Parkt das rote Auto korrekt?
Wenn nein, gegen welche Regel verstößt es?
Es handelt sich um eine Tempo-30- Zone ohne weitere Anordnung zur Regulierung des Parkens.
Es kreuzt ein "faktischer Radweg", aber in Wahrheit ist es nur eine Fußgängerfurt, Radfahrende werden geduldet (siehe Schild: Radfahrer frei). Also ist es keineswegs eine Kreuzung mit 5 m-Regel oder gar 8 m.
Oder irre ich?
97 Antworten
Zitat:
@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 13:03:40 Uhr:
Ja, es ist eines meiner Autos. Aber ich habe es heute morgen nur für dieses Foto dort geparkt, um mir die schwierige Erklärung der Situation zu ersparen. Ich habe noch nie so geparkt und auch kein Knöllchen erhalten. Ich muss nichts zahlen. Kein Tatvorwurf. Nicht deswegen das Thema, sondern einfach weil mich die Frage aus dem Eingangspost interessiert.
Wie jetzt ?!
Du hast noch nie so geparkt, aber extra für dieses Foto das Auto so geparkt um den Sachverhalt zu klären.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 17. Februar 2022 um 13:08:26 Uhr:
Zitat:
@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 13:03:40 Uhr:
Ja, es ist eines meiner Autos. Aber ich habe es heute morgen nur für dieses Foto dort geparkt, um mir die schwierige Erklärung der Situation zu ersparen. Ich habe noch nie so geparkt und auch kein Knöllchen erhalten. Ich muss nichts zahlen. Kein Tatvorwurf. Nicht deswegen das Thema, sondern einfach weil mich die Frage aus dem Eingangspost interessiert.Wie jetzt ?!
Du hast noch nie so geparkt, aber extra für dieses Foto das Auto so geparkt um den Sachverhalt zu klären.
...ja, hat er.
MfG C
Exakt.
Warum erscheint das so unglaubwürdig? Ich hätte den Tatvorwurf anderenfalls nennen und zur Diskussion stellen können.
Außerdem: es waren - wie ersichtlich - weitere Parkplätze vorhanden.
Wie würdet ihr denn den Sachverhalt mit knappen Worten beschreiben, ohne die Diskussion in tausende Mutmaßungen ausufern zu lassen?
@chalcedon_: wohnst Du gegenüber? :-)
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Zitat:
@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 13:18:31 Uhr:
Wie würdet ihr denn den Sachverhalt mit knappen Worten beschreiben, ohne die Diskussion in tausende Mutmaßungen ausufern zu lassen?
Ich würde dem Sachverhalt überhaupt nicht beschreiben, weil sich die Frage mir überhaupt nicht stellt, ob man da parken darf.
Ich würde dort nie parken, warum nicht, das habe ich ja in meinen letzten Beitrag beschrieben. Außerdem würde ich nicht auf die Idee kommen, jemanden anzuzeigen, der parkt.
Es gibt also keinen Grund, warum es für mich wichtig sein sollte, ob man dort parken darf oder nicht.
Warum ist dir das so wichtig, das wiederum interessiert mich.
Gruß
Uwe
Zitat:
@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 13:03:40 Uhr:
Ja, es ist eines meiner Autos. Aber ich habe es heute morgen nur für dieses Foto dort geparkt, um mir die schwierige Erklärung der Situation zu ersparen. Ich habe noch nie so geparkt und auch kein Knöllchen erhalten. Ich muss nichts zahlen. Kein Tatvorwurf. Nicht deswegen das Thema, sondern einfach weil mich die Frage aus dem Eingangspost interessiert.
Also nicht "nie" sondern nur "einmal" aber ohne Knöllchen 😉
@Uwe Mettmann: Sehr witziger Typ, genau wie einige andere hier. Kommentiert in einerm Forum "Verkehr & Sicherheit" einen Betrag zu Verkehr und Sicherheit, den er selbst nie erstellen würde, weil für ihn das Thema nicht wichtig ist. Genau mein Humor. Sagt man so?
Warum es mir wichtig ist: Mich interessiert die genannte Rechtsfrage. Das Forum hier ist voll von solchen Fragen.
(Nein, es handelt sich nicht um einen Verstoß gegen das RDG, weil hier die Tatbestandsvoraussetzungen einer Rechtsdienstleistung bereits nicht erfüllt sind und zumindest der Ausnahmetatbestand nach § 2 III Nr. 5 RDG greift.)
Wenn es jemanden interessiert, ob man da parken darf, warum soll man dann diese Frage nicht hier stellen dürfen? Wenn jeder in jedem Thread, der einen nicht interessiert, schreiben würde, dass ihn das nicht interessiert, hätte man viel zu tun.
Völlig richtig finde ich auch die Vorgehensweise mit dem Foto. Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte und ohne Foto hätte jeder die Situation anders verstanden.
Klar dürfte jetzt sein, dass die Sperrfläche Bestandteil der Fahrbahn ist und das Auto daher nicht am rechten Fahrbahnrand steht. Jetzt erweitere ich die Fragestellung: Was wäre, wenn der Rote quer parkt, also senkrecht zum Bordstein und zwar so, dass er nicht auf der Sperrfläche steht.
Das ist afaik verboten. Etliche Smart haben deswegen schon ein Ticket kassiert, obwohl der nur 2,5m lang ist und daher nicht mehr mehr als andere Autos breit. Imho wurde es damit begründet, dass das Parken nur in Fahrtrichtung gestattet ist. Bin aber nicht sicher.
Nomon,
die Frage die du stellst, stellt sich aber auch nicht.
