Parkunfall - Eilige Frage dazu
hallo zusammen,
ich hatte gestern einen kleinen unfall beim ausparken, heckklappe und einige anderen sachen wurden beschädigt, es ist ein vollkaskoschaden. die versicherung bezahlt, da der schaden höher ist als der anstieg der versicherungskosten in der zukunft.
die heckklappe und der rest werden 1:1 ausgetauscht.
gilt das auto dann wieder als unfallfrei?
daniel
Beste Antwort im Thema
Ein Fahrzeug ist dann Unfallfrei, wenn die Teile durch Originalteile ersetzt worden sind und am Rahmen kein Schaden enstanden ist.
Zur reinen Vorsichtsmaßnahme würde ich dies einem späteren Käufer mitteilen. Sollte aber keinen Einfluß auf den Wiederverkauf haben.
Gruß
15 Antworten
Zitat:
es gibt ja auch Teile, die man nicht tauschen kann!
Ich finde die ganze Diskussion hier höchst amüsant...es dürfte schwierig sein hier bei MT eine Lösung zu finden. Auf einmal ist jeder ein kleiner Jurist 😛
MfG Sierratango
Ich weiß auch nicht, ob wir hier zu einer Lösung des "eigentlichen" Problems kommen!? Klar ist doch, dass Du einen Unfall hattest! Wie Du das mit Deinem Gewissen klärst, kann man hier nicht bestimmen. Stell Dir vor, Du kaufst einen Gebrauchten, und der Verkäufer hat rundherum alle Teile mit Originalteilen 1:1 getauscht - sagt es ist
kein Unfallwagen- Du bekommst es nach 1 Jahr raus - ärgerst Dich über den Verkäufer und die aktuelle Rechtsprechung - machen kannst Du nichts. Also, ehrlich währt am längsten!
Grüße