Parkscheibe richtig einstellen.

Das habe ich heute morgen lesen müssen, daß ich bisher meine Parkscheibe immer falsch eingestellt habe.

https://de.yahoo.com/.../...gen-f%C3%BCr-kn%C3%B6llchen-110902046.html

Wenn ich um 13:05 parke, habe ich bisher immer 13:00 auf der Parkscheibe eingestellt. Wenn ich mir aber den Artikel durchlese, dann muß ich aber 13:30 einstellen. Alles andere wäre laut ADAC falsch. Ich hätte also bisher immer ein Knöllchen für meine falsche Parkscheiben-Einstellung bekommen können.

Wie ist eure Meinung dazu ?

73 Antworten

Zitat:

@Malcolm-zodiac schrieb am 27. September 2024 um 18:10:01 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 27. September 2024 um 10:35:09 Uhr:


Netto-Parkplatz von Politessen der Stadt überwacht? Wer soll das denn glauben?

So, habe Google Maps aktiviert und siehe da. Ich hoffe, damit sind alle Unklarheiten beseitigt.

Ich habe es nicht nötig, irgendwelche Märchen zu erzählen.

Das sagt nur das *an* dem Parkplatz eine Netto samt Werbesäule ist ... gegenüber ist die Argentur für Arbeit/Arbeitsamt, der Gewässerschutz liegt am Parkplatz, eine Krankenkasse ... für mich sieht es nach einem öffentlichen Parkplatz aus.

Wem das Grundstück gehört kann ich nicht sagen. Vorne zur Straße sind ein paar Wohnungen und ein Frauenarzt. Und im hinteren Teil des Gebäudes hat sich Netto eingepflanzt, wo der Parkplatz angesiedelt ist.
Scroll ein wenig nach oben, da siehst du den Parkplatz mit Parkscheibenpflicht.

Ist hier im Nachbarort ähnlich. Du hast den Eindruck, der Parkplatz gehört zum Textilgeschäft, aber Parkscheibenpflicht und Kontrolle durch die Stadt.
Mit meiner elektr. Parkscheibe habe ich schon zwei Tickets kassiert. Die hat die Dame glatt übersehen, klebt oben links. Foto gemacht, zugemailt und schon war das Verfahren tot.

Zitat:

@Malcolm-zodiac schrieb am 27. September 2024 um 10:41:51 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 27. September 2024 um 10:35:09 Uhr:


Netto-Parkplatz von Politessen der Stadt überwacht? Wer soll das denn glauben?

Du mußt es ja nicht glauben. Aber es gibt eine ganze Reihe von "Netto" Parkplätzen in Deutschland, die auch von jedermann genutzt werden sollen und auch können. Die einzige Bedingung sind halt Parkscheiben, damit Mr. Jedermann nicht 9 Stunden dort parkt. Und das wird von der Stadt überwacht. In meinem Fall war es Geldern am Niederrhein.

In welchen Städten bzw. Netto Filiale ist das so?

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OK, Habe ich so noch nie gesehen, scheint es aber wirklich zu geben.

Zitat:

@Malcolm-zodiac schrieb am 27. September 2024 um 18:10:01 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 27. September 2024 um 10:35:09 Uhr:


Netto-Parkplatz von Politessen der Stadt überwacht? Wer soll das denn glauben?

So, habe Google Maps aktiviert und siehe da. Ich hoffe, damit sind alle Unklarheiten beseitigt.

Ich habe es nicht nötig, irgendwelche Märchen zu erzählen.

Das klärt nicht die Politessen Geschichte.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. September 2024 um 19:00:25 Uhr:


In welchen Städten bzw. Netto Filiale ist das so?

Ich könnte mir vorstellen, dass das z.B. in Geldern so ist. ;-)

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. September 2024 um 19:04:31 Uhr:


Das klärt nicht die Politessen Geschichte.

Einfach mal die Örtlichkeit anschauen anstatt immer die Glaubwürdigkeit eines Schreibers anzuzweifeln.

Vorstellen?

Das Problem dabei, dass die Überwachung von "privaten" öffentlich zugänglichen Parkplätzen nicht Aufgabe des Ordnungsamtes ist.

Du hast es immer noch nicht verstanden und du gibst dir auch gar keine Mühe es herauszufinden.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. September 2024 um 19:00:25 Uhr:



Zitat:

@Malcolm-zodiac schrieb am 27. September 2024 um 10:41:51 Uhr:


Du mußt es ja nicht glauben. Aber es gibt eine ganze Reihe von "Netto" Parkplätzen in Deutschland, die auch von jedermann genutzt werden sollen und auch können. Die einzige Bedingung sind halt Parkscheiben, damit Mr. Jedermann nicht 9 Stunden dort parkt. Und das wird von der Stadt überwacht. In meinem Fall war es Geldern am Niederrhein.