Von daher ist Uwes Beitrag garnicht mal sooo verkehrt.
Man parkt so nicht.
So parken die, die..
..sich beim Supermarkt vor die Eingangstür stellen.
..sich in die 2.Reihe stellen, um fix Semmel zu kaufen.
..sich auf Behindertenparkplätze stellen, um schnell Tante Erna abzuholen.
Du kannst es noch weiter ausführen.
So parkt man nicht.
Das ist ein "mal eben" so abgestellt, aber kein parken.
Ob das jetzt ein Knöllchen geben würde, spielt fast kein Rolle. Der, der das Knöllchen bekommt, lacht entweder darüber, oder geht zum Anwalt. Es würde ihn/sie/es auch nicht davon abhalten das nächste mal genauso zu "parken"
Kurzum: Der "normale" PKW-Führer stellt sein Auto so nicht ab.
Der, dem die anderen sowieso alle egal sind, stellt sein Auto so ab.
Es interessiert ihn/sie/es nämlich nicht, ob da einer durchkommt oder behindert wird...
Gruß Jörg.
Zitat:
@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 13:36:13 Uhr:
@Uwe Mettmann: Sehr witziger Typ, genau wie einige andere hier. Kommentiert in einerm Forum "Verkehr & Sicherheit" einen Betrag zu Verkehr und Sicherheit, den er selbst nie erstellen würde, weil für ihn das Thema nicht wichtig ist. Genau mein Humor. Sagt man so?
Ja, die Beantwortung der Ausgangsfrage des Threads ist für mich nicht wichtig, warum, das habe ich ja begründet. Warum für jemanden aber diese Frage so wichtig ist, dass wiederum finde ich eine interessante Frage. Was ist an meinem Interesse so falsch?
Ich habe nun mal die Erfahrungen gemacht, dass gerade die Autofahrer, die immer genau wissen wollen, was nach der StVO erlaubt ist und was nicht, oft diese Interpretationsspielräume zu ihrem Vorteil ausnutzen möchte, egal ob das sinnvoll ist oder nicht und egal, ob sie dadurch andere behindern oder nicht. Es gibt noch andere Gründe, warum man so etwas unbedingt wissen möchte, aber aus meiner Sicht nicht in positiver Richtung (außer man hat beruflich damit zu tun oder ist persönlich nachteilig betroffen).
Daher interessiert mich eben dein Grund, denn ich denke nicht, dass du zu den im letzten Satz genannten Beispielen gehörst.
Warum möchtest du diese einfache Frage nicht beantworten?
Zitat:
@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 13:36:13 Uhr:
Warum es mir wichtig ist: Mich interessiert die genannte Rechtsfrage. Das Forum hier ist voll von solchen Fragen.
Ich formuliere um, warum ist die genannte Rechtsfrage für die wichtig?
Ja, das Forum ist voll von solchen Fragen und natürlich habe ich nichts dagegen, wenn sie gestellt werden. Der Grund für eine Frage hilft aber zu verstehen und oft sind dann auch die Antworten passender.
Gruß
Uwe
Genau genommen war meine Frage: Gegen welche Regel verstößt dieses Parken. Alle die lediglich bekunden, dass sie so niemals parken würden, keine Frage dazu haben oder nur neue Beispiele für unmögliches Parken aufzählen, geben keine Antwort darauf.
Der Grund war: Erkenntnisgewinn. Nicht mehr, nicht weniger. Kommt manchen vielleicht komisch vor, aber so ist mein ganzes Leben. ;-)
Zitat:
@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 14:05:10 Uhr:
Genau genommen war meine Frage: Gegen welche Regel verstößt dieses Parken.
Wurde zwar schon häufig erwähnt. Wenn du aber die Schlüsselnummer benötigst, die lautet
112062 Parken nicht am rechten Fahrbahnrand
Zitat:
@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 14:05:10 Uhr:
Genau genommen war meine Frage: Gegen welche Regel verstößt dieses Parken. Alle die bekunden, dass sie es nicht tun würden, keine Frage dazu haben oder neue Beispiele für unmögliches Parken aufzählen, geben keine Antwort darauf.Der Grund war: Erkenntnisgewinn. Nicht mehr, nicht weniger. Kommt manchen vielleicht komisch vor, aber so ist mein ganzes Leben. ;-)
Ahhja 😁
Damit bin ich (auch) gemeint.
Gut.
Dann bin ich wirklich auf weitere Antworten gespannt.
Es gibt nämlich tatsächlich Situationen in DE, die nicht, nicht genau genug, oder nicht detailliert genug geregelt sind, das man darauf genau einen § anwenden kann.
Gruß Jörg.
Edit:
Eben bei google gefunden:
"(TBNR 112062) Für den Verstoß "Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand." (TBNR 112062) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 13 Anzeigen gegen Falschparker erstattet."
13 x ... wahnsinn 😰
..wie diese Situation hier. @Rockville hat das ja erläutert: Die Definition von "Fahrbahn" oder Fahrbahnrand im Sinne von § 12 IV Satz 1 StVO ist entscheidend (siehe hier). Sie ergibt sich eben nicht unmittelbar aus dem Begriff. Sperrfläche ist begrifflich geradewegs das Gegenteil von Fahr-bahn, oder nicht? Ich sehe aber ein, dass eigentlich fast nur ich so doof war, mit diesem Verständnis an die Sache heranzugehen.
@ktown antwortet auf die nicht gestellte Frage, welche Schlüsselnummer aus dem Bußgeldkatalog einschlägig ist und was das dann kosten kann. Ich wollte aber wissen, warum es verboten ist. Darauf kann man im Bußgeldkatalog keine Antwort finden.