Parkt das rote Auto korrekt?
Wenn nein, gegen welche Regel verstößt es?
Es handelt sich um eine Tempo-30- Zone ohne weitere Anordnung zur Regulierung des Parkens.
Es kreuzt ein "faktischer Radweg", aber in Wahrheit ist es nur eine Fußgängerfurt, Radfahrende werden geduldet (siehe Schild: Radfahrer frei). Also ist es keineswegs eine Kreuzung mit 5 m-Regel oder gar 8 m.
Oder irre ich?
97 Antworten
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 17. Februar 2022 um 14:13:46 Uhr:
... wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 13 Anzeigen gegen Falschparker erstattet."13 x ... wahnsinn 😰
Aber doch nur über die Verpetz-Seite weg.li. Es gibt ja keine deutschlandweite Erhebung und Veröffentlichung aller Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen.
Zitat:
@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 08:14:40 Uhr:
3 m Platz bleiben, wie man deutlich sehen kann. Ab dieser Stelle endet eine Einbahnstraße, die von rechts aus dem Bildrand kommt auf eine abknickende Straße, wodurch eine Art Platz entsteht.
Dann kommt es also gar nicht darauf an, dass man möglichst weit rechts am Fahrbahnrand parkt sondern nur darauf, dass zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand drei Meter Platz bleiben? Das erklärt natürlich das Parkverhalten mancher Verkehrsteilnehmer*innen...
Leider nicht, denn § 12 IV Satz 1 StVO schreibt ja dennoch vor: "Zum Parken ist ... an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren."
Zitat:
@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 14:18:15 Uhr:
@ktown antwortet auf die nicht gestellte Frage, welche Schlüsselnummer aus dem Bußgeldkatalog einschlägig ist und was das dann kosten kann. Ich wollte aber wissen, warum es verboten ist. Darauf kann man im Bußgeldkatalog keine Antwort finden.
Also ihre Ausgangsfrage lautete:
Zitat:
Wenn nein, gegen welche Regel verstößt es?
Der dazugehörige Paragraph wurde ihnen genannt. Nun wurde ihnen auch noch die Schlüsselnummer präsentiert und nun schaffen sie es noch nicht mal dort selbst zu suchen?
Also dort steht:
Zitat:
§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
Brauchen sie noch was?
Vielleicht noch die Begründung des Gesetzgebers für die §12 und 49 StVO und §24 StVG?
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Nein, der dazugehörige Pragraph wurde bis jetzt noch nicht genannt, außer von mir selbst. Es ging nur um das Verständnis des Begriffs "Fahrbahn" bzw. "Fahrbahnrand" (aus § 12 IV S. 1 StVO), weil sich daraus das Verbot ableitet, so zu parken wie im Bild am Anfang ersichtlich.
Alle anderen Ausführungen passen nicht zu meiner Frage. Selbstverständlich kann ich selbst Schlüsselnummern im BKat finden. Aber ich tue es nicht, wenn mich das nicht interessiert. Ihre Antworten halfen mir bis jetzt kein Stück weiter und Sie verstehen offenbar noch nicht einmal, warum. Trotzdem danke für Ihre Mühe.
Sicherlich, der hilft - bedingt. Er erklärt immerhin, dass Sperrflächen zur Fahrbahn gehören. Aber noch nicht, warum es verboten ist, so zu parken wie im Bild ersichtlich. Denn das rote Fahrzeug parkt ja nicht auf der Sperrfläche, weshalb damit das Verbot nicht begründet werden kann.
Außerdem ist mir der Artikel nicht entgangen, die Wiederholung unnötig.
Warum es verboten ist wie im Bild zu parken ist dir auf den letzten 5 Seiten mehrfach erklärt worden.
Ha, lustig hier :-). Ich hätte zu dem Foto eine weitere Frage. Am rechten unteren Bildrand ist die Deichsel eines Anhängers zu sehen die eindeutig in die Sperrfläche hineinragt. 1. Darf der so parken? 2. Darf das Zugfahrzeug die Sperrfläche zum Abstellen des Anhänger befahren?
Evtl. sollte man zur Beantwortung der Ursprungsfrage, die Frage stellen, ob dort das Parken direkt am Bordstein zulässig wäre, wenn keine Sperrfläche vorhanden wäre.
oh je, @Florian48. Auf den letzten fünf Seiten steht jede Menge unsinniges Zeug, kaum jedoch eine Erklärung. Auch Dein erster Beitrag war keine Erklärung, sondern nur eine - wenn auch zutreffende - Behauptung. Die Erklärung ergibt sich aus der ersten Fußnote des von @situ verlinkten Artikels und sie wurde von @Rockville zuerst erwähnt. Ich habe (bereits seit einigen Seiten) keine weitere Frage mehr zum Thema, vielen Dank.
Die Deichsel im Bildrand gehört zu einem Anhänger von mir. Den schiebe ich gern dorthin, damit er möglichst wenig Parkraum verbraucht. (Ja, und er steht nie länger als zwei Wochen an der Stelle, oft viel kürzer und viele Stunden am Stück nicht oder nur als Gespann, wie hier). Warum sollte er dort nicht (max. zwei Wochen) parken dürfen, @Nosports? Zum Ankuppeln fahre ich nicht mit einem Fahrzeug davor, sondern schiebe ihn hinten ans Fahrzeug dran. Er befährt die Sperrfläche nicht und er parkt auch nicht darauf, denke ich. So haarspalterisch wird wohl auch ein Ordnungsamt nicht den Umstand auslegen, dass die Deichsel minimal über die Sperrfläche ragt. Seit 11 Jahren wohne ich dort und habe tatsächlich noch nie ein Ordnungsgeld wegen eines Parkverstoßes zahlen müssen.
Nein, @bug99, die Abwandlung des Sachverhalts kann nicht die Antwort auf die gestellte Frage erzielen. Wäre keine Sperrfläche vorhanden, gäbe es unabhängig davon keine Einschränkung der Zulässigkeit des Parkens an dieser Stelle. Darum wurde sie ja überhaupt erst aufgetragen.
Vielleicht täuscht die Perspektive, aber es sieht so aus als ob zwischen Anhänger und rotem Smart der Bordstein abgesenkt wird. Bei dauerhaft und durchgehend abgesenktem Bordstein gilt das dortige Parkverbot nicht mehr, aber bei kurzen Strecken wie hier besteht dann Parkverbot vor dem abgesenktem Bordstein.
Jein, @Rockville. Die Perspektive täuscht nicht. Der Bordstein ist tatsächlich abgesenkt aber die Absenkung geht bis hinter die Fußgängerfurt. Früher war auch mal eine Beschilderung mit Grenzlinie dort. Das kann man bei genauer Betrachtung sehen. Sie wurde dann aber weggenommen und durch die viel kleinere Sperrfläche ersetzt. Erkennbar war der Wille, dass an dieser Stelle Parken zulässig werden sollte.
@NOMON Kein Ding, meine Frage war auch eher als Ablenkung zu dem jetzt doch recht dröge gewordenen Thread gedacht. Ich selbst hätte im Leben kein Problem damit wenn dort so geparkt wird, weder der rote Wagen in Deiner ursprünglichen Frage noch der Hänger würden mich da stören. Schon gar nicht in einer solch "ruhigen" und anscheinend breiten Straße. Da erlebe ich täglich viel schlimmere Ego-Trips was das parken und halten in Innenstädten angeht.