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Passat Zugfahrzeug

VW Passat

Moin Leute, mein Wowa (1,7t. - 1,8t je nach Beladung) macht meinem Passerati (Diesel,150 PS DSG) leider ab und an schwer zu schaffen....
Bei etwas Steigung auf der Autobahn schaltet er auch mal in den 4..
Zudem verschwinden die Hinterreifen stets im Radkasten (wäre für jede Kontrolle ein gefundenes Fressen).

Wie habt Ihr da abhilfe geschaffen? Stärkere Federn hinten?

Oder ist der Kasten einfach dafür nicht ausgelegt? Er ist auch nur mit 1541 kg angeben (wiegt wohl aber leer etwas mehr). Zudem haben wir im Sommerurlaub auch noch 2 Räder auf dem Dach und 2 auf der Deichsel und natürlich den Kofferraum voll beladen.

Möchte den Wagen ungern weg tun , nur auf Dauer so auch keine Lösung (gerade dass er hinten so arg runtergedrückt wird, wäre bei der Kontrolle auffällig)

18 Antworten

Zitat:

@kaindl schrieb am 09. Aug. 2022 um 13:11:29 Uhr:


Woran machst du fest, dass Stützlast und Hinterachslast bei @elevator01 "schon passen"? An dem einen Bild?

Und auch beim Tandem ist die Stützlast nicht "gegeben" und auch da sollte sie im zulässigen Rahmen sein. Wenn sie auch beim Tandem natürlich schwieriger zu beeinflussen ist, als beim Monoachser...

Weil mein Passat mit leeren Anhänger schon so aussieht, das obwohl ich andere Federteller drin habe, die das heck etwas höher kommen lassen.

Es ist beim Tandem je nach Anhänger einfach so, daß muss man einfach als gegeben hinnehmen.
Du richtet den Anhänger waagerecht aus und bist mit einer Stützlast Waage im grünen Bereich, sobald du aber z. B den Passat ankuppelst, wirst du wenn eine messeinrichtung zwischen Kugelkopf und Kupplung ist, im angekuppelten Zustand mehr als die zulässigen 90kg haben.
Zumindest ist das bei meinen so, ich könnte dem entgegen wirken, indem ich größere Reifen am Anhänger montieren würde. So das die Kupplung im Waagerechten Zustand des Anhänger höher kommt und zum Zugfahrzeug passt.

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 16. Aug. 2022 um 22:20:24 Uhr:


Du richtet den Anhänger waagerecht aus und bist mit einer Stützlast Waage im grünen Bereich, sobald du aber z. B den Passat ankuppelst, wirst du wenn eine messeinrichtung zwischen Kugelkopf und Kupplung ist, im angekuppelten Zustand mehr als die zulässigen 90kg haben.

Dann passt der Anhänger wohl nicht zum Auto... Die Stützlast muss nicht in der Waagerechten, sondern auf der Höhe der Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges passen...

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 16. Aug. 2022 um 22:20:24 Uhr:


Es ist beim Tandem je nach Anhänger einfach so, daß muss man einfach als gegeben hinnehmen.

Das muss man dann nicht als gegeben hinnehmen, sondern entweder hinnehmen, dass der Anhänger nicht zum Zugfahrzeug passt, oder entsprechende Maßnahmen ergreifen, dass es passt. Es gibt Adapter für die Deichsel um die Höhe der Kupplung anzupassen oder höhenverstellbare Deichseln o.ä.

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 16. Aug. 2022 um 22:20:24 Uhr:


Weil mein Passat mit leeren Anhänger schon so aussieht, das obwohl ich andere Federteller drin habe, die das heck etwas höher kommen lassen.

Wie viel Stützlast hat er denn leer auf Höhe der Kupplung von deinem Passat gemessen? Es gibt Anhänger, die auch leer schon ordentlich Stützlast haben. Leer ist da also keine Aussage...

Es gibt aber keine gesetzliche Regelung, die vorgibt, welche Kombination erlaubt ist und welche nicht.
Rein faktisch mit dem möglichen Prüfungen, bräuchte er oder zumindest ich keine Angst haben.
Es wird ein Verdacht geäußert, der per Waage geprüft wird, dabei wird idr ein Wert innerhalb der 90kg rum kommen, also darf er/ich weiterfahren.

Nein gemessen habe ich nein nicht, aber ich kann ihn mit Kupplung am Boden mit Kraft in die Waagerechte heben und ggfs noch paar mm darüber hinaus..
Der kugelkopf ist aber deutlich höher als paar mm.
Somit kann man sicherlich am Anhänger Modifikationen durchführen oder auch den Wagen Tieferlegung, aber solange es dafür doch keine Notwendigkeit gibt. Beide Seiten müssen laut StVO in einen gewissen Bereich(Höhe) liegen, wenn der PKW nun am oberen Ende ist, der Anhänger am unteren, dann ist es so und allemal besser, als wäre es anders rum und der Wagen am heck durch eine negative stützlast hochgezogen bzw. Der Anhänger so beladen, daß die stützlast passt, dafür aber die hintere Achse in der Luft.

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 17. Aug. 2022 um 10:52:34 Uhr:


Es gibt aber keine gesetzliche Regelung, die vorgibt, welche Kombination erlaubt ist und welche nicht.

Doch klar: die zulässige Stützlast. Und da ist die relevant, die tatsächlich auf dein Fahrzeug wirkt, nicht die in der waagerechten gemessene.

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 17. Aug. 2022 um 10:52:34 Uhr:


Es wird ein Verdacht geäußert, der per Waage geprüft wird, dabei wird idr ein Wert innerhalb der 90kg rum kommen, also darf er/ich weiterfahren.

Wenn er tatsächlich angekoppelt innerhalb der 90kg ist, dann ja. Aber du sagst ja, sie ist angekoppelt deutlich höher...

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 17. Aug. 2022 um 10:52:34 Uhr:


aber solange es dafür doch keine Notwendigkeit gibt.

Wenn die Stützlast über der erlaubten ist, gibts ja eine Notwendigkeit...

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