme TÜV: 58,50 EUR

Kosten Zulassungsstelle: 51,50 EUR

Der Vollständigkeit halber: Es ging um die 8T0601025BB in 8,5J x 18 ET29 und so sieht die dann aus auf meinem A5 (leider etwas unscharf geworden):

Winterraeder

Komisch. Bei mir hat die Eintragerei bei der Zulassungsstelle nur 12,00 Euro gekostet. Für Felgen und die ganzen Carbon-Teile von Capristo. Habe sogar einen Anhang für den Fahrzeugschein bekommen, weil der ganze Text nicht auf das erste Blatt passte. Eintrag im Brief war nicht notwendig, da sich an den dort vermerkten Daten nichts geändert hätte.

Die Position "Änderung Fahrzeugpapiere" und die Kleinkrampositionen wie Klebesiegel etc. summieren sich tatsächlich auf 12 EUR. Dazu kam in meinem Fall aber noch die Erteilung der Betriebserlaubnis für 39,50 EUR.

Liegt wahrscheinlich am TÜV-Gutachten. In meinem steht tatsächlich "bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis erteilen". Und weiter hinten heißt es "die frühere Betriebserlaubnis ist erloschen weil für die Änderung keine Genehmigung i.R. der Fz-BE oder eines Nachtrages, keine Teilegenehmigung - EG /ECE /ABE /BAG - oder kein Teilegutachten vorhanden ist."

Der Prüfer hat mir also quasi zunächst die Betriebserlaubnis mit diesen Rädern abgesprochen, um dann zu bestätigen, dass die BE aufgrund seines Prüfergebnisses doch wieder erteilt werden kann. Keine Ahnung, ob das so sein muss. Vielleicht hätte er das im Gutachten auch etwas geschickter formulieren können und die Mitarbeiterin in der Zulassungsstelle hätte dann nur das 12-Euro-Programm durchgezogen...

Ich habe es jetzt endlich auch mal geschafft meine Felgen eintragen zu lassen.

Dienstag war ich beim TÜV (58,50€) und heute bei der Zulassungsstelle (11,70€).

Bei mir steht im TÜV-Gutachten folgendes:

"Ihr Fahrzeug entspricht zum Zeitpunkt der Begutachtung insoweit den geltenden Vorschriften.

Bitte lassen sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug erteilen."

Weiter hinten steht dann wie bei dir:

"die frühere Betriebserlaubnis ist erloschen weil für die Änderung keine Genehmigung i.R. der Fz-BE oder eines Nachtrages, keine Teilegenehmigung - EG /ECE /ABE /BAG - oder kein Teilegutachten vorhanden ist."

Aha, dann hat die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle da wohl Mist gebaut und das 12-EUR-Programm hätte auch gereicht. :rolleyes:

Naja, beim nächsten mal bin ich schlauer...

Wenigstens sind wir jetzt beide absolut vorschriftsmäßig, doppelt geprüft, dreifach verifiziert und vierfach gestempelt mit unseren Winterrädern unterwegs ;)

Es lebe die Bürokratie! :D (bin übrigens selbst im öffentlichen Dienst :) )

Zitat:

@Stromlinie schrieb am 29. November 2018 um 12:34:35 Uhr:

 

Wenigstens sind wir jetzt beide absolut vorschriftsmäßig, doppelt geprüft, dreifach verifiziert und vierfach gestempelt mit unseren Winterrädern unterwegs ;)

Es lebe die Bürokratie! :D (bin übrigens selbst im öffentlichen Dienst :) )

:D Man muss das positiv sehen, so musst nicht um Kurzarbeit oder ähnliches fürchten. ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A5
  6. A5
  7. Passen Felgen vom "alten" A5?