Passat 3C Variant nach vielen Problemen zurück geben?
Hallo liebe VW Gemeinde.
Ich stehe vor einer großen Entscheidung und würde gerne eure Meinung hören/ lesen.
Mein Fahrzeug ist seit genau einem Jahr (144000Km) ein Passat 3C mit 170 PS DSG usw. Die Ausstattung ist echt klasse aber... vier Wochen nach meinem Kauf blieb ich zum ersten mal im Leben auf der Autobahn stehen, es wurden zwei PD Elemente getauscht.
Einige Wochen später fing das Auto an zu ruckeln, es war und ist nach wie vor das Getriebe. Die Mechatronik wurde getauscht (700 Euro Zuzahlung) ohne erfolg. Softwareupdate wurde durchgeführt, ohne erfolg... hierzu gleich mehr.
Einige Wochen später blieb ich schon wieder stehen, das Ölpumpenmodul war deffekt, 900 Euro zuzahlung.
Es wurden auch noch einige Roststellen ausgebessert/ lackiert, 500 Euro Zuzahlung.
Das Getriebe ist nach wie vor fehlerhaft, das spürbare Rückeln häuft sich und es ist teilweise sehr laut. Ich habe jetzt meinen Händler vor die Wahl gestellt, entweder neues Getriebe + 1 Jahr Garantie oder ich trette vom Kaufvertrag zurück. Hintergrund hierfür ist, dass ich den fehler im ersten Halbjahr nach dem Kauf bemängelt habe, somit besteht Beweislastumkehr, d. h. der Händler muss mir beweisen das der Mangel nach dem Verkauf entstand.
Mein Händler hat mich dumm angegrinst und gemeint, er bzw. seine Rechtsanwälte würden meinen Anwalt in der Luft zerreisen. Ich sagte nur... wie er meint und ich ging.
Nach kurzen Briefwechsel zwischen meinem und seinem Anwalt wurde mir folgendes mitgeteilt...
Der Händler bietet mir an: ein nagelneues DSG Getriebe + 1 Jahr Anschlussgarantie oder...
ich kann das Fahrzeug zurückgeben. Es fallen Nutzungsgebühren in Höhe von 0,65% pro 1000 Kilometer an.
Ich bin jetzt in einen Jahr fast 28000 Kilometer gefahren.
Was würdet Ihr an meiner stelle tun? Ich bin hin und her gerissen. Die schlimmsten/ anfälligsten Bauteile (PD Elemente+ Ölpumpenmodul) wurden bereits getauscht, das Fahrzeug ist einigermaßen gut in schuss aber...
Jetzt habe ich seit einigen Wochen ein komisches geräusch in der Vorderachse, es ist nicht immer da nur bei langsammer Geschwindigkeit, evtl. ein Radlager? Grobe Beschreibung: als ob ein Reifen eine platte Stelle hätte bzw. eine Bremsscheibe verzogen wäre. Es kommt regelmäßig bei jeder Umdrehung der Räder bzw. der Antriebswellen und beim Beschleunigen ist es weg???
Und mein Xenon Scheinwerfer (rechts) zittert ein wenig bei unebenheiten auf der Straße bzw. wenn man vor einer Wand steht und Gas gibt, dann sieht man es auch.
Hier noch einige wichtige Angaben:
Kaufpreis 14000 Euro mit 144000 Kilometern, Bj 2007.
TDI 125 KW Highline,
vom Händler bekam ich noch:
nagelneue Reifen + gebrauchte Winterreifen,
nagelneue Bremsen vorn und hinten,
Zahriemen + Wasserpumpen wechsel.
Der Händler an sich ist wirklich freundlich, vorallem seine Mitarbeiter. Das sich der Geschäftführer am Anfang geweigert hat das DSG ohne jegliche Zuzahlung von mir zu übernehmen, dass verstehe ich auch aber ich habe jetzt schon genug Geld reingesteckt und dieses mal habe ich gesagt, jetzt ist schluss damit.
WAS WÜRDET IHR AN MEINER STELLE TUN????
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß Christoph.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ChristophXX
Das Fahrzeug hat über 100 000 Kilometer, hier muss der Kunde trotz einer Garantie 60% des Materialpreises selbst tragen. Den Rest + Arbeitszeit trägt die Versicherung (Anschlussgarantie).
Für die PD Elemente musste ich auch nichts bezahlen.
Gruß Christoph
Das ist falsch! Händler muss unabhängig von Km Stand 1 Jahr Gewährleistung geben!!!! Hier hat dich dein Händler übers Ohr gehauen und die Kosten auf dich und die Versicherung abgewälzt!
Seit dem 1. Januar 2002 gilt neues Gewährleistungsrecht!
Seit 2002 gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren auf alle Artikel, eingeschlossen natürlich Neu- und Gebrauchtwagen.
"Kauft a
lso ein Privater Kunde bei einem Händler ein gebrauchtes Fahrzeug muss dieser für die beseitigung aller Mängel aufkommen die während der ersten sechs Monate entstehen.
Man geht nämlich davon aus, dass dieser Mangel bereits bei dato Kauf vorhanden war. Der Kunde muss also nix beweisen, sondern der Händler muss in dieser Zeit beweisen, dass der Mangel eben bei Kauf dato noch nicht vorhanden war.
Nach sechs Monaten wird dies gewandelt, daher der Kunde muß beweisen, dass der Mangel bereits ab Kauf dato vorhanden war.
Dies gilt übrigens nicht nur für neuwertige Fahrzeuge sondern auch für Fahrzeuge mit höheren Alter und Laufleistung jenseits der 200 000 km."
Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen, so bestimmt es die gesetzlich verankerte Sachmängelhaftung. Manche Händler versuchen jedoch, den Verbraucher bei Auftreten eines Mangels auf eine Gebrauchtwagengarantie zu verweisen.
30 Antworten
Achse zu der eigentlichen Frage😁
Würde ihn zurückgeben, aber nichts zuzahlen, da ja die von dir bezahlten Mängel unrechtmäßig in Rechnung gestellt wurden, so würde ich das dann damit verrechnen lassen oder so...