Parkt das rote Auto korrekt?
Wenn nein, gegen welche Regel verstößt es?
Es handelt sich um eine Tempo-30- Zone ohne weitere Anordnung zur Regulierung des Parkens.
Es kreuzt ein "faktischer Radweg", aber in Wahrheit ist es nur eine Fußgängerfurt, Radfahrende werden geduldet (siehe Schild: Radfahrer frei). Also ist es keineswegs eine Kreuzung mit 5 m-Regel oder gar 8 m.
Oder irre ich?
97 Antworten
Der gesunde Menschenverstand sagt das man so seine Kiste nicht abstellt. Da es aber immer wieder Leute gibt die alles bis zuletzt ausreizen, muss fuer jeden Scheiss ein Paragraph her der bis ins letzte jede Situation genau beschreibt. 😉
Die Sperrfläche ist doch dazu da, dass es freie Sicht für den überquerenden Radfahrer gibt. Die versperrt der blödsinnig geparkte rote jetzt. Da kann man lamentieren wie man will. Ein Knöllchen ist berechtigt.
Zitat:
@ktown schrieb am 17. Februar 2022 um 09:12:43 Uhr:
Wenn du uns nun noch die exakte Formulierung in der StVO zeigst gehe ich mit dir mit. Ich befürchte nur, du wirst nichts finden.😁Zitat:
@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 08:16:44 Uhr:
Vielen Dank für diese beiden Hinweise!Aber gegen diesen Vorwurf würde ich natürlich argumentieren: nein, das Auto steht exakt am Fahrbahnrand, der hier durch die Markierung definiert ist und nicht wie üblich durch den Bordstein.
Die Formulierung für ein Verbot darf ich fordern, nicht du die Regel für eine Erlaubnis (in aller Höflichkeit). Grundsätzlich ist ja Parken überall erlaubt, soweit kein Verbot formuliert ist. Solche Verbote finde ich in § 12 I StVO, aber keiner der Fälle ist m.E. gegeben. Viele sind der Ansicht, dass hier nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt würde und diese Regel verletzt sei. Das sehr ich nicht so, aber ich kann es hier nicht mit neuen Überlegungen unterstützen. Deshalb: siehe oben.
Jetzt hätte ich noch eine Abwandlung: letztens parkte eineb große Limousine in Längsrichtung neben der Markierung, wodurch die Ausfahrt für Radfahrer völlig blockiert war. Das gehört sich erst recht nicht. Aber wodurch ist es verboten? Parken vor abgesenktem Bordstein fällt mir als erstes ein. Andere Angebote?
Eigentlich wäre es doch einzig richtig, ein kurzes Halteverbot für 15 m oder so anzuordnen, wenn man diese "Ausfahrt" freihalten will, oder?
.nur hier nicht mitteilen.
Das Einrichten der Sperrfläche hat den Sinn, dass man nicht die Sicht der Fußgänger behindert, wenn diese die Straße queren wollen.
Wenn ich anstelle des roten stehen würde, tät ich die ganze Sperrfläche abdecken.
Aber ein Weg zum Anwalt und der Abzocke ein Ende bereiten, ist hier sicherlich das erste Gebot.
Was meint @MichaOA zu der Situation
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Zitat:
@mattalf schrieb am 17. Februar 2022 um 09:40:56 Uhr:
Der gesunde Menschenverstand sagt das man so seine Kiste nicht abstellt. Da es aber immer wieder Leute gibt die alles bis zuletzt ausreizen, muss fuer jeden Scheiss ein Paragraph her der bis ins letzte jede Situation genau beschreibt. 😉
Ich denke, was dafür her müsste, wäre eine korrekte Markierung oder ein Halteverbot für 15 m.
Zur Beruhigung: es geht mir nicht um ein Knöllchen! Es ist eine fiktive Situation, nur für dieses Foto gestellt. Mit Worten lässt sich so etwas ja nur schwer beschreiben.
Die Markierung ist korrekt und man geht davon aus, das jeder Fahrzeugführer die Eignung besitzt ein Fahrzeug zu führen und sein Gehirn dabei einschaltet. Deutschland ist doch schon komplett überreguliert im Ländervergleich.
Zitat:
@NOMON schrieb am 17. Februar 2022 um 09:34:42 Uhr:
Die Sperrfläche ist nicht Teil der Fahrbahn, darüber sollten kein Streit bestehen.
Gerade das ist doch der Streitpunkt. Sperrflächen gehören eben doch zur Fahrbahn. Zu welchem anderen Straßenteil sollten sie denn sonst gehören?
Das geht auch so aus einem StVO-Kommentar von Schurig mit einem Verweis auf Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zurück ("Sperrflächen sind Bestandteil der Fahrbahn", OLG Düsseldorf VM 90 38).
Danke @Rockville, das halte ich für ernstzunehmende Argumente. So ja auch schon @Florian48.
Genau das ist der Streitpunkt, hier ist nun eine fundierte Lösung angesprochen, die sich exakt auf den Streitpunkt bezieht. Ich schaue mal nach.
"Gesunder Menschenverstand" und Recht stünden dann ja auch in Einklang miteinander. (Hätte ich nicht auch selbst Zweifel am korrekten parken des roten Autos, hätte ich die Frage hier nicht stellen brauchen. Meine Frage war deshalb auch: gegen welche Regel verstößt es?)
Wer mit Hirn Auto fährt, stellt sich solche Fragen erst gar nicht. Allein die Einrichtung einer Sperrfläche inklusive Baken sollte vor dem Abstellen seines Fahrzeugs zumindest zum Nachdenken anregen.
Dass die Sperrfläche zur Fahrbahn gehört, ist durchaus plausibel, denn die Anbringung auf einer anderen Fläche hätte wenig Sinn. Allerdings markiert diese Fläche keinen Fahrbahnrand. Der ist entweder durch den Bordstein oder durch eine durchgehende Linie kenntlich gemacht.
Die Sache mit den Hirn ist nur kein Argument, @Harig58.
Und eindeutig richtig wäre m.E. nur ein Halteverbot. Jetzt lasse ich mich aber eines besseren belehren, wenn die Ansichten von @Rockville und @Florian48 zutreffen. Sie fußen auf relevanten Argumenten.
Leute die sich solche Fragen stellen haben sind im Leben wohl völlig sinnentleert🙁
@NOMON: Geb mal in die allseits bekannten Suchmaschinen ein:
Gehören Sperrflächen zur Fahrbahn?
Oder Gehört Verkehrszeichen 298 zur Fahrbahn
Vielleicht merkst du dann, dass der viele Gegenverkehr den du hier hast daraus resultiert, dass du als Geisterfahrer unterwegs bist.
Mach dir nicht solche Sorgen @kapitaenlueck. Mein Leben ist ganz in Ordnung. Darum geht es hier auch nicht.
Ich fand deine Frage überhaupt nicht komisch. Und "völlig sinnentleert" war eher so manche Antwort.
Tatsächlich ist es ja auch mit Logik alleine nicht zu beantworten. Eine Fahrbahn heißt ja so, weil auf ihr gefahren wird. Dass nun ein Straßenteil, auf dem nicht gefahren werden darf, trotzdem zur Fahrbahn gehört, ist alles andere als logisch. Bei anderen Stellen, die die Fahrbahn unbenutzbar machen, wandert nämlich auch der Fahrbahnrand mit, z.B. bei einem Bauzaun (der Bauzaun bildet dann den rechten Fahrbahnrand, obwohl der Bauzaun selbst aus der Fahrbahn steht).