In welchen Städten bzw. Netto Filiale ist das so?

Skroll nach oben auf Seite 3.

Gelöscht

Zitat:

@nogel schrieb am 27. September 2024 um 08:45:21 Uhr:



Darfst du gern bei google selbst suchen.

Er darf hier nach einem Link fragen, ohne dass du ihn maßregeln musst.

Bist jetzt Mod?

Zitat:

@Malcolm-zodiac schrieb am 27. September 2024 um 10:02:05 Uhr:



Zitat:

@aditreiber schrieb am 27. September 2024 um 08:55:59 Uhr:


Das Ordnungsamt wird das nicht machen, wenn man sich selber benachteiligt - allein schon, weil die es ja kaum nachweisen können. Da müßte ja jemand am Straßenrand lauern.

Der Parkraumüberwacher muß ja nicht lauern. Er kontrolliert gerade ein Fahrzeug und 5 Fahrzeuge dahinter fährt gerade jemand in eine Parklücke. Er schaut auf die Uhr und die sagt 13:10. Wenn man jetzt 13:00 einstellt hat man die Arschkarte gezogen, laut diesem Artikel und gemäß dem ADAC.

Warum sollte man da die Arschkarte gezogen haben? Zur Uhrzeit, die auf der Parkscheibe eingestellt wird kommt doch immer noch die erlaubte Parkdauer dazu!

Ein Parkscheibe stellt man *immer* auf die nächste halbe Stunde. (siehe STVO §13 Abs.(2) Punkt 2). Das sagt dann aus, wann man angekommen ist. Fährt man also um 12:35Uhr auf den Parkplatz stellt man die Parkscheibe auf 13:00Uhr. Darf man nun laut den aufgehängten Schildern 2 Stunden parken, hat man bis 15 Uhr dort die Erlaubnis zu parken. Wenn dann da um 13:10 der Parkraumüberwacher oder jemand vom Ordnungsamt kommt ist doch alles ok.

Kommt man um 13:10Uhr und stellt die Parkscheibe fälschlicherweise auf 13Uhr ist das dem Parkraumüberwacher oder der Politesse beim Kontrollieren um 13:10Uhr herzlich egal, da Du ja innerhalb der erlaubten Parkzeit (zb 2h) bist und Dich damit nur selber deiner max. möglichen Parkzeit um ne halbe Stunde beraubt hast.

Ist das echt so schwer zu verstehen?

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 27. September 2024 um 20:49:41 Uhr:


Ist das echt so schwer zu verstehen?

Ja, offensichtlich. Auch für dich. ;-)
Wer sich selbst der zulässigen Parkzeit beraubt, weil er die Parkscheibe falsch eingestellt hat, der handelt streng nach dem Wortlaut der StVO ordnungswidrig. Das falsche Einstellen der Parkscheibe ist schon für sich allein genommen eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn die Parkzeit gar nicht überschritten wird.

Geahndet werden könnte es dann z.B. mit der TBNR 113320:

"Sie parkten bei Zeichen 314/315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben."

Für diesen Tatvorwurf ist eine Überschreitung der Parkzeit nicht notwendig.

Dass es in der Praxis nicht geahndet wird, weil es nicht "ahndungswürdig" ist, ist dann eine ganz andere Sache.

Zitat:

@Rockville schrieb am 27. September 2024 um 18:18:38 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 27. September 2024 um 10:21:59 Uhr:


Vor unserem örtlichen Freibad sind Kurzparker-Plätze mit Parkscheibe "15 min".
Da komme ich gerne z.B. um 17.01 an und kann bis 17.45 parken.

Jetzt müsstest du mal anhand der StVO nachweisen, dass du da 45 Minuten parken darfst, obwohl die Parkzeit laut Beschilderung auf 15 Minuten beschränkt ist. Das wird dir nur durch Auslegung und Interpretation gelingen, nicht anhand des Wortlautes.

Was spricht dagegen? Wie man die Parkscheibe einzustellen hat, wurde doch oben schon mehrfach erläutert?

Wenn's um 2 Stunden geht, ist jedem offenbar klar, daß man bis zu 29 min zusätzlich "gewinnen" kann. Warum sollte das bei 15 min anders sein?

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